Schaby
Vice Admiral
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 6.295
Hi Leute,
Ich möchte mal ein klein bischen Aufklärungarbeit leisten was das Thema Garantie betrifft.
Erstmal eines Vorweg:
1. Die Garantie auf ein Produkt ist IMMER eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers.
2. Demnach kann sie auch an bestimmte Bedingungen genüpft werden.
3. Hat sie nichts mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (die min. 2 Jahre beträgt) zu tun. Sie stellt lediglich (sollte sie zumindest) eine Erweiterung dieser dar.
Leider wird die Garantie oftmals gleich gesetzt mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht was aber nicht richtig ist. Das gilt z.B. auch für Eigentum und Besitz was oft fälschlicher Weise für das Selbe gehalten wird.
Garantie Leistungen können z.B. eine längere Gewährleistungspflicht beinhalten, sprich 3 Jahre oder auch mehr. Sie können aber auch z.B. ein kostenloser Vor-Ort-Service sein.
Leider ist es oft so, das Hersteller eine 2 Jährige Garantie geben die vom Inhalt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (meist nicht mal das) entsprechen. Deswegen ist sie dann eigendlich sinnlos.
Kommen wir nun zu dem Fall, das ich bei einer Grafikkarte einen anderen Kühler einbauen möchte.
Darf ich das?
Ich sags mal so: Grundsätzlich ja, denn auch wenn die Garantie erlischt, bleibt die gesetzliche Gewährleistungpflicht erstmal davon unberührt. Ich sollte nur Abwägen ob ich gegebenenfalls auf die Garantie (s.o.) verzichten möchte.
Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Ich darf z.b. nicht den Kühler abbauen und die Karte dann ohne diese betreiben. Das fällt dann unter die Kategorie: Unsachgemäße Behandlung und hier erlischt dann auch die gesetzliche Gewährleistungpflicht.
Wenn ich nun ein Teil (in unseren Fall den Kühler) durch ein Referenzkühler von einem anderen Hersteller, der mindestens den Spezifikationen des Orginalkühlers entspricht, austausche und diesen dann Fachgerecht (Fachmännisch kann nur ein Fachmann machen
) einbaue, bleibt die gesetzliche Gewährleistungspflicht davon unberührt.
Was passiert nun, wenn die Graka mit dem anderen Lüfter kaputt geht? Nun gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Es ist ein bautechnischer Mangel der Graka und sie wäre auch mit Orginalkühler in die Brüche gegangen. So muss der Verkäufer den Schaden beheben. Es sei denn die Karte ist älter als 2 Jahre, dann nicht.
Er muss, wenn er anderer Meinung ist, nachweisen das der Defekt durch den anderen Kühler hervorgerufen wurde!
2. Der Defekt der Graka wurde durch den Referenzkühler herbeigeführt. Dann haftet der Verkäufer des Referenzkühlers für den Schaden. Auch hier gilt: Ist er anderer Meinung muss er nachweisen das der Defekt nicht von dem Kühler herbeigeführt wurde.
EDIT: Hier gibt es allerdings ein riesen Haken. Die Beweislastumkehr (so nennt sich das) beträgt aber nur 6 Monate. Das heißt, das nur in den ersten sechs Monaten der Verkäufer in der Beweislast steht. Danach auftretende Mängel muss der Käufer beweisen. Hierbei gibt auch die Rechtsprechung nicht viel bei her. Hier wird immer von dem Umstand ausgegangen das die Ware von vornherein Mangelhaft ist. Was ist mit Waren die erst nach diesen 6 Monaten den Geist aufgeben... Da sein geltendes Recht durchzudrücken ist oftmals, wenn dann nur über den Rechtsweg möglich.
Erlischt die Garantie immer?
Nein, auch hierbei gibt es bestimmte Regeln die Eingehalten werden müssen. Es muss expleziet darauf hingewiesen werden, wann die Garantie erlischt und in der Landesüblichen Sprache verfasst sein. Sie muss dem Produkt beiliegen. Es reicht nicht wenn das im Internet auf der Herstellerseite steht. Sie darf alledings im so genannten "Kleingedruckten" verankert sein.
Das heißt, wenn ich die Grafikkarte in Deutschland gekauft habe und in der Anleitung nicht (auf deutsch) entnehmen kann, wann die Garantie erlischt, ist sogar ein Kühlerwechsel erlaubt
ohne das die Garantie erlischt.
Quellen:
Zur Garantie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Zur gesetzliche Gewährleistungpflicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistungspflicht
EDIT:
Um Missverständnissen vozubeugen: Wenn etwas als Garantie deklariert wird (z.B. das bei einem Einbau eines anderen Kühlers bei einer Graka), verfällt auch nur diese. Wenn es als "Gewährleistung" deklariert wird erlischt auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
EDIT 2:
Seit 2002 gilt, das die Beweislast nun beim Verkäufer bzw. dem Hersteller liegt. Und die gesetzliche Gewährleistungpflicht beträgt seitdem bei Neuwaren min. 2 Jahre. Ausgenommen sind dabei Verbrauchsgüter (Essen, Trinken, Kleidung...).
Das gilt aber nur für das Verhältnis Händler<->Endverbraucher
http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_178_neues_schuldrecht_neuregelung.html
EDIT 3:
Natürlich ist eine "Garantie" besser. Es ist doch klar, wenn ein Hersteller z. B. Garantiert, dass die Grafikkarte min. 3 Jahre funktioniert und wenn sie in dieser Zeit kaputt geht, sie dann ohne Probleme repariert oder ersetzt.
Er muss aber nach deutschem Recht, gewährleisten das die Grafikkarte min. 2 Jahre läuft. Auch in diesem Fall muss er die Grafikkarte reparieren oder ersetzen wenn sie innerhalb dieser 2 Jahre kaputt geht.
