Fragen zum Kleingewerbe

Guten Morgen,

am Montag hab ich mal nen Termin bei nem Steuerberater.
Denke es wird auf die Umsatzsteuerbefreiung hinauslaufen.
Ändern kann ich das ja immernoch, aber irgendwie bin ich egal wie ich's durchrechne mit MWSt. teurer als ohne.
Mal schauen was der Berater sagt :)

Danke an Euch alle!
 
Bin gespannt, lese den Thread mit Interesse.
Teil uns dann mit, wie du dich entschieden hast.
 
Werd ich machen, hab grad mal beim Finanzamt angerufen damit die mir den Wisch auch rausschicken, wäre sicherlich von Vorteil, den gleich mit zum Steuerberater zu nehmen...!
 
muss das alles so kompliziert sein...man macht sich ja bald schon strafbar beim gedanken an selbstständigkeit :/
 
Jetzt muss ich noch was fragen:

Hab mich gerade ein wenig bei mindfactory.de umgesehen, die scheinen ja auch ein sehr seriöser, großer und günstiger Onlinehändler zu sein.
Jetzt möchte ich mich mal dort anmelden.

Als Privatkunde habe ich 14 Tage Rückgaberecht und kann von 0-6 Uhr Versandkostenfrei einkaufen ab 100€.

Als Händler wenn ich mich anmelde, verzichte ich auf das Rückgaberecht und habe erst ab 500€ die Versandkosten frei.
Billiger wird's ja nur durch die Händleranmeldung auch nicht denke ich mal.

Wenn ich mich da jetzt als Privatperson anmelde und dann doch mal Hardware für einen Computer bestelle, den ich verkaufe, ja, was ist dann?
Muss ich mich jetzt unbedingt als Händler anmelden?
 
Du musst es nicht, aber Du als Händler musst dem Kunden die Garantie/Gewährleistungen erfüllen. Auch dann wenn Du z.B. bei Mindfactory keinen Anspruch mehr hast, weil Du durch unsachgemässen Zusammenbau die Leistung verwirkt hast, das ist Deinem Kunden nämlich egal. Alle Kosten gibst Du doch an den Endkunden weiter, verstehe nicht worauf Du immer hinaus willst. Du möchtest viel verdienen mit wenig Kapitalaufwand, das wird nix, jedenfalls nicht in diesem Bereich. Solange jeder zu den gleichen Bedingungen einkaufen kann wie Du selbst und die Preise vergleichen kann, musst Du schon so kalkulieren, das es sich für Dich kaum noch rentiert.
 
Die Kalkulation und so weiter interessieren mich jetzt mal nicht.

Die Frage war ob ich mich als Privatmann bei mindfactory.de anmelden kann und meinetwegen ne CPU für 150€ bestellen kann (Midnightshipping - versandkostenfrei, was Händlern verwehrt ist) und diese weiterverkaufen darf?

Die Sache mit der Garantie die du ansprichst ist mir auch klar.
Wenn mal was kaputt ist, ist man eh besser dran sich gleich an den Hersteller zu wenden, denke ich mal.
Andrerseits gibt's da bestimmt auch ne Versicherung, falls ich meinetwegen ne HDD mal fallen lasse und diese hinüber ist...?
 
Warum solltest Du das nicht dürfen, die Nachteile kennst Du ja. Du kannst doch privat soviel verkaufen wie Du willst.
Wie Du die Privateinkäufe dem Finanzamt als Firmeneinkäufe verkaufst, das ist mir allerdings schleierhaft. Für die Hardware die Du ein- und verkaufst müssen doch Nachweise und Rechnungen vorliegen, die auf Deine Firma ausgestellt sind und nicht auf Dich persönlich. Das sind doch 2 verschiedene Vorgänge.
Du kannst doch nichts auf Rechnung der Firma verkaufen, was Du als Privatperson eingekauft hast, ohne einen Gegennachweis zu haben. Um die Privateinkäufe über die Firma verkaufen zu können, müsstest Du als Privatmann Deiner Firma die Ware verkaufen, damit Du dem Finanzamt einen Nachweis erbringst wo die Ware herkommt. Dieses Vorgehen wird das FA nicht lange dulden. Auch wenn Du von der USt befreit bist, müssen doch die Buchhaltungsunterlagen dem FA zur Verfügung gestellt werden, spätestens nach dem Jahreswechsel, wenn der Steuerberater die Steuererklärung fertig macht. Die Unterlagen musst Du 10 Jahre aufbewahren.
Es gibt für alles Versicherungen, die Frage ist nur was die kostet.
 
