Frage zum Selbständig machen!

F_GXdx

Captain
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März 2006
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Hallo Leute,

Ich hätte eine Frage, angenommen ich mache mich beruflich selbständig. Dann habe ich ja die Möglichkeit, wenn ich selbst MwSt ausweise, dass ich auch Gegenstände die ich kaufe von der MwSt absetze.

Folgendes Szenario ist mir unklar:
Ich eröffne einen Betrieb, kaufe Gegenstände ein, und sagen wir lasse mit etwa 5000 Euro MwSt rauszahlen (kaufe also relativ teure Sachen ein). Nun ist es ja laut AfA Tabelle nicht sofort möglich, bzw. verpflichtend notwendig, diese Gegenstände auf mehrere Jahre von der EkSt abzusetzen, das gilt aber wie ich das verstehe NICHT für die MwSt.

Also angenommen, dieses Geschäft läuft nicht gut, und ich mache den Laden nach 3 Jahren wieder dich. Was ist dann mit meinen Maschinen / bzw. gekauften Sachen. Muss ich a) Die herausbekommene MwSt wieder an das Finanzamt abführen (kann ja wohl nicht sein?) und b) wie muss ich die Sachen handhaben, wenn ich sie wieder verkaufen will? Muss ich sie wieder mit Rechnung verkaufen (aber wie bitte, ich habe mein Geschäft - angenommen - schon wieder geschlossen) oder wie lange muss ich warten, bis ich das darf, bzw. darf ich das überhaupt irgendwann?

Ich frage das für einen Freund, habe selbst ein Gewerbe offen, aber habe mir da noch nie so Gedanken gemacht, weil die MwSt die ich herausbekomme, eigentlich selten meine abgeführte übersteigt, und insgesamt, es nicht so viel ist und außerdem mein Gewerbe gut läuft, ich es also in nähere Zukunft nicht schließen will. Aber für meinen Freund könnte meine Frage oben wichtig sein.

Danke und Gruß,
Tobias
 
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Die MwSt. zahlt immer der letzte Kunde, also z. B. Du, wenn Du Dir im Laden ein Pfund Butter kaufst. Nehmen wir jetzt mal als Beispiel einen Handelsbetrieb. Der Händler kauft eine Ware im Wert von 100 Euro netto ein und zahlt dafür an den Lieferanten den Brutto-Rechnungsbetrag in Höhe von 119 Euro. Nehmen wir weiter an, dass der Lieferant das Produkt eigenhändig angefertigt hat. Das Finanzamt wird ihm die 19 Euro MwSt. abknöpfen und ist zufrieden. Der Lieferant selbst hat mit der MwSt. nichts am Hut. Er leitet ja nur die Steuer weiter, die Du ihm gezahlt hast.

Nun zu dem Betrieb des Händlers: Der Mann ist clever und verdreifacht den Preis der Ware für den Verkauf, das macht netto 300 Euro. Da er seinen privaten Endkunden die Ware zum Bruttopreis verkaufen muss, kommen 3 x 19 Euro = 57 Euro MwSt. hinzu. Macht also einen Ladenpreis von 357 Euro.

Nachdem der Verkauf abgewickelt worden ist, hält das Finanzamt die Hand auf. Die Beamten wollen insgesamt 57 Euro MwSt. einnehmen, weil Ware im Wert von netto 300 Euro an einen Endkunden verkauft wurde. Der Händler hat seinerseits bereits 19 Euro an seinen eigenen Lieferanten gezahlt und macht daher den sog. Vorsteuerabzug geltend. Er verrechnet die eingenommenen 57 Euro mit den von ihm gezahlten 19 Euro und überweist dem Finanzamt die Differenz von 38 Euro.

Das Finanamt ist zufrieden. Es hat 19 Euro vom Lieferanten und 38 Euro vom Händler eingenommen. Der Händler betrachtet das MwSt.-Konto als durchlaufenden Posten. Er leitet das Geld nur weiter.

Ganz anders verhält es sich in Deinem Beispiel mit dem anzuschaffenden Anlagevermögen, etwa Büroausstattung usw. Hier ist der Händler der Endabnehmer und zahlt folglich brav die MwSt. an das Finanzamt.

Der Nettowert des Anlagevermögens wird, sofern es sich nicht um "geringwertige Wirtschaftsgüter" handelt, über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben (laut AfA-Tabellen). Wenn ein angeschaffter Gegenstand laut Finanzamt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren hat, dann setzt der Händler bei linearer Abshreibung jedes Jahr 20 Prozent der Anschaffungssumme als betriebliche Kosten an. Damit werden diese Kosten steuerlich gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.

