Fragen zur Rückgabe wg Defekt bei Saturn

Mishi

Lt. Junior Grade
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290
Hallo,
man liest ja so einiges, was Rückgaben bei Saturn angehen, daher wollte ich mich vergewissern wie nu meine Rechte aussehen.
Vor ziemlich genau einem Monat habe ich das Samsung A6+ im Angebot für 199€ im Online-Shop gekauft. Heute geht es ohne erkennbaren Grund nicht mehr an.

  • Da ich mich noch innerhalb der ersten 6 Monate bewege: kann ich auf einem neuen Handy bestehen oder muss ich ggf. eine Reparatur abwarten?
  • Das Handy (A6+ 32 GB, Lavender, Dual SIM) finde ich momentan zu diesem Preis nicht mehr, da das Angebot vorüber ist. Muss ich ggf. mit einer Rückerstattung leben?
  • Ich habe von einem anderen Händler eine Schutzhülle mit Panzerglas erworben und auf dem Handy angebracht (~10€). Das Glas kann ich ja nicht mal eben so entfernen und auf ein etwaiges Ersatzgerät neu anbringen. Muss Saturn mir den Wert der Schutzhülle erstatten?

Vielen Dank!
 
Das Handy kann bis zu zwei mal wegen dem selben Defekt repariert werden, bis du auf einen Austausch pochen kannst.

Mfg

Adrian
 
Also zumindest die Schutzfolie wird dir niemand erstatten. Wenn ich der Meinung bin, ich müsse Diamanten draufkleben wird mir die Saturn auch nicht im Wert ersetzen....
 
Habe gerade mit Saturn telefoniert und wurde wie erwartet abgewimmelt. Von Gewährleistung wissen die netten Mitarbeiter nix, sie können nur das sagen, was man ihnen im Training beigebracht habe, nämlich dass das Handy eingeschickt werden muss. Das haben die sowohl beim Kontakt über den Online-Shop sowie beim Anruf beim Saturn in der nächstgelegenen Stadt so gesagt. Beim örtlichen Saturn hieß es noch, dies sei ja ein reines Onlinegeschäft gewesen, daher müsse ich das Handy sowieso einschicken. Ich soll aber doch trotzdem vorbeikommen, vielleicht könne man ja das Problem vor Ort beheben.

Wenn das hier https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ stimmt, sollte ich ja eindeutig Anspruch auf ein neues, gleichwertiges Gerät haben. Natürlich stellt sich hier auch die Frage, ob ich ggf. eine Rückerstattung oder ein Gerät im Wert von 199€ akzeptieren muss. Inzwischen ist das Angebot vorüber und der Preis liegt jetzt bei 259€. Im Link heißt's sogar die Fahrtkosten müssten erstattet werden, mal schauen was die dazu sagen, haha.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mishi schrieb:
sollte ich ja eindeutig Anspruch auf ein neues, gleichwertiges Gerät haben
Die Einschränkungen dazu auch gelesen bzw. überprüft (Gerät neu beim Händler auf Lager)?
 
Bei einem "Onlinegeschäft" werden keine Fahrtkosten ersetzt. Online gekauft und in der Filiale nur abgeholt ist ein Online Geschäft.

Du hast ganz sicher keinen Anspruch auf 259€.

Idon schrieb:
Nö. Der Käufer hat, grundsätzlich, die Wahl.
Sofern zumutbar.
Zudem darf Saturn feststellen lassen ob der Schaden evtl. ein Wasserschaden ist. Ein Anspruch auf sofortigen Austausch besteht hier nicht.

Saturn wird versuchen dich abzuwimmeln und auf die Garantie von Samsung zu verweisen. Hat den Vorteil für Saturn: Für das neue Gerät sind sie nicht mehr zuständig.
 
M@rsupil@mi schrieb:
Die Einschränkungen dazu auch gelesen bzw. überprüft (Gerät neu beim Händler auf Lager)?

Ich wäre ja auch einverstanden gewesen, ein vergleichbares Gerät mitzunehmen, ein Leihandy zu bekommen, oder ein neues Gerät schicken zu lassen. Wartezeit wären dann lediglich ein paar Tage Versandzeit, das verstehe ich unter zumutbar.

uincom schrieb:
die müssen ja schauen, ob es wirklich defekt ist.

Das Gerät lässt sich nicht mehr anschalten. Braucht man einen Techniker, um festzustellen, dass das Gerät defekt ist? Nach Ansicht von Saturn ja, das war jedenfalls nun die Argumentation im Geschäft vor Ort. Der Filialleiter sagte mir, dass das Gerät erst von einem Techniker von Saturn begutachtet und dann zum Hersteller zur Reparatur eingeschickt wird. Ist die Reparatur erfolgreich, erhalte ich das reparierte Handy zurück. Man konnte mir nicht sagen, ob ich als Kunde denn nicht die Wahl zwischen Gewährleistung und Garantie hätte, dies führe aber in jedem Fall zum gleichen Ergebnis. Geschätzte Wartezeit: 3-4 Wochen. Meiner Meinung nach bei einem Handy, das ich erst vor 4 Wochen neu gekauft habe, nicht zumutbar. War denen natürlich herzlich egal, mir wurde nahegelegt, das dann eben per Anwalt klären zu lassen.

h00bi schrieb:
Bei einem "Onlinegeschäft" werden keine Fahrtkosten ersetzt. Online gekauft und in der Filiale nur abgeholt ist ein Online Geschäft.