Also natürlich kannst du dich dort als Privatperson anmelden und es als Händler weiter vertickern.

Es gibt zwei Fallstricke.

1. Falls Mindfactory dir keine Rechnung schickt, die Umsatsteuerlich annerkannt ist (§14USTG) kann dir das FA den Vorsteuerabzug verwehren. Also darauf achten, dass die Rechnung dem §14 entspricht. (Bei Privatpersonen muss das nicht sein, da reicht auch die einfache E-mail)

2. Solltest mindfactory heraus bekommen, dass du als Händler tätig warst, darfst du die ganzen Versandkosten nachträglich bezahlen und kriegst eventuell Probleme mit Rückgaben.

P.S: werkam

Seine Firmenanschrift ist doch gleich seiner Privatanschrift und da er sich nicht beim Amtsgericht eintragen läßt ist sein Firmenname gleich seinem Privatnamen, da ist kein unterschied und dem FA ist das egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seine Firma hat einen Namen, auf diese muss die Rechnung laufen, die er dem FA vorlegen muss.
Er selbst ist Firmeninhaber, die Firma darf natürlich auch seinen Namen tragen, dann steht aber auf der Rechnung:
Firma DerBaya und nicht Herr DerBaya, dieser Unterschied ist dem FA nicht egal. Eigenverbrauch, geldwerter Vorteil und solche Sachen sind dem FA auch nicht egal.
 
Irgendwie ist das alles echt komisch, manchmal denk ich man hat mehr Nachteile als Händler :(
Naja ich werd am Montag den Steuerberater löchern...mal schaun was der weiß ;)
 
Naja Werkam wenn du meinst, dann sollte ich meinen Beruf wohl an den Nagel hängen und du solltest meine Steuerberaterpraxis führen.

Die Definition von Firma ist übrigens: Firma= Name des Unternemen und die Firma heißt bei nicht eingetragen Unternemen Herr Max Mustermann
 
Jetzt verwirrt ihr mich...
Ich hab nen Firmennamen angegeben bei der Gewerbeanmeldung.
Ist es jetzt egal ob ich auf:
Herrn Max Mustermann
oder
Mustermann PC-Service
bestelle und weiter verkaufe?
 
Du kannst keinen Firma haben §17 bis 19 HGB, das können nur eingetragene Kaufleute.

Firma wird zwar gerne umgangssprachlich als Unternemen oder Gewerbe gleichgesetzt ist es aber nicht.

Man darf Namenszusätze zu seinem Gewerbe führen (Werbung) nicht desto trotz bist du unter deinem ganz normalen Namen Unternehmer.

Probleme aus Ertragssteuersicht gibt es keine, umsatzsteuerlich ist folgendes zu beachten:

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.


Solange du Kleinunternehmer bist ist es egal, wenn du zur Regelbesteuerung wechselst, wird es in der Regel annerkannt, egal ob Mustermann PC-Service oder Max Mustermann, wichtig ist in diesem Fall die richtige Adresse.
 
Firmenname war falsch ausgedrückt ich weiss...
Hab bei der Gewerbeanmeldung bei Punkt 1,
da steht:
Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistereingetragener Name mit Rechtsform
(ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)
eben Mustermann PC-Service z.B. angegeben.

Hat das jetzt gar nichts auszusagen oder wie?
 
Hallo Marvin_X,

erst einmal vielen Dank dafür, daß Du Dich als Fachmann an dem Thread hier beteiligst und mithilfst, etwas Licht in diesen "Dschungel" zu bringen.

