Garantie/Rückerstattung PDA

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Willüüü

Gast
Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich habe einen PDA mir gekauft von FSC und habe Probleme mit dem Gerät, darauf hin verschickte ich das Gerät an den Hersteller, der Händler meinte ich soll das so machen. Ich legte ein Schreiben bei in dem ich klar schilderte welche Fehler das Gerät hat. Darauf hin kam das Gerät zurück und machte immernoch die gleichen Probleme. Ich rief bei der Hotline an und wartetet über 10 Minuten in der Warteschleife und dort wurde mir gesagt ich solle das Gerät wieder einschicken. Gesagt getan, darauf hin kam das Gerät vor kurzem bei mir an und funktionierte immernoch nicht einmandfrei. Ich habe mal gelernt das nach 2 Nachbesserungsversuchen der Händler den Kaufpreis rückerstatten muss. Stimmt das jetzt genau? Des weiteren habe ich gelernt wenn ein Hersteller eine Angabe macht und für ein Gerät, in diesem Falle auf der Originalen Webseite des Herstellers und das Gerät hat nicht genau diese Spezifikationen und hält nicht diese ein, in meinem Falle die Akkulaufzeit kann man auch Nachbesserung fordern.

Danke für Hinweise.

Gruß

Willüüü
 
Das mit der Akkulaufzeit wirst Du halt schlecht nachweisen können, bzw. das wird wohl kaum akzeptiert werden, wenn es jetzt nicht wirklich um 100 Stunden abweicht.

Zu dem anderen Fall: normalerweise muss der Händler für die Sachmängelhaftung/Gewährleistung aufkommen. Dieses ist im BGB verankert und man geht seit Anfang 2002 davon aus, dass bei zwei misslungenen Reparaturversuchen des gleichen Fehlers der Kaufpreis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht werden kann.

Nun hat Dich der Händler aber an den Hersteller verwiesen, was bei zusätzlicher Garantie auch normal ist. Doch leider darf jeder Hersteller seine Garantiebestimmungen so festsetzen, wie er möchte, da das eine freiwillige Leistung von ihm ist. Wenn das Gerät also 1 Jahr Garantie hätte, müsstest Du Dich im Normalfall innerhalb dieses Jahres direkt an den Hersteller wenden, selbst wenn dieser das Gerät 10 Mal reparieren wollte.

Natürlich machen das nicht alle Händler so und übernehmen schon beim ersten Mal das Ganze, und auch die Hersteller wollen die Kunden natürlich nicht vergraulen und halten die Zahl der Reparaturversuche moderat, aber ich denke, dass bei Garantien in der Regel 3 Reparaturversuche noch Standard sind, wie es einst auch bei der Gewährleistung der Fall war.
 
Weil ich kürzlich in der Schule das Thema hatte und meine BP(Betriebswirtschaftliche Prozesse) Lehrerin meinte das es aktuell geändert wurde und jetzt gesetzlich so aussieht das nach 2 Nachbesserungsversuchen Umtausch oder Geldrückerstattung ist. Ich bin schon ziemlich sauer, viel Geld für Telefonsupport und Post ausgegeben. Wenn Fujitsu Siemens es jetzt nicht schafft den PDA repariert zurück zu schicken dann soll ich mich an den Händler wenden und Umtausch seinerseits oder Rückerstattung fordern?

Gruß

Willüüü
 
wie in den garantiebedingungen von fsc zu lesen ist:

Nicht unter die Garantie fallen:

(u.a.)

- nachlassende Kapazität von Akkumulatoren

so wirst du also meiner meinung nach nichts erreichen, hat der akku nicht die test oder in der werbung angepriesene kapazität oder leistung fällt das unter diese regelung.

Auf Deutsch - Pech gehabt. Nur weil dein Akku eine schlechtere Kapazität hat als Angeboten kannste den nicht auf Garantie tauschen lassen, da hätteste von deinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen müssen.

Du kannst es bei deinem Händler versuchen (würde ich auch machen), vielleicht ist er kulant genug das Gerät zu tauschen, aber streng genommen müsste er es nicht.

die Garantiebedingungen gibts übrigends im Supportbereich von der fsc-homepage
 
@ Willüüü

Naja, wie gesagt, so aktuell ist das auch nicht mehr. Die Regelung gibt es seit 1.1.2002. Sie gilt aber eben nur für die Gewährleistung und nicht für die Garantie.

Wann hast Du denn das Gerät gekauft und wieviel Garantie gibt es insgesamt darauf? Falls es also über den Hersteller nicht klappen sollte, kannst Du es ja nach Ablauf der Garantiezeit (falls diese unter 2 Jahren beträgt) nochmal über den Händler versuchen. Frag doch mal FSC, wie viele Versuche die beanspruchen. Wenn die z.B. in der Garantie 3 Versuche festgelegt haben und diese alle aufgebraucht sind (immer für denselben Fehler), dann ist auch FSC verpflichtet den Preis zu mindern, Dir ein neues Gerät zu schicken oder eben Dein Geld rauszurücken. Du darfst es Dir selbst aussuchen.

