Fragen zur Rückgabe wg Defekt bei Saturn

Tinkerton schrieb:
In der, wo das BGB gilt?
Der Käufer kann vieles verlangen. Es steht nirgendswo, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist sein Angebot anzunehmen. Wichtiger ist, dass der Kunde am Ende (wieder) ein einwandfreies bzw. mindestens gleichwertiges Produkt in den Händen hält.


(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


Klar, bei einem so minderwertigen Gegenstand wie ein Handy wird dies i.d.R. umgetauscht. Wenn es aber ein zB iPhone XS Max ist, welches Saturn 1400€ kostet, die Reparatur jedoch nur < 100€, könnte Saturn die Entscheidung des Kunden verweigern. Ob die das letztendlich machen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Saturn macht dann 1400€ Verlust, wenn's ein Austauschgerät gibt?

Hat Saturn keinen Anspruch auf Gewährleistung? Die sind ja wohl kaum selbst der Hersteller. Und selbst wenn nicht. Wäre Saturn die Reparatur und der anschließende Verkauf des reparierten Geräts nicht zuzumuten?
 
Nunja, wenn Saturn dann zB. 100-200€ in die Reparatur stecken muss um das Gerät dann für -200€ zu verkaufen, sind es dann halt scon 300-400€ Verlust.

Klar, Apple ist natürlich ein schlechtes Beispiel, da die Kunden ein Gebrauchtes sogar für fast UVP kaufen würden. Aber ich hoffe du verstehst was ich meine.

Warum soll Saturn denn freiwillig auf 200-300€ verzichten, wenn die Reparatur "nur" 100-200€ kostet.

Fraglich ist, ob die das machen (Zwecks Kundenbindung). Mir geht es auch nciht um den Wert, sondern lediglich darum, dass es ein falscher Irrtum ist, dass der Kunde die letztendliche Entscheidungsgewalt hat.
 
Hast du deine zitierte Norm überhaupt gelesen?
Da steht doch, dass es nur geht, wenn die eine Art der Nacherfüllung unverhältnismäßige Kosten verursacht. Man vergleicht dabei die Kosten der Nachlieferung gegenüber den Kosten der Nachbesserung. Für Saturn sind die Kosten doch gleich. Die Schicken das Ding an den Hersteller und kriegen alles ersetzt :rolleyes:
 
hier werden ja so einige Aussagen willkürlich gemacht...

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Garantie wird (eigentlich immer) vom Hersteller gewährt. Gewährleistungsansprüche bestehen kraft Gesetzes. Der Käufer kann wählen. Wobei meistens der Hersteller die Garantie über den Händlern abwickeln lässt.

Als Käufer kannst du bei einer mangelhaften Sache nach belieben Reparatur oder ein neues Produkt verlangen. Mit der Einschränkung, dass der Verkäufer verweigern kann falls eine oder beide Optionen unverhältnismäßig. Was unverhältnismäßig ist, wird immer im Einzelfall zu klären sein.

Anfahrt- und Parkkosten sind vom Schadensersatz umfasst, da sie durch die mangelhafte Sache (Stichwort Pflichtverletzung) entstanden sind. Du kannst auch ein Handy für die Reparaturdauer mieten und die Kosten anschließend als Schadensersatz geltend machen.

Problem in der realen Welt: alles was einem zusteht auch zu bekommen. Die Mietkosten eines Ersatzhandys wird dir Saturn wahrscheinlich frühstens erstatten wenn ein Anwaltsschreiben bei denen eingeht. Ansonsten muss man klagen.
 
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Unverhältnismäßigkeit gibt's bei Verbrauchern vielleicht bei neuen PKW und kleinen Abweichungen.

Damit ständig auch bei Handys etc. zu argumentieren geht fehl.

Schon alleine deshalb, da das Gesetz dem Käufer ausdrücklich und bewusst die Wahl einräumt - dem Verkäufer nun ein Allheilmittel dagegen einzuräumen wäre sinnfrei.
 
Idon schrieb:
Unverhältnismäßigkeit gibt's bei Verbrauchern vielleicht bei neuen PKW und kleinen Abweichungen.

Damit ständig auch bei Handys etc. zu argumentieren geht fehl.