Deinen Hinweis an DerBaya:

2. Sollte mindfactory heraus bekommen, dass du als Händler tätig warst, darfst du die ganzen Versandkosten nachträglich bezahlen und kriegst eventuell Probleme mit Rückgaben.

zweifele ich keineswegs an, sondern hab' ihn eher mit staunenden Augen gelesen. Kannst Du bzgl. der nachträglich zu zahlenden Versandkosten etwas genaueres sagen, z.B. welche rechtliche Grundlage hier vorhanden ist?

Die Frage die ich mir stelle ist folgende: Wenn ich mich als Privatperson bei einem Onlinehänder anmelde und mich daher um dessen "Händlerbereich" gar nicht kümmere, dann kenne ich die dortigen Bedingungen nicht. Wenn ich nun vorhabe, die dort erworbenen Waren über mein Gewerbe zu verkaufen, wäre ich dann verpflichtet mir den "Händlerbereich" des Onlinehändlers anzusehen?


@ DerBaya, Zitat: "Hat das jetzt gar nichts auszusagen oder wie?"
Vielleicht hilft dies weiter: u.a. unter Firma bzw. Geschäftsbezeichnung lesen

Übrigens: Natürlich weiß ich das Deine "Stichelei" gegen Werkam keineswegs bös' gemeint war ;), aber trotzdem möchte ich sagen, daß ich seine Antworten nie als "nicht freundlich" empfunden habe, im Gegenteil. Er müht sich hier redlich und "strampelt sich ab" um zu helfen - und ich finds gut, was er zu sagen hat.
 
Ja, die Bemerkung gegenüber Werkam war etwas voreilig, sorry dafür ;)
 
@DerBaya

hast du selber geschrieben:
Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform, du bist nicht eingetragen also hättest du das Feld gar nicht ausfüllen müssen/dürfen. Ist also Aussagelos.

@Jana

Wenn man sich bei mindfactory registrieren will, wird gleich als erstes abgefragt ob Privatperson oder Händler. Weil ja verschieden Regelungen gelten. Machst du nun vorsätzlich falsche Angaben um einen Vorteil zu erreichen, dann machst du dich Schadenersatzpflichtig. Gehe mal davon aus, das sowas auch in den AGB von denen steht. Allerdings sollten auch die normalen Anspruchsgrundlagen aus dem BgB ziehen. Bin aber kein RA.
 
Naja Werkam wenn du meinst, dann sollte ich meinen Beruf wohl an den Nagel hängen und du solltest meine Steuerberaterpraxis führen.
Lass mal, mach Du Deinen Job mal besser selbst sonst hast Du nachher keine Klienten mehr, weil ich sie alle vergraule oder falsch berate.
Einiges ist aber doch wohl richtig von dem was ich schrieb?
 
@ Marvin_X,
danke für Deine Antwort.

Ich bin jetzt bei mindfactory.de gewesen und habe die AGB überflogen. Habe da nichts lesen können bzgl. des Zwanges, mich als Wiederverkäufer auch als solcher registrieren zu müssen.
Als Laie in derartigen Rechtsfragen würde ich einfach davon ausgehen das es meine eigene Entscheidung ist, als was ich mich registrieren möchte. Als Händler oder privat. Weil ich davon ausgehen würde, es ginge mindfactory nichts an, was ich mit der Ware mache. Den Unterschied zwischen Händler und privater Registrierung würde ich u.a. darin sehen, als Händler andere Einkaufsoptionen (Rabatte, Bestellung gegen Rechnung, Kundenbetreung durch Vertreter,...) zu bekommen, und in der Gewährleistungs- und Reklamationsabwicklung.
Als Laie, wie gesagt.

Schade, daß Du kein RA bist - hm, oder doch nicht? Dann hättest Du vielleicht nichts zu den Steuerfragen sagen können. :)
Aber vielleicht meldet sich ja hier auch noch ein RA oder Jurist, der sagt: Ne,ne, wenn Du die Ware wiederverkaufen willst, mußt Du Dich als Wiederverkäufer registrieren weil ...
Ich hoffe einfach mal ... :)
 
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