Internet Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

smuji

Lieutenant
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Hallo,

ich bin bei der Telekom und habe Dsl100.000 (oder wie das heißt). Ich möchte nun zu meiner Freundin umziehen, aber diese hat Kabel Deutschland. Nun habe ich mich informiert und habe erfahren, dass ich KEIN Sonderkündigungsrecht habe, da an ihrer Adresse ebenfalls 100k möglich wären (maximal 100k).

Könnte ich nun bei mir meinen Vertrag auf bsp. 1Gb upgraden (habe Glasfaser), erhalte dadurch zwar einen neuen Vertrag, ziehe aber DANACH um zu meiner Freundin, welche an ihrem Standort natürlich KEIN 1GB erhalten kann.

Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht? :-P
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Vertrag wurde in einem ähnlich gelagerten Fall aufgelöst, da vor Ort keine Leitung mehr frei war (da ja besetzt durch u.a. den Vertrag meiner Frau). Was vermutlich nicht gehen wird: Du behältst deinen Telekom-Vertrag und ziehst mit ihm um und deine Freundin hat 'Sonderkündigungsrecht'.
 
Abe81 schrieb:
Du behältst deinen Telekom-Vertrag und ziehst mit ihm um und deine Freundin hat 'Sonderkündigungsrecht'.
Weshalb sollte der Kabelanbieter auf die Erbringung seiner Leistung verzichten?
Da beides komplett unterschiedliche Medien sind, glaube ich nicht das es hier irgendwelche Rechte gibt.
 
Bedenke, dass auch wenn es nicht verfügbar wäre, du trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hättest.
Wie lange läuft der Vertrag noch? Wie lange der deiner Partnerin?
 
knoxxi schrieb:
Weshalb sollte der Kabelanbieter auf die Erbringung seiner Leistung verzichten?
Ich weiß nicht, wieso er das sollte... vielleicht weil er dann Ressourcen sparen könnte, aber auf sein vertraglich zugesichertes Geld wird er sicherlich nicht verzichten. Anyway: Ich schrieb, dass das "vermutlich nicht gehen wird".

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Was aber bei mir in einem wiederum anders gelagerten Fall möglich war: Da ich für den Vermieter den pot. Nachmietern die Wohnung gezeigt habe, hab ich der neuen Mieterin meinen Vertrag überlassen... Somit hatte sie gleich Internet ohne z.B. auf einen Techniker warten zu müssen und ich war aus dem Vertrag raus.
 
Abe81 schrieb:
hab ich der neuen Mieterin meinen Vertrag überlassen... Somit hatte sie gleich Internet ohne z.B. auf einen Techniker warten zu müssen und ich war aus dem Vertrag raus.
Das ist ne heikle Sache. So lange der Anschluss auf deinen Namen läuft, bist du für diesen haftbar.

Wird auch so nicht stimmen, denn aus dem Vertrag warst du sicher nicht.
 
Ich habe sogar der Mieterin schon vor Vertragsübernahme gratis über meinen alten Vertrag surfen lassen - und dieses heikle Unterfangen unbeschadet überstanden. Ob der TE so risikobereit ist, müsste er im Zweifel entscheiden.
Mich haben da die Gerichtsurteile milde gestimmt, in denen der Anschlussinhaber nicht haften musste, nachdem er nachweisen konnte, das er nicht für etwaige Rechtsverletzungen über seinen Anschluss verantwortlich war, sondern ein Dritter.

Wird aber so stimmen: Da gab es ein Formular der Telekom, das beide Seiten (alter Mieter, neue Mieterin) ausgefüllt haben, dann habe ich eine Kündigungsbestätigung erhalten und sie einen neuen Vertrag. Das ganze gibt es, damit eben keine Altmieter Leitungen blockieren.
 
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Als ich noch im Shop aktiv war hatten wir den Fall immer malwieder.
Umgezogen, an neuem Standort ist ein anderer Anbieter beauftragt worden in der Hoffnung das sie schon aus dem Vertrag rauskommen

Ist vorallem ärgerlich für die Nachmieter, wenn die Leitung belegt und sie da nichts machen können.

In einem Fall kam dann sigar der Vermieter mal zu uns in der Hoffnung was klären zu können da die Nachmieter ihm die Miete kürzen wollten :D
 
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smuji schrieb:
Könnte ich nun bei mir meinen Vertrag auf bsp. 1Gb upgraden (habe Glasfaser), erhalte dadurch zwar einen neuen Vertrag, ziehe aber DANACH um zu meiner Freundin, welche an ihrem Standort natürlich KEIN 1GB erhalten kann.

Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht? :-P
Richtig erkannt.
Kein feiner Zug von dir, aber rechtlich sauber.

Mich würde noch interessieren wieso du VDSL hast, wenn ein Glasfaseranschluss liegt. Du hättest einen 100/40er Tarif ja schon lange als Glasfaseranschluss haben können.
 
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Jemanden, der nur an einem Ort Internet benötigt, weiter für die Bereitstellung eines Internetanschlusses zahlen zu lassen, obwohl er es aus sehr nachvollziehbaren Gründen nicht mehr benötigt, ist auch kein feiner Zug, aber rechtlich sauber. Da es ein Unternehmen von der Größe der Telekom nicht jucken wird, ob da ein Kunde abspringt oder nicht, finde ich das auch moralisch völlig in Ordnung, diesen 'Trick' anzuwenden.
 
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Abe81 schrieb:
ist auch kein feiner Zug
Doch. Denn ich gehe einen Vertrag mit gewissen Rechten und Pflichten ein und die Spielregeln sind mir von vornherein bekannt.
Warum man meint sich an Vertragliche Pflichten nicht halten zu müssen, nur weil man das so will, ist mir echt schleierhaft.
Aber der erste sein der sich beschwert wenn es mal ne Störung gibt und dann mit dem Vertrag wedeln.
 
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h00bi hat doch bereits die Trennung von moralisch und rechtlich aufgemacht, die ich lediglich aufgegriffen habe.

Dass man sich für einen bestimmten Vertragszeitraum binden muss (die Bedingungen eines Vertrags diktiert nämlich der große Konzern, obschon man der bürgerlichen Vorstellung nach mit der Telekom einen völlig individuell freien Vertrag basteln könnte) und innerhalb diesen Zeitraums diverse Dinge passieren können, die nach sich ziehen, dass man die Leistung einfach nicht mehr benötigt, zieht für mich nach sich: Im Zweifel einfach für den privaten Menschen.

Dass man nicht zwei Jahre im voraus planen kann, ob man nun mit seiner Partnerin zusammenzieht, kann für einige wohl nur bedeuten: Dann schließ' ich ob dieser Eventualitäten eben keinen Vertrag über zwei Jahre ab, weil es moralisch zweifelhaft sein soll, einen großen Konzern um ein paar Peanuts zu prellen.

Der TE hielte sich ja an alle "vertraglichen Pflichten", wenn er 'upgradet' und danach mit Sonderrecht kündigt. Na klar ist das jemanden "schleierhaft", der die Kategorien vermengt.
 
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Abe81 schrieb:
wenn er 'upgradet' und danach mit Sonderrecht kündigt.
Soll er doch machen, mir ist es total egal, er muss das mit sich vereinbaren diesen "Vorsatz" zu begehen.
Mir ging es lediglich um die Selbstverständlichkeiten so zu machen wie man will und der andere das gefälligst umzusetzen hat. Aber jeder ist seines Glückes Schmied. :)
 
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Das kann ich zwar halbwegs nachvollziehen, aber das trifft ja auch auf meinen obigen Einwand zu: Die Selbstverständlichkeit, mit der der große Konzern die Bedingungen diktieren kann, die für private Menschen aus nachvollziehbaren Gründen nervig sind. Es ist ja kein Sonderfall, dass man umzieht und am neuen Standort den Internetanschluss nicht mehr benötigt.
 
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Abe81 schrieb:
mit der der große Konzern die Bedingungen diktieren kann, die für private Menschen aus nachvollziehbaren Gründen nervig sind.
Es gibt genug Anbieter mit Tarifen ohne Laufzeit. In diesen Tarifen gibts aber weniger bis gar keine Rabatte. Deswegen ist der gängige Weg nunmal diese Rabatte abzugreifen und dann zu schauen wie man sich aus den vereinbarten 24 Monaten rauswindet.
Ich hoffe die Telekom bietet demnächst auch kürzere Laufzeiten an.
 
Falls man Eltern in ländlichen Gebieten hat, könnte man im Zuge des Umzuges auch dort mal unterkommen bis man eine neue Bleibe findet...
Ist vllt weniger Risikobehaftet als einen teurern Vertrag abzuschließen um einen günstigeren los zu werden.
 
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Mit meiner Abmeldebescheinigung Richtung Ungarn wurde ich viele Verträge los.
 
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Und Stadtkinder dürfen können nicht zu ihren Eltern ziehen, um den langen Armen der Telekom zu entkommen? Und geht das auch mit anderen Anbietern? Sorry, den Tip verstehe ich gar nicht…
 
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