Frage bzgl. Sonderkündigungsrecht bei Umzug (Telefon/DSL)

*maT schrieb:
Ich habe jetzt noch mal ein wenig recherchiert, und es scheint leider tatsächlich so zu sein dass die Kündigungsfrist erst mit dem Nachweis des Wohnortwechsels (Eingang der Meldebescheinigung beim Anbieter) beginnt.
Es steht zwar nicht so im Gesetz, wird aber scheinbar so interpretiert.

Da es ja um eine Sonderkündigung geht kann deren Frist logischerweise erst mit dem Grund der Sonderkündigung beginnen, hier also mit vollzogenem Umzug. Alles andere wäre unsinnig.

@WhiteShark,
wenn das dein Rechtsverständnis ist, dass Verträge nicht einzuhalten sind dann viel Glück. Ich glaube nicht, dass das dauerhaft gut geht.
 
Der Grund ist der gekündigte Mietvertrag und der neu abgeschlossene Mietvertrag, nicht der abgeschlossene Umzug.

Und natürlich sind Verträge einzuhalten, aber der Gesetzgeber sieht nun mal ein Kündigungsrecht vor.

würde es um die ersten 24 Monate des Vertrages gehen könnte ich das ganze ja noch verstehen, da die Anbieter ja mit gewissen Dingen in Vorleistung treten (Modem, Schaltung des Anschlusses etc.) und dies kalkuliert über die gesamte Vertragslaufzeit wieder hereinholen, somit wäre ein Nachteilsausgleich in dieser Form verständlich
Idr zahlt man dafür eine Anschlussgebühr. Und für Modem/Router bspw Miete. Durch die Kündigung hat der Anbieter keinen Verlust.
 
so siehst du es

WhiteShark schrieb:
Der Grund ist der gekündigte Mietvertrag und der neu abgeschlossene Mietvertrag,

und so die meisten Juristen und wohl alle TK-Anbieter.

WhiteShark schrieb:
der abgeschlossene Umzug.

Ich finde es aber unfair den TO hier in die Falle reinrennen zu lassen um es juristisch abschließend geklärt zu bekommen.
 
Tja, sehe ich auch so, dass es unfair ist. Wenn der TE den Empfehlungen WhiteSharks gefolgt ist und sich so richtig reingeritten hat, WhiteShark gibt gute Ratschläge, denn er ist davon ja nicht betroffen, denn den Ärger und die Querelen hat der TE, und der weiße Hai ist fein dabei raus, ihn betriffts ja nicht
 
Was für ein "Ärger" auf einen zu kommt, wenn man sich weigert zu zahlen, habe ich ja erklärt.
Paar Inkassobriefe, eventuell ein Mahnbescheid und im sehr sehr unwahrscheinlichen Fall eine Klage.
Unwahrscheinlich daher, weil die Provider nicht wollen, das ein Richter gegen den Provider urteilt (was sehr gut möglich ist, ich sage sogar wahrscheinlich).
Denn dann gäbe es ein Urteil und sie könnten nicht weiter unwissende Kunden abzocken.

Wenn man das nicht will, kann man ja zahlen und sich abzocken lassen. Ich persönlich schiebe ungern unnötig Geld in den Rachen großer Konzerne ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
Genau wie bei den Abmahnanwälten wird hier mit der Angst der Kunden gespielt.
 
Auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang wird sich meine Freundin nicht einlassen. Rechtsschutzversicherung ist zwar vorhanden, allerdings übersteigen die 150€ Selbstbeteiligung schon den Betrag um welchen es hier geht.
auch den Ärger mit Mahnung, Inkasso usw. wird sie sich nicht antun.

Es wäre schön gewesen wenn es bereits ein Vergleichsurteil gegeben hätte von jemandem der die Sache durchgezogen hat, aber solange man sich auf nichts berufen kann und die Erfolgsaussichten ungewiss sind wird sie wohl in den Sauren Apfel beißen und der EWE die 100€ in den Rachen werfen.

Sollte noch jemand etwas substantielles beisteuern können was die Entscheidung klein beizugeben ändern könnte kann er sich gerne noch melden, ansonsten darf der Thread jetzt gern nach unten durchrutschen.

Danke trotzdem an alle die hier etwas beigesteuert haben :bussi:
 
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