Garantie nicht gewährt - zu recht?

dennis platz

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Hallo,


um dieses Problem zu erklären fange ich am besten mal ganz am Anfang an.

Im Dezember 2006 habe ich mir einen Laptop gekauft, dieser hat einwandfrei funktioniert bis vor ca. einem Jahr. Dann hatte das Grafikmodul einen defekt, also ich zu Media Markt und für ca. 250 Euro reparieren lassen. 3 Monate später wieder das Gleiche und 4 Monate darauf nochmal. Hab den Laptop hingebracht, wurde ohne Probleme auf Garantie der ersten bezahlten Reparatur wieder gerichtet. Bei all diesen Reparaturen hatte ich die Festplatte ausgebaut.

Jetzt trat dieses Problem vor 3 Wochen erneut auf. Ich hatte den Laptop eben an diesem Tag neu formatiert und Windows 7 aufgespielt, als er abgekackt ist. Also, wieder einmal zu Media Markt usw. Diesmal habe ich die Festplatte nicht ausgebaut, hab mir gedacht es ist sowieso nichts drauf. Vor ein paar Tagen nun ein Brief von Media Markt, Zitat:

„Reklamation abgelehnt, Grafikmodul defekt. Gerät ist für Windows 7 nicht ausgelegt, es gibt keine Treiber für das Grafikmodul, den Chipsatz und die Thermosteuerung. Hierdurch läuft die Grafikkarte zu heiß und es muss zu einem Ausfall kommen.“

Ich halte das für Blödsinn, als der Defekt das erste und zweite Mal auftrat hatte ich noch Windows XP auf dem Rechner. Ich weiß jetzt nur nicht, wie die rechtliche Lage usw. ist, bzw. ob es vielleicht doch Treiber für das Grafikmodul gibt? Die Reparatur würde mich 250 Euro kosten, das ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Kann ich begründen dass Windows 7 erst an diesem Tag installiert wurde?

Es handelt sich um ein Grafikmodul von nVidia, GeForce GO 7600

Hat da jemand Erfahrung bzw. einen Rat für mich?


Gruß,
dennis platz
 
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wenn in den garantiebedingungen steht, dass das gerät nur mit betriebssystem X betrieben werden darf, haste pech, ansonsten hingehen und ärger machen. das "argument", dass das ein treiberproblem ist, ist offensichtlich vorgeschoben. so gesehen dürfest du den rechner ohne betriebssystem überhaupt nicht verwenden, weil er sonst explodiert. :D

um welches gerät genau handelt es sich? und ansonsten einen ausdruck der homepage von nvidia machen, warum dort für den chipsatz treiber für win7 angeboten werden.
 
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Ich hab zwar keine Erfahrung, aber damit haben sie einen Grund gefunden, dir deine Garantie zu verweigern. Ob der technisch sinnvoll ist (ist er ja eben nicht) sollte in der Situation scheißegal sein.

Es wäre einen Versuch aber wert, etwas zu warten und dann mit ausgebauter Festplatte noch einmal zu versuchen. Hast ja nix zu verlieren...
 
also die begründung ist schwachsinn, mag zwar sein das es keine win 7 treiber gibt, dafür kann man auch die von xp nehmen, die funktionieren genauso gut

da das bei deinem laptop so oft passiert, das die grafikeinheit flöten geht, hast du schon mal gegooglet und geschaut ob das ein typisches problem der laptop serie ist?
 
ich halte das auch für blödsin .... auch wenn es keine treiber für die grafikkarte und oder chipsatz gibt ist das kein grund win7 nicht benutzen zu dürfen da ja das bios auf der gfx / mainboard die lüfter steuert und nicht windows selber, ich denke mal die wollen sich nur davor drücken ,

für die go 9700 gibs auch win7 treiber , es gibt zwar einige notebook ausnamen , schau einfach mal auf der nv seite nach such dir dein treiber raus und schau ob dein notebook ausgeklammert ist für den treiber

edit , ob MM nun fachlich geeignet ist lassen wir mal außen vor (ich persönlich halte 90% der in der technikabteilung angestellten leute für totale nullen) ;D am besten nochmal vorbei gehen reinschaun ob ein anderer hinter dem tresen sitzt und notebook abgeben ... hm für sowas wäre glaub eine rechntschutz gut macht sich dann leicher mit dem anwalt zu drohen wenn alles andere nicht klappt
 
