Frage zu Garantiefällen

Alphadude

Lt. Commander
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Dez. 2012
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1.387
Hallo,

habe eventuell vor, mein ca. 2 Monate altes Xperia Z aufgrund eines technischen Mangels, der allerdings nicht sehr eindeutig ist, zurückzuschicken (habe hier auch nen entsprechenden Thread eröffnet). Nun stellt sich mir die Frage: Handy über preisbörse24.de an die kooperierende Reparaturfirma schicken oder gleich an Sony? Was geht schneller/ist besser?

Danke im Voraus!
 
kann dir keiner so genau sagen.
Idr wendest du dich an preisbörse24 und die bringen alles ans laufen. Sei es nun das abholen deines handys, das weiterleiten eines ansprechpartners für dich etc.
 
Ruf beide an. Sie werden die die Bedingungen erklären. Entscheide dich für deinen persönlichen Vorteil. Preisbörse verlangt, dass du alles einpackst und selbt die Kosten fürs verschicken trägst. Sony bezahlt für dich den Versand etc. Ab 300€ würden sie einen Kurier, UPS, etc. vorbeischicken, der das Gerät einpackt und abholt. Kostenlos für dich.
 
Du solltest unterscheiden zwischen Gewährleistung (Mängelhaftung) und Garantie.

Gewährleistung der Händler. Garantie der Hersteller. Und da es bei dir lt. deines Beitrags um einen Mangel geht, dürfte der Händler bei dir der Ansprechpartner sein.
 
AdoK schrieb:
Du solltest unterscheiden zwischen Gewährleistung (Mängelhaftung) und Garantie.

Gewährleistung der Händler. Garantie der Hersteller. Und da es bei dir lt. deines Beitrags um einen Mangel geht, dürfte der Händler bei dir der Ansprechpartner sein.

Das ist falsch.
Als Kunde kann ich mir das aussuchen. Ich würde beispielsweise bei den unseriösen Gewährleistungsbedingungen von notebooksbilliger grundsätzlich direkt zum Hersteller schicken.

Ebenso ist der direkte Logitech Service hervorragend beim behandeln von Gewährleistungsfällen.
 
Kommt darauf an wo Sony sitzt mit den RMAs.

Bei meiner EVGA Grafikkarte ist es schneller direkt alles mit EVGA zu klären, da diese in München sitzen und man innerhalb von max. einer Woche seine Graka oder ein austausch zurück hat.

@conglom-o

Das ist falsch ;)

Jeder Hersteller MUSS die Geräte annehmen wenn er Garantie gibt da kommt er nicht drum herum egal was er in die AGBs schreibt. Was würdest du sonst machen wenn dein Händler mal pleite geht? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
qwertzuio schrieb:
Das ist falsch.
Als Kunde kann ich mir das aussuchen.
Auch das ist nicht ganz korrekt sondern hängt von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Es gibt ja welche, die von Endkunden gar keine Geräte annehmen sondern auch die Garantieabwicklung über den Händler verlangen.
 
Cool Master schrieb:
Kommt darauf an wo Sony sitzt mit den RMAs.

Bei meiner EVGA Grafikkarte ist es schneller direkt alles mit EVGA zu klären, da diese in München sitzen und man innerhalb von max. einer Woche seine Graka oder ein austausch zurück hat.

@conglom-o

Das ist falsch ;)

Jeder Hersteller MUSS die Geräte annehmen wenn er Garantie gibt da kommt er nicht drum herum egal was er in die AGBs schreibt. Was würdest du sonst machen wenn dein Händler mal pleite geht? ;)


Das ist auch falsch. Es gibt Hersteller die sich in der Vergangenheit geweigert haben, aber kein Kunde hatte den Mut die dafür zu verklagen. Einige Hersteller setzen darauf, bzw. nehmen Klagen in kauf.
 
qwertzuio schrieb:
aber kein Kunde hatte den Mut die dafür zu verklagen.

Und deshalb ist meine Aussage faslch? :freak:

Wie ich schon sagte was in den AGBs oder sonst wo steht ist egal. Gibt ein Hersteller Garantie kann man diese einfordern solange man nicht gerade das Gerät selber beschädigt hat.
 
