Fragen zum Kleingewerbe

Naja ich werde in den nächsten Wochen erstmal nen Steuerberater aufsuchen und mich ein wenig aufklären lassen.
Wenn ich wieder was weiß, melde ich mich! ;)
Ergänzung ()

Jetzt muss ich nochmal dumm fragen:
Darf ich wie bisher z.B. etwas bei Amazon bestellen und es über's Geschäft weiterverkaufen?
 
Hallo DerBaya,
also ich wüsste nicht was dagegen sprechen würde. Mußt den Weiterverkauf halt "durch die Bücher" gehen lassen, dann ists in Ordnung.
Das interessiert mich allerdings auch sehr. Falls Du bei Deinen zukünftigen Recherchen (Steuerberater, ...) etwas darüber erfährst ob es Beschränkungen bzgl. des Wareneinkaufs gibt, wäre ich Dir dankbar, wenn Du es mich wissen lassen würdest.

Bin echt erstaunt darüber das Mr_Eyeballz mit seiner Einschätzung richtig lag und Du so wenig Antworten bekommen hast. Sind denn wirklich keine Fachleute hier? :o
 
Wo Du einkaufst ist dem Finanzamt egal und an wen Du verkaufst auch. Du als Kunde zahlst die MwSt ja bereits, die sonst Dein Endkunde zahlen müsste, deshalb darfst Du ja keine Rechnungen ausstellen, die MwSt enthalten und Deine Einkäufe nicht absetzen. Ob es immer sinnvoll ist, liegt daran wieviel Umsatz Du anstrebst. Da die Umsatz/Mehrwertsteuer für die Firma ein durchlaufender Posten ist, weil der Endkunde diese zahlen muss, würde es ein wenig Mehraufwand bedeuten, Du könntest dann aber auch etwas mehr über halten, da Du ja Deine gezahlten UST/MwSt. mit dem FA verrechnen kannst.

Die Frage ob Du an Firmenkunden verkaufen darfst, ja Du darfst, nur wird bei Dir niemand kaufen wollen, weil sie sich die MwSt nicht beim FA wiederholen können.
Beispiel: Du verkaufst einen Drucker an eine Firma, dieser kostet bei Dir 119 €, MwSt wird nicht ausgewiesen. Firmen-Kunde zahlt also die 119 € voll.
Im Laden kauft er das gleiche Produkt, bekommt eine Rechnung, 100 € + 19 € MwSt. stehen auf der Rechnung, er zahlt 119 €, bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet er die 19 € mit dem FA, hat also nur 100 € bezahlt. Ist nur ein Beispiel, die Zahlen passen nicht genau.
 
Eine Ust-ID bekommt man auch als Kleinunternehmer, warum auch nicht. Must du beim fragebogen des FA'S den du bald bekommst mit beantragen.
 
Alles klar.
Mich beschäftigt momentan noch ein wenig das Thema Umsatzsteuerbefreiung - ja oder nein?
Die "Buchführung" mit USt-Befreiung ist ja recht einfach, wieviel Mehraufwand habe ich denn wenn ich darauf verzichte?
Vorteil wäre halt, das ich meine Anschaffungen von der Ust. befreien kann und MWSt. in Rechnung stellen kann.
Ergänzung ()

Beispiel:

Ich habe Ausgaben in Höhe von 1.000€.
Einnahmen habe ich in Höhe von 1.500€.

Die Ausgaben gliedern sich auf:
840€ Warenwert, 160€ Steuer.

Die Einnahmen gliedern sich auf:
1.260€ Warenwert, 240€ Steuer.

Ich habe also (1.260€ - 840€)
420€ Reingewinn gemacht
und (240€ - 160€)
80€ Mehrwert.

Diese 80€ muss ich dem Finanzamt quasi erstatten.

Wenn ich jetzt Umsatzsteuerbefreit bin,
rechne ich einfach die 1.500€ den 1.000€ gegen
und habe einen Reingewinn von 500€.

