Frage zur einer Unterlassungserklärung

schweiger1983

Lieutenant
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Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage, vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Und zwar habe ich mal unter einer Unterlassungserklärung folgendes gelesen:

Darüber hinaus verpflichte ich mich, Fr. Xxxxxxx die ihr entstandenen Anwaltskosten unter Zugrundelegung einer 1,6 Geschäftsgebühr und eines Gegenstandswertes von € 7.500,00 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer zu erstatten.

Was bedeutet das denn nun? Muss derjenige 7500+weitere Kosten blechen oder erst wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt?
Das ganze ist nicht vor Gericht gelandet oder von einem entschieden worden.

mfg
schweiger


Edith: Keiner eine Idee?
 
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ich denkmal, die gehen da von einem streitwert von den 7500 € aus und daraus berechnen sich dann die anwaltskosten multipliziert mit 1,6. zahlbar sofort. scheint ein großer batsen zu werden.

warum nicht vom gericht?
 
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