Dimi3
Lt. Commander
- Dabei seit
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.240
Hallo liebe Juristen unter den CB'lern, 
Wie oben bereits ablesbar bitte ich um Aufklärung....
man nehme an, ich unterzeichne einen Arbeitsvertrag, der mir
auch nach Kündigung untersagt, mich 2 Jahre lang in ein
ähnliches Gewerbe zu stürzen - mit anderen Worten, mir
eben dieses besagte Wettbewerbsverbot entgegenwirken lässt...
Kann es nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses dazu kommen,
dass mich mein ehem. Arbeitgeber vor Gericht, die folgenden 2 Jahre,
zur Kündigung im neu angetretenen (zum vorrausgehenden ähnlichen)
Gewerbe bewegen kann?
Wie steht das Gesetz dazu? Schadensersatz könnte ich mir vorstellen,
aber zu einer Kündigung bewegen...?
Danke euch im Vorraus!
MfG
Dimi3

Wie oben bereits ablesbar bitte ich um Aufklärung....
man nehme an, ich unterzeichne einen Arbeitsvertrag, der mir
auch nach Kündigung untersagt, mich 2 Jahre lang in ein
ähnliches Gewerbe zu stürzen - mit anderen Worten, mir
eben dieses besagte Wettbewerbsverbot entgegenwirken lässt...
Kann es nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses dazu kommen,
dass mich mein ehem. Arbeitgeber vor Gericht, die folgenden 2 Jahre,
zur Kündigung im neu angetretenen (zum vorrausgehenden ähnlichen)
Gewerbe bewegen kann?
Wie steht das Gesetz dazu? Schadensersatz könnte ich mir vorstellen,
aber zu einer Kündigung bewegen...?
Danke euch im Vorraus!
MfG
Dimi3