wuulf
Banned
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 603
ich habe zurzeit ein befristetes arbeitsver. bis 31.12.12.
einerseits will sich der AG sich den AN länger ansehen um zu sehen ob er was taugt, doch wie siehts aus wenn sich der AN bzgl. der arbeit nicht mehr sicher ist?
damit will ich sagen, wenn der fall bestünde das ich mich mit ablauf der frist entscheide die arbeit nich weiter führen zu wollen, geht man dann nach dem letzten tag der frist einfach nicht mehr dort.hin oder wie sieht die sache da aus?
ich denke so, denn ordentlich kann man auch nicht kündigen.
gruss
einerseits will sich der AG sich den AN länger ansehen um zu sehen ob er was taugt, doch wie siehts aus wenn sich der AN bzgl. der arbeit nicht mehr sicher ist?
damit will ich sagen, wenn der fall bestünde das ich mich mit ablauf der frist entscheide die arbeit nich weiter führen zu wollen, geht man dann nach dem letzten tag der frist einfach nicht mehr dort.hin oder wie sieht die sache da aus?
ich denke so, denn ordentlich kann man auch nicht kündigen.
gruss