Frage zum Thema ALG1, Weiterbildung (Massnahme) und Bewerbungen

Bloodwalker

Lieutenant
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Hallo, ich weis das ist hier nicht die erste Anlaufstelle für solche fragen, aber evtl kennt sich hier jemand aus?

Ich bin seit dem 01.06.2016 Arbeitslos und beziehe ALG1. Seit gestern (10.10.2016) befinde ich mich in einer von der Agentur für Arbeit getragenen Weiterbildung zum CNC Spezialist (Vollzeit Mo-Fr 08:00 - 16:00, 6 Monate bis April 2017, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht bis zum 01.06.2017). Diese wird über den Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bezahlt. Ebenfalls habe ich vom Bildungsträger eine schriftliche Einstellzusage, sofern ich die Weiterbildung erfolgreich absolviere.

Bis zur ausgabe des Bildungsgutscheines habe ich auf jeden Vermittlungsvorschlag mit einer Bewerbung reagiert und habe darüber hinaus in Eigeninitiative Bewerbungen geschrieben, laut Eingliederungsvereinbarung (vom 25.08.2016) soll ich mindestens 8 Bewerbungen pro Monat schreiben, meistens lag ich bei ca 15-20/Monat.

Jetzt habe ich letzten Freitag (07.10.2016) einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung bekommen. Da ich gestern spät zu Hause war, habe ich heute erst die Möglichkeit gehabt bei der Agentur für Arbeit an zu rufen. Dort sagte man mir, ich soll trotz Vollzeit Weiterbildung und trotz Einstellzusage weiterhin Bewerbungen schreiben und müsste bei erfolgreicher Vermittlung meine Schulung abbrechen, daraufhin sagte ich das ich gerne mit meinem Berater darüber sprechen möchte, dieser meldet sich innerhalb von zwei Werktagen bei mir.
Jetzt ist es so das ich wirklich überzeugt bin von der Massnahme und diese auch gerne zu ende durchführen möchte da ich mir dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhoffe, plus die erwähnte Einstellzusage.

Wie sieht da die rechtliche Ausgangslage aus und was ist zumutbar? Logischerweise muss ich neben der Schulung, welche mit An- und Abreise über 9 Stunden täglich in Anspruch nimmt auch noch zu Hause den Lernstoff aufarbeiten um den Stoff der in einer klassischen Ausbildung in 3 1/2 Jahren vermittelt wird bereits nach einem halben Jahr erfolgreich in einer Prüfung abrufen kann. Darüber hinaus die bereits erwähnte Einstellzusage, ich dachte ich kann mich jetzt voll auf die Weiterbildung konzentrieren und muss nicht noch nebenbei Bewerbungen schreiben und dazugehörige Bewerbungsgespräche führen.
 
Wow, die Behörden schlagen wieder zu. Tut mir leid für dich!
Wenn man das so durchliest, dann kommt eigentlich nur eine Option für dich in Frage und das ist ein Anwalt, da nach dem Verhalten der Behörde du auf ganz dünnem Eis stehst. Nicht durch dein Verhalten, aber im behördlichen Wahrnehmungswahnsinn.
Die merken gar nicht was sie falsch machen. Nur wirst du ohne juristischen Beistand recht hilflos dastehen, wenn die ihr Ding durchziehen.
 
Gar nichts macht die Agentur hier falsch.
Deren Aufgabe ist es nämlich, Leute in Arbeit zu vermitteln und nicht, jenen auf Kosten des Steuerzahlers eine Weiterbildung zu ermöglichen. Letzteres ist nur dann eine Möglichkeit, wenn die Leute ansonsten nicht zu vermitteln sind oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen den alten Beruf aufgeben mussten und eine Umschulung machen.

Seit gestern in einer Weiterbildungsmaßnahme und 3 Tage zuvor einen Vermittlungsvorschlag bekommen.
Was soll denn ein Anwalt da ausrichten?
 
müsste bei erfolgreicher Vermittlung meine Schulung abbrechen

Das nenne ich Veschwendung der Steuergelder. Entweder oder, aber nicht mal so oder so.


