Frage zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug und langsamer Leitung

Leider nicht, da ich bereits in etwa 2 Wochen umziehen werde und erst seit heute einen Mietvertrag habe.
 
Hallo zusammen,

@ tidus1979
tidus1979 schrieb:
Klar kann er das drei Monate vorher einleiten, bezahlen muss er trotzdem bis drei Monate nach Umzug.
Er kann z. b. ganz regulär den Anschluß bzw. Vertrag kündigen. 3 Monate vorher. Also nichts von wegen Sonderkündigung. Ganz normal den Anschluß kündigen mit dem Vorlauf bis zum Datum des Auszugs. Ganz einfach. Vorher dann für den Neuen Wohnort Neuen Anbieter suchen. Dann kommt man erst gar nicht in diese Regelung rein.

Verstehst du, wie ich es meine?

@ Arion
Arion schrieb:
Leider nicht, da ich bereits in etwa 2 Wochen umziehen werde und erst seit heute einen Mietvertrag habe.
Wenn mich nicht alles täuscht, hat die Telekom eine Kündigungsfrist von einem Monat. Kündige einfach so den Anschluß für deinen jetzigen Wohnort. Such dir jetzt schon einen Neuen Anbieter für den Neuen Wohnort. Die Telekom muß das gar nicht Wissen, daß du umziehst. Ganz einfach. Das geht die im Prinzip nichts an.

So long...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Luxmanl525 Klar, ich verstehe dich. Das würde klappen, wenn in diesem konkreten Fall nicht noch eine Mindestlaufzeit da wäre von einem Jahr.


Arion schrieb:
Leider nicht, da ich bereits in etwa 2 Wochen umziehen werde und erst seit heute einen Mietvertrag habe.

Ok, damit hat sich das dann sowieso erledigt.

Zumindest den Anschluspreis wirst du aber nicht zahlen müssen.
 
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Hallo zusammen,

@ tidus1979
tidus1979 schrieb:
wenn in diesem konkreten Fall nicht noch eine Mindestlaufzeit da wäre von einem Jahr.
Alles klar, danke für deinen Hinweis. Das habe ich nämlich völlig Überlesen bzw. außer Acht gelassen. Somit Sorry für meinen Lapsus. Mein Prozederehinweis ist somit nicht anwendbar. Leider.

Somit wird der TE leider in den Sauren Apfel beißen müssen. Aber gleichwohl, Verfahren nach dem Sonderkündigungsrecht Einleiten und Neuen Anbieter Suchen kann man trotzdem schon jetzt. Würde ich in jedem Fall so machen.

So long....
 
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Arion schrieb:
Nun hatte ich recherchiert, wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht und habe herausgefunden, dass ich von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, wenn min. 50% der tariflich vereinbarten Leistung nicht an meiner neuen Wohnanschrift verfügbar sind. Das würde ja bedeuten dass zumindest eine 50Mbit Leitung seitens der Telekom verfügbar sein müssten.
Das ist so nicht ganz richtig.
Was immer wieder vergessen wird ist, dass der Internetanbieter selbst feststellen muss dass er dich nicht versorgen kann. Es reicht nicht wenn irgendein Verfügbarkeitscheck das sagt.
Du musst dem Internetanbieter die Chance geben, dir einen Anschluss am neuen Wohnort bereit zu stellen.
Das bedeutet dass du den Umzug beantragen musst.

Da der Umzug dann aufgrund der Minderbandbreite nicht vollzogen werden kann wird auch die Gebühr dafür nicht fällig. Der Anbieter teilt dir mit, dass er dich am neuen Standort nicht versorgen will/kann und dadurch ergibt sich dein Sonderkündigungsrecht. NICHT vorher!
 
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genau @h00bi , deswegen wies ich bereits daraufhin, das mal quer zu checken...
und ne Zuverlässigkeitsprüfung des neuen Anbieters in der Region wäre auch angebracht, lieber stabil und etwas langsamer, als schnell und ständig mit Problemen...

Sk3ptizist schrieb:
ich würde da mal anrufen oder in einen Shop gehen und prüfen ob das wirklich stimmt, da die da grad auch irgendwas umstellen...
zumindest wurde hier aus meiner vormals max. 25er-Leitung eine 100er und stabil
meine nachbarn waren bei unitymedia und hatten ständig Probleme und lungerten mehr in meinem WLAN rum als in ihrem Eigenen :D

hast Du denn man schonmal die Zuverlässigkeit des neuen Anbieters geprüft, soweit möglich?
 
Arion schrieb:
Leider nicht, da ich bereits in etwa 2 Wochen umziehen werde und erst seit heute einen Mietvertrag habe.

Hö, das verstehe ich dann nicht. Woher weißt du dann jetzt schon, daß du von der Telekom an dem Ort so wenig Speed bekommst und eventuell so viele Abbrüche hast, daß du wegen Sonderkündigung anklopfen kannst?

Wirkt für mich jetzt eher so wie: an meinem neuen Wohnort bietet ein anderer Anbieter mehr Leistung (wohlmöglich Vodafone Gigabit), sogar billiger als mein alter Vertrag. Wie komme ich da raus?

Vielleicht tue ich die da extrem unrecht, aber mit deiner Angabe, erst in zwei Wochen umzuziehen und jetzt auch erst den Mietvertrag bekommen zu haben, wirkt das ganze irgendwie seltsam. Sorry.
 
