A
abulafia
Gast
Naja, den Beweis, dass er ihn benutzt hat, hat er ja geliefert. Und ein unbedarfter Außenstehender kann durchaus eine Abhängigkeit eines Grafikkarten-Schadens vom Grafikkarten-Treiber vermuten, so dass hier ohne Zweifel ein Streitpunkt liegt. Man kann diesen Einwand nicht einfach so abtun. Ferner kann der Benutzer tatsächlich durch Nutzungsbestimmungen an einen speziellen Treiber gebunden sein. Das ist bei Notebooks durchaus üblich. Die normalen Nvidia Treiber lassen sich dadurch oft nicht einfach auf Notebooks installieren. Wer sich nicht daran hält, könnte durchaus selbst das Risiko übernehmen müssen und könnte anschließend in der Nachweispflicht stehen, dass der Schaden nicht auf seinem Fehlverhalten beruht. Andersherum führt dieses dann auch nicht automatisch zum Garantie oder Gewährleistungsverlust. Der Hersteller könnte hier genauso in der Nachweispflicht stehen. In Zivilverfahren besteht ja grundsätzlich eine gegenseitige Beweislast. Dieser Nachzukommen ist in diesem Fall eher schwierig. Am Anfang stehen hier nur Behauptungen. Außerdem ist das Verschulden eines Dritten möglich, z. B. kann es Designmängel der GPU-Kühlung u.ä. geben.
Wer Recht hat ist hier meiner Meinung nach am Ende egal, da der Aufwand und die Kosten für den Kläger und das Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, in keinem Verhältnis mehr zum Schaden stehen. Wenn du zu Ende denkst, musst du Klage einreichen, in Vorkasse gehen, es wird lange dauern und am Ende hast du gute Chancen, auf deinen Kosten sitzen zu bleiben oder komplett zu verlieren.
Wer Recht hat ist hier meiner Meinung nach am Ende egal, da der Aufwand und die Kosten für den Kläger und das Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, in keinem Verhältnis mehr zum Schaden stehen. Wenn du zu Ende denkst, musst du Klage einreichen, in Vorkasse gehen, es wird lange dauern und am Ende hast du gute Chancen, auf deinen Kosten sitzen zu bleiben oder komplett zu verlieren.
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