Garantieanspruch Graka

Starwoolf

Lieutenant
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Feb. 2004
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Hab mal ne Frage wegen Garantie für Graka an euch.

Man würde privat eine Graka (OVP und ungebraucht) kaufen, die derjenige als Geschenk bekommen hat. Jener verkauft sie nun, hat aber keinen Kaufbeleg/Rechnung. Wie verhält sich das nun im Falle eines Garantieanspruchs? Es handelt sich um eine GTX 970 von Inno3D.
Kann man mir da wer mit Auskunft helfen?

Danke
Starwoolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Verkäufer als Privatperson verkauft, muss er keinerlei Garantie/Gewährleistung bieten.
Wo er sie herhat, ist erstmal irrelevant. Könntest Garantieansprüche gegen den Hersteller haben - wenn du die entsprechenden Unterlagen hast UND der Hersteller die Garantie nicht nur dem Erstkäufer anbietet.

Da die Karte wohl irgendwann mal von einem Händler gekauft wurde, bestehen diesem gegenüber Gewährleistungsansprüche - zunächst einmal aber auch nur für den Erstkäufer. Dieser könnte Sie aber schriftlich übertragen, soweit ich weiß. Aber auch hierfür würden erstmal die Kaufunterlagen des Erstkäufers benötigt.
 
An DARKSCREAM;
Mit dieser vielsagenden Auskunft bin ich genauso schlau wie vorher auch.
 
Könnte ja auch vom LKW gefallen sein, oder so in der Art!
Keinen Kaufbeleg, keine Garantie, ist das so schwer?
 
Dann schreib das doch so dirket klar und verständlich.
 
Steht doch alles hier.

Gewährleistungsansprüche hast Du keinerlei dem Verkäufer gegenüber.

Und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller nur, wenn der Hersteller sie Dir als Zweitkäufer und ohne Rechnung gewährt. Und ob er das tut, das kann Dir der Hersteller beantworten. idR gibts aber keine Garantie ohne Rechnung. Und auch oft nicht gegenüber einem Zweitkäufer.
 
Das ist klar und deutlich. Also einfach Finger Weg. Hat man auch Ärger gespart.

Danke.
Starwoolf
 
Meines Wissens wickelt Inno3D ihre Garantieansprüche über den Händler ab.

Also brauchst du zwingend die Originalrechnung von demjenigen der die Karte dem Verkäufer geschenkt hat - Gewährleistung kannst du dir übertragen lassen.
 
Moment. Der Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, muss dies aber auch erklären. Tut er das nicht, ist er zur Gewährleistung verpflichtet.
 
Diese typische Formulierung unter den Angeboten bei eBay scheint aber wirksam zu sein. Ich habe da zwar schon ewig nichts mehr von Privatpersonen gekauft, aber "damals" stand es unter jedem Angebot.

Was natürlich immer bleibt, ist der Anspruch, die Ware so geliefert zu bekommen, wie man sie bestellt hat. Wenn eine funktionstüchtige Karte beworben wird, hat sie natürlich bei Ankunft zu funktionieren.
Um sich abzusichern, würde ich aber einen versicherten Versand nehmen, denn das Transportrisiko trägt der Käufer (zumindest bei Privatpersonen).

Sollte Sie danach kaputt gehen, stehste aber wohl im Regen. Außer du findest den Erstkäufer und bittest ihn freundlich, das zu übernehmen. Dann KÖNNTE es mit der Reparatur vielleicht noch was werden.

Kannst natürlich auch versuchen, die Karte direkt an den Hersteller zu senden - das frühstmögliche Verkaufsdatum geht ja aus dem Produktionsdatum hervor. Ob das aber überhaupt nur den Hauch einer Chance hat zu funktionieren, müsste man den genauen Garantiebedingungen des Herstellers entnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn keine Rechnung vorhanden ist, dann kann es auch niemals die 2 Jahre Gewährleistung geben (gegen den Hersteller). Relativ einfache Sache!
 
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