Vorteil der Ust.-Befreiung ist quasi die einfachere Buchführung.
Vorteil ohne Ust.-Befreiung ist, ich kann mir für alle Produkte,
die ich für mein Gewerbe brauche die 19% USt. sparen.
Auf Deutsch: Ich kann für mich (mein Gewerbe) billiger einkaufen.
Habe aber ohne Ust.-Befreiung auch 80€ weniger Reingewinn.

Irgendwie schwirrt das ganze Buchführungszeug noch wirr in meinem Kopf herum...
[FONT=&quot]Kann mir jemand hier weiterhelfen, bzw. mein Beispiel verbessern, wenn was nicht passt?[/FONT]
 
nochmal zum obrigen Post wegen USt-Befreiung oder nicht.

Wenn ich nen Computer zusammenstelle und für 500€ einkaufe,
verkaufen tu ich ihn dann für 550€. Mit USt.-Befreiung also 50€ Gewinn.

Ohne USt.-Befreiung; 500€ (420€ Netto, 80 MWSt.) Einkaufspreis,
Verkauf für 550 € (462€ Netto, 88€ MWSt.) -> "nur" 42€ Gewinn, da ich die 8€ ja zurück bezahlen muss.

Ich muss ja dann eigtl. auch immer einen gewissen Eigenverbrauch haben, sonst rentiert sich das mit der MWSt. überhaupt nicht oder?
Ergänzung ()

Wenn ich also für 10.000€ lauter Sachen für mein Geschäft kaufe.
(sind 8.400€ netto und 1.600€ Steuer)

Für 5.000€ hab ich Hardware gekauft. (Ausgaben)
(4200€ nto. und 800€ Steuer)

Und 6.000€ habe ich eingenommen. (Einnahmen)
(5.040€ nto. und 960€ Steuer)

So jetzt habe ich durch's Geschäft eigtl. 10.000€ ausgegeben und nur 1.000€ eingenommen.
Dank der USt., erhalte ich aber (960€-(800€+1.600€))
1.440€ wieder.

?! Oh Mann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach: Wenn du ausgehst, dass du mehr als €17500 Umsatz machst, verzichte am besten gleich auf die ganze Ust-Befreiung, bei weniger lohnt es sich fast immer die normale Kleinunternehmerregelung zu nutzen.

So wie sich das anhört, sind keine größeren Gewinne zu erwarten, daher würde ich es erst mal ohne Ust-Ausweis probieren, ggf. dann später einfach umstellen ;)
 
Gewinn ist nicht das was Du übrig behälst, davon musst Du auch noch die anderen Kosten zahlen, z.B. auch noch Steuern, Versicherungen und Beiträge, das hatten wir Dir aber bereits erklärt. Gewinn ist das was danach noch übrig ist. Ab einem gewissen Umsatz musst Du Dich auch noch privat versichern gegen Krankheit, weil die Krankenkasse Dich ja nach Deinem (Brutto) Umsatz fragt, den Du mit dem Kleingewerbe erwirtschaftest.
 
Ja... das ist mir schon klar.

Ich formulier meine Frage nochmal:

Wenn ich mich von der USt. befreien lasse:
Angenommen ich kaufe etwas ein für 1.000€.
Verkaufen tu ich es für 10.000€.
Habe ich also 9.000€ gut gemacht.

Jetzt mit USt.:
für 1.000€ eingekauft = 840€ netto + 160€ Steuer
für 10.000€ verkauft = 8.400€ netto + 1.600€ Steuer
8.400€-840€ = 7.560€ übrig

Hab ich da jetzt nen Rechenfehler drin oder lohnt sich das einfach nicht!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich jetzt dämlich oder kann ich nicht rechnen?
bleiben mir 6.120€ übrig.
Bei 1000 € hast Du bereits 160 € Umsatzsteuer gezahlt, bei der Einnahme von 10.000 € bleiben doch nach Abzug der Steuern 8400 € übrig + die bereits gezahlten 160 € die Du schon beim Einkauf gezahlt hast, diese musst Du doch nicht noch mal zahlen, sondern von Deiner Steuer-Schuld abziehen.
Es bleiben also doch 8.400€-840€ = 7.560€ übrig und nicht 6120.
 
