Fragen zum Kleingewerbe

Welchen Gründungsablauf verlangst Du für ein "Kleingewerbe" und welche persönlichen und charakterlichen Vorraussetzungen sollen das sein? Ein polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und evtl 50 € für die Gewerbeanmeldung, was sollte man sonst noch benötigen, wenn man keine Steuerschulden und bedenkliche Vorstrafen hat, steht einer Anmeldung nichts im Wege. Hier wurde über den Inhalt des Gewerbesantrages für die angemeldete Tätigkeit geschrieben.

snip... wenn du kein informatiker bist snip...
Hast Du denn auch Ahnung wovon Du schreibst? Von welchem Laden sprichst Du? Und welchen Titel hat ein Informatiker, der ihm erlaubt einen Laden aufzumachen?
 
Zuletzt bearbeitet:
DerBaya schrieb:
Wo soll das denn bitte festgelegt sein?

In der Handwerksordnung.

DerBaya schrieb:
Wie du immer auf die HWK kommst ist mir ein Rätsel?
Ich bin Elektrofachkraft nach meiner Gesellenprüfung bei der IHK.
Was hat denn die HWK bei Reparaturen an Computern zu sagen?

Es spielt insofern nur eine Rolle wo Du welche Ausbildung gemacht hast, wenn Du mit dieser Ausbildung die für Deine zukünftige Tätigkeit geforderte Berechtigung erworben hast.
Eine Ausbildung als Fahrer und Mechaniker bei "Bernie Ecclestone" persönlich, berechtigt Dich weder am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, noch eine Autoreparaturwerkstatt zu betreiben.
Es kommt darauf an, ob Deine Tätigkeit in einen Bereich fällt, auf dem die Handwerkskammer "die Finger drauf hat". Es kommt darauf an, ob das was Du tun willst, in den handwerklichen Bereich fällt. Tut es das, gelten die Regeln der Handwerkskammer.
Ob Du Computer reparierst, Autos anschiebst oder Hühnern ihr Gefieder in die Haut klebst - wenn festgelegt ist, daß Du damit ein Handwerk ausübst ... -> Handwerkskammer.

Welchen Bedingungen Dein geplantes Gewerbe unterliegt, darüber solltest Du Dich halt schlau machen - es hat sich da einiges geändert in den letzten Jahren. Wer weiß, vielleicht ist der Meisterzwang ja aufgehoben - würde mich auch interessieren.

Übrigens hier behauptet sogar jemand das es nicht mal legal ist eine PC-Komponente durch eine andere, nicht identische, zu ersetzen. Also z.B. alte GraKa raus, neue (anderes Modell) GraKa rein = nicht zulässig.
Er stellt dabei auf die CE-Konformität ab. Uups, wenn das so stimmt, hab' ich selbst schon Mist gebaut. Das Beispiel soll nur aufzeigen, daß das alles nicht so einfach ist ... - mit den Regeln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Jana Türlich
Danke, habe es auf die Schnelle nicht mehr gefunden. :lol:
Die als zulassungspflichtige Handwerksgewerbe betrieben werden können.
Dazu gehört auch der Reparaturservice an PCs, jedenfalls in NRW, ist gleichzusetzen mit einem Radio und Fernsehmechanikergewerbe. Und glaube mir, die Konkurenten wissen ganz genau was Du im Laden machst und schwärzen Dich an. Testkunden kommen dann schon mal und wollen etwas gemacht haben, was Du nicht darfst und das Gewerbe ist schneller erloschen als Du denkst. Von Strafen mal abgesehen.
 
Back to the roots:

Ich mache das ganze ja schon eine Zeit lang.
Ich mache keinen Laden auf oder zieh das großmächtig auf.
Ich verkaufe meist im Familien-/ Bekanntenkreis PCs, die von mir zusammen gebaut werden.
Reparaturen an PCs, sind ja meist durch das einfache Austauschen von Hardware erledigt.
Morgen meld ich's an, dann seh mer weiter ;)
Ergänzung ()

Hätte noch einmal eine Frage:

Wenn ich jetzt meine Hardware weiterhin bei hardwareversand.de bestelle,

1. habe ich weiterhin das Widerrufsrecht?
2. muss ich mich jetzt als Geschäftskunde anmelden?

(Ein Anruf bei hardwareversand ergab: Sie haben keinen Geschäftskundenbereich, ich solle also ganz normal einkaufen, bei den jetzigen Preisen, Vergünstigungen gibt es nicht.)
 