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naja 2006 wielange ist die letzte reparatur her ? ... irgendwann ist halt Garantie auch mal rum ...
 
scryed schrieb:
edit , ob MM nun fachlich geeignet ist lassen wir mal außen vor (ich persönlich halte 90% der in der technikabteilung angestellten leute für totale nullen) ;D am besten nochmal vorbei gehen reinschaun ob ein anderer hinter dem tresen sitzt und notebook abgeben ... hm für sowas wäre glaub eine rechntschutz gut macht sich dann leicher mit dem anwalt zu drohen wenn alles andere nicht klappt

Das Book ist schon SO lange ausserhalb der Garantie, dass MM damit eh nichts mehr am Hut hat. Das dürfte alles nur noch über die Serviceabteilung/Werkstatt des Notebookherstellers gehen.

Ergo: Im MM können noch so doofe Leute stehen, egal ists trotzdem. Die Werkstatt wird für das Book sicherlich eine Akte angelegt haben, die Seriennummer werden die ja wohl checken bei neuen Servicefällen. Daher steht dort auch in Zukunft, dass sie die Garantie schon einmal abgelehnt haben.
 
falsch er hatte es vor circa einem jahr in der reparatur gehabt und auch dafür bezahlt

der grund für die ablehnung ist aber keiner , der ist nur vorgeschoben

schaut euch doch bitte den ersten beitrag vom thread ersteller genauer an
 
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Ich verstehe nicht, wie lang ist denn die Garantiezeit? Dezember 2006 bis jetzt :confused_alt:

Die Verjährung beginnt bei Austausch schließlich nicht neu.

Du musst dich also auf die Gewährleistung für die Reparatur berufen.

Die Begründung mit dem fehlenden Treiber kann ich nicht nachvollziehen. Um dagegen anzugehen wird ein Gutachten nötig sein. Die Argumentation, dass diese Begründung offensichtlich Blödsinnig ist, ist im Zweifel vor Gericht so nicht haltbar. Da es privatrechtlich ist, muss du hier evtl. den Nachweis erbringen.
 
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soviel ich weiß gibt es hersteller die geräte kostenpflichtig reparieren und auf die getauschten teile überhaupt keine garantie geben, müssen sie auch nicht!
nur die 2 jähre gewährleistung müssen sie dir geben und die bringt meistens nicht viel.
war so bei einem lenovo R60, monitor defekt, kostenpflichtig getauscht, nach 3 monaten schon wieder, pech gehabt.

hp gibt glaub ich auf getauschten teile 6 monate garantie, und denen ist egal was installiert ist

was ist dass für ein modell das immer wieder das gleiche hat? solche grafikprobleme gabs doch nur bei der 8000 serie von nvidia
 
Nein es geht nicht um die Gewährleitung des Notebooks. Sondern er hat eine Rep. durchführen lassen und die getauschten Teile und damit auch das Grafikmodul hat natürlich dann wieder 2 Jahre Gewährleitung.

Wenn etwas auf Garantie getauscht wird verlängert das natürlich nicht die Gewährleistung, er hat aber ja dafür bezahlt. Damit muss er beweisen das dieser defekt bereits vor vor einem Jahr an dem Bauteil war. Das sollte ja auf Grund der häufigkeit des def. kein Problem sein.
 
