Garantie bei Fertig Pc

Bonobobirk

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Moin Moin,
Aufgrund der aktuellen Marktsituation bin ich auch auf eBay Kleinanzeigen auf der Suche nach einer passenden Grafikkarte für mein System. Dabei achte ich besonders auf eine Rechnung und vorhandene Garantie. Ich hatte jedoch in den letzten Tagen immer wieder Anfragen von leuten die ihre Grafikkarte (aus einem fertig PC wohlgemerkt) verkaufen wollen, mit Rechnung. Meine Frage ist jetzt, ob das zwecks Garantie möglich ist und ich auch ohne den gesamten PC noch Garantie auf die Karte habe.
Vg und schon Mal danke für eure antworten ✌️
 
Garantie ist freiwillig vom Hersteller. Gewährleistung von 2 Jahren ist Pflicht von gewerblichen Verkäufern. Also wenn privat gekauft gibt’s nichts. Du kannst fragen bei privaten Verkäufern wie alt die Teile sind und ob die alte Rechnung dabei ist, um beim Hersteller ggf. Garantie auf die Teile zu erhalten.
 
Das heißt wenn es noch eine Rechnung des PCs von z.B. Mediamarkt gibt, dann habe ich auch nur mit der Grafikkarte Anrecht auf Gewährleistung?
 
Wenn der Verkäufer die dazugeben kann und diese nicht älter ist als 2 Jahre: ja. Der Hersteller kann auch noch länger als 2 Jahre Garantie geben. Aber die wollen oftmals auch die Rechnung sehen. Ab und an reicht auch die Seriennummer.
 
Etwas differenzierter ist es schon.

Wie korrekt geschrieben ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Folglich kann der Umfang, und wer es in Anspruch nehmen darf, völlig frei definiert werden.

Davon unberührt gibt es die Gewährleistung zwischen den beiden Parteien, welche den Kaufvertrag abgeschlossen haben. Hier evt. zu beachten ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Hier muss - nach 6 Monaten - der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bei Kauf vorlag. Meistens unmöglich. Da Du nicht Erstkäufer bist, müsste formell der Erstkäufer seine Rechte an Dich in Bezug auf die Graka abtreten.

Soweit zur Theorie. In der Praxis: Check doch mal, was der Hersteller der Graka fordert. Dies sollte in den Garantiebedingungen auf der Homepage des Graka-Herstellers stehen. Die Bedingungen gehen von "anhand Seriennummer" bis zu Kaufdatum und "nur für den Erstkäufer". Fraglich wäre auch, wie der Hersteller des PC-Systems Garantie handhabt.

Nachdem Du das geklärt hast, kannst Du mit dem Erstkäufer vereinbaren, dass er Dich bei der Abwicklung der Garantie unterstützt, falls diese nur für den Erstkäufer gelten sollte.
 
JohnStorm schrieb:
Soweit zur Theorie. In der Praxis: Check doch mal, was der Hersteller der Graka fordert. Dies sollte in den Garantiebedingungen auf der Homepage des Graka-Herstellers stehen. Die Bedingungen gehen von "anhand Seriennummer" bis zu Kaufdatum und "nur für den Erstkäufer". Fraglich wäre auch, wie der Hersteller des PC-Systems Garantie handhabt.
Zur Ergänzung, bei den Grakas handelt es sich meist um OEM Hardware, da übernimmt der Hersteller keine Services direkt am Kunden, das macht der OEM.
 
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Für die Grafikkarten aus "Fertig-PCs" gibt es keine Garantie oder Gewährleistung, da die in der Regel für den als PC als solches gilt und nicht für die einzelnen Komponenten. Zumindest wenn es OEM-Rechner sind und keine Rechner von System-Buildern. Auf deren Rechnungen sollten die verbauten Komponenten genau aufgelistet sein.

Grundsätzlich: Gewährleistung (vom Händler) und mögliche Garantien (vom Hersteller) sind in erster Linie Leistungen, die nur der Erstkäufer in Anspruch nehmen kann (nur zwischen Erstkäufer und Händler besteht ein Vertrag). Eine Abtretungserklärung muss ein Händler nicht akzeptieren.

Wenn OEM wird es sehr schwierig, irgendwelche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zu stellen.
 
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Bonobobirk schrieb:
auf der Suche nach einer passenden Grafikkarte für mein System.
Welches System? Was soll damit auf welcher Auflösung gespielt werden? Eventuell ist deine Lösung mit dem Risiko der Abtrittserklärung gar nicht so zielführend.
 
Ob Erst- oder Zweitkäufer spielt bei mir z.B. keine Rolle, wenn eine passende Rechnung vorliegt und ich nachvollziehen kann, ob das Produkt bei mir gekauft worden ist und wo es von mir bezogen wurde.
In den seltensten Fällen werden Rechnungen ja auf Namen ausgestellt!
 
kachiri schrieb:
Eine Abtretungserklärung muss ein Händler nicht akzeptieren.

Mir hat dein Post bis zu diesem Satz so sehr gefallen :)
Was die Gewährleistung angeht MUSS ein Händler Abtretungserklärungen akzeptieren, weil es sonst einen Einschnitt in den Gebrauchtmarkt wäre.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/20606-agb-weitergabe-maengelanspruechen

Dennoch hast du Recht damit, dass der TE nur auf den Gesamten fertig-PC (den er nicht verkauft bekommt) Gewährleistung hätte, nicht auf die graKa als einzelne Komponente.
 
Ryzen 2600
1tb HDD
480gb ssd
600 Watt corsair
16gb ballistic Sport

Interessiert bin ich an einer 2060 oder besser (mein Budget liegt bei 450 für die Karte) und gezockt werden soll in full HD

Ich denke allerdings ich werde einfach nach einer einzelnen Karte Ausschau halten, ist mir doch zu kompliziert, eine Frage wäre da noch ob ich dafür auch eine Abtrittserklärung brauche?
 
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Grundsätzlich gilt die freiwillige Garantie des Herstellers auf das ganze Produkt, in dem Fall auf den ganzen PC.

Sollte ein Bauteil, beispielsweise die Grafikkarte defekt sein, bestehen die Hersteller auf die Einsendung des ganzen Rechners - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Kaufst du also eine Karte aus einem Komplettrechner mit der dazu gehörigen Rechnung wird es spätestens an dem Punkt schwierig, wenn eben das ganze Produkt eingesendet werden muss, wenn nicht sogar schon vorher wegen dem Namen auf der Rechnung Schicht im Schacht war.

Bei der Gewährleistung des Händlers ist es genauso. Auf der Rechnung steht beispielsweise HP Omen 123456 drauf und nicht meinetwegen MSI RTX 2060.
 
Bonobobirk schrieb:
Meine Frage ist jetzt, ob das zwecks Garantie möglich ist
Klares nein. Denn bei einem Fertigrechner übernimmt nicht der Hersteller der Kompnenten die Garantie, Sondern der Hersteller des Rechners.
 
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