frage zu garantie/gewährleistung

hongkongfui

Commander
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Jan. 2009
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hallo,

habe vor 1,5 jahren einen komplett-pc von HP gekauft. nun ist das mainboard (asus) defekt.

auf dem produktdatenblatt bei HP steht nur was von "standardgarantie 1 jahr".

aber gibt es nicht eine gesetzliche gewährleistungspflicht von 2 jahren?

und an wen müßte ich mich überhaupt wenden: HP, ASUS oder Medimax (händler)?
 
wobei da wieder das leidige thema der beweislastumkehr beginnt:

du musst nach einem halben jahr beweisen, dass der defekt nicht durch dich verursacht worden ist. aber gerade bei pc-komponenten ist das eher schwierig.

wie benzer schon meinte:
geh zum händler. ich denke, der wird das board tauschen (lassen)
 
Ja, das sind die schönen Regelungen in Deutschland. Ein schöner Scheiß!
 
Wenn dem händler kundenzufriedenheit wichtig ist dann wird er den PC zu HP schicken.
 
Beim Mainboard kommt es immer drauf an. Solange da keine Rohe Gewalt eingewirkt hat oder offensichtlich ein Kurzschluss oder zu Hohe Temperaturen Schäden angerichtet haben, ist es relativ wahrscheinlich, dass sich der Händler der Sache annimmt. Es entspricht dann einfach die Lebenswahrschnlichkeit dafür, dass sich ein lange vorhandener Grundmangel jetzt erst ausgewirkt hat.
Aber bei aller Bestimmtheit doch immer schön freundlich bleiben. Das Eis ist dünn...
 
Der Händler wird gar nichts tun in der Regel. Er müsste das Board selbst zahlen, da HP nach einem Jahr raus ist, wenn kein Care Pack abgeschlossen wurde. Da der Preis für ein Board höher ist als der Ertrag an dem Rechner, würde er Verlust machen. Das macht kein vernünftiger Händler, der nicht Pleite gehen will.
Der Händler ist hier auch der Dumme, nicht nur du. Er hat nämlich den "Fehler" gemacht, ein Produkt mit nur einem Jahr Garantie zu verkaufen, was gelegentlich zu sauren Kunden führt, wie man hier sieht.

Ich würde versuchen, bei HP eine Kulanzregelung zu erreichen.
 
Es ist so nicht richtig, dass HP nach einem Jahr raus ist. Gewährleistung und Garantie haben nichts miteinander zu tun.
Der Händer ist für Mängel verantwortlich, die beim Kauf vorlagen (Gewährleistung). Diese Ansprüche kann man zwei Jahre lang geltend machen. Nach 6 Monaten trägt man jedoch die Beweislast. Das kann man häufig aber schon mit einer Wahrscheinlichkeit erreichen. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Wird der Händler auf diesem Weg in Anspruch genommen, kann er das an den Hersteller weiterleiten, §478I BGB. Da es hier, wenn ich das richtig verstanden habe, ein KomplettPC von HP ist würde das hier funktionieren.

Eine Kulanzreglung bei HP kann funktionieren. Aber die wissen schon weshalb sie nur 1 Jahr Garantie geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
r00dy schrieb:
Wird der Händler auf diesem Weg in Anspruch genommen, kann er das an den Hersteller weiterleiten, §478I BGB. Da es hier, wenn ich das richtig verstanden habe, ein KomplettPC von HP ist würde das hier funktionieren.

Das ist praxisuntauglich und lässt sich maximal von einem Anwalt durchsetzen. Zuerst mal müsste ja schonmal der Beweis erbraucht werden, dass das Board schon bei Gefahrenübergang defekt war, was unmöglich ist. Strenggenommen ist also der Verkäufer nach einem halben Jahr raus.
Zudem hätte ich schon gern mal 5 Fälle gesehen, wo ein Verkäufer dem Vorlieferanten Aufwendungen abverlangen konnte, anderthalb Jahre nach Kauf. Der Vorlieferant ist mit ziemlicher Sicherheit nichtmal HP, sondern ein Distributor/Importeur. Und gegen einen Vorlieferanten hat keiner mehr nach 1,5 Jahren irgendwelche Ansprüche. (377HGB sollte da greifen)

Ich halte das alles für sehr theoretisch, nichts für ungut :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, es ist die Praxis, dass das weiter gereicht wird. Um Probleme mit der Beweisbarkeit und Streitigkeiten zu vermeiden geben die allermeisten Hersteller in Deutschland die 2 Jahre Garantie. Das kennt man ja, dass es eine Internationale Garantie von 1 Jahr gibt und für Deutschland 2 Jahre. HP ist da soweit ich das beurteilen kann eine Ausnahme.

§377 HGB ist da tatsächlich im Spiel. Aber es stellt sich die Frage, inwieweit der Mangel bei der Untersuchung erkennbar war. Auch als Kaufmann verliert man seine Mängelrechte nicht, wenn irgendwo versteckte Mängel drinn stecken, die sich erst später auswirken.

Aber ich wollte hier eigentlich keine rechtliche Diskussion starten:

Es bleibt im Ergebnis die Möglichkeit sich an den Händler zu wenden und zu hoffen, das er nett ist oder sich der Angestellte drauf einlässt das Ding an den Hersteller zu senden. Es macht sich häufig auch positiv für den Kunden bemerkbar, dass die Leute die sich damit beschäftigen KEIN wirtschaftliches Interesse daran haben die Kunden abzuwimmeln.

Ebenso kann man auf Kulanz den Herstellers setzen.
Beides kann zum Erfolg führen. Ich schätze mal auf ne 50% Wahrscheinlichkeit.
 
ich danke euch für die infos.

werde mal bei medimax anfragen. allerdings mache ich mir wenig hoffnung.

habe auch keine lust, den kompletten rechner dort abzugeben - prüfung und evt. reparatur würde bestimmt lange dauern.
ist inzwischen auch ein neues board eingebaut.

trotzdem - fragen kost' ja nix.
 
Wenn jetzt ein neues Board eingebaut ist, ist die Sache erledigt. Da hättest du dich vorher an den Händler bzw. Hersteller wenden müssen.
Vom Juristischen Standpunkt aus müsstest du jetzt einen nachweisen, dass der Händler den Grundmangel zu verschulden hat :D
Jetzt wäre der Händler/Hersteller von seinem Standpunkt aus dämlich, wenn er noch was zahlen würde.
 
naja, ich könnte ja den ursprünglichen, defekten zustand wiederherstellen. :cool_alt:

siegel oder so sind nicht dran.
 
Die Gewährleistung besteht nicht nur auf das Produkt, Komplett-PC , da es ein modulares System ist. Zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen. Allerdings kannst du jetzt nichts mehr nachweisen - bzw. der Händler wird den Fehler auf unsachgemäßen Umgang beim Ausbau zurückführen können.
 
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