Frage zur Steuererklärung 2013

Lipovitan

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Hallo liebe CB'ler,

wieder hoffe ich das Ihr mir mit Rat & Tat zur Seite steht.

Wie in einem anderen Thread besprochen habe ich meinen Arbeitgeber letztes Jahr gewechselt und musste daher auch umziehen.

Ich bekam im September die Zusage und habe meine Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt.
Leider habe ich keinen Führerschein und jeden Tag 150 Kilometer zu pendeln zwischen Köln & Frankfurt war keine Option.
Daher habe ich zum 13.10.2013 eine Wohnung in der Nähe meines neuen Arbeitgebers bezogen.

Für die neue Wohnung vielen zusätzlich 2 1/2 Mieten an.

Diese habe ich als Werbungskosten versucht geltend zu machen. Heute kam der Steuerbescheid mit dem Kommentar:"Mietaufwendungen für die neue Wohnung konnten nicht berücksichtigt werden, da diese bereits bewohnt wurde (Umzug 13.10.2013).

Spontanes googlen hat mir nur das gezeigt:"Die Zweitwohnung darf allerdings nicht zum neuen Lebensmittelpunkt werden. Wenn etwa die Familie an den Beschäftigungsort umzieht und die Hauptwohnung aufgibt oder nur für Besuchszwecke vorhält, ist es mit der doppelten Haushaltsführung vorbei."

Am 13.10. bin ich allerdings nur mit einem Koffer im Zug umgezogen. Offiziell mit Transporter, etc bin ich erst am 21.12.2013 umgezogen. Dafür gibt es auch Belege die ich natürlich eingereicht habe.

Wäre über ein paar Tipps sehr dankbar.

Viele Grüße,

Lipo
 
Sowas besprichst Du am besten mit einem Steuerberater, vielleicht hat dein neuer Arbeitgeber ja einen entsprechenden Service. Ansonsten gibt es dazu ja genügend Antworten/Tipps: http://www.finanztip.de/umzugskosten/

Bist Du denn nun umgezogen oder hast Du doppelte Haushaltsführung?
 
Bin Ende Dezember endgültig umgezogen mit Transporter, etc. Habe mich auch erst danach beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
Diese Kosten wurden auch anerkannt vom Finanzamt.
 
Hattest du denn noch "Kontakt" zur alten Wohnung bis zum Umzug im Dezember? Fahrten an Wochenenden zur Wohnung o.ä.?

Da die Wohnung noch voll eingerichtet war und das Leben dort somit möglich, ist eigentlich die wichtigste Grundvoraussetzung erfüllt worden für die doppelte Haushaltsführung.
Rein praktisch kann ich aber nicht beurteilen, wo vom FA da die Grenzen gezogen werden. Da wäre eine Nachfrage beim Steuerberater sicherlich hilfreicher für dich. Ob du bspw. eben irgendwelche Kontakte zur alten Wohnung nachweisen musst, durch Heimfahrten, etc., oder es ausreicht, dass deine Wohnung noch voll eingerichtet war und du theoretisch dort hättest wohnen können, das weiß ich nicht.

Hast du denn Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt? Diese wurden dann auch nicht anerkannt, oder?
 
Ich denke das die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wurde liegt daran , dass ich als "Reisekosten am Umzugstag" das Datum 13.10.2013 angegeben habe. Als Beleg dafür gibt es ein Zugticket der Bahn.

An dem Tag bin ich allerdings nur mit einem Koffer in meine neue Wohnung gefahren. Die alte Wohnung war noch komplett eingerichtet und Stromkosten habe ich bis Ende Dezember dafür auch noch bezahlt.

Da war natürlich mein Fehler und das muss korrigiert werden, nur wie?

Als Beleg habe ich die Rechnung von Sixt mit dem Mietzeitraum für den Transporter für Ende Dezember. Ist das so ohne weiteres möglich?

Ob du bspw. eben irgendwelche Kontakte zur alten Wohnung nachweisen musst, durch Heimfahrten, etc., oder es ausreicht, dass deine Wohnung noch voll eingerichtet war und du theoretisch dort hättest wohnen können, das weiß ich nicht.

Konnte mir zu dem Zeitpunkt keine Heimfahrten in die alte Wohnung leisten. Die letzte Heimfahrt war am 21.12. um meinen Haushalt dort aufzulösen und meine Möbel abzuholen.