Wie [Moepi]2 aber auch sagte, könntest Du den Händler mal gleich auf die Probleme ansprechen, jedoch wird das mit dem Akku kaum zur Wandlung reichen. Aber vielleicht hast Du ja noch andere Probs zu bieten.
 
Man muss hier wieder mal Aufpassen, was die Ausdrücke Gewährleistung und Garantie betrifft. FSC kann imho den Akku aus der Garantie durchaus ausschließen, aber die Gewährleistungspflicht besteht trotzdem.
Beschwere dich nochmals bei FSC, lass dich nicht abwimmeln sondern ggf. an höhere Stellen durchstellen. Schreibe dir alle Namen und Aussagen auf und signalisiere deine offensichtliche Unzufriedenheit. Sei nicht unfreundlich, aber fordernd!
Erfahrungsgemäß bringt es schon einiges, wenn man wiederholt deutlich macht, dass man das Gerät ja aufgrund der Reparaturzeiten (von Einschicken bis Rücksendung) kaum verwenden konnte und dass man daher sehr unzufrieden ist und nun Entgegenkommen seitens der Firma erwartet.
 
Es ist in meinen Augen immer ein Fehler, wenn man nicht direkt beim Händler reklamiert und sich direkt an den Hersteller wendet.
Somit entläßt man den Händler aus seinen Pflichten.
Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen, also soll der auch zusehen das ich ein vernünftiges Gerät bekomme. Es kann nicht sein, dass der Händler sich dieser Pflicht entledigt und MICH auf den Versandkosten zum einschicken sitzen läßt.

Also, zunächst immer den Händler in die Pflicht nehmen.
Wenn der 2x nachgebessert hat, Kaufpreis zurückverlangen oder sich das gleiche Gerät noch einmal Nagelneu geben lassen. Es ist sein Problem, nicht eures. ;)

Ich erlebe es auch Tag täglich, dass die Händler ihre Kunden direkt an mich verweisen, weil Sie keine mühen und vorallem kosten haben wollen. Aber so läuft das nicht. Ich habe nichts dagegen einen Garantieaustausch wenn der Händler nicht mehr existiert, aber ansonsten ist der Dienstweg einzuhalten. :cool_alt:
 
Vielen Dank an euch, habe das Gerät jetzt ein letztes Mal an FSC geschickt, die sollen sich das nochmal anschauen, wenn ich jetzt wieder das gleiche Gerät zurückbekomme und feststellen muss das wieder nichts gemacht wurde dann werde ich den Händler sofort anrufen und verlange austausch des Gerätes oder sofort mein Geld zurück.

Gruß

Willüüü
 
@ GRAKA0815

Es ist doch aber sogar im BGB verankert, dass zuerst eine Garantie des Herstellers greift, wenn vorhanden. Weiß zwar gerade den Paragraph nicht mehr auswendig, aber irgendwo steht das drin.

Und wenn man z.B. im Versandhandel bestellt hat, trägt man ja auch die Kosten fürs Einschicken zum Händler. Oder auch bei einem Händler vor Ort kriegt man sein Spritgeld nicht zurück, wenn man ihm ein defektes Gerät bringt...
 
Willüüü schrieb:
Ich habe mal gelernt das nach 2 Nachbesserungsversuchen der Händler den Kaufpreis rückerstatten muss. Stimmt das jetzt genau? Des weiteren habe ich gelernt wenn ein Hersteller eine Angabe macht und für ein Gerät, in diesem Falle auf der Originalen Webseite des Herstellers und das Gerät hat nicht genau diese Spezifikationen und hält nicht diese ein, in meinem Falle die Akkulaufzeit kann man auch Nachbesserung fordern.

Danke für Hinweise.

Gruß

Willüüü


Das eine ist eine Garantie des Herstellers (= Übernahme einer Garantie für feherfreies Funktionieren, Eigenschaften etc pp) - das andere ist die kaufrechtliche Gewährleistung.
Um es kurz zu machen: hast Du das Gerät innerhalb der letzten 2 Jahre gekauft und tritt dabei ein Fehler auf, der einen Sachmangel darstellt und die Funktionsweise des Gerätes eingeschränkt usw usf, dann kannst Du auch ein neues Gerät verlangen. Du hast ein wahlrecht. Du ußt das Gerät NICHT erst einschicken und mußt NICHT erst eine Chance zur Reparatur geben. Im Werkvertragsrecht ist das anders, hier hat der Werkunternehmer ein Wahlrecht und kann zuerst verlangen, nachzubessern und den Mangel zu beheben.
Jetzt, da das Gerät 2x zurückkam und noch immer defekt ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
 
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