Frage zum Wettbewerbsverbot §74 HGB

Dimi3

Lt. Commander
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Nov. 2006
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1.240
Hallo liebe Juristen unter den CB'lern, :D

Wie oben bereits ablesbar bitte ich um Aufklärung....

man nehme an, ich unterzeichne einen Arbeitsvertrag, der mir
auch nach Kündigung untersagt, mich 2 Jahre lang in ein
ähnliches Gewerbe zu stürzen - mit anderen Worten, mir
eben dieses besagte Wettbewerbsverbot entgegenwirken lässt...

Kann es nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses dazu kommen,
dass mich mein ehem. Arbeitgeber vor Gericht, die folgenden 2 Jahre,
zur Kündigung im neu angetretenen (zum vorrausgehenden ähnlichen)
Gewerbe bewegen kann?

Wie steht das Gesetz dazu? Schadensersatz könnte ich mir vorstellen,
aber zu einer Kündigung bewegen...?

Danke euch im Vorraus!

MfG
Dimi3
 
Kommt ganz darauf an in welcher Branche du tätig bist und wie weitreichend das Wettbewerbsverbot (= evtl unverhältnismäßig?) ist. Aufjedenfall würdest du den Anspruch auf "Im vereinbarten Zeitraum muss der ehemalige Arbeitgeber diese Einschränkung durch eine entsprechende monatliche Zahlung (mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes) ausgleichen (Karenzentschädigung) (§ 74 Abs. 2 HGB)." verlieren, und evtl die bereits geleisteten Zahlungen zurückzahlen müssen.

Im Zweifelsfall (ich bin Laie!) einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, kostet dich vllt nen fuffie, aber dafür hast du eine rechtsverbindliche Aussage und du weißt genau Bescheid!

Gruß
G.
 
GregoryH hat es richtig geschrieben, solange dir dein ehemaliger Arbeitgeber dir diese Zeit in der du deinen erlerneten/ausgeübten Beruf nicht mit Geld ersetzt, darfst du ruhig wieder bei einer anderen Firma in der gleichen Branche arbeiten. Diese Frage kann dir aber auch ganz einfach das Arbeitsamt sagen.
 
Geld ausgeben ist so ne Sache - für eine einfach Schulaufgabe, die ich halt etwas weiter durchdacht habe ;)

Aber gut ,irgendwie wird sich das schon biegen lassen - wozu sind Lehrer denn schließlich da...!?

Hätte ja sein können, dass wir hier Juristen unter uns haben, die das HGB wie eine heilige Schrift
zu lernen(wissen) versuchen ;)

Danke dennoch.

MfG Dimi3
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst nicht zu einer Kündigung gezwungen werden, wie auch. Allerdings wird das ganze recht teuer für dich. Schadensersatzt.
 
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