Wie sieht da die rechtliche Ausgangslage aus und was ist zumutbar? Logischerweise muss ich neben der Schulung, welche mit An- und Abreise über 9 Stunden täglich in Anspruch nimmt auch noch zu Hause den Lernstoff aufarbeiten um den Stoff der in einer klassischen Ausbildung in 3 1/2 Jahren vermittelt...

Und wie soll das dann funktionieren? Zeitlich der Overkill.
Ja, nee is klar, Behörde macht immer alles richtig.
 
Also ich kenn es auch so, das man im ALG1 während Massnahmen Bewerbungen schreiben muss und die Stellen (sofern zumutbar laut dem entsprechenden SGB) auch annehmen muss.

Aber, das waren immer die typischen Bewerbungsmaßnahmen (oder Ganzil, in den Zoo gehen und Frühstücken ), also eigentlich ohne "echten" Wert. War damals auch schon seltsam. In der Maßnahme sollte man jeden Tag 2 Bewerbungen schreiben zusätzlich zu denen, die man über die EGV zu schreiben hatte.

Die Agentur ist natürlich dran interessiert einen schnell loszuwerden (und man möchte nicht bis zum ALG2 warten).

Eigentlich alles ist seltsam, weil es eine sehr hochwertige Maßnahme ist, die sind in ALG1 nicht so einfach zu kriegen, und der Vermittler hat dich dann vom Tisch.
Eigentlich sollte es da evlt. eine neu EGV geben.

Hast du trotz RHB die Zumutbarkeit der Stelle geprüft? Vor allem im Bereich Verdienst usw.
Ergänzung ()

Und wie soll das dann funktionieren? Zeitlich der Overkill.

Genauso wie es bei anderen AN auch funktioniert, die eine Weiterbildung ncoh berufsbegleitend machen.
 
Hier bauen beide Seiten aber Interessante Meinungen auf.

Der TE soll sich bitte klar werden, dass das Leben nunmal nicht aus 8h plus Fahrtzeit besteht. Will man etwas erreichen, in dem Fall eine Weiterbildung zum Spezialisten, muss man auch ordentlich investieren. Ich habe auch nicht über meine Fortbildung von 10h die Woche plus normaler Arbeitszeit plus Lernen im Urlaub gemeckert sondern es als Ziel gesehen.

Seitens der Agentur ist die herangehensweise auch nur logisch. Klar ist das eine gewisse Verschwendung von Steuergeldern aber wie hoch wäre diese, wenn er bis zum Ende der Fortbildung "auf der Tasche" liegt und dann doch nichts bekommt? Dann lieber sofort in Arbeit bringen und Steuereinnahmen kassieren. Er kann sich ja auch privat Fortbilden.

Mein Rat an den TE:
Sachlich, ruhiges Gespräch mit dem Agenturberater führen. Dabei auf Tränendrüse etc. verzichten.
Unbedingt mit dem Betrieb reden und mindestens! eine schriftlichen Einstellungszusage abschließen.

Vielleicht hilft das, vielleicht auch nicht, denn für die Agentur bleibt immer ein Restrisiko.
 
Ich denke der TE kann mit der Zumutbarkeit argumentieren, je nach dem wieviel er verdient hat und wieviel er bei der vorgeschlagenen Stelle erhalten würde. Da er im 4. Monat der Arbeitslosigkeit ist muss er keine Stelle annehmen die niedriger als 70% des Einkommens ist, aus dem das ALG 1 berechnet wurde.


Die Einstellungszusage wird nur wenig bringen, da diese ja erst nach der Maßnahme in Kraft tritt. Die Agentur versucht einen auch zu vermitteln wenn man z.B erst in 2 Monaten eine Zusage hat, wenn eine frühere da ist.

