Fragen zum Kleingewerbe

Baya

Fleet Admiral Pro
Registriert
Sep. 2007
Beiträge
20.528
Hi Community!

Ich habe mich jetzt nach langer Zeit dazu entschieden ein Nebengewerbe anzumelden.
Ich hab jetzt quasi die letzten 5 Jahre immer "schwarz" Computer repariert oder verkauft,
mal ganz grob gesagt.

Jetzt ist es so, dasss ich
1. recht viele Aufträge erhalte
2. lokale PC-Services aufmerksam geworden sind

Ich möchte mit der Gewerbe-Anmeldung meine Dienstleistungen wasserdicht machen,
sodass mir keiner der "Konkurenz" ans Bein pinkeln kann.

Über die Buchhaltung habe ich mich schon informiert, besser gesagt, habe nen Buchhalter im Bekanntenkreis.

Vor mir habe ich gerade den Gewerbeanmeldungschein liegen.
Bei Punkt 15 muss ich ja die angemeldete Tätigkeit angeben.
Da geht's jetzt los.

Was soll ich da alles reinschreiben?
Ich möchte:
- Computer reparieren (HW/SW)
- Computer / Net-/Notebooks verkaufen
- Hard- und Software verkaufen
- 24h PC-Notdienst
- DSL / Telefon einrichten
- Sat-Anlagen verkaufen / einrichten
- allgemein Unterhaltungselektronik reparieren / verkaufen (AVR / TVs / z.B.)

In wie weit spielt das jetzt eine Rolle was ich bei der Anmeldung angebe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehrlich gesagt halte ich das Forum nicht für den richtigen Adressaten. Frag da mal lieber beim Gewerbeamt nach. Für die rechtlichen Punkte wie AGB´s würde ich auch unbedingt einen darauf spezialisierten Anwalt kontaktieren.
 
Hier sind doch bestimmt Leute die das auch gemacht haben ;)
 
würde mich auch stark interessieren. mache das momentan auch schwarz. also das gleich wie du + homepage code + design.

solangsam bekomm ich auch angst, weil ich den lokalen läden die kunden wegnehm =)
 
Japp, und deswegen meld ich das jetzt an und dann kann mir keiner mehr was!
 
gib halt Servicedienstleistungen und Verkauf für Unterhaltungselektronik & Software allgemein an ... dann hast deinen Aufgabenbereich bereits abgedeckt ... und ist die richtige Entscheidung ... wenn dich da einer anschwärzt kanns teuer werden ...

wichtig ist halt die Buchführung ... AGBs / Impressum gibts genug Hilfen im Netz ... und Advokat und nen guter Anwalt schadet nie ;p
 
Zuletzt bearbeitet:
DerBaya schrieb:
Japp, und deswegen meld ich das jetzt an und dann kann mir keiner mehr was!

falls du noch irgendwo anders infos findest, könntest du mir ne pm schicken?
 
Wenn ich

MULTIMEDIA SERVICE UND HANDEL

als erstes angebe und dazu noch auf einer extra Seite die Tätigkeiten wie im ersten Post angebe, sollte ich doch auf der sicheren Seite sein oder?
 
"falls du noch irgendwo anders infos findest, könntest du mir ne pm schicken?"

warum per PM? gibt womöglich andere hier die die infos auch gerne lesen würden..


MfG
 
ich werde

COMPUTER-MULTIMEDIA SERVICE UND HANDEL

angeben. Somit sollten alle Tätigkeiten abgedeckt sein.
Melds am Dienstag an, dann kann ich Euch ja nochmal Infos geben...
 
Ich habe damals nur EDV-Service angegeben. Dem Gewerbeamt reicht das vollkommen aus. Eigentlich haben Sie sich dafür überhaupt nicht interessiert, zumindest bei mir.
 
Kann die Aussage von phil. bestätigen - habe die gleiche Erfahrung gemacht.

Beim Thema Computer reparieren mußt Du allerdings etwas beachten: Hardware reparieren darfst Du nur mit entsprechender Qualifikation.
D.h. nimmst Du einen Lötkolben in die Hand, um eine defekte Platine o.ä. zu reparieren, brauchst Du einen entsprechenden Meisterbrief. Kannst Du den nicht vorweisen, schützt Dich auch Deine Gewerbeanmeldung nicht vor der Konkurrenz! Es muß ja niemand erfahren, wie Du Deine Reparaturen bewerkstelligst, nur hätten Deine Mitbewerber hier halt einen Hebel zum ansetzen. Seltsamerweise reicht hier eine Meisterschaft als Elektroinstallateur.
Computer aufschrauben und Steckkarten, Laufwerke, Lüfter etc. auswechseln - kein Thema, darfst Du. Softwareseitig - System neu aufsetzen, Programme aufspielen ... ebenfalls kein Thema. Übst Du aber irgendeine Tätigkeit aus, die in den Bereich der Handwerkskammern fällt, mußt Du eine entsprechende Quali nachweisen.
Ein Dipl.Ing in E-technik reicht natürlich auch - damit wäre die Handwerkskammer außen vor. ;)