Schon alleine deshalb, da das Gesetz dem Käufer ausdrücklich und bewusst die Wahl einräumt - dem Verkäufer nun ein Allheilmittel dagegen einzuräumen wäre sinnfrei.

ich weiß gerade nicht ob ich dich richtig verstehe.
wenn er das Handy im Angebot für 199€ erworben hat, Normalpreis 260€. geht er jetz jetzt zum Saturn, sagt "Hallo hallo hallo §§ 437 und 439 BGB ich will neues Handy" und die Reparatur beträgt nur 5€, dann ist es unverhältnismäßig, da sich 60€ und 5€ gegenüberstehen. Weshalb der Verkäufer die Aushändigung eines neuen Handys verweigern kann. Muss dann aber die Reparatur durchführen. (Die Abwägung ist meistens etwas umfangreicher, hier stelle ich es als Beispiel vereinfacht dar)

Es gibt auch Fälle in denen der Verkäufer beides verweigern darf. Dann hat der Käufer immer noch die anderen Rechte aus § 437 BGB (Rücktritt, Schadensersatz etc.)
 
"Hallo Hallo"

wie berechnest du bitte die Kosten der Nachlieferung? In welcher Traumwelt betragen sie den Verkaufspreis? Eine Reparatur für 5€ will ich mal sehen. Soweit mir bekannt ist, kosten Techniker ein bisschen mehr.
 
@avalansz

Saturn hätte ja von Anfang an ein mangelfreies Produkt verkaufen können. Warum soll der Käufer, der auch noch Verbraucher ist, nun dafür büßen?
 
aber es besteht doch die Möglichkeit das es am Anfang mangelfrei war.
Das der Artikel zum Beispiel einen Wasserschaden hat. ( will ich dem TE jetzt nicht unterstellen ) und da denke ich haben sie das Recht herauszufinden ob dem so ist.
Und ein aktuelles Handy kann man nun mal nicht in 3 Minuten aufbrechen.
 
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Klar kann der Händler das herausfinden. Aber nicht auf Zeit des Kunden. Zumindest nicht mit ewigem Einschicken etc. Eine halbe Stunde in der internen Reparatur wird wohl okay sein.
 
und wenn der Händler keine eigene Werkstatt hat ? bzw es sich bei Saturn um einen TV Statt Handy hat?

Denn nur dafür haben die eine eigene Werkstatt?
 
Dann hat der Händler über seine Preisgestaltungsmöglichkeit sicher für solche Fälle vorgesorgt.

Warum sollte der Kunde der Arsch sein müssen? Der hat ja nun wirklich keine Macht und Gestaltungsmöglichkeiten.
 
Habe ich realistisch betrachtet Möglichkeiten, ohne Rechtsschutzversicherung gegen Saturn vorzugehen? Ein Anwalt würde ja sobald der nur den Finger hebt mehr Kosten für mich verursachen als wenn ich direkt ein neues Handy kaufen würde.
 
hast du denn mittlerweile mal herausgefunden ob der Saturn Online Shop ( bei dem du das Device gekauft hast ) und der Laden bei dem du den Umtausch versucht hast überhaupt die gleiche Firma sind?
 
Mishi schrieb:
Habe ich realistisch betrachtet Möglichkeiten, ohne Rechtsschutzversicherung gegen Saturn vorzugehen? Ein Anwalt würde ja sobald der nur den Finger hebt mehr Kosten für mich verursachen als wenn ich direkt ein neues Handy kaufen würde.
Das wird dir bestimmt ein Anwalt bei der erst Beratung sagen können wenn du alle Unterlagen mit nimmst.
 
Auf die Folie verzichten und Saturn gegenüber auf das gesetzliche Wahlrecht verweisen ist wohl erstmal kostenlos.

Wie erfolgreich du damit sein wirst hängt von dir und dem Ansprechpartner bei Saturn ab.
 
Ich hatte ja explizit gefragt, ob ich als Kunde nicht die Wahl zwischen Gewährleistung und Garantie hätte. Antwort des Filialleiters war, dass das im Ergebnis aufs Gleiche herauskommen würde und sie in jedem Fall nichts anderes tun werden als mein Gerät einzuschicken.
 
Gibt ja auch Hersteller die keinen direkten Endkundenkontakt haben.
Heißt: bei Garantie musst du zum Händler.
Dann kann der Händler ggf. entscheiden ob er dein Anliegen im Rahmen seiner Gewährleistung oder im Rahmen der Herstellergarantie abwickelt.
 
Mishi schrieb:
Ich hatte ja explizit gefragt, ob ich als Kunde nicht die Wahl zwischen Gewährleistung und Garantie hätte. Antwort des Filialleiters war, dass das im Ergebnis aufs Gleiche herauskommen würde und sie in jedem Fall nichts anderes tun werden als mein Gerät einzuschicken.

Klar. Für Saturn ist das der einfachste und günstigste Weg.

Das heißt nicht, dass das moralisch oder rechtlich korrekt ist.

Wenn sich aber nur 80 Prozent der Kunden in die Irre führen lassen, und in der Praxis sind es noch weit mehr, lohnt sich das für Verkäufer. Nicht nur bei Saturn.

@meph!sto

Warum sollte der Händler das entscheiden dürfen oder sollen?!
 
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