Garantie und Gewährleistung bei Privatkauf

S4b0teuR

Lieutenant
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Feb. 2014
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Moin, ich hatte schon mal eine ähnliche Problematik hier geschildert.

Nun möchte ich mich vor dem Kauf informieren:

Wenn ich eine PS4 privat kaufe und eine Abtretung bekomme, dann habe ich zwar keine Garantie über den Hersteller, aber die Gewährleiszung über Alazon bleibt erhalten, korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
 
Die Pflicht der Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag der zwischen dem Händler und dem Käufer geschlossen wird. Wenn der Käufer die Ware an Dritte (in dem Fall dich) weitergibt hast du keinen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen und somit auch keine Gewährleistungsansprüche.

Durch eine Abtretungserklärung kann jedoch der Dritte bemächtigt werden die Ansprüche für den Erstkäufer geltend zu machen.

Hauptproblem: Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweislast, dass ein defekt bereits bei Gefahrübergang (also ursprünglichem Kauf beim Händler) vorlag. Diesen defekt kannst du kaum bis gar nicht erbringen womit die Gewährleistung für dich mehr oder weniger wertlos wird und du immer auf Kulanz des Händlers angewiesen bist.
 
Auf die Beweisproblematik hinzuweisen, ist richtig. Allgemein wird jedoch das Problem größer dargestellt, als es ist.

Im Übrigen wird durch die Abtretung tatsächlich das (Gewährleisungs-)Recht auf den Zweitkäufer übertragen. Lediglich, wenn eine solche nicht wirksam ist, bietet sich etwa die Variante an, den Zweitkäufer die Rechte des Erstkäufers in Vertretung durchsetzen zu lassen.
 
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