Soweit mein Kenntnisstand. Wers besser weiß, den bitte ich um Berichtigung, danke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin gelernter Mechatroniker und damit auch Elektrofachkraft bis 1000V.
Ich denke nicht, dass mir jemand was anhaben kann, wenn ich beispielsweise eine neue Sicherung auf eine Platine löte.
Aber ich werde mich hierzu einmal erkundigen und euch auch bescheid geben!
 
Ich denke nicht, dass mir jemand was anhaben kann, wenn ich beispielsweise eine neue Sicherung auf eine Platine löte.
Wenn Du einen Nachweis von der Handwerkskammer hast, dass Du es darfst ist es ja auch o.K.
 
Wie du immer auf die HWK kommst ist mir ein Rätsel?
Ich bin Elektrofachkraft nach meiner Gesellenprüfung bei der IHK.
Was hat denn die HWK bei Reparaturen an Computern zu sagen?
 
Weil es z.B. eine Meisterpflicht bei gewissen Berufen gibt, wenn Du am PC etwas reparieren möchtest musst Du mindestens ein Radio und Fernsehtechniker sein oder Meister im Elektrohandwerk sein.
Keine Ahnung wie es in Oberfranken ist, bei uns im Ort bekommst Du diese Genehmigung nicht. Kann sein das es sich in den letzten 10 Jahren geändert hat, als ich einen Laden aufgemacht habe, wurde bei der Gewerbeanmeldung ausdrücklich darauf hingewiesen, das ich diese Arbeiten nicht durchführen darf, weil mir eben dieser Nachweis von der HWK fehlt. Bei mehreren Kontrollen durchs Gewerbeaufsichtsamt wurde auch in der Werkstatt nachgesehen, ob sich Geräte dort befinden, die mehr machen können als das reine Austauschen der Hardware.

PS: Wenn Deine Ausbildung es zulässt ist es ja auch wohl kein Problem, das Gewerbe zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ werkam:

Was hast du denn für einen Laden aufgemacht?
Was hast du davor beruflich gemacht?
Was bist du jetzt?

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Also ich bin mir ja zu 99% sicher das ich sämtliche Reparaturen an einen PC durch führen kann, ohne das ich ein Meister, Techniker oder sonst irgendwas sein muss.
Wo soll das denn bitte festgelegt sein?
Ich meine jeder Blödl, darf das, ob's was wird ist ne andere Geschichte!
Elektroinstallationen in der 230V Ebene sind was anderes!
An einem Computer hab ich nach'm Netzteil nur max. 12V DC, quasi SELV oder zumindest PELV?

Klärt mich auf, wenn's anders ist!
 
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Habe vor 40 Jahren eine Ausbildung zum Textilmaschinenmechaniker danach den Berufskraftfahrer und 1997 eine Umschulung zum Informatikkaufmann gemacht, das bin ich alles immer noch oder meinst Du man nimmt es einem ab wie den Führerschein bei Trunkenheit.
Einen Laden für PC Verkauf, Service und Schulungen.
Frage doch einfach bei der zuständigen Stelle nach, welche Vorraussetzungen Du haben musst um PCs reparieren zu dürfen, damit meine ich nicht das Schrauben und Wechseln der Hardware, sondern die Arbeiten an den elektronischen Teilen (löten usw...).
Also ich bin mir ja zu 99% sicher das ich sämtliche Reparaturen an einen PC durch führen kann, ohne das ich ein Meister, Techniker oder sonst irgendwas sein muss.
Das Können ist nicht entscheidend, Du musst die Erlaubniss dazu bekommen und dafür müssen Voraussetzungen erfüllt sein, ob sich das mit Deiner Ausbildung deckt, erfährst Du, wenn Du eine Anfrage machst.
 
erfüllst du eigentlich die persönlichen voraussetzungen um ein gewerbe zu führen?
das ist das wichtigste.

hast du eigentlich die charakterlichen voraussetzungen dafür? und wie stellst du dir den gründungsablauf vor?

Soweit ich weiß, musst du nachweisen, dass eine person in dem laden ahnung hat.
wenn du kein informatiker bist, dann musst du jemanden einstellen der das macht ;)
du hast ja kein titel
 
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