@_killy_
Da hast Du aber etwas verwechselt, dies gilt für diejenigen, die in den letzten 24 Monaten, bevor sie Geld vom Staat bekommen, versicherungspflichtig gearbeitet haben. Jemand der 10 Jahre lang Selbstständig war/ist, hat diesen Anspruch nicht, er hat auch keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt. Sollte man vom Amt gefördert werden um Selbstständig zu werden, kann man sich auch versichern lassen, die Beiträge werden vom Amt finanziert, weil sonst der Selbsständige sobald er wieder ohne Arbeit ist, keine Ansprüche mehr ans Arbeitsamt hätte, da er ja keine Beiträge zahlt und auch nicht versichert wäre, die Versicherungen sind meist zu teuer und der Anfänger zahlt diese dann nicht um Geld zu sparen. Die Einkünfte in den ersten beiden Jahren sind meist zu niedrig um sofort alle Beiträge zu erwirtschaften. Jemand der länger als 2 Jahre selbsständig ist, wird sich dann auch privat versichern müssen, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bestehen dann nicht mehr.
Deshalb steht gross als Überschrift:
Sozialgesetzbuch Drittes Buch
Arbeitsförderung
Da hast Du aber etwas verwechselt, dies gilt für diejenigen, die in den letzten 24 Monaten, bevor sie Geld vom Staat bekommen, versicherungspflichtig gearbeitet haben. Jemand der 10 Jahre lang Selbstständig war/ist, hat diesen Anspruch nicht, er hat auch keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt. Sollte man vom Amt gefördert werden um Selbstständig zu werden, kann man sich auch versichern lassen, die Beiträge werden vom Amt finanziert, weil sonst der Selbsständige sobald er wieder ohne Arbeit ist, keine Ansprüche mehr ans Arbeitsamt hätte, da er ja keine Beiträge zahlt und auch nicht versichert wäre, die Versicherungen sind meist zu teuer und der Anfänger zahlt diese dann nicht um Geld zu sparen. Die Einkünfte in den ersten beiden Jahren sind meist zu niedrig um sofort alle Beiträge zu erwirtschaften. Jemand der länger als 2 Jahre selbsständig ist, wird sich dann auch privat versichern müssen, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bestehen dann nicht mehr.
Deshalb steht gross als Überschrift:
Sozialgesetzbuch Drittes Buch
Arbeitsförderung