Garantie Frage bei einem Ladenhüter

MarkusGa

Cadet 4th Year
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Aug. 2002
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Hallo zusammen,

hab mal eine etwas außergewöhnliche Frage zur Garantie/Gewährleistung. Ich habe gestern durch Zufall ein Schnäppchen gekauft. :D

Es handelt sich um eine Teledat cordless Basis Station (Wofür ich die brauch, weiß ich noch nicht). Auf jedenfall hab ich für das gute Stück einen Cent bezahlt. Kassenbon und 2 Jahre Garantie inbegriffen.

Nur meine Frage jetzt, das Ding wurde 1998 gebaut. Der Hersteller wird es im Garantiefall mit Sicherheit nichtmehr austauschen können.

Was passiert nun im Schadensfall?
 
Deine Garantie gegenüber dem Händler beginnt erst ab dem Verkaufsdatum. Normalerweise auch die beim Hersteller, ob der sich aber 6 Jahre nachher noch darauf einlässt, bleibt dem Hersteller überlassen. Eigentlich muß er bei Neuware, das heisst unbenutzte und originalverpackte Ware, auch noch die Herstellergarantie leisten. Investiere doch ein Telefongespräch und frage beim Hersteller nach, geht ja auch wohl per Mail, wenn Du weißt wer das Teil gebaut hat. Einige Teledat Geräte wurden von AVM gebaut. Zur Not kannst Du ja auch mal bei der Telekom nachfragen, die haben die Dinger ja auch vertrieben.
 
MarkusGa schrieb:
Hallo zusammen,

hab mal eine etwas außergewöhnliche Frage zur Garantie/Gewährleistung. Ich habe gestern durch Zufall ein Schnäppchen gekauft. :D

Es handelt sich um eine Teledat cordless Basis Station (Wofür ich die brauch, weiß ich noch nicht). Auf jedenfall hab ich für das gute Stück einen Cent bezahlt. Kassenbon und 2 Jahre Garantie inbegriffen.

Nur meine Frage jetzt, das Ding wurde 1998 gebaut. Der Hersteller wird es im Garantiefall mit Sicherheit nichtmehr austauschen können.

Was passiert nun im Schadensfall?

Die Händler Garantie auf dem Kassenbon ist in Wirklichkeit eine Händlergewährleistung und stellt sich lt. Gesetzgeber wie folgt dar:
- in den ersten sechs Monaten muß der Händler für Reparatur oder Ersatz sorgen.
- vom 7. bis 24. Monat muß der Kunde per Gutachten beweisen, daß der Kaufgegenstand schon beim Kauf defekt war. Die Händlergewährleistung vom 7. bis 24. Monat existiert also quasi garnicht, denn selbst bei einem teuern Fernseher für 2000 € wären die Gutachterkosten von geschätzten 1500 € unverhältnismäßig hoch und es ist doch äußerst unwahrscheinlich daß dabei ein Herstellungsfehler gefunden wird.

Anders bei der Herstellergarantie
dabei repariert oder ersetzt der Hersteller ohne wenn und aber während der gesamten Herstellergarantiedauer das Gerät.

Wenn Händler oder Hersteller keine Reparatur durchführen können, gibts neuen oder neuwertigen Ersatz, das kann auch ein viel neueres oder besseres Gerät sein.

Natürlich kann es auch sein daß der Händler versucht - mit Hinweis auf den geringen Kaufpreis - Dich abzuwimmeln. Die Rechtslage ist aber wie o. g., d. h. Du kannst Deine Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

wop
 
Was soll, was hast du zu verlieren ?
Von einem Cent mal abgesehen ;)
 
Hi zusammen,

na dann werd ich einfach mal die Telekom nerven. Wie gut das sie 0800er Nummern haben und ich nächste Woche Urlaub hab :D :D

@wop
Natürlich kann es auch sein daß der Händler versucht - mit Hinweis auf den geringen Kaufpreis - Dich abzuwimmeln. Die Rechtslage ist aber wie o. g., d. h. Du kannst Deine Ansprüche vor Gericht durchsetzen.


Och na das wär doch mal was für die Gerichte... Die haben ja sonst so viel zu tun :rolleyes: . Aber wie berechnen die von 0,01 Euro den Steitwert? ;)


Okai, dann weiß ich erstmal bescheid! BESTEN DANK für Eure Hilfe
 
Hi,

na das wollen wir doch mal nicht hoffen, das der dann auf Wandlung besteht und mir das Geld wiedergeben will :D :D :D . Das wäre ja totales Chaos in meiner nicht vorhandenen Buchhaltung *fettgrins*
 
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