Garantie Festplatte

Daltimo

Lt. Commander
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März 2006
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Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem behilflich sein, folgendes:
Ich habe mir im letzten Jahr ein Acer Aspire Notebook zugelegt, leider ist dieses Jahr die Festplatte defekt gegangen (Juni).
Ich habe diese von einem Fachmann auswechseln lassen. Problem ist nun die Garantie der alten Festplatte, bei Western Digital habe ich auf der Seite den Garantietest durchgeführt, dieser ergab das Acer dafür zuständig ist.
Auf der Acer Website hingegen finde ich keine Garantieabwicklung von Festplatten (verständlicherweise).

Die Frage ist was mach ich mit meiner evtl. defekten Festplatte?
 
Du hättest das Notebook mit evtl. defekter HDD an Acer einschicken sollen. Jetzt solltest du dich an den Acer Support wenden.

Du kannst allerdings davon ausgehen das die deine neue HDD nicht bezahlen werden ;) Evtl. gibts eine andere im Austausch.
 
Bei Acer kannst du (fast sicher) davon ausgehen, dass die Garantiebedigung daran geknüpft ist nichts am Laptop herumzubasteln.

Frag doch einfach Mal beim Acer Support nach, ob es möglich ist, dass du nur die Festplatte zurückschickst und du diese natürlich sogleich von einem kompetenten Techniker ausbauen lässt.:)
 
Du hättest das Notebook damals zu Acer schicken sollen.
Jetzt kannst du nur noch den Support anfragen, wie die das regeln und ob sie dir die Kosten für die eperatur erstatten , was ich allerdings nicht glaube.

mfg
 
Genau wie man einen Neuwagen nicht ohne Garantieverlust von jeder X-beliebigen Werkstatt reparieren lassen kann, sollte man auch Notebooks nur an den Händler oder Hersteller zur Reparatur übergeben.
Als ersten Schritt würde ich mittels der Seriennummer nun auf der Hersteller-Page der HDD schauen, ob die Platte zur Direktabwicklung beim Hersteller berechtigt. Falls ja, kannst du mit einer reparierten Austauschplatte rechnen.
Ansonsten defekte Platte wieder in den Laptop einbauen und Garantiefall bei Acer anmelden.
 
Benzer schrieb:
Das stimmt, allerdings sind die Laufwerkschächte von HDD & DVD sowie die Speicherbänke im Normalfall davon ausgenommen.

Ja und nein, in der Regel sind die Dinge ausgenommen für die auch Einbauschächte vorhanden sind.
 
Über einen Acer Vetragspartner kann man auch nur die HDD alleine reklamieren! Normalerweise sind auf den HDD sie Sparepartnummern drauf und Acer kann nachvollziehen wo die HDD eingebaut war.

Das öffnen des Siegels am Notebook ist KEIN Grund das du keinen Garantieanspruch mehr hast.
Normalerweise sollte aber dieser Fachmann der die HDD getauscht hat sich darum kümmern, nicht du. Vorausgesetzt es war eine Firma und keine private Reparatur.
 
Zumindest in DE ist es ohne Garantie Verlust erlaubt RAM,HDD, und noch paar Kleinigkeiten auszutauschen! Für die Garantie Abwicklung ist primär dein Händler zuständig! sollte dieser nicht mehr existieren ( Pleite usw. ) dann kannst du dich an Acer wenden aber primär beim Händler!
 
Ihr habt Recht, ich hätte das Acer-Notebook damals einschicken müssen. Leider war das aus zeittechnischen Gründen nicht möglich. Ich war an der Bearbeitung meiner Diplomarbeit und hatte mich gleichzeitig auf Prüfungen vorzubereiten, daher war das nicht möglich.

Support, gutes Thema, wo finde ich den auf der Acer-Seite? Da habe ich schon gesucht, aber nichts richtiges gefunden.
Ergänzung ()

Teufelxx666xx schrieb:
festplatten haben eine garantie von 5-10 jahre vom hersteller. wenn acer ärger macht, festplatte ausbauen, auf die hp vom festplattenhersteller gehen, und da anhand von der seriennr. den garantie status prüfen & einsenden.

Have fun

Das habe ich schon gemacht, leider übernimmt Western Digital die Garantie nicht, sondern wurde weitergegeben an Acer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, sobald du auf das Notebook zeitweise verzichten kannst, mit der defekten Platte einschicken. Da ist noch nichts verloren, außer die Ausgaben für die zweite Platte natürlich.
 
Zumindest in DE ist es ohne Garantie Verlust erlaubt RAM,HDD, und noch paar Kleinigkeiten auszutauschen! Für die Garantie Abwicklung ist primär dein Händler zuständig! sollte dieser nicht mehr existieren ( Pleite usw. ) dann kannst du dich an Acer wenden aber primär beim Händler!
Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht komplett falsch - zum gefühlten 1000. Mal eine Erklärung: Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung des Herstellers. Dieser kann die an so gut wie jede Bedingung knüpfen. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt. (das wäre die Gewährleistung)
Der Händler hat mi der Garantie überhaupt nichts zu tun. (der macht nur Gewährleistung oder der Händler ist vom Hersteller berechtigt Garantieansprüche zu übernehmen)
 
Hallo,

ich weiß nicht ob es Acer bei Privatkunden anders abwickelt. Händler können defekte Festplatten unter Angabe der Seriennummer des Notebooks und Kaufdatum mit einer RMA direkt einschicken. Ruf einfach an und erkundige dich.

MfG
 
Hier mal die Antwort für den Tausch einer Platte von einem Acer Rechner, die Platte war auch defekt und wurde von der Herstellergaranitie als OEM Platte erkannt:
Betreff: Webanfrage für Acer Produkt: PTU050X0 (Rest entfernt :daumen:)

Ein Vorabersatz einzelner Teile oder eines ganzen Gerätes ist durch die Garantie nicht vorgesehen. Bitte senden Sie das defekte Gerät ein. Ein Garantietausch der Komponente findet innerhalb unseres Services statt.
Einzelne Komponenten werden nicht angenommen, wenn diese von Endkunden oder Firmen eingesandt werden, die nicht Fachhändler und/oder Service- Partner sind.
Daher empfehlen wir die komplette Einsendung des Gerätes.
 
Hm okay, konnte ich mir fast denken. Naja, dann habe ich wohl 30€ verschenkt, muss dafür aber nicht wochenlang auf mein Notebook verzichten.
 
Genau das habe ich mir auch gedacht und auf den Rückversand verzichtet, mit der neuen Platte rennt das Teil auch schon fast 1 Jahr.
 
Naja, ich bin mir ja auch nicht sicher das sie defekt ist, es war mehr eine Vorsichtsmaßnahme. Windows "Intel Matrix Storage" hat einen Fehler angezeigt, bei weiteren Überprüfungen war die Festplatte immer okay. Auch an anderen Geräten hat sie funktioniert, mal sehen was ich mit dem Teil jetzt mache.
 
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