Frage zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug und langsamer Leitung

Arion

Lieutenant
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702
Hallo,
in etwa 2 Wochen werde ich umziehen und habe heute den Zuschlag für eine Mietwohnung erhalten. Aktuell bin ich bei der Telekom und habe einen 100Mbit Magenta Zuhause Regio Tarif (über irgendeinen Kabelanbieter) der laut Vertrag noch über 1 Jahr läuft.
In meiner neuen Wohnung kommen laut Telekom Verfügbarkeitscheck nur 6Mbit (DSL).

6Mbit sind mir viel zu wenig und reichen für meine Bedürfnisse nicht aus. Deswegen würde ich gerne zu einem lokalen Anbieter wechseln, der auch 100Mbit anbietet.

Nun hatte ich recherchiert, wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht und habe herausgefunden, dass ich von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, wenn min. 50% der tariflich vereinbarten Leistung nicht an meiner neuen Wohnanschrift verfügbar sind. Das würde ja bedeuten dass zumindest eine 50Mbit Leitung seitens der Telekom verfügbar sein müssten.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich mich mit meinem Mietvertrag und dem Hinweis auf das Ergebnis des Verfügbarkeitscheck an die Telekom wenden kann, die meinen aktuellen Vertrag zum Monatsende kündigen und ich direkt zu dem lokalen Anbieter meiner neuen Wohnung gehen kann? Oder muss bzw. wird die Telekom darauf bestehen den Anschluss in meiner neuen Wohnung einzurichten?
Habt ihr vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt etwas dazu sagen?
 
Du kannst wegen Umzug und Nichtverfügbarkeit in der neuen Wohnung kündigen, musst jedoch 3 Monate weiter zahlen, da dies die Kündigungsfrist für den Umzug ist.
 
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Hallo zusammen,

@ Arion
Arion schrieb:
ob ich mich mit meinem Mietvertrag und dem Hinweis auf das Ergebnis des Verfügbarkeitscheck an die Telekom wenden kann, die meinen aktuellen Vertrag zum Monatsende kündigen und ich direkt zu dem lokalen Anbieter meiner neuen Wohnung gehen kann?
Zuerst würde ich an deiner Stelle mal zu einem Telekom-Shop vor Ort, am besten in der Nähe deines neuen Wohnsitzes, gehen und denen die Angelegenheit Schildern. Dich vergwissern bei denen, daß die Leitungskapazität vor Ort an deinem Neuen Wohnsitz auch so gering ist, wie du es hier schilderst.

Danach, wenn sich dies als korrekt heraus stellt, würde ich vom Sonderkündigungsrecht entsprechend Gebrauch machen. Und zwar schriftlich, Einschreiben etc..

@ C00k1e
C00k1e schrieb:
musst jedoch 3 Monate weiter zahlen, da dies die Kündigungsfrist für den Umzug ist.
Dem wäre so, wenn die Leitungskapazität dem entspricht, was er bisher hatte und wofür er bezahlt hat. Wenn dem aber am neuen Wohnort nicht mehr so ist, dann tritt hier eine Neue Vertragssituation ein. Dann muß er eben nicht 3 weitere Monate für etwas Zahlen, was vom Dienstleister gar nicht mehr geleistet wird.

Ich würde einfach dann mal Warten, wie sich die Telekom verhält und hiernach Reagieren.

So long...
 
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Kurze Anmerkung:
Nicht vergessen, dass die Bereitstellung des Internetanschlusses bis zu 3-4 Wochen dauern kann. Je nachdem wie wichtig dir dein Internet ist, musst du dich da möglicherweise sputen.
Ich sitze aktuell mit LTE-Internet hier, da ichs verkackt hab :D
 
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Die 3 Monate Frist, die @C00k1e erwähnt, habe ich auch noch in Erinnerung. Mir war oder ist nicht ganz klar wie das genau gehandhabt wird. Sprich ob die 3 Monate gelten wenn ich tatsächlich 100Mbit hätte aber trotzdem kündigen möchte oder eben direkt aus dem Vertrag rauskomme, da 90% der Geschwindigkeit nicht eingehalten werden können, so wie es @Luxmanl525 schreibt.

Ich wollte mir vorab eine unabhängige Meinung einholen, da ich bereits beim Umzug in meine jetzige Wohnung seitens der Telekom Hotline falsch beraten wurde.