Eine Korrektur kann erfolgen, wenn ein solcher Abschreibungsgegenstand vorzeitig veräußert wird oder wenn er vorzeitig nicht mehr nutzbar ist. Geht der Betrieb vorzeitig pleite, so haben die angeschafften Güter in der Buchhaltung einen Restbuchwert. Nach drei Jahren z. B. noch 40 Prozent. Das ist ein rechnerischer Wert. Es kann natürlich gut sein, dass man dafür nichts mehr bekommt, wenn man sie tatsächlich verkaufen will oder muss. Wenn der Händerl die Sachen anschafft, tauscht er liquide finanzielle Mittel (Bank Kasse) gegen die neuen Vermögensgegenstände. In der Bilanz werden also zwei Posten des Vermögens getauscht (sog. Aktivtausch).

Abschreibung gehören dagegen zur "Gewinn- und Verlustrechnung" und haben mit der MwSt. nichts zu tun. Und bevor ich mich selbstständig mache, würde ich mir unbedingt solche BWL-Grundlagen aneignen, da sie z. B. für die Kosten-Kalkulation wichtig sind.
 
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Zunächst: Ich bin Laie, also sorry für mein Unwissen. Betreibe die letzten Jahre nur "Learning by Versuching and Telefoning mit Finanzamting" :D

Sorry dass es falsch raus kam, in meinem Beispiel sind es Betriebsmittel, kein Anlagevermögen.
(Naja, eigentlich ist mir aber auch unklar, warum ich einen Bürostuhl nicht optieren sollte? Kannst du mir das erklären?)
Und Betriebsmittel sind ja von der USt absetzbar, oder etwa nicht (du jagst mir hier nen Schock ein!)?

Mir geht es sozusagen um folgende Frage:
Was passiert mit dem Firmeninventar, wenn man eine Firma wieder schließt?

Mir geht es zentral um die Mehrwertsteuer! Abschreibung für Abnutzung, 410 Euro, nicht selbstst. nutzungsf. WTSG, das System ist mir bekannt!

Wenn ich zB einen Maschinenbau Betrieb aufmache und mir eine Maschine für 100.000 Euro kaufe, setze ich sie von der Steuer ab, bekomme 19.000 Euro raus, oder sehe ich das falsch? Warum sollte ich für diese Maschine Umsatzsteuer zahlen, ich brauche sie doch nur, um wieder umsatzsteuerpflichtige Gegenstände herzustellen? Jetzt mache ich meinen Betrieb in 3 Jahren zu, weil ich keinen Erfolg habe, wie veräußere ich die Maschine? Fällt diese gar in mein Privatvermögen? Oder muss jegliches Inventar vor Firmenschließung zwangsmäßig veräußert werden?

Danke und Gruß!
Tobias
 
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Hallo Tobias,

ich bin seit einigen Jahren Freiberufler und kann Dir nur einen Rat geben:

Investiere ein wenig Geld und suche einen Anwalt auf.
Allein schon wegen den Steuer-, Finanz- und Rechtsfragen.
Du brauchst für die Finanzierung einen durchdachten Businessplan.

Auch das Wirtschaftsförderungsamt oder die IHK kann Auskünfte erteilen. Und das Finanzamt natürlich auch.
 
Das Firmeninventar (Rohstoffe, Regalwände, unfertige Produkte, Endprodukte) usw. gehören alle dem Inhaber. Er hat sie zuvor bezahlt (Aktivtausch auf der Vermögensseite der Bilanz), die MwSt. ist abgeführt. Thema durch. Wenn der Laden schließen sollte, etwa weil der Geschäftsführer bereits Multimillionär geworden ist, dann räumt er seinen Laden aus und geht. Wenn er dagegen in den Konkurs geht und seine Rechnungen nicht bezahlen kann, dann kommen die Sachen unter den Hammer (Zwangsversteigerung).

Zum Thema "Optieren":
http://www.akademie.de/fuehrung-org...r-kurs/kleinunternehmer/kleinunternehmer.html
 
Sorry wenn ich nochmal nachfrage, aber "die MwSt. ist abgeführt", wie ich das sehe, wird für unternehmerische Produktionsmaschinen, nie irgendeine Art von MwSt an das Finanzamt abgeführt?