Für die Agentur ist natürlich die mögliche Einstellung "schmackhaft. Damit hat der Arbeitsvermittler den Fall dann vom Tisch (vllt. für immer) und so liegt man der Agentur eben 6 Monate auf der Tasche bei einer womöglich unsicheren Zusage.

Zudem besteht ja die Möglichkeit das die Maßnahme nicht erfolgreich durchlaufen wird oder gar abgebrochen wird.

Ebenso besteht natürlich die Möglicheit das die neue Stelle nichts ist und der TE nach 2 Monaten wieder bei der Agentur auf der Matte steht.

Nebenbei bemerkt gibt es ja die Möglichkeit Bewerbungensverfahren so zu "gestalten" das man nicht gegen seine Pflichten verstößt und es nicht zu einer Arbeitsaufnahme kommt. Aber da kann sich jeder selbst schlau machen.

Oft reicht es schon einfach die Telefonnummer wegzulassen, dann haben viele Unternehmen (gerade ZAF) schon keinen Bock mehr.
 
Thorle schrieb:
Klar ist das eine gewisse Verschwendung von Steuergeldern aber wie hoch wäre diese, wenn er bis zum Ende der Fortbildung "auf der Tasche" liegt und dann doch nichts bekommt?

Du weisst schon, dass solche "Massnahmen" immer komplett bezahlt werden müssen und nicht nach in Anspruch genommener Zeit? Für sowas geht dann also schnell ein höherer 4 bis 5 stelliger Betrag drauf der dann verschwendet ist. Für Anbieter solcher Massnahmen schon ein lukratives Geschäft.

Mein Rat: Wenn du die Massnahme unbedingt bis zum Ende machen willst, dann tauch eben bei evt. Vorstellungsgesprächen wie der letzte Penner auf und benimm dich dann auch so.

Stecke im Moment in einer ähnlichen Misere dank absoluter Inkompetenz meiner Sachbearbeiterin.
 
Mein Rat: Wenn du die Massnahme unbedingt bis zum Ende machen willst, dann tauch eben bei evt. Vorstellungsgesprächen wie der letzte Penner auf und benimm dich dann auch so.

das würde ich nicht machen, leg beim Vorstellungsgespräch die Karten offen hin, und sag dass du dich beworben hast, weil du musstest, aber die Fortbildung gerne fertig machen willst und in Zukunft in dem Bereich arbeiten willst.
 
dann tauch eben bei evt. Vorstellungsgesprächen wie der letzte Penner auf und benimm dich dann auch so.

Das kann eventuell als Verhindern der Arbeitsaufnahme ausgelegt werden.

Wie gesagt, keine Telefonnummer angeben und am besten keine Emailadresse. (kann ja sein das man keine hat)
 
So ich melde mich mal wieder zu Wort.

Grundsätzlich: Das Gespräch bei meiner Beraterin ergab das es zwar grundsätzlich korrekt ist, dass ich weiterhin verpflichtet bin aktiv nach Arbeit zu suchen. Dennoch stimmt sie mir zu, dass es sinnvoll ist eine bereits begonnene Massnahme (und in diesem Fall tatsächlich schon komplett bezahlte) zu ende zu führen. Daher ist es so das ich jetzt "offiziell" bis Januar in Ruhe gelassen werde, drei Monate vor Massnahmenende, also Januar, jedoch automatisch wieder in den Pool der Arbeitssuchenden aufgenommen werde, soweit so klar und soweit hat sich mein "Problem" auch gelöst.

Auf ein, zwei Meldungen möchte ich aber mal eingehen, zum einen weil offensichtlich ein falscher Eindruck von mir entstanden ist und zum anderen um einfach mal meine Sicht der Dinge zu meiner allgemeinen Situation klar zu stellen.

kisser schrieb:
Gar nichts macht die Agentur hier falsch.
Deren Aufgabe ist es nämlich, Leute in Arbeit zu vermitteln und nicht, jenen auf Kosten des Steuerzahlers eine Weiterbildung zu ermöglichen. Letzteres ist nur dann eine Möglichkeit, wenn die Leute ansonsten nicht zu vermitteln sind oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen den alten Beruf aufgeben mussten und eine Umschulung machen.

