Garantie vom Xperia Z bzw ZL

Skullx

Cadet 4th Year
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Juli 2011
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117
Moin Moin,

hätte mal ne Frage zum Xperia Z.

Angenommen ich kaufe mir ein Xperia Z und nach 1 oder 1.5 Jahren macht der Akku ncihtmehr richtig mit (entschieden weniger Laufzeit z.B)

Wäre das mit der Garantie abgedeckt?

Mir macht der fest verbaute Akku irgendwie Sorgen.

PS: Wäre es theoretisch möglich, den Akku beim Z bzw ZL zu tauschen? Mit fummel Arbeit oder so.

LG

Felix
 
die frage ist gut und die antwort würde mich auch interessieren, da ich mir das xperia z auch holen möchte.
 
Auf einen Akku selbst wirst du wohl nirgendwo Garantie finden, da gilt immer nur die gesetzliche Gewährleistung, also steht der Händler dafür gerade. Allerdings muss du nach 6 Monaten beweisen, dass du das Gerät sachgemäß benutzt hast, und bereits die Tatsache, dass es dir mal runtergefallen ist, kann u.U. dazu führen dass der Händler auf die Gewährleistung verzichtet. Natürlich gibt es hier auch Unterschiede bei den Händlern, v.a. große Onlineshops sind da kulanter.

PS: Theoretisch kann man den Akku bei jedem Gerät wechseln. Alles was zusammengebaut wurde, kann man irgendwie auch wieder auseinandernehmen. Aber ohne Werkzeug und Kentnisse unmöglich, ist ja ein Unibody.
 
Das stimmt so nicht da der Akku fest verbaut ist hast du auf den Akku genauso 2 Jahre Garantie wie auf das Handy selbst.
 
Ich habe es vllt etwas falsch formuliert:
Man hat keine Garantie darauf, wann der Hersteller einen schlappen Akku als defekt ansieht.

Und nein, Sony bietet nicht 2 Jahre auf den Akku, sondern nur 1. Das Hauptgerät selbst hat aber 2 Jahre.
Das machen fast alle so, Nokia z.B. 2 Jahre auf Gerät, 6 Monate auf Akku. Apple 1 Jahr, mit Care Protection Plan (70€) 2 Jahre.

Aber bezüglich der Kulanz bist du beim Händler fast immer deutlich besser dran, als beim Hersteller in Sachen Akku, hab hier bereits schlechte Erfahrungen mit Nokia, Apple und LG gemacht. Notebooksbilliger und Cyberport dagegen haben die Geräte ohne meckern umgetauscht.
 
In den Garantiebedienungen vom Xperia Z steht:
Unsere Garantie
Nach Maßgabe der Bedingungen dieser eingeschränkten
Garantie garantiert Sony, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des
Ersterwerbs frei von Konstruktions-, Material- und
Fertigungsfehlern ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt für Ihr
Mobilgerät für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem
ursprünglichen Kaufdatum des Produkts und für eine Zeitraum
von einem (1) Jahr nach dem ursprünglichen Kaufdaten für
jegliches Originalzubehör des Produkts (wie z. B. Akku,
Ladegerät oder Freisprecheinrichtung), das im Lieferumfang Ihres
Geräts enthalten war.

Du hast jedenfalls 2 Jahre Gewährleistung wobei es nach 6 Monaten eventuell schwer wird den Beweis zu erbringen dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
Ich würde dir daher empfehlen bei einen Händler zu bestellen der in den meisten Fällen auf einen Beweis verzichtet.
 
Nach dem Wortlaut gelten die 2 Jahre auch für den Akku, denn er befindet sich nicht im Lieferumfang, sondern im Gerät. Der Lieferumfang bezeichnet ja wie die anderen beiden Beispiele zeigen, materielle Güter, die ebenfalls und vorallem zusätzlich zum Gerät an sich, in der OVP enthalten sind.

Aber ob man damit durchkommt? Und wer will das schon ausfechten ... :)
 
Die Beweislastumkehr gilt nur für Gewährleistung, nicht für Garantie. Wäre schön, wenn das nicht immer alle Leute durcheinander bringen würden.

Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers
Gewährleistung = Gesetzlich verankert und vom Händler geleistet.
 
Also könnte man abschließend sagen, wenn ich ein HTC One oder ein Xperia Z bei sagen wir Cybersport oder getgoods oder so kaufe, hab ich 2 jahre Garantie auf Akku Handy und alles was drin und dran ist? (Nur hatl auf das was dabei liegt nicht, á la Kopfhörer Ladegerät etc)
 
Wenn du mit Garantie die gesetzliche Gewährleistung meinst dann ja, ansonsten müsstest du beim One in den Garantiebedingungen von HTC nachschauen.
 
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