Ich mache das ganze ja schon eine Zeit lang.
Also Schwarzarbeit hast Du bisher gemacht? Dann hänge es mal nicht an die grosse Glocke.
Ich mache keinen Laden auf oder zieh das großmächtig auf.
Du meldest ein Gewerbe an, musst beim Verkauf, Zusammenbau und Reparatur dann auch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, die jeder Händler/Gewerbetreibender einhalten muss, ob nun Kleingewerbe oder Aktiengesellschaft, spielt dabei keine Rolle. Du musst Dich versichern, gegen Schäden die Du verursachst, bei der Berufsgenossenschaft Beiträge zahlen, bei der IHK Beiträge zahlen, evtl musst Du Dich auch noch privat versichern >> weil Du ein höheres Einkommen hast, Gewerbesteuern zahlen, Finanzamt will auch immer was haben, der Steuerberater ist auch nicht zu verachten, vergiss nicht eine gute Rechtschutzversicherung für Selbstständige abzuschliessen (kostet etwa 50% mehr als für Private, je nachdem was alles abgedeckt werden soll) usw... Hast Du mit Deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit abgeklärt, er kann es nicht verbieten, aber Du musst ihn davon informieren.
Du musst den Kunden Gewährleistung/Garantien geben, auch wenn Du bei Deinem Händler nichts zu erwarten hast, weil Du evtl geschludert hast beim Zusammenbau. Nur Endkunden haben 2 Jahre, bei Händlern kann es sein das der Hersteller nur 1 Jahr oder noch weniger gibt (z.B. bei Druckern nur 1 Jahr)
Gerade im Familien/Bekanntenkreis stehst Du sehr schnell schlecht da, denn gerade diese Leute erwarten mehr als Normalkunden was den Service betrifft, bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Verdienen kann man bei denen auch nix, weil sie meist alles für lau haben möchten.
Woran möchtest Du etwas verdienen, wenn Du Online kaufst bei einem Händler, wo jeder kaufen kann und die Preise dann mit Deinen vergleichen kann? Wie soll ein Gewinn, die eine gewerbliche Tätigkeit ja vorraussetzt, erwirtschaftet werden? Du musst ja das, was Du bei dem Versandhandel einkaufst und dem Kunden wieder verkaufst noch als Gewinn versteuern und Deine Unkosten reinbekommen? Wie erklärst Du dem Kunden, der die Preise online vergleichen kann, das Du z.B. 25 % teurer bist (und das ist ja nicht mal viel, 35 % wären realistischer wenn etwas übrig bleiben soll) als z.B hardwareversand.de?
Im Computerhandel sind sowieso keine grossen Gewinne zu erzielen, wenn man nicht einige Firmenkunden betreut oder mit Schulungen, 24 Stunden Vor-Ort Service usw. besser ist als der Laden nebenan. Im Verkauf kannst Du nur etwas werden wenn Du aussergewöhnliche und hochwertige Waren verkaufst, denn jeder Diskounter verkauft preiswerter als Du es jemals kannst, damit wirst Du aber immer verglichen.

Über die Buchhaltung habe ich mich schon informiert, besser gesagt, habe nen Buchhalter im Bekanntenkreis.
Dann sollte er Dir mal erklären was eine Firma für Rechte und Pflichten hat, ein Buchhalter sollte das ja wohl während seiner Ausbildung gelernt haben.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben, das meine ich nicht ironisch. :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso muss ich bei der IHK, HWK oder BG Beiträge zahlen.... das halte ich für ein Gerücht.
Ich betreibe ein Kleingewerbe mit Umsatzsteuerbefreiung.

Wie ich Gewinn erwirtschafte?
Hier im Forum können die meisten zwar auch bei HWV z.B. bestellen und den Rechner zusammenbauen, aber bei uns rum, kennen sich die meisten damit einfach nicht aus.
Ich bestell die Hardware, rechne mir 50,- € für's Zusammenbauen oben drauf und passt.

