frage zu hartz4

@_killy_
Da hast Du aber etwas verwechselt, dies gilt für diejenigen, die in den letzten 24 Monaten, bevor sie Geld vom Staat bekommen, versicherungspflichtig gearbeitet haben. Jemand der 10 Jahre lang Selbstständig war/ist, hat diesen Anspruch nicht, er hat auch keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt. Sollte man vom Amt gefördert werden um Selbstständig zu werden, kann man sich auch versichern lassen, die Beiträge werden vom Amt finanziert, weil sonst der Selbsständige sobald er wieder ohne Arbeit ist, keine Ansprüche mehr ans Arbeitsamt hätte, da er ja keine Beiträge zahlt und auch nicht versichert wäre, die Versicherungen sind meist zu teuer und der Anfänger zahlt diese dann nicht um Geld zu sparen. Die Einkünfte in den ersten beiden Jahren sind meist zu niedrig um sofort alle Beiträge zu erwirtschaften. Jemand der länger als 2 Jahre selbsständig ist, wird sich dann auch privat versichern müssen, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bestehen dann nicht mehr.

Deshalb steht gross als Überschrift:
Sozialgesetzbuch Drittes Buch
Arbeitsförderung
 
also auf gut deutsch, hat sie eigendlich keine chance eine gesetzlich KV zu bekommen.

oder ist das falsch?
 
So lange sie sich im ALG2-Bezug befindet, ist sie von der GKV ausgeschlossen und muss in der PKV versichert bleiben. Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, durch Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wieder versicherungspflichtig nach § 5 SGB V zu werden und in die GKV einzutreten. Die Entlohnung müsste hier aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (48.600 € - was aber wohl ziemlich unrealistisch wäre...) Nach zwölf Monaten Versicherungspflicht entstünde auch wieder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V. Wenn sie schon über 55 Jahre alt wäre, würde es aber keine Chance mehr geben, in die GKV zurück zu wechseln.
 
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Exar_Kun schrieb:
Nein, aber die private Versicherung muss sie für einen Basistarif weiter versichern, der um die Hälfte auf 250 € halbiert werden kann = wird. Hier entsteht auch ein Problem: Die Arge übernimmt nur die Kosten im notwendigen Umfang, und der orientiert sich an der Beitragshöhe der GKV. Das heisst, hier entsteht eine Regelungslücke in Höhe von 110 €. Die Sozialgerichtsbarkeit hat entschieden, dass man sich hier bis auf weiteres mit §73 SGB XII behilft. Das Sozialamt springt hier ein, evtl. aber nur mit darlehensweisen Leistungen.

Die Lücke ist sogar noch etwas größer.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/privat-krankenversichert-ruiniert-durch-hartz-iv-bezug_004706.html

Das kann kein Mensch zusätzlich aus dem "Nigger-Hartz-IV-Satz" bestreiten, mit der Folge, dass die Leute einen Haufen Schulden entweder beim Sozialamt oder in den meisten Fällen bei den Krankenkassen anhäufen. :grr:
In meinem Absolventenjahrgang sind fast 50 % meiner Kommilitonen im Studium privatversichert gewesen und haben keinen Job gefunden, sprich sind in ALG 2 gerutscht. Folge sind neu angehäufte Schulden pro Monat, Papierkram und Mahnungen ohne Ende. Das dauert maximal noch 3 Jahre, dann kommt da die Privatinsolvenz. Die wenigen Pechvögel, die zusätzlich noch einen Studienkredit an der Backe haben, sind schon jetzt in Privatinsolvenz. Man sagen, die Zukunft ist für die in nächster Zeit erstmal abgelaufen. Junge Leute und ältere, nach dem Gesetz noch erwerbsfähige Leute, haben in Deutschland in der Krise die Arschkarte gezogen.
 
Jo, das ist schon ziemlich krank, wie sehr manche in die Scheiße abrutschen. Aber:

Die Grundidee dahinter ist aber eigentlich gut und nachvollziehbar. Der Charakter der "Solidargemeinschaft GKV" soll gestärkt werden und Opportunisten, die sich in jungen Jahren an den günstigen Konditionen der PKV erfreuen, die Rückkehr in die GKV erschwert werden, sobald die GKV wieder das bessere Gesamtpaket bietet (was mit zunehmendem Alter durch stark ansteigende Beiträge häufig der Fall ist). Außerdem wird niemand gezwungen, die GKV zu verlassen. Jeder hat die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, wenn die Versicherungspflicht aus Gründen wie Selbstständigkeit oder einem der Jahresentgeltgrenze übersteigendem Einkommen erlischt.

Man sollte sich es sehr gut überlegen, was man an der GKV hat, wenn bevor man sich privat versichern lässt.
 
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