Ach ja, Klugscheißen mit Halbwissen...

qwertzuio schrieb:
Das ist falsch.
Als Kunde kann ich mir das aussuchen. Ich würde beispielsweise bei den unseriösen Gewährleistungsbedingungen von notebooksbilliger grundsätzlich direkt zum Hersteller schicken.

AdoK hat selbstverständlich Recht. Er hat seinen letzten Satz höchstens etwas unglücklich formuliert, weil man es sich als Verbraucher i. d. R. tatsächlich aussuchen darf. Es ist vollkommen irrelevant, was Notebooksbilliger oder sonstwer in seinen "Gewährleistungsbedingungen" schreibt, denn die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Cool Master schrieb:
@conglom-o

Das ist falsch ;)

Jeder Hersteller MUSS die Geräte annehmen wenn er Garantie gibt da kommt er nicht drum herum egal was er in die AGBs schreibt. Was würdest du sonst machen wenn dein Händler mal pleite geht? ;)

Was conglom-o schreibt, ist völlig richtig. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber nach eigenem Ermessen bestimmen kann.


Alphadudel,
wenn Du Dich an den Verkäufer wendest, hat dies in jedem Fall den Vorteil, dass er sämtliche Transportkosten für den defekten bzw. reparierten Gegenstand übernehmen muss. Außerdem darfst Du hierbei eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb welcher die Behebung des Mangels erfolgt sein muss. Manche Hersteller übernehmen die Transportkosten auch im Rahmen der Garantieabwicklung. Was ggf. zutrifft, muss man in den jeweiligen Garantiebedingungen nachlesen.
 
Ach ja seine Meinung erstmal mit einem persönlichen Angriff einleiten. Das zeigt die gute Erziehung und Kinderstube.
Du denkst doch, das du alles weißt, aber es macht einen Unterschied ob ich Gewährleistungsansprüche gegenüber notebooksbilliger oder Mindfactory geltend mache. Erstere bieten das gesetzliche Minimum und zweitere dazu kostenlose Abholung und Schutz vor Rückzahlungsforderungen, falls der Fehler selbstverschuldet ist.



Auryn schrieb:
Ach ja, Klugscheißen mit Halbwissen...



AdoK hat selbstverständlich Recht. Er hat seinen letzten Satz höchstens etwas unglücklich formuliert, weil man es sich als Verbraucher i. d. R. tatsächlich aussuchen darf. Es ist vollkommen irrelevant, was Notebooksbilliger oder sonstwer in seinen "Gewährleistungsbedingungen" schreibt, denn die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.



Was conglom-o schreibt, ist völlig richtig. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber nach eigenem Ermessen bestimmen kann.


Alphadudel,
wenn Du Dich an den Verkäufer wendest, hat dies in jedem Fall den Vorteil, dass er sämtliche Transportkosten für den defekten bzw. reparierten Gegenstand übernehmen muss. Außerdem darfst Du hierbei eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb welcher die Behebung des Mangels erfolgt sein muss. Manche Hersteller übernehmen die Transportkosten auch im Rahmen der Garantieabwicklung. Was ggf. zutrifft, muss man in den jeweiligen Garantiebedingungen nachlesen.
 
Auryn schrieb:
Was conglom-o schreibt, ist völlig richtig. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber nach eigenem Ermessen bestimmen kann.

Wie ich schon sagte was in den AGBs oder im Kleingedruckten steht ist erst mal egal. Solange der Schaden nicht selber verursacht wurde wird kein Hersteller die Garanti eablehnenen. Zur not kann man immer noch Klagen aber das trauen sich die wenigsten.
 
AdoK schrieb:
Du solltest unterscheiden zwischen Gewährleistung (Mängelhaftung) und Garantie.
Gewährleistung der Händler. Garantie der Hersteller. Und da es bei dir lt. deines Beitrags um einen Mangel geht, dürfte der Händler bei dir der Ansprechpartner sein.
So ist es - ausserdem ist immer zu beachten: Die Garantie ist gegenüber der Gewährleistung nachrangig. Als ist die Reihenfolge der Anspruchsanmeldung ohnehin schon vorgegeben.
 
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