Ich hatte das Handy nicht einmal dort abgeholt. Die Fahrtkosten (+Parkhaus) wurden trotzdem widerspruchslos erstattet.
 
Ja, man muss das Gerät anschauen, ob es defekt ist. Kunden sind überwiegend denkfaul, unaufmerksam und haben wenig Ahnung sowie Lust und Interesse. Das kann der Händler durchaus prüfen wollen.

Verwechsel bitte nicht Birnen mit Äpfel. Überprüfen ob es Defekt ist, ist eine andere Frage, ob es danach eingeschickt werden muss oder nicht. Diese Frage hat Idon bereits beantwortet.

edit: Ich hab jetzt nicht nachgeschaut, aber gehören der Online Shop und der lokale Markt an den du dich wendest überhaupt zum gleichen Unternehmen? Wenn nein, dann ist die Diskussion reine Zeitverschwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
uincom schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *

Anschauen ist ja völlig in Ordnung, dafür hatte ich's ja vorbei gebracht. Es nach dem Anschauen zum Hersteller schicken und erst in 3-4 Wochen zurückgeben finde ich zum Kotzen. Keine Ahnung was du mit dem Rest sagen willst.

Der Online-Shop hatte mir empfohlen, da hinzufahren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast einen Vertrag mit dem Online Shop. Denen hast du dein Handy nicht gezeigt. Keine Ahnung was du mit dem Markt vor Ort willst. Hier im Ort ist der Markt eigenständig.

Schreib denen halt mal eine böse sachliche Mail.
 
Ich hab wiederum keine Ahnung was du mit diesem Einwand willst, der Onlinekauf war wie beschrieben schlussendlich völlig irrelevant.
 
Hast du das Handy schon abgegeben? weil weiter oben schreibst du ja, dass man dir Fahrtkosten und Parkhaus ohne Murren erstattet hat.
Was wird das dann hier?
Ein was wäre wenn ?
 
Es blieb mir ja nichts anderes übrig. Gerne würde ich wissen, ob das Vorgehen von Saturn rechtens war/ist und ob andere Händler wie z.B. amazon genauso verfahren.
 
h00bi schrieb:
[...]
Sofern zumutbar.
Zudem darf Saturn feststellen lassen ob der Schaden evtl. ein Wasserschaden ist. Ein Anspruch auf sofortigen Austausch besteht hier nicht.

Saturn wird versuchen dich abzuwimmeln und auf die Garantie von Samsung zu verweisen. Hat den Vorteil für Saturn: Für das neue Gerät sind sie nicht mehr zuständig.

Die Diskussion hatten wir schon mal.

Ich stimme dem nicht zu. Der Händler kann sich ja bei Betrug etc nachträglich an den Kunden wenden. Sein Risiko auf dessen Zeit und Kosten auszutragen halte ich für falsch.
 
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Das sehe ich genauso und wundere mich, dass es dazu keine eindeutigen Regelungen gibt. Oder gibt es die, nur Saturn kommt eben regelmäßig damit durch, weil keinerlei ernsthafte Konsequenzen drohen? Ich brauche ja so schnell wie möglich ein funktionierendes Handy, welche Möglichkeiten habe ich da schon? Ein neues, gleichwertiges Handy kaufen und die Kosten dann einklagen (und ohne Rechtschutzversicherung eine Menge Anwaltskosten bezahlen, sodass sich das eh nicht lohnt)?
 
In der Annahme, dass der Online Shop und das Ladengeschäft "zusammengehören".
Offensichtlich is das Handy defekt, wenn also das gleiche Model im Laden vorrätig ist halt ICH es für zumutbar dem Kunden das als Austausch zu geben.
Im Zweifelsfall kann man wie Idon schon sagt ja auf den Kunden zukommen wenns n Wasserschaden oder so war.

Aber der Kunde hat seine Ware bezahlt, warum soll er da jetzt drauf verzichten?

Ich brauche ja so schnell wie möglich ein funktionierendes Handy, welche Möglichkeiten habe ich da schon?
Also Du oder einer Deiner Bekannten hat kein altes Handy irgendwo in der Schublade?

Das sehe ich genauso und wundere mich, dass es dazu keine eindeutigen Regelungen gibt.
Welche Gesetze sind schon eindeutig geschrieben? :D
Für 200 EUR rennt man idR nich zum Anwalt und wenn das Gerät z.B nicht vorrätig ist ist was nun "zumutbar" ist wieder ne andere Sache.

Also ich würd mit den 4 Wochen leben, die aber auch als Frist setzen und gleich mitteilen, das man ne Reparatur nicht akzeptiert.
 
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