@Shio ja, die ersten Wochen werde ich auch auf mein Mobilfunkdatenvolumen zurückgreifen müssen oder so etwas wie den Vodafone Gigacube. Es ging leider nicht anders, da ich zu hohe Ansprüche an meine neue Bleibe hatte und erst jetzt eine passende Wohnung gefunden habe. :D
 
Arion schrieb:
Vodafone Gigacube. Es ging leider nicht anders, da ich zu hohe Ansprüche an meine neue Bleibe hatte und erst jetzt eine passende Wohnung gefunden habe. :D

Das geht auf jeden Fall vor.
Tipp von mir, schau mal ob du gutes O2 Netz bei dir hast. Nutze aktuell Freenet Funk Unlimited für 1€ pro Tag.
Läuft recht gut bei ~20Mb/s. Bin schon bei 100GB Traffic innerhalb der letzten Woche :rolleyes::heilig:
 
§ 46 TKG
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
 
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  • Ziehen Sie um, können Sie Ihren Telefon- und Internetvertrag in der Regel unverändert weiterführen. Ihr Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort genauso erbringen, wie dies auch am alten Wohnort vertraglich vorgesehen war.
  • Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
 
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Sofern in deinem Vertrag keine fixierte Geschwindigkeit steht, in etwa so wie "...garantieren wir eine Geschwindigkeit von 20.000.000 mbit...", hast du an sich gar kein Kündigungsrecht. Wenn der Anbieter an deiner neuen Adresse dir eine Leistung bieten kann, bist du auf das goodwill des Anbieters angewiesen.

Bei den ganzen "bis zu" Verträgen ist das meiner Meinung nach auch das einzige, worauf du hoffen kannst. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannste es natürlich auf etwas mehr ankommen lassen, aber es wäre die typisch deutsche Vorgehensweise...

Ein Umzug ist nun einmal dein Privatvergnügen und dafür kann ein Anbieter, der mit dir einen Vertrag abschließt, der für eine spezielle Örtlichkeit war, nichts.

Falsch beraten ist immer so eine Sache. Da wir alle nur deine Seite lesen und beim Gespräch nicht dabei waren, ist eine vernünftige Einordnung kaum möglich.

Gibt es hier im CB nicht einen Telekom Forenteil? Wenn ja, würde ich da mal posten.
 
Hallo zusammen,

@ Arion
Arion schrieb:
Die 3 Monate Frist, die @C00k1e erwähnt, habe ich auch noch in Erinnerung.
C00k1e schrieb:
Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Eigentlich ist es ganz einfach. Vergewissere dich im Telekom-Laden vor Ort deines Neuen Wohnsitzes von dem Wahrheitsgehalt Respektive der Leitungskapazität. Wenn sie geringer ist, kündige im Hinblick auf deinen Umzug 3 Monate vor Umzug aufgrund Sonderkündigungsrechtes für die neue Wohnung, da die Leitungskapazität nicht dem entspricht, wofür du bisherig gezahlt hast.

Und schreibst natürlich auch rein, daß dir die geringere Leitunskapazität auch im Telekom-Laden vor Ort bestätigt wurde. Das ganze mit Einschreiben und Rückantwort, um auf der sicheren Seite zu sein. Ganz einfach. Dann kannst du auch schon im voraus einen Neuen Anbieter Suchen und entsprechend in Anspruch nehmen bei Wohnungsumzug.

So long...
 
Danke, dann sind es also doch 3 Monate, die ich den Vertrag weiter zahlen muss.
Dann werde ich zumindest versuchen den Vertrag direkt zu kündigen, so dass ich zwar 3 Monate weiter zahle aber nicht den 6Mbit Anschluss in meine neue Wohnung verlegt bekomme, womit zusätzlich die 70€ Anschlussgebühr anfallen würden.

Dazu sei ja noch gesagt, eigentlich kann die Telekom den Vertrag nicht erfüllen. Nicht nur die Geschwindigkeit wird nicht erreicht, auch die Grundvoraussetzungen des Leitungstyps werden nicht erfüllt. Wie gesagt habe ich ja aktuell einen Magenta Regio 100Mbit Tarif der auf die Technik oder Leitung anderer Anbieter zurückgreift. Hätte ich einen normalen DSL Anschluss der Telekom genommen, hätte ich nur eine 16Mbit Leitung in meiner noch aktuellen Wohnung. An meinem neuen Wohnort werden nicht mal MagentaRegio Tarife angebote.

Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausgeht.
 
Gibt Anbieter die lassen einen auch schon vorher aus dem Vertrag, aber läuft alles unter Kulanz, daher immer freundlich bleiben bei den Kontakten, nichts falsches fordern und am bessten bitten.
 