edit: Bei uns gibt's eben auch diesen "Laden nebenan" nicht.
Wenn dann muss jemand schon min. 15km in die Stadt fahren und dort gibt's gerade mal einen wirklichen PC-Fachladen. Die verlangen aber auch saftig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du betreibst ein kleingewerbe mit Umsatzsteuerbefreiung, das heisst doch noch lange nicht das Du auch von den anderen Zahlungen befreit bist. Du musst nur bis zu einem bestimmten Umsatz keine Umsatzsteuern zahlen, dafür darfst du aber auch keine MwSt. berechnen. Also musst Du die mehr eingenommenen 50 € voll versteuern, nachdem die Beiträge zu Versicherungen (Haftpflicht), IHK, HWK oder BG, Steuerberatungskosten usw. abgezogen wurden, der Rest ist erst der Gewinn.
Dienstleistungen werden steuerlich auch anders gewertet wie Warenleistungen, da hast Du ja Wareneinsatz der abgezogen wird.
Inwieweit Du Dich von den IHK/HWK und BG Beiträgen befreien lassen kannst, erfährst Du, wenn Du die Post (kommt automatisch wenn das Gewerbe angemeldet wurde) gelesen hast. Auf Antrag kann man sich von der BG befreien lassen, wenn man nachweisen kann das man keine Angestellten hat und man weniger als eine bestimmte Zeit im Jahr die Tätigkeit ausübt. Das geschieht aber erst auf Antrag und nicht automatisch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft#Beitragserhebung_und_-berechnung
Die Pflichtmitgliedschaft zu bestimmten Organisationen wird hier erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtmitgliedschaft
Zahlen und fröhlich bleiben.
gerade mal einen wirklichen PC-Fachladen. Die verlangen aber auch saftig.
Was Du evtl verstehen kannst, wenn Du mal länger dieser Tätigkeit nachgegangen bist. Der verkauft wohl auch nicht jeden Tag 10 PCs um dann von den Einnahmen seine Ausgaben zu bezahlen und noch 3000 € Gewinn zu haben, von etwas müssen die ja auch noch leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ich meld's mal an und werde ja dann sehen.
Ich kenne eben einige Leute die schon den Schritt ins Kleingewerbe gemacht haben
und mir auch versicherten, dass es nicht so kompliziert ist.


Ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
Kompliziert ist es ja auch nicht, wenn man alles beachtet. Warum geben die meisten ihr Gewerbe nach dem ersten Jahr wieder auf >>> weil sie soviel Geld verdienen wohl nicht?
 
Moin Forum ;)

Also angemeldet hab ich mein Kleingewerbe jetzt.
Als Tätigkeitenfeld steht jetzt drin:
EINZELHANDEL MIT COMPUTERHARD- UND SOFTWARE
Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik
EDV-Dienstleistungen

"PC-Reparatur" sollte man als Begriff vermeiden, soweit ich mich jetzt einlesen konnte, da es vorkommen kann das die HWK sich dann meldet und nachfragt. Es scheint tatsächlich so zu sein, das für Reparatur-Arbeiten z.B. am offenen Netzteil oder das Löten an Platinen ein Meisterbrief verlangt wird.

Im EDV-Bereich darf man aber ohne Meisterbrief z.B.
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d.h. der Zusammnenbau aus Fertigteilen
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Karten oder Modulerweiterungen.
(Quelle: IHK, Arbeitskreis Handwerksrecht, Tätigkeiten im DV-Bereich)

Gekostet hat's mich 15,-€ und 15Min. Zeit ;)
 
Guten Morgen, DerBaya,
na da kannst Du ja jetzt durchstarten :)

Bzgl. der "Reparatur" hast Du Dich ja nun eingelesen und glaubst uns (werkam und mir) jetzt vielleicht, daß wir Dir da nichts Böses wollten.
Deine Anmerkung in Deinem Eröffnungspost, das "lokale PC-Services [auf Dich] aufmerksam geworden sind", hatte ich so verstanden, daß diese PC-Services langsam anfangen Dir "auf die Finger zu schauen". (Das werden die natürlich jetzt immer noch tun, denn sie wissen ja nicht das Du ein normaler (legaler) Konkurrent geworden bist. Und wer weiß, wenn sie's wüssten, schauten sie vielleicht erst recht und noch genauer) Daher der Hinweis auf die Qualifikation (Meisterbrief o.ä.)

