Garantieverlust durch ankleben des Ohrpolsters?

ProGunShooter

Lt. Commander
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Hallo alle zusammen, da ich nicht so Recht weiter weiß, wollte ich mal eure Meinung dazu hören.

Mein Onkel hat sich im Juni diesen Jahres die Yamaha HPH Pro 500 gekauft. Bei diesem waren seit dem beide Ohrpolster abgegangen und er hat sie wieder angeklebt.

Mittlerweile ist eine Seite des KH defekt und gibt keinen Ton mehr von sich. Auf Nachfrage beim Verkäufer bezüglich Garantie wurde diese abgelehnt. Die Begründung dafür ist das durch das Ankleben der Ohrpolster angeblich eine unsachgemäße Reparatur durchgeführt wurde und somit die Garantie erloschen sei.

Nun zu meiner Frage: Ist es denn überhaupt rechtens die Garantie wegen so etwas abzulehnen? der Defekt der Elektronik hat ja mit dem Ohrpolster nichts zu tun und das KH-gehäuse wurde auch nicht geöffnet.

Kann ich hier auf das Recht der Garantie pochen und eine Reparatur einfordern, wenn nötig auch durch gerichtliche Schritte?

VG und danke für euren Input.
 
Gewährleistung sollte doch noch greifen.
Solange da kein Kleber reingelaufen ist sehe ich da kein Problem.
Sonst eventuell mal Yamaha anschreiben.
 
Wenn der Verkäufer behauptet, dass der Fehler durch die unsachgemäße Reparatur entstanden ist und er deshalb eine Gewährleistung ablehnt, dann hast Du ein Problem. Nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel nicht durch seine unsachgemäße Behandlung entstanden ist.

Da macht es eher Sinn, wie Drikkes schon geschrieben hat, zu versuchen den Schaden über die Garantie des Herstellers abzuwickeln und zukünftig den Verkäufer zu meiden.
 
Was hat der Händler mit der Garantie zu tun? Richtig, gar nichts. Geh an den Hersteller ran, @Drikkes hat den Link dafür schon reingesetzt.
Mit Juni diesen Jahres bist du aber vielleicht noch vor der Beweislastumkehr der Gewährleistung. Da war die eigenständige "Reparatur" schon dumm.

Für Garantie / Gewährleistung ist es in der Regel egal ob du den betroffen Bereich "repariert" hast. Ist das Produkt offensichtlich manipuliert oder beschädigt dann greif meist keins von beiden.

PS:
Kann ich hier auf das Recht der Garantie pochen und eine Reparatur einfordern, wenn nötig auch durch gerichtliche Schritte?
Die Frage zu beantworten wäre dann doch ein Schritt zu weit Richtung Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:
ProGunShooter schrieb:
Ist es denn überhaupt rechtens die Garantie wegen so etwas abzulehnen?

Ich würde empfehlen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung in Erfahrung zu bringen.
Und schon kannst deine Frage selber beantworten.
Nur so nebenbei, es besteht kein "Recht" auf Garantie, nur auf Gewährleistung!
 
Danke für die ganzen Antworten.

Leider fragen die älteren Herren meist nicht bevor sie irgendetwas machen. Vor allem musste er ja in seiner Nachricht unbedingt noch erwähnen es selbst repariert zu haben.🤣

Werde mich wohl dann Mal direkt an Yamaha wenden.
 
Statt zu versuchen noch irgendwelche Garantieleistungen zu bekommen, würde ich diese Energie eher in einen weiteren Reparaturversuch stecken. Zumindest kann man mal schauen, ob man zerstörungsfrei an das Innenleben kommt.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist da einfach nur ein Kabel von der Lötstelle gebrochen, eine Sache von 5 Minuten.
Elektronik ist in solchen Kopfhörern keine verbaut.
 
leipziger1979 schrieb:
Nur so nebenbei, es besteht kein "Recht" auf Garantie, nur auf Gewährleistung!
Es besteht kein genereller Anspruch auf Garantie, ja. Das ist hier aber stark aus dem Kontext gerissen.
Beim Kauf wurde hier eine Herstellergarantie mit erworben, also besteht hier auch ein Recht(sanspruch) drauf.
 
Andreas_ schrieb:
Wenn der Verkäufer behauptet, dass der Fehler durch die unsachgemäße Reparatur entstanden ist und er deshalb eine Gewährleistung ablehnt, dann hast Du ein Problem. Nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung

Nur zur Richtigstellung, die beweislastumkehr greift in den ersten 6 Monaten, nicht danach.
 
calippo schrieb:
Statt zu versuchen noch irgendwelche Garantieleistungen zu bekommen, würde ich diese Energie eher in einen weiteren Reparaturversuch stecken. Zumindest kann man mal schauen, ob man zerstörungsfrei an das Innenleben kommt.
Würde ich nicht. An Yamaha wenden, in der Preisklasse darf alleine das mit den Ohrpolstern nicht sein. Denke die werden nicht versuchen den Kunden so hart zu verschrecken (wenn nichts beim Kleben beschädigt wurde) - den Kunden ist man für immer los.
 
Ich kenne diesen Kopfhörer nicht, daher kann ich nicht beurteilen, wie leicht der sich öffnen lässt.
Mit geklebten Ohrpolster geht das vielleicht gar nicht, ohne das Ohrpolster zu zerschneiden. Da müsste Yamaha schon sehr kulant sein, das nicht in Rechnung zu stellen.

Bei DT770 Pro zieht man die Ohrpolster ab, dreht drei Schrauben raus und schon ist man an den Kabeln. Wenn dort ein Bruch vorliegt, dann ist der mit einem Lötpunkt repariert.
Solche Brüche treten ja immer wieder mal auf, meist außerhalb der Garantiezeit wenn man höherwertige Kopfhörer über viele Jahre nutzt. Warum nicht jetzt schon mal üben?

Aber das muss jeder selbst entscheiden. Mir tut es halt leid, dass wohl der größte Teil der defekten Kopfhörer entsorgt wird, obwohl diese Geräte meist sehr gut reparabel sind.
 
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