Fragen zum Kleingewerbe

Ich hab jetzt heute Post vom Finanzamt und von der HWK bekommen.
Bei dem Wisch der Handwerkskammer wollen die wissen (bezogen auf EDV-Dienstleistungen):

1 Was ich mache?
2 Welche Voraussetzungen ich dafür benötige?
3 Welches Werkzeug oder welche Geräte ich dafür benötige?
4 Was man von Beruf ist?


Ich habe bisher geschrieben:

zu 1
Handel mit Hard- und Software, sowie Unterhaltungselektronik
Zusammenstellen und aufrüsten von PC-Systemen
Hilfe bei Softwaretechnischen Problemen

zu 2
EDV-Fachkenntnisse
Fachkenntnisse rund um Computer-Hard- und Software

zu 3 (find ich ein bisschen lustig)
Schraubendreher
Spitzzange
Pinzette
;)

zu 4
Mechatroniker

Denke mal ich sollte das Wort "Reparatur" vielleicht vermeiden, wegen vorherig genannten Meisterzwang etc.
Jemand ne Ahnung ob das so in Ordnung ist oder sollte man etwas ergänzen oder weglassen?
 
Hat man als Mechatroniker EDV-Fachkenntnisse?
 
Hm... lt. Ausbildungsplan sind wir ja ne Mischung aus Mechaniker, Elektroniker und Informatiker.

Ich mein, die Kenntnisse hab ich mir ja eigtl. selbst angeeignet, sollte ich was anderes schreiben?
 
Dann hast du Kenntnisse in diesem Bereich, aber m. E. keine Fachkenntnisse.
 
macht das bei der HWK einen Unterschied was ich schreibe?
 
Wo liegt denn Dein Ausbildungsschwerpunkt, und ist dieser Schwerpunkt in Deinem Prüfungszeugnis (Gesellenbrief) ausgewiesen?

Laut Wikipedia ist der Mechatroniker auf recht weitgefächertem Gebiet tätig, d.h. je nach Ausbildungsstätte können die Ausbildungsschwerpunkte recht weit auseinander liegen - wenn ich das richtig interpretiere.
Wenn Du mal hier nachliest, besonders unter dem zweiten Beispielpunkt unter Österreich (ja, ich weiß, Österreich - aber ...) vielleicht passt das ja zufällig auch bei Dir?

"2. Planung, Fertigung und Inbetriebsetzung von mechanischen, elektromechanischen, elektrischen und elektronischen Baugruppen an Maschinen, Anlagen und Geräten der Büro- und Datentechnik."

Das könnte dann doch reichen, oder?

Edit: @ MrEisbaer, hm, und evtl. schlafende Hunde wecken? Betone ausdrücklich: eventuell - man weiß ja nie. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
macht das bei der HWK einen Unterschied was ich schreibe?
Es ist für die HWK natürlich wichtig wie sie Dich einstufen, kann ja sein das Du dem bereits erwähnten Meisterzwang unterliegst?
 
Hier hab ich nochmal geschaut:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildung-und-Beruf/ausbildungsberufe,did=68526.html?page=1

da steht bei "Was machen Mechatroniker:" [...]
installieren und testen Hard- und Softwarekomponenten
setzen Baugruppen und Einzelteile zu Maschinen und Systemen zusammen
[...]

Somit sollte das "reparieren" schon mit meinem Tätigkeitsfeld abgedeckt sein...
Ich werde morgen mal bei der HWk anrufen und fragen...

Nachher gehts erstmal zum Steuerberater ;)
Ergänzung ()

So heute war ich beim Steuerberater und ich habe mich letztendlich gegen die Umsatzsteuerbefreiung entschieden.
Warum?
Erstens, weil das Geschäft so seriöser wirkt,
zweitens ist es nicht viel mehr Aufwand,
drittens kann ich geschäftl. Ausgaben eben von der USt. befreien und leztendlich wollen Firmen ja auch eine ausgewiesene MwSt.

Bei der HWK werd ich morgen nochmal anrufen und mich informieren was ich dann alles machen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab soeben bei der HWK angerufen.
Also die Jungs waren mal echt sehr freundlich ;)
Der Zuständige für Gewerberecht hat sich dann mein ganzes Zeugs mal angehört und mir erklärt, dass es ihm eigtl. nur auf den ersten Punkt ankommt.
Man darf ohne weiteres, Computer zusammenstellen oder Komponenten (Baugruppen) tauschen (Nein, müssen nicht baugleich sein), aufrüsten, Modding ist alles kein Thema!
Man solle nur den Begriff "PC reparieren" vermeiden, da hier die Arbeiten am (offenen) Netzteil mit eingeschlossen sein könnten und dafür wäre wieder der Informationselektronikmeister zuständig.

Ehrlich gesagt hätte mich es auch gewundert wenns anders wäre, ich kenne ja viele die das auch machen, auch im recht großen Stil mit Online-Verkauf und alles und von denen ist keiner Meister geschweige denn überhaupt Elektrofachkraft oder irgendwas.

Also jetzt sollte ich erst einmal alles abgeklärt haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
DerBaya schrieb:
Ehrlich gesagt hätte mich es auch gewundert ...
Es hat hier doch auch niemand etwas anderes gesagt :o

Zitiere mich mal selbst:
Jana Türlich schrieb:
...
Beim Thema Computer reparieren mußt Du allerdings etwas beachten: Hardware reparieren darfst Du nur mit entsprechender Qualifikation.
...
Computer aufschrauben und Steckkarten, Laufwerke, Lüfter etc. auswechseln - kein Thema, darfst Du.
Softwareseitig - System neu aufsetzen, Programme aufspielen ... ebenfalls kein Thema.
...