Zu Deinen Fragen bzgl. Widerrufsrecht und Geschäftskunde: Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht. Tritts Du bei Deinem (Online-)Händler als Gewerbetreibender auf, gelten andere Regeln - das Widerrufsrecht für telefonisch (online) bestellte Ware hast Du dann nicht mehr. Das gilt bei allen Geschäften bei denen Du als Gewerbetreibender auftritts. Wenn Du bspw. über Dein Firmenfax mit Firmenbriefkopf bei einem Textilhändler eine Hose für Dich privat bestellst, kann es mit dem Rückgaberecht Probleme geben, wenn der Textilhändler Dich als Firmenkunde ansieht. Kann Probleme geben, muß nicht unbedingt - nur ein Hinweis zur Vorsicht (auch wenn das für Dich jetzt schon wieder erstmal unglaubwürdig klingt ;) ) Ob Du Dich, in Bezug auf Deinen Einkauf(*), aus rechtlicher Sicht als Geschäftskunde ausgeben mußt, glaube ich nicht - weiß ich allerdings auch nicht. Denke aber, daß das Deine Sache ist und im Lauf der Zeit wirst Du die Notwendigkeiten, die Vor- und Nachteile für Dich selbst herausfinden. Wie heißt es doch: Erfahrung ist das halbe Leben.

Hier mal als Einstieg, von wo aus Du Dich bis zum Experten durchhangeln kannst. ;)

(*) Der Einkauf, den Du zum Wieder- bzw. Weiterverkauf tätigst

Nun viel Erfolg und allzeit gute Geschäfte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei www.hardwareversand.de z.B. habe ich wegen dem Widerrufrecht angefragt und gesagt bekommen, das es aus Ihrer Sicht keinen Unterschied macht ob ich als Privatperson oder jetzt als Einzeluntrenehmer bestelle. Daher wird mir auch das erweiterte 28-Tage Rückgaberecht eingeräumt.

Wenn ich jetzt für mein Geschäft bspw. ein Faxgerät kaufe, dann muss ich das ja auch in meine EÜR als Ausgabe oder GWG eintragen.
Kaufe ich mir aber meinetwegen privat ein Telefon, hat das ja eigtl. nix mit meinem Geschäft zu tun und ich muss auch nichts eintragen.

Zu Anfang sollte man aber sämtliche Ausgaben doch immer schön brav ins EÜR eintragen, da ja der Reingewinn somit gedrückt wird, richtig?

Noch eine Frage: Bekomme ich als Kleingewerbetreibender mit Umsatzsteuerbefreiung eigtl eine USt-ID.? Diese wird ja benötigt um mich bspw. bei devil.de anzumelden?
 
GWG wenn du keine richtige Buchführung machst - passt doch gar nicht oder ? Schließlich machst du ja auch keine Abschreibungen etc.

Prinzipiell alles rein was für den Geschäftszweck ist - logo.
 
naja ich habe hier:
http://www.klicktipps.de/download.php

Die EÜR für Kleinunternehmer für 2011 heruntergeladen.
Ist ein kompaktes Excel-Sheet was einem alles ein wenig erklärt und zusammenfasst.

Doch Abschreibungen kann man da wohl mit einbeziehen, so zumindest die Info eines Bekannten, der seit 3 Jahren ein kleines Produktionsgewerbe hat.
Ergänzung ()

und noch eine Frage, da im Netz doch sehr viel unterschiedliches steht:

Sind meine Rechnungen ohne USt. "dann weniger Wert?" (Weiss nicht wie ich es formulieren soll)
Ein Kollege meint, ich dürfe so nicht an Firmen verkaufen...

Was meiner Meinung nach doch Quatsch ist. Ich weiße ja daraufhin,
dass diese Rechnung Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UStG ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du "Umsatzsteuer-befreit" bist, also mit Umsatzsteuer nichts am Hut hast, wirst Du wohl keine USt-ID bekommen. Die USt-ID brauchst Du ja auch nur, wenn Du Geschäfte außerhalb Deutschlands mit Partnern in der EU tätigst. Für die Anmeldung bei devil.de brauchst Du diese ID sicher nicht - steht zwar im Anmeldeformular, aber wenn Du keine hast, hast Du eben keine. Deine Gewerbeanmeldung wird da ganz bestimmt ausreichen.
Ein Gespräch mit Deinem zuständigen Finanzamt würde allerdings nicht schaden - dann könntest Du auch gleich mit abklären, ob es nicht sinnvoll ist, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Das bischen USt-Voranmeldung ausfüllen (ELSTER) ist schnell erledigt.