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edit: vorposter war schneller
 
ist schon klar aber die gewährleistung bringt ja nicht viel! er wird sein gerät ja nicht reparieren lassen und 3-4 monate nicht einschalten und dann sagen es war scho so seit der reparatur
 
Du hast auf die neuen, von dir bezahlten Teile eine Gewährleistung. Die Reparatur selbst ist ein Werkvertrag. In wieweit da die Gewährleistung greift, kann ich nicht sagen. Vermutlich garnicht.
Wenn der Fehler z.B. durch eine unterdimensionierte Kühlung, einen Serienfehler o. ä., verursacht wird, an dem eigentlich der Hersteller Schuld hat, sieht es für dich schlecht aus. Der Hersteller haftet dafür nach Ablauf der Gewährleistung und Garantie nicht mehr.

Sprich, wenn das Notebook einen Fehler hat, der immer die GPU grillt, und diese regelmäßig ausfällt, haftet niemand mehr dafür und du bleibst darauf sitzen.
 
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Ein halbes Jahr muss der Hersteller bzw. die Werkstatt ihm beweisen das er den Fehler verursacht hat ... dannach muss er es beweisen das der Fehler nicht durch ihne verursacht wurde. Und da genau dieser Fehler schon bei zwei Modulen aufgetretten ist sollte es kein Problem sein dort recht zu bekommen.
 
Wie gesagt, wenn der Fehler Bauart-bedingt ist und regelmäßig Auftritt, wie es offenbar hier der Fall ist, ist sowohl die Reparaturwerkstatt wie auch der Ersatzteilehersteller zu entlasten. Der Notebookhersteller haftet dafür nur in den ersten 2 Jahren oder im Rahmen seiner freiwilligen Garantie. Wenn das Ersatzteil an sich (systematisch) nichts taugt, kann man das auch nur schwer beweisen. Du wirst in jedem Fall ein Gutachten brauchen, um überhaupt den Schuldigen zu finden. Und das lohnt sich nicht.

Ich befürchte, du bleibst auf deinem kaputten Notebook sitzen.
 
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ich habe mich auf die gewährleistung bezog und nicht auf garanti/gewährleistung des ganzen notebooks , und laut seinem bericht hat er in diesem einem jahr das ganze spiel schon 3 mal gehabt ... und nun kommt die ausrede

gewährleistung bei neuwahre beträgt mindestens 2 jahre (grafikmodul ist neuware) , an die hat sich der händerl zu halten , er kommt nun mit der ausreden weil ihnen anscheindent die reparatur zu teuer wird ...
und diese ausrede ist hinfällig . windows 7 wird und das ist fakt wird nicht verantworltich sein das dieses grafikmodul gegrillt wird , auch wenn es keine treiber geben sollte die es sehr wohl gibt kann es höchsten passieren das nicht das volle potenzial der hardware genutzt wird
 
Soweit ich mich erinnere, hatte Nvidia eine Zeit lang enorme Probleme mit ausfallenden mobilen GPUs.

Da sich der gleiche Fehler immer wiederholt, liegt er vermutlich nicht in der Grafikeinheit, sonder woanders. In diesem Fall wurde zwar die Reparatur korrekt ausgeführt, aber es verbleib ein systematischer Fehler im Gerät. Den muss erstmal irgendjemand feststellen. Ohne weitere Fachmeinung geht nichts mehr.

Außerdem ist es durchaus möglich, die Gewährleistung bei unsachgemäßen Gebrauch zu verweigern. Die Beweislast, dass falsche Treiber keine Probleme verursachen, liegt beim Benutzer.
 
glaub das ist eine unendliche geschichte hier jeder hat eine eigene meinung dazu (darf er auch), damit wird im leider auch nicht geholfen ,
ich sehe jedenfals nicht windows 7 als verursacher mit dem die reklamation der grafikeinheit abgelent wurde , und wiso muss er es beweisen das keine falschen treiber benutzt hat vieleicht hat er dies ja auch nicht ... könnte ja dann bei firma bei jedem rma / rep antrag machen sich was aus den fingern saugen behaupten der kunde würde es unsachgemäss benutzen
 
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