Azghul0815 schrieb:
Ja, es ist ein Mangel. Die Frage ist: Ist es ein Mangel der im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt ist? Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die bereits bei Übergabe bestehen. Sie deckt explizit nicht Defekte durch bspw. Abnutzung oder Fehlbedienung ab. Zum Beispiel durch falsch verlegte Kabel (Kabel auf Spannung?)
Alles Spekulation. Im ersten Jahr müsste natürlich NBB nachweisen, dass der bemängelte Defekt eben nicht auf einen Zustand bei Übergabe zurückzuführen ist.
Das wird NBB wohl machen, wenn der Servicepartner die Karte mit "Defekt nicht reproduzierbar" zurücksendet.
Die Fehlerbeschreibung kann durchaus auch auf mangelhafte HDMI-Kabel zurückzuführen sein. Gibt so viele Optionen. In dem Moment, wo der Händler bzw. dessen Servicepartner den Fehler allerdings nicht reproduzieren können, wird es schwer...
Die Gewährleistung ist eben keine gesetzliche "In zwei Jahren darf nichts kaputt gehen"-Versicherung, sondern quasi nur das, was ein Käufer einer Sache auch erwarten darf: Eine zumindest bei Übergabe mangelfreie Sache.
@TE: Wenn sich NBB komplett quer stellt, kannst du natürlich einen Rechtsbeistand einschalten. Wenn du die Mühen und Kosten auf dich nehmen willst. Davon hält dich keiner ab. Ist halt die Frage ob der Streitwert hier wirklich im Verhältnis zum Nutzen steht.
Immerhin hat deine Grafikkarte drei nutzbare DP-Anschlüsse, die funktionieren.
HDMI ist nach meiner Erfahrung perse zickiger. Gerade auch hinsichtlich der Kabelqualität, die man so am Markt findet...
Erfahrung: Grundsätzlich sind Händler schon sehr kulant. Der Mangel muss aber halt nachvollziehbar sein und sollte nicht offensichtlich auf eine Verursachung durch den Kunden bzw. von ihm verwendetes Zubehör zurückzuführen sein.