Trotzdem danke euch beiden für eure Posts, war sehr aufschlussreich.
 
Denn ein Unternehmen eine Produktionsmaschine für 11.900 Euro einkauft (Rechnungssumme), dann findet man auf der Rechnung folgende Positionen:

10.000 Euro Nettopreis
1.900 Euro MwSt.
================
11.900 Euro zu zahlender Betrag

Der Unternehmer, der die MwSt. erhält (in diesem Fall der Lieferant der Maschine), gibt sie dem Finanzamt oder man sagt auch: "Er führt die MwSt. an das Finanzamt ab."
 
Ja richtig, aber das Finanzamt bleibt doch trotzdem auf der Strecke, weil sich doch der kaufende Unternehmer die 1.900 wieder erstatten lässt, oder nicht?
Also was der liefernde Unternehmer abführt, muss das Finanzamt wieder an den kaufenden Unternehmer herauszahlen.
Denn der kaufende Unternehmer kauft die Maschine praktisch zum Netto Preis, und so verbleibt es dann auch.

Danke nochmal
 
Das Finanzamt erstattet zunächst einmal gar nichts. Im Beitrag Nr. 2 habe ich beschrieben, wie das funktioniert. Der Preis des Gutes für den Endkunden betrug 300 Euro. Dafür fielen 57 Euro MwSt. an. Der Händler machte gegenüber dem Finanzamt 19 Euro bereits gezahlte MwSt. geltend und überwies nur 38 Euro. Aber das Finanzamt bekam ja noch 19 Euro vom dem Lieferanten. Und so ging die Rechnung auf.

Die 1.900 Euro aus meinem letzten Beispiel werden nicht erstattet. Die Firma zahlt 11.900 Euro für die Maschine an den Lieferanten und der drückt die 1.900 Euro an das Finanzamt ab. Der Käufer der Maschine zahlt die kompletten 11.900 Euro und bekommt nichts zurück.

http://wiing.info/Mitschriften/BilanzA.pdf

Würde der Käufer die Maschine allerdings nur 30.000 Euro netto bzw. für 35.700 Euro brutto weiterverkaufen, so bekäme er dafür neben dem Netto-Entgelt von 30.000 Euro noch die 5.700 Euro MwSt. - Und da gilt das bereits Gesagte: Er überweist dem Finanzamt nicht den vollen Betrag, sondern verrechnet die bereits bei seinem Einkauf gezahlte MwSt. in Höhe von 1.900 Euro (die man bei ihm dann Vorsteuer nennt) mit den 5.700 Euro, die er eigentlich abführen müsste.

Das Finanzamt bekommt von ihm deshalb nur 3.800 Euro als Differenzbetrag und holt sich den Rest vom ersten Lieferanten. Denn der hat lediglich MwSt. kassiert und selbst keine Vorsteuer gezahlt, die er gegenrechnen könnte.
 
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Aber mit der Maschine wird ja auch was produziert. Die produzierte Ware geht dann irgendwann an den Endkunden und dieser zahlt wieder MwSt. auf die Produkte. Diese bekommt das Finanzamt und somit kommt das Finanzamt zu Geld. Eine Privatperson ist nicht berechtigt, die MwSt. zu ziehen und dadurch zahlt der Endkunde die MwSt. die das Finanzamt bekommt. Bei Firmen oder Unternehmern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist es nur ein, mehr oder weniger, durchlaufender Posten. Das hat Papa Staat extra so gemacht, um nicht auch noch die Firmen mit einer zusätzlichen Steuer zu belasten.

Also nochmal, die MwSt. wird immer auf den Endkunden abgewälzt und dadurch "verdient" das Finanzamt Geld, nicht, bzw. nur indirekt durch die Unternehmer.

Edit:
Um noch einmal auf das Beispiel mit der Maschine zu kommen:

Wenn du die Maschine kaufst, packst du die 1900,- Euro auf den Vorsteuerkonto. Das wäre das Geld was du wiederbekommen solltest. Verkaufst du jetzt die produzierten Waren und verkaufst sie an den Endkunden, so bekommst du den Produktpreis + die MwSt., welche du auf den UsT.-Konto packst. Am Ende des Meldezeitraumes werden die Konten verrechnet und dann entscheidet sich, ob du MwSt. nachzahlen musst oder wirklich was wiederbekommst.

Deshalb ist es auch nur bedingt ein durchlaufender Posten, was auch erklärt, warum ich vorhin geschrieben habe, dass das FA indirekt durch die Unternehmer an Geld kommt.
 
