frage zu hartz4

h_man1985

Lt. Commander
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
1.227
Hallo,

ich weis nicht ob meine fragen hier her gehören oder nicht, deshalb fange ich einfach mal an. meine mutter will sich von ihrem jetztigen lebensgefährten trennen.
nun ist meine frage, was muss sie tun und was steht ihr zu bei hartz4.

-sie ist zur zeit noch selbständig(kann und will sie nicht mehr weiter machen auf grund ihres alters)
-steht im grundbuch ihres lebensgefährten
-ist privat krankenversichert


was steht ihr für eine wohnung zu?(größe/preis)
was würde sie an hartz4 bekommen?
und was muss man vom hartz4 noch abziehen?(strom...)
steht ihr eine gesätzliche krankenversicherung zu?
und wie ist der werdegang mit den behörden?

so ich glaube das wars erstmal.

danke im vorraus für eure antworten.
 
Ich weiß ja nicht wie alt deine Mutter ist ...

Wenn sie noch nicht im Rentenalter ist, würde ich eher nach einer anderen Arbeit mal schauen, als Hartz 4 anzumelden.

Wenn sie schon im Rentenalter ist, hat sie nicht privat vorgesorgt?

Gruß
 
sie wird 50.
sie würde ja auch gerne weiter arbeiten aber in dem alter und promotion.(einfach keine aufträge)
und jetzt noch mit was neuem anfangen, glaube das sie es jetzt gar nicht mehr schaffen würde. (40h woche)

wie sieht es denn mit nem nebenjob aus? was darf man da verdienen?
 
Als Einzelperson steht ihr eine Wohnung bis max 360€uro Miete zu Verfügung. Alles drüber hinaus, wird nicht bezahlt vom Amt.

Dann kommen halt noch die 356€uro zum Leben dazu. Das wars...

Nebenjob kann sie natürlich machen, darf jedoch (glaube es waren) 180€uro davon behalten
 
hartz4 wird nicht umsonst "offener vollzug" genannt.
erstmal muss sie ALLES offenlegen was ihre finanzen und besitztümer (sowie erbstücke und dgl) angeht. das ganze muss sie dann erstmal zu geld machen. da sie nicht allein im grundbuch steht könnte es sein dass das grundstück unangerührt bleibt, was ich aber nicht so recht glaube.

darüber hinaus muss sie jeden x-beliebigen job annehmen den ihr das arbeitsamt vermittelt. wenn sie das nicht macht werden ihre bezüge gekürzt bzw irgendwann gestrichen und es gibt nurnoch essensmarken.

darüber hinaus kanns gut sein dass sich das amt auch an dich wendet und dich für unterhaltspflichtig (zumindest in einem gewissen rahmen) erklärt.


->ich drück ihr die daumen dass sie kein hartz4 beantragen muss!
 
und wie groß darf die wohnung sein
 
Die Größe der Wohnung spielt laut meiner Information keine Rolle. es darf nur nicht 360€uro überschreiten.
 
Bei HARTZ 4 ist man KRANKENPFLICHTVERSICHERT (bei AOK glaube ich).

Wenn man ALLEINE wohnt bekommt man 359 € + Wohnung/ Strom/ Gas/ Wasser/ Sch..... (bei 45 - 50 m² Wohnung).

Wenn der Partner Geld verdient wird das verrechnet und du bekommst dann weniger oder gar kein ALG II.

Korregiert mich wenn ich etwas vergessen habe sollte....
__________________________________

- 2 - 4 Wochen vor Ende (der Selbstständigkeit) zur GfA gehen sich einen Antrag besorgen und ausfüllen (du bekommst dann noch einen Termin für ein Gespräch glaube ich).
- Die Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sozialversicherungsnummer
 
Zuletzt bearbeitet:
SF Chinatown schrieb:
Bei HARTZ 4 ist man KRANKENPFLICHTVERSICHERT (bei AOK glaube ich).

Die Krankenversicherung kann man sich aussuchen.

SF Chinatown schrieb:
Wenn man ALLEINE wohnt bekommt man 359 € + Wohnung/ Strom/ Gas/ Wasser/ Sch..... (bei 45 - 50 m² Wohnung).

