F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
Hallo Leute,
Ich hätte eine Frage, angenommen ich mache mich beruflich selbständig. Dann habe ich ja die Möglichkeit, wenn ich selbst MwSt ausweise, dass ich auch Gegenstände die ich kaufe von der MwSt absetze.
Folgendes Szenario ist mir unklar:
Ich eröffne einen Betrieb, kaufe Gegenstände ein, und sagen wir lasse mit etwa 5000 Euro MwSt rauszahlen (kaufe also relativ teure Sachen ein). Nun ist es ja laut AfA Tabelle nicht sofort möglich, bzw. verpflichtend notwendig, diese Gegenstände auf mehrere Jahre von der EkSt abzusetzen, das gilt aber wie ich das verstehe NICHT für die MwSt.
Also angenommen, dieses Geschäft läuft nicht gut, und ich mache den Laden nach 3 Jahren wieder dich. Was ist dann mit meinen Maschinen / bzw. gekauften Sachen. Muss ich a) Die herausbekommene MwSt wieder an das Finanzamt abführen (kann ja wohl nicht sein?) und b) wie muss ich die Sachen handhaben, wenn ich sie wieder verkaufen will? Muss ich sie wieder mit Rechnung verkaufen (aber wie bitte, ich habe mein Geschäft - angenommen - schon wieder geschlossen) oder wie lange muss ich warten, bis ich das darf, bzw. darf ich das überhaupt irgendwann?
Ich frage das für einen Freund, habe selbst ein Gewerbe offen, aber habe mir da noch nie so Gedanken gemacht, weil die MwSt die ich herausbekomme, eigentlich selten meine abgeführte übersteigt, und insgesamt, es nicht so viel ist und außerdem mein Gewerbe gut läuft, ich es also in nähere Zukunft nicht schließen will. Aber für meinen Freund könnte meine Frage oben wichtig sein.
Danke und Gruß,
Tobias
Ich hätte eine Frage, angenommen ich mache mich beruflich selbständig. Dann habe ich ja die Möglichkeit, wenn ich selbst MwSt ausweise, dass ich auch Gegenstände die ich kaufe von der MwSt absetze.
Folgendes Szenario ist mir unklar:
Ich eröffne einen Betrieb, kaufe Gegenstände ein, und sagen wir lasse mit etwa 5000 Euro MwSt rauszahlen (kaufe also relativ teure Sachen ein). Nun ist es ja laut AfA Tabelle nicht sofort möglich, bzw. verpflichtend notwendig, diese Gegenstände auf mehrere Jahre von der EkSt abzusetzen, das gilt aber wie ich das verstehe NICHT für die MwSt.
Also angenommen, dieses Geschäft läuft nicht gut, und ich mache den Laden nach 3 Jahren wieder dich. Was ist dann mit meinen Maschinen / bzw. gekauften Sachen. Muss ich a) Die herausbekommene MwSt wieder an das Finanzamt abführen (kann ja wohl nicht sein?) und b) wie muss ich die Sachen handhaben, wenn ich sie wieder verkaufen will? Muss ich sie wieder mit Rechnung verkaufen (aber wie bitte, ich habe mein Geschäft - angenommen - schon wieder geschlossen) oder wie lange muss ich warten, bis ich das darf, bzw. darf ich das überhaupt irgendwann?
Ich frage das für einen Freund, habe selbst ein Gewerbe offen, aber habe mir da noch nie so Gedanken gemacht, weil die MwSt die ich herausbekomme, eigentlich selten meine abgeführte übersteigt, und insgesamt, es nicht so viel ist und außerdem mein Gewerbe gut läuft, ich es also in nähere Zukunft nicht schließen will. Aber für meinen Freund könnte meine Frage oben wichtig sein.
Danke und Gruß,
Tobias
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