Eine direkte Kündigung wird in der Regel nicht funktionieren.
Das normale Vorgehen in so einer Situation:
1. Per Hotline einen Umzug nach TKG (wichtig) beauftragen
2. Auftragsbestätigung prüfen, dort sollte dann nicht das selbe Produkt/Bandbreite auftauchen
3. Sonderkündigung verlangen/durchführen

Dann musst du den Vertrag natürlich noch 3 Monate weiter bezahlen.

Ansonsten kann ich nur empfehlen das @Telekom hilft Team mal drüber schauen zu lassen.
 
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Arion schrieb:
In meiner neuen Wohnung kommen laut Telekom Verfügbarkeitscheck nur 6Mbit (DSL).
ich würde da mal anrufen oder in einen Shop gehen und prüfen ob das wirklich stimmt, da die da grad auch irgendwas umstellen...
zumindest wurde hier aus meiner vormals max. 25er-Leitung eine 100er und stabil
meine nachbarn waren bei unitymedia und hatten ständig Probleme und lungerten mehr in meinem WLAN rum als in ihrem Eigenen :D

hast Du denn man schonmal die Zuverlässigkeit des neuen Anbieters geprüft, soweit möglich?
 
Ich glaube ihr missversteht den Begriff Kündigungsfrist hier: Das heißt nicht, dass man erst nach drei Monaten kündigen kann, sondern dass man nach dem Umzug drei Monate Zeit hat zum Ende des jeweiligen Monats zu kündigen. Ansonsten verfällt das Sonderkündigungsrecht.

Ohne Gewähr, aber so verstehe ich das.


Man muss doch weiter bezahlen drei Monate lang. Welcher Fuchs hat sich das nur wieder ausgedacht.
 
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Ltcrusher schrieb:
Sofern in deinem Vertrag keine fixierte Geschwindigkeit steht, in etwa so wie "...garantieren wir eine Geschwindigkeit von 20.000.000 mbit...", hast du an sich gar kein Kündigungsrecht. Wenn der Anbieter an deiner neuen Adresse dir eine Leistung bieten kann, bist du auf das goodwill des Anbieters angewiesen.
Dann muss der Vertrag aber schon alt sein. Die Telekom hat schon seit einigen Jahren eine Mindestbandbreite mit drin stehen. Wenn diese nicht erreicht wird kannst du jederzeit aus dem Vertrag raus.
 
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Hallo zusammen,

@ Arion
Arion schrieb:
Dann werde ich zumindest versuchen den Vertrag direkt zu kündigen, so dass ich zwar 3 Monate weiter zahle aber nicht den 6Mbit Anschluss in meine neue Wohnung verlegt bekomme, womit zusätzlich die 70€ Anschlussgebühr anfallen würden.
Deshalb hatte ich in meinem letzten Beitrag ja dargelegt, daß du 3 Monate vor Umzug das ganze Prozedere einleiten solltest.

Und was die Anschlußgebühr angeht, die mußt du bei einem Umzug sowieso nicht Zahlen. Die fällt bei so etwas nicht an.

@ tidus1979
tidus1979 schrieb:
Man muss doch weiter bezahlen drei Monate lang. Welcher Fuchs hat sich das nur wieder ausgedacht.
Nein. Das kommt auf den Fall an. In dem Fall geht es um ein Sonderkündigungsrecht weil die besagte Leitungskapazität nicht einmal annähernd erreicht wird.

Im Fall des TE, wenn er es so macht wie von mir aufgezeigt, ist es eine vorbeugende Vorgehensweise im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Anschlußes des Diensteanbieters am Neuen Wohnort.

@ grill
grill schrieb:
Die Telekom hat schon seit einigen Jahren eine Mindestbandbreite mit drin stehen.
Ganz genauso ist es. Um genau zu sein schon seit beinahe einer Dekade.

So long...
 
Hallo zusammen,

@ tidus1979
tidus1979 schrieb:
kann die Leistung nicht erbracht werden am neuen Wohnort, muss man trotzdem drei Monate weiter bezahlen zwecks „Interessenausgleich“.

Grundsätzlich ist jeder Fall für sich zu betrachten. Und gleichwohl kann er trotzdem schon 3 Monate vor Umzug das Prozedere Einleiten. Einfach den alten Anschluß Kündigen 3 Monate vorher und Neuen Anbieter für den Neuen Wohnort Suchen. Das ist z. b. auch ein Weg.

So long....
 
Klar kann er das drei Monate vorher einleiten, bezahlen muss er trotzdem bis drei Monate nach Umzug. Außer er hat keine Mindestlaufzeit mehr, aber das hat er ja. Das gilt, wenn das stimmt, was die Verbraucherzentrale hier schreibt:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.

Dies bedeutet: Auch wenn Sie z. B. bereits 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3 Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn Sie die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen. Der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten.
 
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