Frage zu KabelBW in einer Wohngemeinschaft

Deswegen steht ganz oben:

Benzer schrieb:
Also muss das Kabelmodem & der Router an eine Dose die zentral steht (Wohnzimmer?) und am besten ein WLAN Repeater irgendwo in ein anderes Stockwerk. Dann können alle über WLAN ins Netz und die einzelnen Dosen können unberührt bleiben.

Soweit ich weiß liefern UM und KabelBW zu dem Kabelmodem einen Router aus, und nicht nur einen Accesspoint.
 
Zitat von engine Beitrag anzeigen
Wenn Peter Peterson keinen Kabel-TV Vertrag mit z.B. KabelBW hat, dann erhält Peter Peterson KEIN Internet auf seinen Namen, sondern Peter Peterson muss sich an den wenden, der ihm Kabel-TV (die Dose) zur Verfügung stellt.

Twin_Four schrieb:
Wenn dein Kabel-TV über einen Hausvertrag abgeschlossen ist, und jeder Mieter sein TV über die Nebenkosten abrechnet, kann ich Internet auch ohne einen "eigenen" Kabel-TV Vertrag abschließen.


Aus KabelBW FAQ:

Wie muss ich vorgehen, um die Erlaubnis des Vermieters für den Internetanschluss übers
Kabel (erweiterte Kabelnutzung) einzuholen?

Falls uns für Ihr Objekt noch kein Gestattungsvertrag vorliegt, bekommen Sie diesen zusammen mit den Auftragsunterlagen. Bitte leiten Sie den Gestattungsvertrag an Ihren Vermieter oder Hauseigentümer weiter. Den ausgefüllten Vertrag schicken Sie oder Ihr Hauseigentümer oder Vermieter einfach zurück an unser Kundenservice-Center:

Kundenservice-Center
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG,
Postfach 10 32 20,
69022 Heidelberg
Telefon: 01805 - 888 150*
Telefax: 01805 - 888 151*
* (0,14 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilpreise können abweichen)

Wichtig: Durch den Gestattungsvertrag selbst entstehen dem Hauseigentümer keine Kosten. Alle Kosten, die durch die erweiterte Kabelnutzung (wie zum Beispiel den Internet-Zugang) anfallen, werden direkt zwischen Kabel BW und Ihnen als Einzelteilnehmer auf der Basis von Einzelverträgen abgerechnet. Sollten Änderungen an der Hausverteilanlage notwendig werden, erhält der Hausbesitzer einen Kostenvoranschlag für die nötigen Arbeiten von uns.

Brauche ich für den Internetanschluss von Kabel BW die Erlaubnis meines Vermieters?

Das hängt davon ab, ob für Kabel BW bereits ein Gestattungsvertrag von Ihrem Hauseigentümer erteilt wurde. Im Rahmen dieses Gestattungsvertrages gestattet der Hauseigentümer Kabel BW die Nutzung des hauseigenen Verteilnetzes (so genannte Netzebene 4) für das komplette Leistungsangebot von Kabel BW. Eine weitere Voraussetzung ist eine entsprechende technische Ausstattung der hauseigenen Verteilanlage, die zum Beispiel in Sternstruktur ausgeführt sein muss und über einen Rückkanal verfügen muss. In vielen Fällen sind hier aber keine zusätzlichen Modernisierungsmaßnahmen nötig.
 
Zum Beispiel KabelBW

Gestattungsvertrag:
Als Mieter benötigen Sie von Ihrem Vermieter die Erlaubnis für einen Internetanschluss. Fragen und Antworten zum Gestattungsvertrag – hier ist der Platz dafür:

http://forum.kabelbw.de/
 
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