Stimmt. Die Steuer hab ich doppelt abgezogen.

Aber trotzdem hab ich viel weniger übrig wie wenn ich das ohne Steuer mache?
Wo ist der Sinn dabei?
 
dass du mehr als €17500 Umsatz machst
Vereinfachung für Dich, der Staat bekommt es ja sowieso wieder, weil Du Netto ja mehr hast um davon dann Einkommensteuer zu zahlen? :lol:
 
Bis 8.004€ (seit 2010) Einkommen muss ich ja keine Einkommensteuer zahlen.
(Quelle: www.klicktipps.de)
Wenn ich also 9.000€ Gewinn gemacht habe, sehe ich zu das ich noch 1.000€ an
Ausgaben dazu bekomme und dann wird mir ja nichts abgezogen.
Ausgaben könnten ja in meinem Bereich z.B. ein neuer PC sein,
so "habe ich quasi was" von meinen Ausgaben und der Gewinn bleibt unversteuert.

Denke ich da jetzt richtig oder gilt der Einkommensteuerfreibetrag nicht nur für mein angemeldetes Gewerbe sondern für mein gesamtes Einkommen? (arbeite ja noch ganz normal im Maschinenbau)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du gehst doch noch arbeiten? Bei beiden Tätigkeiten (Gewerbe und Arbeit) verdienst Du weniger als 8004 €? Beide Einkünfte werden zusammengerechnet, davon werden die Steuern berechnet. Auch für die Krankenversicherung werden beide Bruttoeinkünfte berechnet.
Bedenke das Waren, die Du für Deinen Gewerbebetrieb (PC, Drucker usw...) kaufst ins Vermögen der Firma gehen (GWG), wenn das fehlt muss es auch versteuert werden.
Du gehst da ziemlich "blauäugig" ran.
 
werkam schrieb:
Du gehst da ziemlich "blauäugig" ran.

Warum das denn? Ich informier doch wie und wo es geht!
Ich finde du kannst nur keine freundlichen Antworten geben, "alter Meckermann" ;)

Okay, ich dachte das Einkommen wird vielleicht getrennt.
Mit meiner normalen Beschäftigung bin ich natürlich weit über den 8.004€ Freibetrag drüber.
Für mich heisst das also, das jeder Gewinn, den ich erziele und wenns nur 100€ sind werden versteuert, mit etwa 30% sowas.
 
Sag gibt es bei euch in Deutschland nicht auch Unterstützung durch das Arbeitsamt bei der Selbstständigkeit, ich rede jetzt nicht von Finanziellem, aber in Östereich bietet das AMS (ArbeitsMarktService) Kurse für Leute an, die sich selbstständig machen wollen, bzw denke ich auch ein Kleingewerbe, nebenbei führen wollen, etc.)
 
Ich formulier meine Frage nochmal:

Wenn ich mich von der USt. befreien lasse:
Angenommen ich kaufe etwas ein für 1.000€.
Verkaufen tu ich es für 10.000€.
Habe ich also 9.000€ gut gemacht.

Jetzt mit USt.:
für 1.000€ eingekauft = 840€ netto + 160€ Steuer
für 10.000€ verkauft = 8.400€ netto + 1.600€ Steuer
8.400€-840€ = 7.560€ übrig

Hab ich da jetzt nen Rechenfehler drin oder lohnt sich das einfach nicht!?
Ich hab da immernoch keine Aussage zu meiner Frage bekommen.
Wenn ich mit wenig Ausgaben, viel Einnahmen mache, lohnt sich für mich doch eher die Umsatzsteuerbefreiung oder?

