Fragen zum Thema Arbeitsvertrag

Sylar

Captain
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März 2011
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Hallo!

Ich bräuchte mal eine INterpretationsfrage zu diesen Absatz

Mit diesem Gehalt sind auch alle Mehrleistungen, insbesondere Überstunden pauschal
abgegolten und werden nicht gesondert verrechnet (All-In-Gehaltsvereinbarung).


Heißt das für mich jetzt, dass Mehrleistungen und Überstunden mit dem Gehalt ausbezahlt sind und ich kein höheres Gehalt verlangen kann aufgrund der Überstunden. ABER, dafür sind diese Stunden nicht mehr auf 0 und bleiben bestehen oder?

Ist aus einem Kontext natürlich schwer zu rauszulesen.
 
hm wenn man es genau nehmen würde hier, würde sich dein AG nur melden, wenn du ins stundenminus rutscht zum "Nachsitzen". auszahlen oder abbummeln gibt es dann nicht
 
Hm, da wäre nur die Frage, ob er die Überstunden später "abbauen" kann Stichwort: Work-Life-Balance? Wenn nicht, ist der Vertrag schon sehr zweifelhaft.
 
Die Überstunden, die anfallen, sind mit dem gezahlten Lohn/Gehalt schon abgegolten. Keine weitere Vergütung, keine Gutschreibung auf ein Zeitkonto. Wenn statt der üblichen ~173,33 h/Monat (40h/Woche) 300 Stunden anfallen, wird trotzdem keine Vergütung oder Gutschreibung für die Mehrstunden gezahlt. Alles bezahlt - (Achtung eigene Meinung) der Arbeitgeber kann Dich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, wenns ihm passt.
 
Dann kann ich meine Interpretation bestätigen. Anderseits steht in einem anderen Absatz:

Die Arbeitszeit wird mittels Gleitzeitkonto innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von 12
Monaten so verteilt, dass diese im Durchschnitt die Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden nicht
überschreitet.

Dh. Wenn ich jetzt Woche 1- Woche 5 je 40 Stunden arbeite, dann könnte ich doch Woche 6 - Woche 10 37 Stunden arbeiten, damit ich mehr oder weniger auf die 38,5 Stunden hinkomme. Sonst überschreite ich ja die durchschnittliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden doch deutlich.
 
mit dem Absatz sieht das ganze doch schon wieder ganz anders aus!

--> du musst quasi keine Überstunden machen, daher werden diese auch nicht bezahlt.
gibt vermutlich nen Zeitkonto mit 100-150h auf welches alle Mehrarbeit läuft.
nach "lust und Laune" kannst du diese zeit wieder abbummeln


eventuell solltest du nicht versuchen irgendetwas in einzelne Absätze des Arbeitsvertrages hineinzuinterpretieren sondern einfach deinen Zukünftigen AG Fragen wie die Arbeitszeit geregelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Absatz kann aber auch hergenommen werden damit der AG billige Arbeitskräfte hat.
Ich habe auch schon mit entsprechenden Absatz für 4 Wochen bei einem in Europa erfolgreichen Gormet-Theater gearbeitet.
Da wurden dann 10-12h Arbeitstage daraus. Und nigs mit Überstundenkonto und der gleichen.
Theoretisch hätte ich auch noch einen Ausgleich verlangen können, weil im Arbeitsvertrag noch weiter stand: "... Überstunden sind mit Gehalt abgegolten, sofern diese im gesetzlichen Rahmen blablabla..."
Gesetzlich sind aber nur 2h am Tag erlaub.
Das war mir aber viel zu viel Aufwand.
War mit der neuen Arbeit zu beschäftigt und dann wars mir auch egal.

Oftmals merkt man bei einer neuen Arbeit erst nach Wochen und Monaten wie der Hase läuft.
Die Mitarbeiter fragen hilft da meist mehr als beim Chef direkt.
 
Werde eh mit dem AG reden demnächst, aber ich wollte mal wissen, was das genau heißt. Nicht das ich da etwas behaupte oder interpretiere, obwohl das nicht stimmt. Deshalb mal fragen.
 