Es handelt sich um 300€, ist da der Weg zum Steuerberater lohnenswert oder verbrenn ich im Zweifel nur mehr Geld als ich Gewinnen könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
Konnte mir zu dem Zeitpunkt keine Heimfahrten in die alte Wohnung leisten. Die letzte Heimfahrt war am 21.12. um meinen Haushalt dort aufzulösen und meine Möbel abzuholen.

Meiner Meinung nach liegt dann keine Doppelte Haushaltsführung vor. Voraussetzung ist ja, dass Dein Lebensmittelpunkt nach wie vor am Erstwohnsitz liegt. Du bist aber nach dem Umzug gar nicht mehr dort gewesen, das spricht nicht dafür, dass das noch Dein Lebensmittelpunkt war.

Wann hast Du denn eigentlich angefangen, zu arbeiten? Und wann hast Du Deinen Steuerbescheid bekommen? Wenn Du Einspruch einlegen willst, musst Du das innerhalb eines Monats machen, sonst ist es eh gelaufen.
 
Wann hast Du denn eigentlich angefangen, zu arbeiten? Und wann hast Du Deinen Steuerbescheid bekommen? Wenn Du Einspruch einlegen willst, musst Du das innerhalb eines Monats machen, sonst ist es eh gelaufen.

Ich habe am 15.10 angefangen zu Arbeiten. Der Bescheid ist am Freitag gekommen, also ist noch genug Zeit um den Sachverhalt aufzuklären und die nötigen Schritte einzuleiten.

Allerdings setzt die doppelte Haushaltsführung auch weiterhin voraus, dass der Arbeitnehmer am Wohnort einen eigenen Hausstand führt. Das ist der Fall, wenn er

-eine eigene Wohnung unterhält, die nach seinen Lebensbedürfnissen eingerichtet ist,
die Wohnung vom Arbeitnehmer aus eigenem Recht genutzt wird, z.B. als Eigentümer, Mieter, Nießbrauchsberechtigter, Wohnrechtsinhaber oder sonstiger Nutzungsberechtigter (BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97, BStBl II 2001, 29)

-in der Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält, in dem er die Haushaltsführung entweder allein bestimmt oder zumindest wesentlich mitbestimmt,

-in dieser Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat und die Wohnung nicht nur zu gelegentlichen Besuchen oder als Urlaubsdomizil nutzt. Der Lebensmittelpunkt liegt in der Regel an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer seine engeren persönlichen Beziehungen unterhält. Diese dokumentieren sich regelmäßig in seinen Bindungen zu Angehörigen, Verlobten, Freunden und Bekannten oder in der Zugehörigkeit zu Vereinen und ähnlichen Aktivitäten. Die Wohnung kann ohne weitere Prüfung als Lebensmittelpunkt anerkannt werden, wenn der Arbeitnehmer sie im Durchschnitt mindestens zweimal im Monat aufsucht.

Quelle:http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/doppelte-haushaltsfhrung.html

Wie wird geprüft ob ich 2x im Monat dort war?
Bis Ende Dezember auch dort im Fitnessstudio angemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wird geprüft ob ich 2x im Monat dort war?
z.B. Fahrkarte der Bahn? PKW Fahrtkosten, evtl Benzinrechnung vom alten Wohnort vom Tag der Reise oder hat Deine Freundin Dich abgeholt und will Kilometergeld haben? Bekommst Du vom Fitnesscenter eine Bescheinigung das Du an den Tagen dort warst, als Du eine Heimreise zum alten Wohnort gemacht hast?
 
Doppelte Haushaltführung usw. scheint mir hier nicht zu passen. Das sind dauerhafte Dinge.

Es geht doch um Kosten, die im Rahmen des arbeitsbedingten Umzugs stattgefunden haben.

Soweit ich weiß (und auch schon gemacht habe) kannst Du Mietkosten für die neue Wohnung bis zum Umzugstermin und Mietkosten für die alten Wohnung nach dem Umzugstermin absetzen.
Der Umzugstermin wäre z.B. belegbar mit der erfolgten Ummeldung.
 
Der Umzugstermin wäre z.B. belegbar mit der erfolgten Ummeldung.