Und ja, natürlich hat Dein Bekannter recht. Anschaffungskosten für Dein Gewerbe kannst Du steuerlich geltend machen. Die Regeln ändern sich hier aber manchmal. So gibt es z.B. für die Abschreibung von GWG "neuerdings" einen Sammelpool. Vielleicht ist es ein guter Rat, wenn Du Dir eine Steuersoftware zulegst - Taxman (nicht Tax) von Lexware z.B. für ca. 25,- Euro oder die "Steuerspar-Erklärung" (weis jetzt den Hersteller nicht). Dann bist Du auf dem neuesten Stand und das Prog. reicht vollkommen aus für Dein Gewerbe.

Vielleicht hast Du ja Glück und es schreibt hier gleich noch ein Steuerfachman etwas dazu - bin mir fast sicher, daß bei den vielen tausend Forumlesern wenigstens ein solcher Fachman vertreten ist. ;)
 
Dass man Anschaffungen fürs Gewerbe geltend macht ist ja selbstredend, aber dass bei der EÜR GWG und damit dann wohl auch AfA (würde sonst irgendwie keinen Sinn geben) mit einbezogen werden ist mir gänzlich neu, da dies ja theoretisch eine richtige Buchführung voraussetzt. Ich lass mich da gerne eines besseren belehren aber ich wüsste nichts davon.

Edit:

Bin übrigens auch gerade im "Gründungsstatus"

Ich denke recht viele Antworten zu diesen Themen wird man hier nicht bekommen - Grundtenor ist "Geh zum Steuerberater". Ist an sich schon richtig, aber man hört sich halt gerne überall um, kenne ich :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich kann natürlich nur von mir sprechen, und ich mache das seit ein paar Jahren so. Mein Steuerberater hat das so angefangen, die ersten Jahre, und ich mache das seit einer Weile ohne Steuerberater so weiter. Das FA hat dies nicht beanstandet - also EÜR mit AfA und GWG.
Kann ja sein, daß es trotzdem nicht richtig ist - dann weiß ich es aber nicht besser.
 
Hab mal schnell die weltbekannte Suchmaschine angeworfen. Scheint doch zu gehen - okay wieder was gelernt :D ... dachte ohne doppelte Buchführung wäre das nicht so einfach möglich.
 
Alles klar.
Jetzt muss ich ja eigtl. nur noch auf meine Steuernummer vom Finanzamt warten und dann habe ich alles beisammen was man für'n Anfang braucht.
Habt ihr Euch diese Excel-Tabelle mal angeschaut die ich oben verlinkt hab?
Was meint ihr dazu? Reicht das so in der Form?
 
Hab' Deine Excel-Tabelle mal überflogen. Sieht doch ganz prima aus. Alles dabei was man so braucht. Aber, mal ehrlich, wer wäre ich, wenn ich mir hier ein qualitatives Urteil anmaßen würde - die Menschen die diese Arbeit vollbracht haben, haben die Ahnung, nicht ich.

Du mußt dann später nur noch alles in die amtlichen Formulare übertragen.

Vielleicht wäre es halt doch keine schlechte Idee, wenn Du Dir ein Steuerprogramm zulegen würdest. Da geht dann vieles automatisch. Probiers einfach mal aus, nach einer Weile kommt man mit so einem Programm ganz gut klar - wenn man erst den Überblick gewonnen hat. Es liegt mir fern hier Werbung machen zu wollen - schreibe nur, weil ich es selbst benutze. Taxman von Lexware wie weiter oben bereits erwähnt. Gibt ein dickes Buch dabei und Video-Unterstützung. Muß man halt jedes Jahr neu kaufen, weil es immer nur für das aktuelle Steuerjahr gilt. Aber beachte bitte: Für die Steuererklärung 2011 brauchst Du das Programm "Taxman 2012", für die Steuererklärung 2010 brauchst Du das Programm "Taxman 2011" usw. Ist aber, meines Wissens, bei den Programmen der anderen Hersteller genauso. Die aktuelle Programmversion ist/gilt für das vergangene Steuerjahr.

Der Schäuble, so habe ich munkeln hören, arbeitet aber gerade daran, daß die Steuererklärungen zukünftig nicht mehr per Papier-Formular, sondern ausschließlich online abgegeben werden sollen. Natürlich gibt es wieder Ausnahmeregeln. Genaueres hat mich allerdings noch nicht erreicht.

Edit: Ok, der Fairness halber, Taxman und ein Konkurrenzprodukt Steuer-Spar-Erklärung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben