Frage zu BaföG

pstar1988

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Huhu,

ich hab ne kurze Frage zum Bafög in Baden-Württemberg:

Ich muss nach dem zweiten Semester wahrscheinlich ein Zwischensemester ablegen, indem ich Grundstudiumsklausuren abschließe um unvorbelastet ins Hauptstudium zu gehen.

Wie sieht es in solchen Fällen mit der Bafög-Förderung aus? Gibt es grundsätzlich nur für die Regelstudienzeit von 6 Semestern für Bachelor die Förderung, oder auch darüber hinaus? Wenn ja, was gelten da für Bestimmungen?

Ich habe schon wie verrückt recherchiert im Netz, aber finde nichts offizielles.
Email an meine Zuständige Dame im Studentenwerk ist raus, aber die ist erst wieder am Montag an ihrem Platz -.-

Wäre cool, wenn mir hier jemand was offizielles dazu sagen könnte!?

mfg
 
Hallo,

ruf doch mal direkt im Studentenwerk an.
Die haben sicher eine allgemeine Info-Nr.
Dort sich die Infos zu holen ist wohl am Sichersten.

Auf anderen Vermutungen oder gar Behauptungen würde ich nicht so viel geben ;)

Viel Erfolg noch beim studieren.
 
Wenn du länger brauchst, als es die Regelstudienzeit vorsieht, musst du dies leider selbst finanzieren.
 
kann mich nur zu Niedersachen äußern, aber es wird wohl die selbe Regelungen geben, da es ja eine Bundes Förderung ist..

Also:

Ja es gibt nur die 6 Semester Regelstudienzeit BaföG. Nach dem 4 Semester musst du bei uns auch eine bestimmte Anzahl an CreditPOints vorweisen als Zwischenbilanz, damit es wieterhin Geld gibt.

Schießt man über 6 Semester hinaus, gibt es folgende Gründe weitergefördert zu werden:

- Kind bekommen, also mußt ein Kind bekommen haben
- nachweislich min. 2 Semester Mitgliedschaft in der Fachschaft
- sonstige Härtefälle, wie zum Beispiel einen schwer-behindertes Elternteil pflegen, etc

ich hatte nix vom all dem.. bin jetzt im 8 Semester udn schreibe meine Bachelorarbeit. Also 1 Jahr ohne Kohle.. In Oktober gehts weiter mit Master, da gibts wieder Geld vom Staat =)

Sonst, wenn du Fragen hast, dann gehe zu deinem Berater in der BaföG Stelle, unsere sind ziemlich unkompliziert und hilfsbereit.

viel Erfolg
 
Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Habe das erste Semester freiwillig wiederholt (waren "nur" 2 nicht bestandene Klausuren: E-Technik und Programmieren, wobei die Nachholklausuren halt direkt par Wochen später gewesen wären und ich gar keinen Plan hatte), um dann direkt im neu akkreditierten Studiengang wieder anzufangen. Entsprechend wurden mir die bestandenen Klausuren auch nicht mehr angerechnet. Nach 4 Semestern musste ich dann auch eben im Bafög-Amt einen Nachweis erbringen, den ich nicht erbringen konnte und das Bafög wurde eingestellt. Wenn du allerdings eine bestimmte Anzahl an Klausuren nicht bestanden hast (glaub ab 4) und dir die Hochschule nahelegt zu wiederholen, dann gilt das beim Bafögamt als Ausnahme und du kannst es weiterhin beziehen. Für das "7te" Semester gibt es in diesem Falle dann auch noch die Sonderregelung, dass du Bafög bekommst, welches du dann allerdings komplett zurückzahlen musst.
 
oh wow, ziemlich heftig :D
kenne bei uns im studiengang wenige die es wohl in der regelstudienzeit schaffen...

naja, so is das bei uns im staat, H4 oder ALG bekommt man ewig ohne nen finger zu krümmen und für Ausbildungsförderung muss man betteln und ackern wir blöd
 
PapaLaPap86 schrieb:
nachweislich min. 2 Semester Mitgliedschaft in der Fachschaft
Das ist aber Quatsch ;)
Eine Fachschaft sind die Personen, die einem Fachbereich angehören ...

Was du meinst ist die Mitgliedschaft in einem Gremium - z.B. Studierendenrat, Fachbereichsrat, Fachschaftsrat (<- das hier wohl?) oder Senat der Hochschule.
 
wie ist das eigentlich mit den unterschiedlichen bafög geldern?
wenn man zb schonmal kirchliches bekommen hat, versaut einem das die möglichkeit staatliches zu bekommen? hab mir sagen lassen das es nichts miteinander zu tun hat, aber infos darüber zu finden stell ich mich wohl zu doof an und wirklich schlau werd ich nich draus.
 
Man kann einen Antrag stellen auf Verlängerung, wenn man durch eine wichtige Prüfung durchgefallen ist
und das Studium in dem verlängerten Semester dann abschließt.

Auf stellen eines Studienplans notwendig.

Gruß
 
und wenn das ganze in einem anderen bundesland war? oder ist das länderübergreifend?
 
Das durchfallen muss natürlich der grund für die verlängerung sein, wird im Antrag im einzelfall entschieden.
frag einfach beim zuständigen Studentenwerk an.
 
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