Wohnung, Heizung und Nebenkosten wie Wasser etc. (ist ja sowieso alles in der Warmmiete drin) wird bis zu einem bestimmten Betrag bezahlt (abzüglich 20 Euro Heizkostenpauschale). Darüber hinaus wird nichts bezahlt. Strom, Gas etc. muss man selbst bezahlen. (auch eventuelle Stromrückstände werden nicht bezahlt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

intepretier ich "steht im Grundbuch Ihres Lebensgefährten" dass Sie Eigentümerin eines Hauses / Wohnung ist?

Wenn ja, dann hängt da sicher noch ein Darlehen dran. Da würd ich mir dass mit dem Hartz4 überlegen. Mit Schulden und dann kein Einkommen lebt sich echt schwer. Lieber versuchen wieder in eine Anstellung zu bekommen und bis dahin weiter selbstständig bleiben.

Zahlt Sie freiwillig die Solzialversicherung? Wenn ja, dann sollte Sie eigentlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. (Selbstständige haben ja die Wahl ob die die SV Beiträge leisten wollen oder nicht)

ok?
 
ich denke mal dass die beiden sich einigen könnten das sie aus dem grundbuch rauskommt.
wie sieht es dann aus?
 
So einfach geht das nicht mit dem rauskommen aus dem Grundbuch, sie hat daraus ja auch noch Ansprüche, die werden auf jeden Fall dann auch angerechnet.
(Selbstständige haben ja die Wahl ob die die SV Beiträge leisten wollen oder nicht)
Als Unternehmer zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, hat also auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
 
ich denke mal dass die beiden sich einigen könnten das sie aus dem grundbuch rauskommt.

Der Lebenspartner stimmt da bestimmt zu. Nur muss deine liebe Mama auch noch eine Haftentlassung bei der Bank bekommen. Die wird Sie garantiert nicht bekommen ... keine Bank befreit einen Schuldner ... also da muss Sie, wenn Sie beim Darlehensvertrag mit unterschrieben hat, auch noch das Bankdarlehen mit abbezahlen.

(Selbstständige haben ja die Wahl ob die die SV Beiträge leisten wollen oder nicht)

Als Unternehmer zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, hat also auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Es gibt die Wahlmöglichkeit für Selbständige, sich freiwillig den SV Abgaben zu unterwerfen. Gerade bei Selbständigen mit nicht alzu hohem Einkommen ist dies auch durchaus üblich ...

Wäre also die Frage, ob Sie sich freiwillig der SV unterworfen hat.

PS Ihr Steuerberater wäre auch noch eine gute Anlaufstelle, der kennt wenigstens Ihre Vermögenssituation und kann Ihr besseren Rat geben als wir hier ...

ok?
 
was steht ihr für eine wohnung zu?(größe/preis)
Es gilt die Produkttheorie. Ist das Produkt von Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen, werden die Kosten übernommen. Wie hoch der Quadratmeterpreis sein darf, ist von Ort zu Ort unterschiedliche. Jede Stadt/Gemeinde darf das selber festlegen.
Als Faustregel kann man sagen: ca. 45-50m² ist für eine Einzelperson ok. Ziehst du auch noch mit ein, dann ca. 60m².


was würde sie an hartz4 bekommen?
Die Rechnung geht wie folgt:
Bedarf - Einkommen = Anspruch.
Der Bedarf umfasst grundsätzlich die Regelleistung (z.Z. 359 €) sowie Kosten für Unterkunft und Heizung.
Evtl. kann sich noch ein Mehrbedarf nach §21 SGB II ergeben, falls sie an einer bestimmten Erkrankung leidet, die eine kostenaufwendigere Ernährung zur Folge hat.

Es kommt aber vor allem darauf an, mit wem sie zukünftig in einem Haushalt lebt. Solltest du, andere Kinder oder ein neuer Partner mit ihr in einem Haushalt leben, ändert sich diese Rechnung ganz erheblich.


und was muss man vom hartz4 noch abziehen?(strom...)
Vom Regelsatz muss bis auf Kosten der Unterkunft und Heizung der Lebensunterhalt bestritten werden. Dazu gehören auch z.B. Haushaltsstrom, Praxisgebühren oder die Anschaffung neuer Haushaltsgeräte, falls mal eines den Geist aufgibt. Kein Witz: Man soll sich von den paar Kröten Rücklagen bilden, um auf solche Etwaigkeiten vorbereitet zu sein.