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Jetzt haben wir den Salat - zwei unterschiedliche Meinungen.
Ich kann nicht glauben was du schreibst, keshkau, auch wenn du dich anscheinend sehr gut auskennst.
Natürlich Erstattet das Finanzamt auch. Es verrechnet nicht nur, sondern zahlt auch aus.
Und alles was ich ALS Unternehmer FÜR mein Unternehmen kaufe, ist grundsätzlich USt befreit.
Also "Die 1.900 Euro aus meinem letzten Beispiel werden nicht erstattet." bin ich hier anderer Meinung, und
AvenDexx anscheinend auch, DOCH, diese 1900 Euro werden sehr wohl erstattet!

Deiner Logik nach dürfte ich als Grafiker meine EDV Geräte ja auch nicht von der MWST absetzen,
ich hab es aber immer getan, und das Finanzamt hat es abgesegnet. Ich verkaufe sie ja auch nicht
weiter, sondern verwende sie nur und schmeisse sie irgendwann weg, wenn sie veraltet sind.

Oder was ist mit Büromaterial? Jeder Selbständige kauft doch Papier, Office Sachen, Kopiergeräte, für sein
Unternehmen, und zwar OHNE dafür Umsatzsteuer zu zahlen. Das sind doch auch keine "Rohstoffe",
oder Sachen die er wieder verkaufen muss.

Ich hab mir 2006 einen vierstelligen Betrag rauszahlen lassen, wenn du Recht hättest, hätte ich mir das ja zu Unrecht rauszahlen lassen.
Na da will ich mal schwer hoffen, dass du Unrecht hast :D Sonst werde ich bald blöd aus der Wäsche schauen.

@AvenDexx: Nein das ist nicht der Fall, da werden keine Konten verrechnet. Du sagst dem Finanzamt, du hast diese Maschine gekauft, und du bekommst die Umsatzsteuer rausgezahlt. Fertig. Da wird nichts "verrechnet"! Es ist nicht notwendig, dem Finanzamt Umsatzsteuer zu schulden, um von Finanzamt Umsatzsteuer herauszubekommen!

Natürlich, es ist schon klar was du meinst, natürlich wird an sich immer verrechnet, aber wenn eine Seite 0 ist (zB der Unternehmer schuldet dem Finanzamt im Monat X keine USt) ist es halt weniger eine Verrechnung, als viel mehr eine pure Auszahlung.
 
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Die Verrechnung von bereits gezahlter und einbehaltener MwSt. funktioniert natürlich in beide Richtrungen. Wenn man durch Verkäufe höhere Steuerbeträge einnimmt als man selbst aufgewendet hat, dann entsteht eine Umsatzsteuerzahllast (Zahlung wird fällig).

Wenn das Unternehmen grundsätzlich zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, dann gilt das natürlich auch für den Fall, dass zwar etwas eingekauft aber z. B. nichts oder zu wenig verkauft wird. Dann verrechnet das Unternehmen ebenfalls: Ist der Endbetrag auf dem Vorsteuerkonto höher als der Endbetrag auf dem MwSt.-Konto, dann resultiert daraus eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
 
Ganz genau. Mein Post sollte keshkau auch nur unterstützen und vielleicht etwas weiter erläutern, sollte aber in keinem Fall eine gegensätzliche Meinung darstellen.

Zu deiner letzten Anmerkung:
Natürlich hast du damit Recht. Wenn nur auf einer Seite MwSt. zu finden sind, dann hast du entweder eine Zahllast oder aber bekommst MwSt. zurück. Das ist schon klar. Aber anhand von zwei Konten, einem Vst. und einem Ust. kann man das Prinzip der MwSt. ganz gut erklären.

Eine Verechnung ist es aber deshalb, weil du das Vst. und das Ust.-Konto im Unternehmen miteinander verrechnest und dann schaust, ob du Geld wiederbekommst oder dem Finanzamt was schuldest.

In deinem einen Beispiel, nur mit der Maschine ist das was du sagst natürlich logisch, aber das ist in einem Unternehmen ja nicht der einzige Vorgang, bei dem MwSt. eine Rolle spielt. Innerhalb eines Monats hast du da ja wesentlich mehr Vorgänge, so dass du am Ende des Meldezeitraumes die beiden Konten Firmenintern verrechnen musst, damit du überhaupt einen Überblick hast, was du dem Finanzamt melden musst (Stichwort Ust-Voranmeldung).
 
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