Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung

Nein, es ist nicht hilfreich.

Der TE hat einfach nur das Pech, dass der Unfallgegner (unterstellen wir mal die Schilderung des TE ist korrekt) ein Arschloch ist und den Hergang anders schildert als er gewesen ist. Die Versicherung ist jetzt dabei die Haftung zu prüfen, das hat nichts mit hinhalten zu tun.

@Borderland555 Spar die so schwachsinnige Aussagen der TE sei schlecht versichert. Willst du mir wirklich weismachen, du empfiehlst jedem deiner Kunden, bei einem Unfall, an dem sie offensichtlich keine Schuld haben ihre Vollkasko in Anspruch zu nehmen?
 
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@DuckDuckStop : Selbstvertsändlich war meine Aussage Stammtischniveau. Die war auch zu 100% auf Post #151 gemünzt.

So eine irrlichternde und schwer zu lesende Lebensgeschichte erwarte ich nämlich genau da. Am Stammtisch, wenn einer schon einiges mehr intus hat, als ihm gut tut.

Wenn hier nämlich nach 150 teils wirklich detaillierten und hilfreichen Beiträgen die Quintessenz kommt: "Bist du doof, mach das doch einfach über deine eigene VK", dann juckt es mir einfach in den Fingern, das nicht unkommentiert zu lassen.

Ich kann mich gut in @garfunkel74 reinversetzen, dass so was extrem an den Nerven zerrt. Und nach dem bisherigen Verlauf hätte ich auch keinen Bock, auf etwaigen Kosten ungerechtfertigt sitzen zu bleiben.

Und von daher sind solche Kommentare wie von @Mitleser einfach für die Tonne.
 
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DuckDuckStop schrieb:
@Borderland555 Spar die so schwachsinnige Aussagen der TE sei schlecht versichert. Willst du mir wirklich weismachen, du empfiehlst jedem deiner Kunden, bei einem Unfall, an dem sie offensichtlich keine Schuld haben ihre Vollkasko in Anspruch zu nehmen?

In so einem Fall absolut.
Wenn der Unfallgegner zicken macht und die Polizei auch da war, dann ist klar, dass es Wochen dauern wird, bis die Schuldfrage geklärt ist.
Wenn es dem Kunden nicht egal ist, dass er dann lange Zeit ohne Auto ist, ist es ein smarter Weg, die eigene Kasko mit ins Boot zu holen.

Warum würdest du es nicht so machen?
Was spricht dagegen?
 
@DTFM Dann habe ich nichts gesagt ;)

@Borderland555 z. B. Weil das Reparaturergebnis über Kasko ein schlechteres sein kann (Stichwort einlackieren, übernimmt nicht jeder Kaskoversicherer), z. B. weil es passieren kann, dass der Kaskoversicherer nicht regressiert und der unschuldige Kunde dann die kasko Belastung hat, z. B. weil der KH Versicherer nachbesichtigen will weil der KVA nicht nachvollziehbar ist, was schwierig wird wenn das Fahrzeug bereits repariert wurde.

Ja, wenn absehbar ist, dass die Regulierung sich über den haftpflichtversicherer verzögert und man ist auf das Fahrzeug angewiesen kann man das ganze über kasko machen, aber nicht bei jedem Schaden mit eindeutiger Haftung wo es keine Probleme gibt.

Spar dir einfach dein hochnäsiges "Dann ist er schlecht versichert" für deine Interessenten, oder versuchst du hier allen ernstes Neukunden zu gewinnen?
 
Ich finde die Idee mit der Vollkasko gar nicht so abwegig, wenn man auf sein Auto angewiesen ist. Man kann ja von keinem erwarten, dass man ewig auf die Schadenregulierung warten muss.

Interessant wäre hierbei allerdings auch zu wissen, ob der TE bei seiner Vollkasko die Möglichkeit hat, einen Schadenrückkauf vorzunehmen. Einige Versicherer bieten dies ja an.

Für mich persönlich würde ich einer der beiden Wege einschlagen:
  • Rechtsanwalt oder
  • Vollkasko

Die Werkstattbindung finde ich gar nicht so tragisch. Der Versicherer hat einfach andere Konditionen ausgehandelt. Sollte mir als Geschädigter egal sein, da ich den Wagen ja lediglich repariert haben möchte.

Das Gutachten von dem anderen Versicherer ist ebenfalls nicht schlimm. Die Werkstatt von deinem Versicherer wird schon feststellen, ob mit den angegeben Kosten eine Reparatur übernommen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein neues Gutachten erstellt werden. Gutachter können auch einen Ruf verlieren.

Hier habe ich noch was Nettes zu diesem Thema gefunden:

https://www.test.de/Autounfall-clev...ko-bei-Teilschuld-viel-Geld-sparen-5437606-0/
 
Zuletzt bearbeitet:
Quotenvorrecht hatten wir schon vor paar Seiten ausdiskutiert, trotzdem hilfreicher artikel, wenn auch inhaltlich teils falsch und bewusst reisserisch formuliert.
 
Der Artikel war mehr zur Info, auch wenn das Quotenvorrecht ein Teil dessen ist. Darum ging es mir doch gar nicht. Der Regelfall der Rechtsanwälte wird diese Möglichkeit kennen.

Ob die Inhalte teils falsch sind, mag ich nicht zu beurteilen. Zumindest wird eine Lösung angeboten. Würdest Du einen Bericht langweilig schreiben? Das Thema ist wohl ein Selbstläufer.
 
Habe gestern noch abgewartet.
Eben nun habe ich meinen Anwalt kontaktiert und ab heute geht es über ihn.

Werde euch weiterhin informieren
 
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garfunkel74 schrieb:
Habe auch die Tage bei meiner Rechtschutz das OK eingeholt, einen Anwalt einzuschalten wenn ich möchte. Bin gerade bei 99% das zu wollen.
garfunkel74 schrieb:
Was meint ihr denn bei der jetzigen Sachlage?
So, der Post war überflüssig. Hatte nicht gesehen, dass du schon einen Anwalt genommen hast. War auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
 
Der kann aber fachlich den TE mit stichhaltigen Argumenten vertreten und somit die Versicherungen zum schnelleren Arbeiten zwingen
 
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🤣"Zwingen" 🤣

Das einzige was er machen kann ist Fristen setzen und mit Klage drohen, das juckt niemanden.
 
Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber wenn ich eins gelernt habe, dann immer eine Anzeige machen und zum Anwalt gehen.
Ich hab einmal auf vertrauen gesetzt und später hieß es, hätten sie eine Anzeige machen müssen... Nie wieder.

Ausserdem hat man dafür verkehrsrwchtsschutz.
 
FrankenDoM schrieb:
Und wen willst Du anzeigen und wegen was?
In diesem Fall den unfall Gegner wegen Gefährdung im Straßenverkehr, ganz einfach. Es ging in meinem Fall um die Akten kundigkeit.
Man fährt hinter her besser, auch wenn es nicht sein müsste, aber die Optionen bleiben offen. Bei mir ging es um Schmerzensgeld später, das nicht eingereicht werden konnte, da keine Anzeige da war. Is allerdings schon lange her. Den Fehler mache ich auf jeden Fall nie wieder.
Anzeigen kannst bei einem Unfall den Gegner immer, es gibt immer einen Grund.
Muss natürlich jeder selbst wissen.
 
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