Wenn ich den Satz "auf kosten des Steuerzahlers" lese oder höre stellen sich bei mir die Nakenhaare auf, nicht falsch verstehen, aber ich bin selbst seit meinem 17 Lebensjahr Steuerzahler, habe durch einen sehr hohen Brutto Verdienst bei meinem letzten Arbeitgeber entsprechend meiner Steuerklasse 1 auch sehr viele Steuer und Sozialabgaben bezahlt. Mein ALG1 gerechnet auf 1 Jahr und die Schulung plus Fahrtkosten in höhe von über 10.000€ sind gerade mal ein Bruchteil meiner bereits gezahlten Steuer zzgl. Sozialabgaben, des Weiteren wurde bereits erwähnt das solche Massnahmen im Voraus bezahlt werden, das Geld ist also mit Genehmigung so oder so "weg" entsprechend ist es mehr Verschwendung Weiterbildung nicht zum Ende durch zu ziehen.

Thorle schrieb:
Hier bauen beide Seiten aber Interessante Meinungen auf.

Der TE soll sich bitte klar werden, dass das Leben nunmal nicht aus 8h plus Fahrtzeit besteht. Will man etwas erreichen, in dem Fall eine Weiterbildung zum Spezialisten, muss man auch ordentlich investieren. Ich habe auch nicht über meine Fortbildung von 10h die Woche plus normaler Arbeitszeit plus Lernen im Urlaub gemeckert sondern es als Ziel gesehen.

Seitens der Agentur ist die herangehensweise auch nur logisch. Klar ist das eine gewisse Verschwendung von Steuergeldern aber wie hoch wäre diese, wenn er bis zum Ende der Fortbildung "auf der Tasche" liegt und dann doch nichts bekommt? Dann lieber sofort in Arbeit bringen und Steuereinnahmen kassieren. Er kann sich ja auch privat Fortbilden.

Mein Rat an den TE:
Sachlich, ruhiges Gespräch mit dem Agenturberater führen. Dabei auf Tränendrüse etc. verzichten.
Unbedingt mit dem Betrieb reden und mindestens! eine schriftlichen Einstellungszusage abschließen.

Vielleicht hilft das, vielleicht auch nicht, denn für die Agentur bleibt immer ein Restrisiko.

Danke für den Rat, ich will aber klarstellen, dass ich niemand bin der auf die Tränendrüse drücken wollte, jedoch hast du was falsch verstanden.

Ich weis sehr wohl das man um im beruflichen Leben was zu erreichen durchaus mehr als 8 Stunden plus Fahrtzeit nötig sind, ich verstehe nur nicht ganz wie du darauf kommst ich hätte keine Ahnung wie der Hase läuft. Ich selber habe berufsbegleitend 3 1/2 Jahre den Industriemeister - Metall gemacht, drei mal vier Stunden Abendschule beim einem vollkontinuierlichen Schichtsystem sind kein Pappenstiel, soviel kann ich dir verraten ;). Natürlich war ich erleichtert und stolz am Ende mit einer guten Note den Meisterbrief in der Hand halten zu dürfen.

Des weiteren habe ich wie bereits eine schriftliche Einstellzusage für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wo aber der Sinn sein soll, das ich jetzt "irgendeinen" Job annehmen sollte (so wurde mir das von der netten Dame vom Call Center ja nahe gelegt), nebenbei und vor allem deutlich länger (als im vergleich zur Vollzeit Variante) die CNC Schulung mache und anschließend die mir bereits zugesicherte Stelle (welche gut bezahlt ist, schlussfolgernd mehr Steuereinnahmen für den Staat) an jemand anderes vergeben wurde musst du mir erklären.

