Bloodwalker
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 761
Hallo, ich weis das ist hier nicht die erste Anlaufstelle für solche fragen, aber evtl kennt sich hier jemand aus?
Ich bin seit dem 01.06.2016 Arbeitslos und beziehe ALG1. Seit gestern (10.10.2016) befinde ich mich in einer von der Agentur für Arbeit getragenen Weiterbildung zum CNC Spezialist (Vollzeit Mo-Fr 08:00 - 16:00, 6 Monate bis April 2017, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht bis zum 01.06.2017). Diese wird über den Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bezahlt. Ebenfalls habe ich vom Bildungsträger eine schriftliche Einstellzusage, sofern ich die Weiterbildung erfolgreich absolviere.
Bis zur ausgabe des Bildungsgutscheines habe ich auf jeden Vermittlungsvorschlag mit einer Bewerbung reagiert und habe darüber hinaus in Eigeninitiative Bewerbungen geschrieben, laut Eingliederungsvereinbarung (vom 25.08.2016) soll ich mindestens 8 Bewerbungen pro Monat schreiben, meistens lag ich bei ca 15-20/Monat.
Jetzt habe ich letzten Freitag (07.10.2016) einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung bekommen. Da ich gestern spät zu Hause war, habe ich heute erst die Möglichkeit gehabt bei der Agentur für Arbeit an zu rufen. Dort sagte man mir, ich soll trotz Vollzeit Weiterbildung und trotz Einstellzusage weiterhin Bewerbungen schreiben und müsste bei erfolgreicher Vermittlung meine Schulung abbrechen, daraufhin sagte ich das ich gerne mit meinem Berater darüber sprechen möchte, dieser meldet sich innerhalb von zwei Werktagen bei mir.
Jetzt ist es so das ich wirklich überzeugt bin von der Massnahme und diese auch gerne zu ende durchführen möchte da ich mir dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhoffe, plus die erwähnte Einstellzusage.
Wie sieht da die rechtliche Ausgangslage aus und was ist zumutbar? Logischerweise muss ich neben der Schulung, welche mit An- und Abreise über 9 Stunden täglich in Anspruch nimmt auch noch zu Hause den Lernstoff aufarbeiten um den Stoff der in einer klassischen Ausbildung in 3 1/2 Jahren vermittelt wird bereits nach einem halben Jahr erfolgreich in einer Prüfung abrufen kann. Darüber hinaus die bereits erwähnte Einstellzusage, ich dachte ich kann mich jetzt voll auf die Weiterbildung konzentrieren und muss nicht noch nebenbei Bewerbungen schreiben und dazugehörige Bewerbungsgespräche führen.
Ich bin seit dem 01.06.2016 Arbeitslos und beziehe ALG1. Seit gestern (10.10.2016) befinde ich mich in einer von der Agentur für Arbeit getragenen Weiterbildung zum CNC Spezialist (Vollzeit Mo-Fr 08:00 - 16:00, 6 Monate bis April 2017, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht bis zum 01.06.2017). Diese wird über den Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bezahlt. Ebenfalls habe ich vom Bildungsträger eine schriftliche Einstellzusage, sofern ich die Weiterbildung erfolgreich absolviere.
Bis zur ausgabe des Bildungsgutscheines habe ich auf jeden Vermittlungsvorschlag mit einer Bewerbung reagiert und habe darüber hinaus in Eigeninitiative Bewerbungen geschrieben, laut Eingliederungsvereinbarung (vom 25.08.2016) soll ich mindestens 8 Bewerbungen pro Monat schreiben, meistens lag ich bei ca 15-20/Monat.
Jetzt habe ich letzten Freitag (07.10.2016) einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung bekommen. Da ich gestern spät zu Hause war, habe ich heute erst die Möglichkeit gehabt bei der Agentur für Arbeit an zu rufen. Dort sagte man mir, ich soll trotz Vollzeit Weiterbildung und trotz Einstellzusage weiterhin Bewerbungen schreiben und müsste bei erfolgreicher Vermittlung meine Schulung abbrechen, daraufhin sagte ich das ich gerne mit meinem Berater darüber sprechen möchte, dieser meldet sich innerhalb von zwei Werktagen bei mir.
Jetzt ist es so das ich wirklich überzeugt bin von der Massnahme und diese auch gerne zu ende durchführen möchte da ich mir dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhoffe, plus die erwähnte Einstellzusage.
Wie sieht da die rechtliche Ausgangslage aus und was ist zumutbar? Logischerweise muss ich neben der Schulung, welche mit An- und Abreise über 9 Stunden täglich in Anspruch nimmt auch noch zu Hause den Lernstoff aufarbeiten um den Stoff der in einer klassischen Ausbildung in 3 1/2 Jahren vermittelt wird bereits nach einem halben Jahr erfolgreich in einer Prüfung abrufen kann. Darüber hinaus die bereits erwähnte Einstellzusage, ich dachte ich kann mich jetzt voll auf die Weiterbildung konzentrieren und muss nicht noch nebenbei Bewerbungen schreiben und dazugehörige Bewerbungsgespräche führen.