Ich möchte mal ein klein bischen Aufklärungarbeit leisten was das Thema Garantie betrifft.
Erstmal eines Vorweg:
1. Die Garantie auf ein Produkt ist IMMER eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers.
2. Demnach kann sie auch an bestimmte Bedingungen genüpft werden.
3. Hat sie nichts mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (die min. 2 Jahre beträgt) zu tun. Sie stellt lediglich (sollte sie zumindest) eine Erweiterung dieser dar.
Leider wird die Garantie oftmals gleich gesetzt mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht was aber nicht richtig ist. Das gilt z.B. auch für Eigentum und Besitz was oft fälschlicher Weise für das Selbe gehalten wird.
Garantie Leistungen können z.B. eine längere Gewährleistungspflicht beinhalten, sprich 3 Jahre oder auch mehr. Sie können aber auch z.B. ein kostenloser Vor-Ort-Service sein.
Leider ist es oft so, das Hersteller eine 2 Jährige Garantie geben die vom Inhalt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (meist nicht mal das) entsprechen. Deswegen ist sie dann eigendlich sinnlos.
Kommen wir nun zu dem Fall, das ich bei einer Grafikkarte einen anderen Kühler einbauen möchte.
Darf ich das?
Ich sags mal so: Grundsätzlich ja, denn auch wenn die Garantie erlischt, bleibt die gesetzliche Gewährleistungpflicht erstmal davon unberührt. Ich sollte nur Abwägen ob ich gegebenenfalls auf die Garantie (s.o.) verzichten möchte.
Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Ich darf z.b. nicht den Kühler abbauen und die Karte dann ohne diese betreiben. Das fällt dann unter die Kategorie: Unsachgemäße Behandlung und hier erlischt dann auch die gesetzliche Gewährleistungpflicht.
Wenn ich nun ein Teil (in unseren Fall den Kühler) durch ein Referenzkühler von einem anderen Hersteller, der mindestens den Spezifikationen des Orginalkühlers entspricht, austausche und diesen dann Fachgerecht (Fachmännisch kann nur ein Fachmann machen

Was passiert nun, wenn die Graka mit dem anderen Lüfter kaputt geht? Nun gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Es ist ein bautechnischer Mangel der Graka und sie wäre auch mit Orginalkühler in die Brüche gegangen. So muss der Verkäufer den Schaden beheben. Es sei denn die Karte ist älter als 2 Jahre, dann nicht.
Er muss, wenn er anderer Meinung ist, nachweisen das der Defekt durch den anderen Kühler hervorgerufen wurde!
2. Der Defekt der Graka wurde durch den Referenzkühler herbeigeführt. Dann haftet der Verkäufer des Referenzkühlers für den Schaden. Auch hier gilt: Ist er anderer Meinung muss er nachweisen das der Defekt nicht von dem Kühler herbeigeführt wurde.
EDIT: Hier gibt es allerdings ein riesen Haken. Die Beweislastumkehr (so nennt sich das) beträgt aber nur 6 Monate. Das heißt, das nur in den ersten sechs Monaten der Verkäufer in der Beweislast steht. Danach auftretende Mängel muss der Käufer beweisen. Hierbei gibt auch die Rechtsprechung nicht viel bei her. Hier wird immer von dem Umstand ausgegangen das die Ware von vornherein Mangelhaft ist. Was ist mit Waren die erst nach diesen 6 Monaten den Geist aufgeben... Da sein geltendes Recht durchzudrücken ist oftmals, wenn dann nur über den Rechtsweg möglich.
Erlischt die Garantie immer?
Nein, auch hierbei gibt es bestimmte Regeln die Eingehalten werden müssen. Es muss expleziet darauf hingewiesen werden, wann die Garantie erlischt und in der Landesüblichen Sprache verfasst sein. Sie muss dem Produkt beiliegen. Es reicht nicht wenn das im Internet auf der Herstellerseite steht. Sie darf alledings im so genannten "Kleingedruckten" verankert sein.
Das heißt, wenn ich die Grafikkarte in Deutschland gekauft habe und in der Anleitung nicht (auf deutsch) entnehmen kann, wann die Garantie erlischt, ist sogar ein Kühlerwechsel erlaubt

Quellen:
Zur Garantie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Zur gesetzliche Gewährleistungpflicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistungspflicht
EDIT:
Um Missverständnissen vozubeugen: Wenn etwas als Garantie deklariert wird (z.B. das bei einem Einbau eines anderen Kühlers bei einer Graka), verfällt auch nur diese. Wenn es als "Gewährleistung" deklariert wird erlischt auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
EDIT 2:
Seit 2002 gilt, das die Beweislast nun beim Verkäufer bzw. dem Hersteller liegt. Und die gesetzliche Gewährleistungpflicht beträgt seitdem bei Neuwaren min. 2 Jahre. Ausgenommen sind dabei Verbrauchsgüter (Essen, Trinken, Kleidung...).
Das gilt aber nur für das Verhältnis Händler<->Endverbraucher
http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_178_neues_schuldrecht_neuregelung.html
EDIT 3:
Natürlich ist eine "Garantie" besser. Es ist doch klar, wenn ein Hersteller z. B. Garantiert, dass die Grafikkarte min. 3 Jahre funktioniert und wenn sie in dieser Zeit kaputt geht, sie dann ohne Probleme repariert oder ersetzt.
Er muss aber nach deutschem Recht, gewährleisten das die Grafikkarte min. 2 Jahre läuft. Auch in diesem Fall muss er die Grafikkarte reparieren oder ersetzen wenn sie innerhalb dieser 2 Jahre kaputt geht.
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