Grundsätzlich ist es so das ich mir selber diese Weiterbildung gesucht habe, einfach weil ich mit bestehen dieser nicht nur einen gut bezahlten, aber auch sicheren Arbeitsplatz habe. Es ist ja nicht so das ich die letzten Wochen und die nächsten Monate faul auf der Haut liege, Hosenbilliard spiele und es mir "auf kosten des Steuerzahlers" gut gehen lasse. Ich hätte schon tausend Jobs annehmen können, aber aufgrund von Arbeitnehmer freundlichen Gesetzen (SGB III, §140), bin ich rechtlich auf der sicheren Seite wen mir Arbeitgeber dann mit einem Stundenlohn um die Ecke kommen der teilweise bei unverschämten 9€ lag für eine Stelle, die nach IGM Tarif mindestens in die Entgeltgruppe 6 ein zu ordnen ist, also weitaus höher zu bezahlen wäre und immer noch unter meinem letzten Bruttoarbeitslohn liegt.

Wie wir sehen, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
 
Also ich sage da nur - Respekt!
Richtige Einstellung mit der korrekten Richtungswahl.
Mach weiter so, das wird schon.

Muss dir aber beipflichten. Manche schwingen sich da zu Aussagen hoch, die man bestenfalls, unter toleranter Auslegung, als herablassend bezeichnen könnte, wobei da immer noch die Frage im Raum steht, ob es aus Borniertheit oder Unerfahrenheit altersbedingt ist.

Und wenn man jetzt wie hier mal die andere Seite des Tisches hört, dann ist das plötzlich ein ganz andere Geschichte.
 
Des weiteren habe ich wie bereits eine schriftliche Einstellzusage für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wo aber der Sinn sein soll, das ich jetzt "irgendeinen" Job annehmen sollte (so wurde mir das von der netten Dame vom Call Center ja nahe gelegt), nebenbei

Das ist eben die Agentur..

Da geht es nciht um einen besseren Job oder was für ein Job sondern einzig allein darum das man vom ALG1 Bezug weg kommt. Und zwar so früh wie möglich.
aufgrund von Arbeitnehmer freundlichen Gesetzen (SGB III, §140),

War ja auch immer mein Argument bzw.Vorschlag.
Unabhängig von dir triff sowas natürlich nicht auf jedne zu. Ich als Versager und schlecht bezahlter Hilfsarbeiter muss natürlich jede Stelle annehmen, weil es keine gibt die schelcht bezahlt sein wird als meine.
 
Bloodwalker schrieb:
Auf ein, zwei Meldungen möchte ich aber mal eingehen, zum einen weil offensichtlich ein falscher Eindruck von mir entstanden ist und zum anderen um einfach mal meine Sicht der Dinge zu meiner allgemeinen Situation klar zu stellen.

Wenn ich den Satz "auf kosten des Steuerzahlers" lese oder höre stellen sich bei mir die Nakenhaare auf, nicht falsch verstehen, aber ich bin selbst seit meinem 17 Lebensjahr Steuerzahler, habe durch einen sehr hohen Brutto Verdienst bei meinem letzten Arbeitgeber entsprechend meiner Steuerklasse 1 auch sehr viele Steuer und Sozialabgaben bezahlt. Mein ALG1 gerechnet auf 1 Jahr und die Schulung plus Fahrtkosten in höhe von über 10.000€ sind gerade mal ein Bruchteil meiner bereits gezahlten Steuer zzgl. Sozialabgaben, des Weiteren wurde bereits erwähnt das solche Massnahmen im Voraus bezahlt werden, das Geld ist also mit Genehmigung so oder so "weg" entsprechend ist es mehr Verschwendung Weiterbildung nicht zum Ende durch zu ziehen.

Das "auf Kosten des Steuerzahlers" ist zwar defakto falsch, weil es auf Kosten der Zahler von Arbeitslosenversicherung ist. Aber davon abgesehen bestätigt dein Posting meinen Eindruck der vielfach (also nicht nur auf dich bezogenen) vorhandenen Mitnahmementalität ("Ich habe ja lange genug eingezahlt, jetzt muss ich dann auch mal was raus bekommen"). Zum Kotzen finde ich eine derartige Einstellung!
Ergänzung ()

Stevo86 schrieb:
Das ist eben die Agentur..

Da geht es nciht um einen besseren Job oder was für ein Job sondern einzig allein darum das man vom ALG1 Bezug weg kommt. Und zwar so früh wie möglich.

Natürlich, und das ist ja auch richtig so. Berufliche Weiterqualifizierung oder die Suche nach besser bezahten Jobs ist Privatsache und nicht Aufgabe des Staates.
 
Nur als neutrale Wertung zu verstehen.

Mich wundert eh das die Agentur die Maßnahme bezahlt und genehmigt.

Ich hab damals auch weder Staplerschein, SPS Fachkraft noch songistes erhaltne.
 
kisser schrieb:
... der vielfach (also nicht nur auf dich bezogenen) vorhandenen Mitnahmementalität ("Ich habe ja lange genug eingezahlt, jetzt muss ich dann auch mal was raus bekommen"). Zum Kotzen finde ich eine derartige Einstellung!
Was hat das denn mit Mitnahmementalität zu tun? Wenn ich sehe, was ich seit vielen Jahren in die gesetzlichen Töpfe einzahle, werde ich im worst case der Arbeitslosigkeit auch versuchen das Maximum rauszuholen. Mein Geld ist doch keine Spende!
 
kisser schrieb:
Das "auf Kosten des Steuerzahlers" ist zwar defakto falsch, weil es auf Kosten der Zahler von Arbeitslosenversicherung ist. Aber davon abgesehen bestätigt dein Posting meinen Eindruck der vielfach (also nicht nur auf dich bezogenen) vorhandenen Mitnahmementalität ("Ich habe ja lange genug eingezahlt, jetzt muss ich dann auch mal was raus bekommen"). Zum Kotzen finde ich eine derartige Einstellung!

Da haben wir zwei verschiedene Meinungen. Ich finde es vollkommen in Ordnung wenn man aus einem Geldpool in den man selber einzahlt im Notfall auch selber was zurück bekommt, das ist Sinn und Zweck einer Versicherung und hilft beiden Parteien auf lange Sicht mehr, vorausgesetzt man hält sich an die Spielregeln, was ich, meiner bescheidenen Auslegung nach, tue. Das Geld dass man "zurück" bekommt ist theoretisch ohnehin auf einen maximalbetrag begrenzt, früher oder später rutscht man ins ALG2.

Zu sagen man soll in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Fall einer Arbeitslosigkeit aber schnellstmöglich bzw an den nächst besten weiter vermittelt zu werden um blos nichts von dem Geld "abgeben" zu sollen spricht für mich absolut gegen die Funktionsweise einer Versicherung. Meine Private Rentenversicherung wird auch irgendwann so lange meine Rente auszahlen müssen wie es vertraglich geregelt ist. Und beim ALG1 sind 12 Monate, unter bestimmten Vorraussetzungen und Erfüllung seiner Pflichten, gesetzlich (was höher ein zu Stufen ist) geregelt.

Bei dem ALG 2 gebe ich dir ja grundsätzlich recht, dass dort jeder zumutbare Job angenommen werden sollte. Da gelten aber soweit ich weis ganz andere Spielregeln, da ich davon aber nie betroffen war und hoffentlich nie sein werde kann ich dazu leider nicht viel sagen.
 
@ Bloodwalker

Als ALG2 Empfänger kann ich dir sagen das du nicht "jeden zumutbaren Job", sondern jeden ohne Rücksicht auf die Gesundheit annehmen sollst (ok hat eigentlich die BA auch schon verlangt).
 
zw an den nächst besten weiter vermittelt zu werden um blos nichts von dem Geld "abgeben" zu sollen spricht für mich absolut gegen die Funktionsweise einer Versicherung.

