Führerschein wech! Einfach neu machen im Ausland!

[focusbiker]

Commander
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Servus!

Hab ich gerade im TV gesehen:
Und zwar ist es wohl möglich, dass man, wenn man den Führerschein wegen Trunkenheit verliert und einem hier in Deutschland die MPU droht, einfach den Führerschein im EU-Ausland machen kann. Laut einem EU-Gerichtsentscheid muß dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden, wenn man nachweisen kann, dass man mindestens 185 Tage im Jahr in dem entsprechenden Land wohnt....

Finde ich echt eine dreiste Sache, wenn man berücksichtigt, dass jemand, der aufgrund seiner Alkoholfahrt Leute gefährdet hat, somit die Sache umgehen kann. Zumal es wohl anscheinend einige Schlupflöcher bezüglich des Aufenthaltes in dem entsprechenden Land gibt!
 
Bund und Länder sollten eh ohne groß Verhandeln und Durchsetzen zu müssen,
gleich solche Schlupflöcher schliessen können. Meist wird darüber nämlich viel zu
lang verhandelt und sowieso nicht durchgesetzt.
 
Laut einem EU-Gerichtsentscheid muß dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden, wenn man nachweisen kann, dass man mindestens 185 Tage im Jahr in dem entsprechenden Land wohnt....
Aber wenn du hier eine Sperre hast darfst du mit dem Führerschein trotzdem nicht fahren. Das heisst im EU Ausland schon nur in Deutschland nicht. Habe mich damit kürzlich erst beschäftigt weil mir der Motorradführerschein hier zu teuer ist.
 
Das ist zwar richtig, aber angenommen, du hast keine Lust auf die MPU, bekommst aber eben eine Sperre von einem Jahr, dann darfst du eben nach einem Jahr fahren, ohne die MPU gemacht haben zu müssen!

Die MPU verjährt übrigens erst nach 15 Jahren!
 
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

* er nicht mehr gültig ist,
* er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
* Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
* Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben oder
* solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.

Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Quelle: http://www.bmvbw.de/Gueltigkeit-auslaendischer-Fuehrerscheine-in-Deutschland-.386.htm
 
Mmmh... da hat dieser Verkehrsheini auf dem ZDF eben aber genau das Gegenteil gesagt....:confused_alt:
 
Die Frage ist sicher ob die Vorgehensweise von Deutschland vom EU-Recht gedeckt wird. Es kann natürlich sein das diesbezüglich vor kurzem eine Entscheidung gefallen ist.

Wir sollen alle ein Europa sein aber meinen Führerschein (der in Deutschland gültig sein soll) darf ich erst in der EU machen wenn ich ein halbes Jahr in diesem Land lebe. Mir geht es nicht darum um eine Strafe herrumzukommen sondern um die Kosten die mit einem Führerschein verbunden sind! Vor allem ist er nur in Deutschland nicht gültig wenn man nicht ein halbes Jahr dort gewohnt hat. In den anderen EU-Ländern schon.
 
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Habe noch was zu diesem Thema gefunden:
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.

Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU-Führerschein nicht mehr einziehen. So steht es in einem Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. In Düsseldorf hofft man jetzt darauf, dass die ausländischen Behörden helfen. Denn nur die ausländische, beispielsweise die niederländische, Führerscheinstelle kann per Verwaltungsverfahren einen in Holland gemachten EU-Führerschein entziehen. Zum Beispiel, wenn die 185-Tage-Regelung, die sich auf alle EU-Staaten bezieht, offensichtlich nicht eingehalten worden ist oder die in Deutschland verhängte Führerscheinsperre noch nicht abgelaufen war. Doch das ist nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, gibt man im Düsseldorfer Verkehrsministerium zu. Wegen der Nähe zu den Niederlanden rechnen die nordrhein-westfälischen Verkehrspolitiker jetzt mit einem Führerschein-Tourismus ins Nachbarland.

Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist derzeit das EU-Urteil auf dem Prüfstand. Auch werden Möglichkeiten ausgelotet, ob es trotz dieses Urteils noch Möglichkeiten gibt, die bisherige Praxis mit medizinisch-psychologischer Untersuchung weiter zu verfolgen. Abhilfe gegen die vertrackte Lage des Gesetzgebers schafft nur ein europaweites Sündenregister, meinen Experten. Jede EU-Führerscheinstelle könnte dann blitzschnell feststellen, ob gegen denjenigen, der sich zur Prüfung anmeldet, auch nichts in einem anderen Mitgliedsland vorliegt. Doch bis eine solche Richtlinie in allen europäischen Ländern zum Gesetz geworden ist, wird es wohl noch Jahre dauern.
Also kann man jetzt tatsächlich die MPU umgehen. Ob das nun gut oder schlecht ist weiss ich nicht. Man hat ja bei der MPU oft von Abzocke geredet. Ob das wahr ist weiss ich nicht.
 
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habe es vorhin bei focus TV gesehen. Die meinten auch dass der lappen in einpaar jahren ungültig erklärt werden kann und man muss dann doppelt geld ausgeben. Dann doch lieber bischen mehr ausgeben und hier bei einer ordentlichen fahrschule den lappen machen. so wie ich ;)
 
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naja manche gehen eben das risiko ein. wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

konnte aber bei focus tv die jugendlichen auch verstehen, es ist einfach in den letzten jahren arschteuer geworden in deutschland. da verdienen sich die fahrschulen dumm und dämlich dran.
am lustigsten fand ich bei focustv aber diesen fahrlehrer-lobbyisten, der hat genau das gegenteil von dem polnischen fahrlehrer erzählt. von wegen in polen die autobahnen sind nicht vergleichbar mit deutschland...
 
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