@Taschmahal: weiß ich net, man kann bestimmt zum Arbeitsamt und so gehen...
Heute werd ich mal nen termin mit nem Steuerberater ausmachen, möcht halt gern so viel wie möglich schon im Voraus wissen ;)
 
Unterstützung durch das Arbeitsamt bei der Selbstständigkeit
Wenn man Arbeitslos ist, machen die das sicherlich sie wollen Dir ja eine feste Arbeit verscahaffen. Die IHK/HWK bieten Seminare an.
Man kann sich beim Staat eine Beratung durch eine Firma teilweise finanzieren lassen. Weiss jetzt nicht wie hoch das zur Zeit ist, das weiss der Steuerberater (Tagessatz fürs Beratungsgespräch/seminar 1000€, 80 % Staat / 20 Gründer % ??)
http://www.existenzgruender.de/beratung_und_adressen/foerderung_exgr/index.php
Sieh Dich mal um.

Ich finde du kannst nur keine freundlichen Antworten geben
Es sind Fakten, die sind nun mal nicht immer freundlich.

Ich hab da immernoch keine Aussage zu meiner Frage bekommen.
Habe Dir geschrieben das es eine Vereinfachung ist, da Du ab 17.500 € Jahresumsatz automatisch Umsatzsteuerpflichtig wirst. Bei einem Kleinunternehmer, der evtl 2-3 Rechnungen im Jahr schreibt, wäre der Aufwand zu hoch.
Solltest Du nun verpflichtet werden, würde Deine Rechnung ja anders aussehen um den gleichen Umsatz zu behalten, Einkauf - USt gegen Verkauf + USt, Du würdest also auf die 10.000 € die 19% aufschlagen, weil es dem Endkunden (der sich die USt wiederholen kann) egal ist denn er bekommt es ja wieder und zahlt dann auch nur die geforderten 10.000 €. Nur wenn Du nur Privatkunden hast, lohnt es sich und dann auch nur bis zur Umsatzgrenze. Verluste kannst Du nur eine gewisse Zeit haben, danach machen sie Dir den Laden dicht, weil ja Gewinne erwirtschaftet werden müssen, davon lebt der Staat ja auch. :lol:
 
Aha, okay.

Also ich werde vielleicht zwischen 5.000€ und 7.500€ Umsatz machen und davon werden anfangs vielleicht 750€ - 1000€ Gewinn rausspringen. Verkaufen werde ich wahrscheinlich zu 95% an Privatleute.
Anschaffungskosten für Material, was ich wirklich brauche habe ich eigtl. keine.
Klar, vielleicht mal ein paar Hardwarekomponenten, aber das ganze hält sich in einem Bereich zw. 100€ und 200€...
Das wäre jetzt nur mein Plan für den Verkauf.
Dienstleistungen weiß ich noch nicht recht was auf mich zu kommt.
Wenn ich jetzt jemanden meinetwegen sein System neu aufsetze und der gibt mir 20€ auf die Hand müsste ich ja für mich die in der EÜR als Einnahme verbuchen. Könnt's im Prinzip aber auch einfach nehmen und nix machen? Ist bestimmt nicht rechtens , aber wer will mir das nachweisen?
 
Ist bestimmt nicht rechtens , aber wer will mir das nachweisen?
Da sage ich nun nichts zu. Frage mich dann aber wie Du z.B. Fahrtkosten (Fahrt zum Kunden) mit dem privaten PKW absetzen möchtest, wenn Du die Dienstleistungen nicht angibst mit denen Du die Kosten verursachst.
Verkaufen werde ich wahrscheinlich zu 95% an Privatleute.
Ein Firmenkunde wird bei Dir nur etwas kaufen, wenn Du deutlich unter einem Verkäufer bist, der mit Rechnung und MwSt. verkauft. Lohnt sonst nicht, er kann ja nichts von der Rechnung absetzen.
 
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