Gut, Verfügbarkeit abfragen ist ja kein Problem anhand der Adresse.
Und die Angaben stimmen auch zu 99%

Ich habe die letzte Wohnung auch anhand der Internet-Verfügbarkeit ausgesucht.
Man kann ja trotz das man noch keinen Mietvertrag hat schon mal die Anschrift prüfen.
Ist jetzt nichts ungewöhnliches.
 
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@h00bi sagt da ja schon viel richtiges.
Wichtig zu erwähnen finde ich folgendes:
1. Die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit ist einzig dafür wichtig. Es ist egal wie viel er durchschnittlich oder maximal geliefert hat.
Ob der alte Anbieter die Mindestgeschwindigkeit weiterhin liefern kann, musst du von diesem abklären lassen.
Nur wenn er die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten kann, kann man per

2. Sonderkündigungsrecht raus. Dazu einfach zum Monatsende kündigen. Die 3-Monatsfrist (also die 3 Monate die man dann noch bezahlen muss) beginnt erst mit dem Tag des tatsächlichen Umzugs (Im Zweifelsfall dann eben Datum der Ummeldebescheinigung). Du kannst also sogar schon 4 Monate vorher kündigen und zahlst dennoch die 3 Monate nach dem Umzugstag.

Andernfalls (also vor allem wenn Punkt 1 weiterhin vom Anbieter erfüllt wird) gibts gar kein Sonderkündigungsrecht und man muss mit Beachtung der üblichen Kündigungsfristen zum Ende seiner Laufzeit kündigen.

Da man teilweise bei Neuverträgen bei anderen Anbietern die Grundgebühr 0 € entspricht so lange man noch einen Altvertrag hat, macht das aber kaum was aus.
 
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Nein, die "üblicherweise zur Verfügung stehende Bandbreite" muss am neuen Wohnort anliegen.
Diese muss zu 90% der Zeit (7884 Stunden im Jahr) erreichbar sein.
Ist diese technisch gar nicht erreichbar, kann dich der Anbieter zu den vertraglichen Konditionen nicht weiter versorgen.

Die Mindestgeschwindigkeit ist in den meisten Fällen völlig belanglos.
 
Falsch @h00bi. Die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit ist dafür wichtig.

Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort genau so erbringen, wie dies auch am alten Wohnort vertraglich vorgesehen war. Dazu gehört zum Beispiel auch die Übertragungsrate der Internetverbindung. Wird die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort unterschritten, haben Sie ein Kündigungsrecht und müssen sich nicht mit der Einstufung in einen anderen Tarif einverstanden erklären.
https://www.verbraucherzentrale.de/...e-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034
Die Mindestgeschwindigkeit ist also nicht "belanglos", sondern das genaue Gegenteil. Sie ist der Wert der dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt, sofern diese am neuen Wohnort unterschritten wird.

Wie hoch die Mindestgeschwindigkeit beim jeweiligen Anbieter und Vertrag ist, muss man dann im Einzelfall prüfen.

Beispiele:
1. Beispiel:
Bei dem aktuellen 1 Gbit Vertrag von VF dürften die 600Mbit die Mindestgeschwindigkeit sein. (Im Upload 15 von 50 Mbit)
(Bei Unitymedia sind es sogar nur 500Mbit von der 1 Gbit Leitung.)
Die Werte von "üblicherweise" wären 800 Mbit bzw. 35 Mbit im Upload. Sind aber im Zweifelsfall egal.
(Witzigerweise ist hier bei UM 850 Mbit angegeben)

2. Beispiel:
DSL O2 50Mbit Leitung sind lediglich 5Mbit die Mindestgeschwindigkeit. So lange man da also am neuen Wohnort 5Mbit+ bekommt, gibts kein Sonderkündigungsrecht.

(Kulanz des Anbieters selbstverständlich außen vor.)

Edit: Hab mal noch bissl durchgeblättert. Wir haben am Ende beide Recht. ;)
Sind beides Kriterien, die das jeweils für sich auslösen. Die Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit musst du dabei sogar weniger häufiger stattfinden, weshalb auch beides voneinander getrennt auftreten oder nicht auftreten kann.
 
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Silverangel schrieb:
2. Beispiel: DSL O2 50Mbit Leitung sind lediglich 5Mbit die Mindestgeschwindigkeit. So lange man da also am neuen Wohnort 5Mbit+ bekommt, gibts kein Sonderkündigungsrecht.

Das ist hochinteressant und Du solltest umgehend die Bundesnetzagentur anrufen um ihr mitzuteilen dass sie das bisher falsch dargestellt hat und was die Verbraucherzentrale dazu geschrieben hat.
 
Hallo, eigentlich wollte ich ja wie von euch empfohlen einen Telekom Shop aufsuchen und mich beraten lassen aber diese haben ja geschlossen. So hatte ich mich an den telefonischen Support gewandt.

Der Mitarbeiterin nach kann ich auf jeden Fall Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen. Ihre Überprüfung ergab auch, dass max. die Bandbreite ankommen wird, die auch die Telekom Verfügbarkeitscheckseite ausgespuckt hatte.

Zudem kann ich den Anschluss direkt an meiner alten Anschrift kündigen und muss für 3 Monate weiterhin zahlen, wie ihr es auch geschrieben hattet. Zum Glück wird die Telekom nicht versuchen den Anschluss an meiner neuen Anschrift zu legen/schalten, so dass ich mir direkt einen neuen Anbieter suchen kann.

Schade, seit über 10 Jahren bin ich mittlerweile Telekomkunde und war bis auf die Umstellung auf den Regio Tarif sehr zufrieden und bin gespannt, wie zuverlässlich der regionale Kabel/Glasfaser Anbieter ist.
 
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