Und genau das hast Du jetzt von der HWK bestätigt bekommen: Von "PC reparieren" sollst Du tunlichst Abstand nehmen - hat man Dir nahegelegt. (Jedenfalls solange Du nicht über die benötigte Quali verfügst.)

Werkam hat Dich vor argwöhnischen Mitbewerbern gewarnt, die gerne mal einen "Test-Kunden" zu Dir schicken, um herauszufinden, ob Du nicht doch unerlaubte Reparaturen vornimmst. Dann bist Du ziemlich schnell in Erklärungsnot und der Mitbewerber hat einen Grund, Dir den Laden von der HWK dichtmachen zu lassen.

Und nun wünsche ich Dir viel Erfolg und allzeit gute Geschäfte.
 
Jana Türlich schrieb:
Kann die Aussage von phil. bestätigen - habe die gleiche Erfahrung gemacht.

Beim Thema Com puter reparieren mußt Du allerdings etwas beachten: Hardware reparieren darfst Du nur mit entsprechender Qualifikation.
D.h. nimmst Du einen Lötkolben in die Hand, um eine defekte Platine o.ä. zu reparieren, brauchst Du einen entsprechenden Meisterbrief. Kannst Du den nicht vorweisen, schützt Dich auch Deine Gewerbeanmeldung nicht vor der Konkurrenz! Es muß ja niemand erfahren, wie Du Deine Reparaturen bewerkstelligst, nur hätten Deine Mitbewerber hier halt einen Hebel zum ansetzen. Seltsamerweise reicht hier eine Meisterschaft als Elektroinstallateur.
Computer aufschrauben und Steckkarten, Laufwerke, Lüfter etc. auswechseln - kein Thema, darfst Du. Softwareseitig - System neu aufsetzen, Programme aufspielen ... ebenfalls kein Thema. Übst Du aber irgendeine Tätigkeit aus, die in den Bereich der Handwerkskammern fällt, mußt Du eine entsprechende Quali nachweisen.
Ein Dipl.Ing in E-technik reicht natürlich auch - damit wäre die Handwerkskammer außen vor. ;)
Soweit mein Kenntnisstand. Wers besser weiß, den bitte ich um Berichtigung, danke.
Fett gedrucktes zweimal falsch!
Es reicht keine Elektrofachkraft, kein Elektrotechniker, und auch kein Dipl. Ing. in Elektro-Technik!
Um REPARATUREN auszuführen wird der "Informationselektronikermeister" + entspr. HWK-Betrieb mitsamt Eintragung verlangt.

Was heisst das? Reparaturen vermeiden ;)
Ergänzung ()

Hab gerade auch nochmal bei der HWK nachgefragt:
Die einfache Installation von Sat-Anlagen, d.h. LNB-Wechsel oder Receivertausch (bspw. Umrüstung auf digital) ist auch nicht eintragunspflichtig und erlaubt!
Ergänzung ()

Hab noch eine Frage:

Ich habe den Wisch vom Finanzamt am Montag dem Steuerberater gegeben, dieser füllt den dann für mich aus und ich muss ihn wieder zu FA schicken.
Jetzt dauert's da ja auch wieder ne Weile bis ich meine endgültige Steuernummer bekomme.
Wie soll ich das momentan mit Rechnungen machen?
Da müsste ich die St.-Nr. ja angeben?
Reichts aus für kleinere Beträge unter 100€ einfach Quittungen zu schreiben?
Oder kann ich auf der Rechnung nen Vermerk machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
So jetzt sind zwei Wochen vergangen und ich habe noch immer keine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten.
Also habe ich heute mittag mal kurzerhand angerufen und siehe da - sofort meine St.-Nr. bekommen... :o

Die Jungs vom FA lassen sich da gerne Zeit meiner Meinung nach,
denen muss man immer wieder Gas geben.
 
Mal wieder ne Meldung machen ;)

Also an alle, die vielleicht ein wenig hadern mit der Entscheidung: "Soll ich's machen oder net?"
Ich pers. finde es ist echt kein Stress!
Dank der super EÜR von www.klicktipps.de und ein wenig Eigenrecherche und natürlich auch der Hilfe von Euch fällt mir das ganze wirklich sehr leicht.
Ich finde es ist wie Berichtsheft schreiben, wenn man täglich schön brav seine Einnahmen und Ausgaben gleich notiert und sein Zeugs abheftet, dann ist das echt kein großer Aufwand!
Mit nem guten Steuerberater ist das ganze noch einfacher!
Bin Anfang Mai zu meinem hinmarschiert wegen der ersten Umsatzsteuervoranmeldung, hab gedacht das wird was größeres... von wegen! Ich hab ihm kurz meine Überschussrechnung gezeigt, er kritzelte den Betrag auf seinen Notizblock und meint: "Alles klar, ich meld's dem Finanzamt, das bekommst dann wieder überwiesen! Servus!" .... 2 Minuten fertig...

Lasst euch nicht zu sehr bereden, wenn man dahinter her ist und gut informiert ist, ist das echt kein großes Zeug!
 
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