Na ich les das so, egal wie viel du knechtest du bekommst immer gleich wenig Geld.

Das mit den 38,5 Stunden kannste dir an die Backe schmiern. Wenn dir gesagt wird das du zu arbeiten hast hast du zu arbeiten.

Ich hatte durch die Rollende Woche auch immer mehr Stunden als im Vertrag drin stand, 1 Tag mehr gearbeitet pro Monat etc. Aber es wurden immer nur 8h pro Monat "einbehalten" als Puffer für Gleitzeit etc. und der Rest wurde direkt ausbezahlt.
 
Das fällt unter der in Deutschland geltenden Privatautonomie und der damit verbundenen Vertragsfreiheit. Die Klausel ist wirksam und gar nicht so unüblich. Wenn du darauf eingehst, läufst du Gefahr, dass du extrem viele Überstunden machen musst und dafür keinen Cent bekommst. Daher musst du dir genau überlegen was du erreichen und bezwecken willst.
In der Strategieberatung ist das z.B. normal, jedoch zahlt sich das schnell in einem höheren Gehalt und der besseren Position aus. Wenn solche Aussichten jedoch nicht gegeben sind, würde ich es mir sehr gut überlegen.
 
riecht mal wieder nach einem "Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag" ;)
 
Sylar schrieb:
Werde eh mit dem AG reden demnächst...

Ich wär da vorsichtig. Was die Überstunden betrifft klafft das was der Chef bei Abschluß des Arbeitsvertrages sagt und dann in der Praxis tatsächlich passiert oft auseinander.
Letzlich gilt das was im Vertrag steht.
 
Also ich habe einen außertariflichen Vertrag und mit dem Gehalt sind bei mir auch alle Überstunden abgegolten. Für mich akzeptabel, da ich mehr als Tarif verdiene ...
 
er arbeitet ja nicht umsonnst, er darf die geleistete Mehrarbeit abbummeln:

TE schrieb:
Die Arbeitszeit wird mittels Gleitzeitkonto innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von 12
Monaten so verteilt, dass diese im Durchschnitt die Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden nicht
überschreitet.

Ich weiß ja nicht wo er arbeitet, aber eventuell gibt es Saisonelle Spitzen wo man dann zig stunden anhäuft.
und im WiInter gibts keine Arbeit, da kann man dann einfach 2-3 Wochen abbummeln.
 
Woods schrieb:

Hier sind die beiden letzten Sätze der ausschlaggebende Punkt. Unser TO hat ganz klares Wissen darüber, dass diese Klausel besteht und was sie bedeutet. Wenn er hiernach auch noch beim potentiellen Chef nachfragt, kann man sich nicht mehr auf dieses Urteil berufen, da die Kenntnis der Klausel gegeben ist.
Vor Gericht natürlich alles eine Frage der korrekten Argumentation;)
 
@NiCevil
Den Post vom TO mit Gleitzeitkonto hab ich überlesen. Mea Culpa.

Im Allgemeinen (Normalverdiener) gilt dennoch, dass der Arbeitgeber nicht durch Abgeltungs-Klauseln vom Arbeitnehmer beliebig viel kostenlose Mehrarbeit verlangen kann. Die Kenntnis der Klausel ist ja immer gegeben, da man sich den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung schließlich durchliest. Das entlastet den Arbeitgeber nicht. Es geht ja nicht um die Kenntnis der Klausel, sondern darum, dass aus der Klausel nicht hervorgeht, welche tatsächliche Arbeitszeiten der AN zu erwarten hat.
 
In der Regel ist diese Klausel ungültig. Das hat das BAG schon entschieden. Entscheidend ist aber, ob du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst oder nicht. Liegst da darunter, sagt das BAG, dass du prinzipiell eine Vergütung für deine Mehrarbeit erwarten kannst, dann wäre die Klausel ungültig. Liegst du darüber, geht das Gericht davon aus, dass der Arbeitnehmer dies mit seinem Gehalt als abgegolten sieht.
 
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