schweiger1983
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 607
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage, vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Und zwar habe ich mal unter einer Unterlassungserklärung folgendes gelesen:
Darüber hinaus verpflichte ich mich, Fr. Xxxxxxx die ihr entstandenen Anwaltskosten unter Zugrundelegung einer 1,6 Geschäftsgebühr und eines Gegenstandswertes von € 7.500,00 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer zu erstatten.
Was bedeutet das denn nun? Muss derjenige 7500+weitere Kosten blechen oder erst wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt?
Das ganze ist nicht vor Gericht gelandet oder von einem entschieden worden.
mfg
schweiger
Edith: Keiner eine Idee?
ich habe mal eine Frage, vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Und zwar habe ich mal unter einer Unterlassungserklärung folgendes gelesen:
Darüber hinaus verpflichte ich mich, Fr. Xxxxxxx die ihr entstandenen Anwaltskosten unter Zugrundelegung einer 1,6 Geschäftsgebühr und eines Gegenstandswertes von € 7.500,00 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer zu erstatten.
Was bedeutet das denn nun? Muss derjenige 7500+weitere Kosten blechen oder erst wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt?
Das ganze ist nicht vor Gericht gelandet oder von einem entschieden worden.
mfg
schweiger
Edith: Keiner eine Idee?
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