Die Agentur ist eben mittlerweile was anderes als das Arbeitsamt. Nummern ziehen gibt es kaum noch, mal ist man "Kunde" mal "Ratsuchender".
Es ist eben wie bei den normalen Versicherungen, möglichst nicht oder nur wenig zahlen.

Wenn wir den Fall mit der Weiterbildung nur mal rein neutral betrachten auf niemand bezogen:

Besteht immer die Möglichkeit das man abbricht oder nicht besteht

Die Einstellungsszusage liegt in ferner Zukunft oder kann ggf zurückgezogen werden.

Ist eben alles Unsicherheit für die Agentur.

Ich hab das ja auch alles durch. Bekam nicht mal einen Staplerschein, dafür ingesagtm 3 Bewerbungsmaßnahmen hintereinander.

Eine davon war eigentlich für Langzeitarbeitlose im ALG2 Bezug gedacht und wurde wohl nicht "voll". Also ein paar ALGer 1 rein.

Die Maßnahme begann um 7 Uhr mit Brötchen holen beim Bäcker, Mittagessen kochen, Einkaufen, dazu Kleidungsberatung und Museumsbesuche.
Den Sinn hab ich auch bis heute nicht versanden.

Auch nicht warum ich mich ohne vorhandenen Führerschen auf eine Stelle die ausdrücklich BE fordert bewerben sollte.

Oder das ich für ein Vorstellungsgespräch über Zeitarbeit nach Ostfriesland fahren soll und die Fahrtkosten von über 300€ plus Hotel erst mal "vorstrecken" soll.


Und beim ALG1 sind 12 Monate
Ü50 können es sogar bis zu 24 werden.

Wenn man vorher gut verdient hat, ist man natürlich in der glücken Lage die meisten VV unter Bezug auf die Zumutbarkeiten abzulehnen. Aber man darf nicht vergessen das 12 Monate sehr schnell rum sein können und man auch dann schnell mit "nichts" da steht.

Gibt da so spezielle Situationen über U25 die z.B. noch zu Hause wohnen. Da hat man dann selbst keinen ALG2 Anspruch, die Eltern werden zu viel verdienen und schon muss man 150€ für die Pflichversicherung zahlen wenn man Ü23 ist.

Abschließend ja, aus Sicht der Agentur macht es mehr Sinn dich auch in der laufenden Maßnahme zu vermittelen.
Mag vielleicht deiner persönlichen Situation nicht passen aber kann man eben leider nur schwer ändern.

Es ist eh ein Glücksfall im ALG1 überhaupt Weiterbildungen zu bekommen.
Meistens sind die Vermittler selbst nur auf Zeit angestellt, und können in ein paar Monaten auch auf der anderen Seite sitzen.
Deswegen neigen manche auch dazu viel durchzuwinken.

aher ist es so das ich jetzt "offiziell" bis Januar in Ruhe gelassen werde
Das würde ich mir schriftlich geben lassen. VV können auch von einer anderen Agentur kommen, wenn dein Profil passt.
Ergänzung ()

Als ALG2 Empfänger kann ich dir sagen das du nicht "jeden zumutbaren Job",

Etwas genauer
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

Das mit der Gesundheit und körperlich ist ja kalr, das hättest dtu auch im ALG1

Damit ist eher gemeint, das du auch als Pilot, als Helfer im Schlachthof arbeiten musst.
 
@ Stevo86

Interessiert die aber auf dem Amt nicht, ich muss mich auf Stellen bewerben die ich mit meinen gesundheitlichen Problemen nicht machen sollte und auch nicht machen kann. Das ich das nicht machen kann sollten die aber auch wissen, schließlich hat deren medizinischer Dienst damals genau aus dem Grund der LTA zugestimmt und das war auch einer der Gründe warum ich davor immer wieder Arbeitslos war (hätte schon die Erstausbildung niemals damit machen dürfen).
 
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