frage zum befristeten arbeitsverhältniss

wuulf

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Juli 2010
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ich habe zurzeit ein befristetes arbeitsver. bis 31.12.12.
einerseits will sich der AG sich den AN länger ansehen um zu sehen ob er was taugt, doch wie siehts aus wenn sich der AN bzgl. der arbeit nicht mehr sicher ist?

damit will ich sagen, wenn der fall bestünde das ich mich mit ablauf der frist entscheide die arbeit nich weiter führen zu wollen, geht man dann nach dem letzten tag der frist einfach nicht mehr dort.hin oder wie sieht die sache da aus?

ich denke so, denn ordentlich kann man auch nicht kündigen.

gruss
 
Der befristite Arbeitsvertrag endet mit Ablauf des 31.12.2012 ohne das eine der
beiden Pateien kündigen muss.

Einer Verlängerung oder der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis müssen beide zustimmen.
Heisst für dich also, wenn du da nicht mehr arbeiten willst brauchst nichts zu tun und gehst ab 01.01.2013 nicht mehr hin.
 
Also wie ichs mir gedacht habe. Und die aliquoten Zahlungen wie Urlaubs.- Weihnachtsgel müsste man dann auch bekommen?, weil wär ja in dem sinne egal ob befristet oder unbefristet.

Dafür hat man ja gearbeitet :D
 
Was du noch bekommst sollte in deinem Vertrag stehen, dass kann hier keiner orakeln.

Du solltest auch, zumindest wenn du nicht bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag ab 1.1.2013 in der Tasche hast, mal beim Arbeitsamt vorstellig werden, das musst du ansich nämlich drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses, das nicht verlängert wird.
 
Ob dir Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zusteht sthet in deinem AV oder wird
durch Tarifvertrag geregelt.

Fürs Weihnachtsgeld sehe ich allerdings "fast" schwarz, da die meisten Verträge
eine Klausel enthalten das wenn der Vertrag vor dem 31.03. des Folgejahres endet, das Weihnachtsgeld nicht gezahlt bzw. sogar zurückgezahlt werden muss.

Der Hinweis von XDREAM ist übrigens sehr wichtig, da du ansonsten eine Sperre
vom JobCenter bekommen kannst.
 
Der Arbeitgeber muss aber auch den Angestellten darauf hinweisen
das er sich 3 Monate vorher beim Amt Arbeits-suchend melden muss!
 
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