Habe mich leider erst relativ spät umgemeldet, dass ist im Stress untergegangen. Hätte als Beleg noch das Abnahme Protokoll vom 21.12. für die alte Wohnung.

z.B. Fahrkarte der Bahn? PKW Fahrtkosten, evtl Benzinrechnung vom alten Wohnort vom Tag der Reise oder hat Deine Freundin Dich abgeholt und will Kilometergeld haben? Bekommst Du vom Fitnesscenter eine Bescheinigung das Du an den Tagen dort warst, als Du eine Heimreise zum alten Wohnort gemacht hast?

Fakt ist, im November war ich nicht ein mal in der alten Wohnung, leider.
Einen Führerschein habe ich nicht und kann daher auch keine Benzinbelege vorweisen.
 
Fakt ist, im November war ich nicht ein mal in der alten Wohnung, leider.
Dann ist doch auch kein Lebensmittelpunkt dort vorhanden. Du hast doch selbst etwas dazu gefunden:
Die Wohnung kann ohne weitere Prüfung als Lebensmittelpunkt anerkannt werden, wenn der Arbeitnehmer sie im Durchschnitt mindestens zweimal im Monat aufsucht.
Heimfahrten zur alten Wohnung:
Einen Führerschein habe ich nicht und kann daher auch keine Benzinbelege vorweisen.
Deshalb hätte doch Dein Freund/Freundin Dich abholen können, damit Du in der alten Wohnung ein WE verbringen könntest. Fahrtkosten kann man doch auch geltend machen, wenn man mit dem PKW fahren würde.
Vor allem würde dann eine Heimreise auch Sinn machen, wenn dort eine Freundin sitzt und wartet. :lol:
Und um die alte / neue Wohnung als Zweitwohnung zu nutzen, müsstest Du ja wohl auch an beiden Orten gemeldet sein, Erstwohnung am alten Wohnort, Zweitwohnung am neuen Ort. Manche Orte nehmen dann aber eine zusätzliche Steuer als "Zweitwohnungsabgabe".
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb hätte doch Dein Freund/Freundin Dich abholen können, damit Du in der alten Wohnung ein WE verbringen könntest. Fahrtkosten kann man doch auch geltend machen, wenn man mit dem PKW fahren würde.
Vor allem würde dann eine Heimreise auch Sinn machen, wenn dort eine Freundin sitzt und wartet.

Ist im Oktober auch so passiert, da habe ich mit dem privaten PKW mit einem Freund ein paar Klamotten rüber in die neue Wohnung gefahren.

Und um die alte / neue Wohnung als Zweitwohnung zu nutzen, müsstest Du ja wohl auch an beiden Orten gemeldet sein, Erstwohnung am alten Wohnort, Zweitwohnung am neuen Ort. Manche Orte nehmen dann aber eine zusätzliche Steuer als "Zweitwohnungsabgabe".

Habe mich erst im Februar umgemeldet mit der Angabe, dass ich vor einer Woche umgezogen bin. Wollte natürlich 20€ Strafe vermeiden, wie sich herausstellt eine blöde Idee. Die Zweitwohnungsabgabe war mir nicht bekannt. Es gibt zu viele Ungereimtheiten und ich werde es wohl dabei belassen und von einem Einspruch absehen.

Dem Uli Hoeness möchte ich in diesem Punkt nicht nacheifern.
 
Denke mal Du bist das Ganze falsch angegangen. Hättest Du Dich direkt am neuen Wohnort angemeldet und als Zweitwohnung benutzt, wäre es einfacher gewesen. Dann hättest Du nach Aufgabe der Wohnung die Zweitwohnung als Erstwohnung umgemeldet, fertig. Die zusätzlichen Kosten hättest Du ja auch bei der Steuer angeben können.
So wie es jetzt gelaufen ist, hättest Du tägliche Fahrtkosten ansetzen können, aber mit 150 Kilometer / Tag (Köln & Frankfurt) ohne eigenes Fahrzeug/Führerschein wärest Du auch wohl nicht durchgekommen. Das wären ja min 3 Stunden Fahrzeit am Tag gewesen mit dem Auto, wenn es gut läuft. Mit dem Zug hättest Du ja Fahrkarten gehabt, mit dem Auto abholen und bringen lassen, das glaubt Dir keiner so leicht, Dumm gelaufen, beim nächsten Mal weisst Du es besser.
 
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