Flutopfer im Ahrtal werden bis zu 80% entschädigt. Wie gerecht ist das?

Ich finde das auch völlig in Ordnung dass es hier kein "Bauernopfer" gibt.

Alleine schon dass hier unser den Landrat geschimpft wird, dass er es den Rettungskräften überlassen hätte.
Bei mir löst das eher ein "danke dass du kein Wichtigtuer bist und die potentiell Kompetenteren machen lässt" aus.

Als ob ein Landrat Ahnung hätte was hier zu tun wäre.
 
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Ich könnte ja böserweise behaupten das Nichtstun und dementieren halt in der Parteicharta der cdu fest verankert ist aber das wäre wohl stellenweise unfair. Herr Pöhler hat sicher viele Fehler gemacht, besonders ungünstig das er wie auch seine Geliebte die Aussage zu seinem Aufenthatsort in der Flutnacht verweigerten, aber verantwortlich für das Unglück sind hier ebenso viele weitere Personen. Die Leute, die dem Fluss über Jahre die Möglichkeiten zur Überflutung genommen haben, den Fluss begradigt und Flächen versiegelt haben. Die Leute die sich in so einem Gebiet ansiedeln ohne eine entsprechende Versicherung abzuschließen und allgemein alle Leute die den Klimawandel vorran treiben. Hier jetzt ein Baueropfer suchen zu wollen ist doch sehr billig.
 
Andy4 schrieb:
So, da ich deswegen kein neues Thema anfangen wollte. Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte, wie man zu einem solchen Urteil kommen kann:
Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist zur Aufnahme von Ermittlungen gemäß § 152 II StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, so § 170 I StPO. Dies ist dann der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht im Sinne von § 203 StPO besteht. Ein solcher ist gegeben, wenn eine Verurteilung in einer möglichen Hauptverhandlung wahrscheinlich ist. Für eine Verurteilungswahrscheinlichkeit können sowohl tatsächliche als auch rechtliche Gründe sprechen.

Letztere verneint die Staatsanwaltschaft Koblenz.
 
Ich kann auch mal ein "kleines" Update von meinem Hochwassergebiet liefern.
Niedersachsen war ja Anfang des Jahres an stellen Teilweise extrem bis wenig von Hochwasser betroffen.

Mich hat es zum Glück dieses mal verschont. Die Leine bzw. Harztalsperren wurden gut gemanget.
Unsere Gemeinden wurden frühzeitig mit mobilen Aquariwas umstellt um gut gerüstet zu sein.

Jetzt hat sich sogar die Politik überlegt, dass feste Dämme und eine kontinuierliche Flußbettpflege positiv auf den Hochwasserschutz auswirken könnte. Feste Dämme könnten langfristig sogar Geld sparen, da die mobilen nicht auf und abgebaut werden. Evaluierungszeit für die geplanten Baumaßnahmen 2 Jahre.
Man könnte bis hierhin sagen, Politiker können durchaus lernen.

Allerdings ist nicht alles so schön in Zukunft. Es gibt einzelne Bürger die keinen Damm haben wollen um unsere Gemeinde. Begründung, wenn das Wasser dann da wäre, könnte es nicht ablaufen. Aus diesem Grund würden diese Eigentümer ihre Grundstücke nicht für den Bau eines Dammes freigeben. Wohlgemerkt, wir reden hier über eine Bau höhe von ca. 1,2m, Breite 3m länge entsprechend des Grundstückes. Das grundsätzliche Bauen ist derzeit dort sowieso verboten. Durch den Damm allerdings dürfte dahinter wieder gebaut werden (Gartenhäuschen z.b.)

Bedeutet: Wenn man denkt die Politik hat es endlich gelernt und man kommt weiter und alle sind glücklich, hat man engstirnige Mitbürger die das Leben anderer riskieren durch unterlassen. Wäre auch interessant zu erfahren, ob solche Unterlassungen von Baumaßnahmen auch angezeigt werden könnten ^^. Das Thema bleibt spannend
 
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Zum Verständnis:

Die Leine/Nebenfluss führt direkt am Ort dranvorbei, das Grundstück endet direkt am Flussufer.
Im begrenzten Maße könnte man vielleicht von einer gewissen Enteignung sprechen. Andererseits wird dir ein "maximale" mögliche Sicherheit suggeriert.

Die Kritik zielt darauf ab, dass das Wasser, welches "im Ort nieder geht" durch einen Damm somit gehindert wird abzufließen. Auf einer sehr stupiden Denkweise ist diese Aussage zunächst einmal nicht falsch.

Sollte aber eine Flut höher als ein Deich sein, hat man ganz andere Probleme zu bekämpfen. Und wenn erst gat kein Deich vorhanden ist, ist es ungleich schwerer diese Menschen zu schützen.
 
P4ge schrieb:
Die Leine/Nebenfluss führt direkt am Ort dranvorbei, das Grundstück endet direkt am Flussufer.
Im begrenzten Maße könnte man vielleicht von einer gewissen Enteignung sprechen.
Wird früher oder später so oder so passieren. Die Wetterextreme werden ja nicht weniger und schwächer. Da wird es ganze Landstriche treffen.
 

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