Fragen zum Kindergeld

ssj3rd

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März 2005
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2.946
Hallo Leute,

bin jetzt 24 (82er Baujahr) , und werde bald wahrscheinlich meine erste Berufsausbildung beginnen, und frage mich nun wie die Sache mit dem Kindergeld aussieht:

Wird den noch bis zum 27. Lebensjahr bezahlt oder wurde das schon herabgesengt auf das 25. ?
Und wie sieht das aus mit dem Wehrdienst (war 4 Jahre beim Bund) , in dieser Zeit wurde ja kein Kindergeld bezahlt , wird diese Zeit angerechnet ?

Noch paar Fakten : werde am 24.11 25 Jahre alt , habe 4 Geschwister , lebe alleine , und bin der älteste , und es wäre meine erste Berufsausbildung.


Mfg
ssj3rd
 
mmm normal doch solange bis die 1 Ausbildung abgeschlossen ist. Ansonsten schonmal über Bafög informiert?
 
hey,

kindergeld bekommste bist 25/27 (weiß ich selbst nich so genau), wenn dein einkommen nicht unter einem bestimmten freibetrag liegt....dieser ist im moment bei 7680eus/jahr netto oder so + werbungskosten...

von den vier jahren beim bund wird nur das angerechnet, was davon auch wirklich wehrdienst gewesen wäre, also atm neun monate, wieviele monate es vor vier jahren waren, keine ahnung....

mfg, monti
 
Unser Jüngster ist 23 Jahre alt, hat eine Ausbildung gemacht, während dieser Zeit wurde Kindergeld gezahlt weil er unter der Grenze lag. Zum Bund muss er nicht, weil schon 3 seiner Geschwister Wehrdienst abgeleistet haben. Nun geht er wieder zur Schule, Kindergeld wird weiter gezahlt, weil er nun nur noch BaFög bekommt, also zuwenig Einkommen hat.
 
Also beantwortet wurde meine Frage ja jetzt nicht wirklich ...



Mfg
ssj3rd
 
www.kindergeld.de
Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium:
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie:
· den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
· sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
· eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes.
· Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Die 27-Jahre-Grenze wird ab 2007 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:

Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27
Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25
 
Danke @Gauder


Also bekomme ich bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld + 9 Monate die ich Wehrdienst abgeleistet habe.

Dann nur noch eine Frage: Wie hoch wird das Kindergeld den ca sein ? Habe 5 Geschwister und ich bin der älteste


Mfg
ssj3rd
 
Ich hab mal ne frage die dazu passt (finde ich zumindest). Bis zur welcher Ausbildungsgehaltshöhe bekommt man eigentlich kindergeld? Ich habe da mal was von einer 7.000€ Grenze (Brutto oder Netto?) gehört
 
ssj3rd schrieb:
Dann nur noch eine Frage: Wie hoch wird das Kindergeld den ca sein ? Habe 5 Geschwister und ich bin der älteste


Mfg
ssj3rd
Für Dich als Erstgeborener werden 154€ gezahlt,
für das erste Kind: 154 €
für das zweite Kind: 154 €
für das dritte Kind: 154 €
für jedes weitere Kind: 179 €,>>aber auch nur wenn für die anderen Kinder auch noch Kindergeld gezahlt wird. Wenn also der zweit und drittgeborene wegfällt, wird für die weiteren Kinder nur 154€ gezahlt. Bedenke, das Entlassungsgeld wird als zusätzliches Einkommen gewertet in dem Jahr in dem Du es bekommen hast, wenn Du dann noch über dem Satz (7680eus/jahr abzgl. Werbungskosten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € für das gesamte Kalenderjahr) liegst, bekommst Du natürlich auch kein Kindergeld
Du kannst alles was mit Kindergeld zu tun hat hier nachlesen.
 
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