steht ihr eine gesätzliche krankenversicherung zu?
Nein, aber die private Versicherung muss sie für einen Basistarif weiter versichern, der um die Hälfte auf 250 € halbiert werden kann = wird. Hier entsteht auch ein Problem: Die Arge übernimmt nur die Kosten im notwendigen Umfang, und der orientiert sich an der Beitragshöhe der GKV. Das heisst, hier entsteht eine Regelungslücke in Höhe von 110 €. Die Sozialgerichtsbarkeit hat entschieden, dass man sich hier bis auf weiteres mit §73 SGB XII behilft. Das Sozialamt springt hier ein, evtl. aber nur mit darlehensweisen Leistungen.


und wie ist der werdegang mit den behörden?
Was soll da sein? ALG2 gibts auf Antrag bei der Arge.

Wie ist das denn mit dem Grundbuch gemeint. Evtl. fällt da noch was unter zu verwertendes Vermögen.Außerdem kann es sein, dass die Behörde meint, deine Mutter hätte die Hilfebedürftigkeit durch Aufgabe des Gewerbes selber herbei geführt. Muss aber nicht, hier ist die Argumentation der Gründe wichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt die Wahlmöglichkeit für Selbständige, sich freiwillig den SV Abgaben zu unterwerfen.
Seit wann soll es das geben, doch nur bei denen die sich vom Arbeitsamt die Selbstständigkeit finanzieren/fördern lassen, weil sie Arbeitslos waren/sind.
Ansonsten haben wir wohl 20 Jahre lang etwas falsch gemacht, wir hatten nicht mal die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung einzusteigen.
 
mit der krankenversicherung hat sie ja auch angst, dass sie nicht mehr in einen gesetzliche reinkommt
 
Ne, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich gilt erst mal: Wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, muss sich freiwillig versichern. Dafür allerdings muss man innerhalb der letzten 5 Jahre min. 24 Monate oder unmittelbar zuvor 12 Monate am Stück in der GKV versichert gewesen sein.

Wer vor dem Bezug von ALG2 privat versichert war, ist seit dem 1. Jan 2009 nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV, d.h. er muss in der PKV verbleiben. Dafür wurde Absatz 5a nachträglich in den § 5 SGB V eingefügt. Der einzige Weg zurück in so einem Fall wäre ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, erst dadurch würde wieder Versicherungspflicht entstehen und eine Rückkehr in die GKV ermöglichen.

Der Sozialstaat will sich hier einfach schützen vor jenen, die in jüngeren Lebensjahren die günstigen Tarife der PKV ausnutzen und dann im Alter ggf. zurück in die GKV wechseln, wenn die PKV zu teuer würde. Das Thema ist aber äusserst kompliziert. Vage Hinweise zur Rechtslage wie in diesem Thread können keinesfalls eine Beratung vor Ort ersetzen, wo der Einzelfall bis in seine Details ausgerollt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann soll es das geben, doch nur bei denen die sich vom Arbeitsamt die Selbstständigkeit finanzieren/fördern lassen, weil sie Arbeitslos waren/sind.
Ansonsten haben wir wohl 20 Jahre lang etwas falsch gemacht, wir hatten nicht mal die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung einzusteigen.

§ 28a SGB III
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0302801

man muss vorher mindestens 24 Monate als nicht Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, dann besteht die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern.

Da die meisten Selbstständigen vorher als Arbeitnehmer gearbeitet haben, sollte dies eine breite Masse treffen ...

ok? :-)
 
also wenn ich mir das alles so anguck, ist ja schon n scheiß. da gibts ne frau die ihr leben lang gearbeitet hat, mit ihrer arbeit den staat finanziert hat, und jetzt darf sie am staatlichen hungertuch nagen (aber erst nachdem sie alles aufgegeben hat was ihr mal gehörte).

das ist doch krank. und wisst ihr was ich daran so krank finde?
wenn JEDER wahlberechtigte jeden monat 1000€ erhalten würde (völlig egal ob er sie braucht oder nicht) wär das kein deut teurer als das derzeitige sozialsystem. und deine mam hätt nicht diesen mörderstress vor sich.


naja. sorry für OT, aber angesichts dieser krassen einschnitte fand ichs ne ganz interessante rechnung!
 
Zurück
Oben