Gartenhütte ins Grundbuch eintragen

haunt

Lieutenant
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Juni 2010
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584
Hallo zusammen,
ich habe eine Gartenhütte ( in Absprache mit den Nachbarn ) in unserem Garten aufgestellt. Jetzt steht die halt nicht ganz baurechtlich ca. 30 cm von der Grunstücksgrenze entfernt ( Zaun ) damit man diese Streichen kann ohne jedesmal zum Nachbarn zu latschen, bzw. müsste dann der Zaun weg.

Kann ich das mit einverständnis des Nachbarn ins Grundbuch eintragen lassen?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung zu?

Gruß und danke,
haunt
 
Eintragen lassen kann man nur ganz allgemeine Überbauungsflächen, egal ob jetzt Holzhaus oder später einmal etwas massiveres an gleicher Stelle.
 
Guten Morgen,
ich habe mir vorher die Hessische Bauordnung durchgelesen und wir haben ein genehmigunsfreies Häuschen ( 2 x 3 x 2 m )
ohne Feuerstelle und Toilette ;)

So ganz verstehe ich es aber trotzdem noch nicht...

edit:
so ein Anruf in der Kommune brachte Aufklärung.
Also es ist wohl so:
Ich darf eine Hütte an die Nachbarschaftsgrenze setzten muss aber nicht. Was komisch ist, da ich die Garage an die Grenze setzten musste.
Ich kann die Gartenhütte also irgendwo im Garten platzieren und Nachbarn hätten keine rechtliche Handhabung. Die 30cm sind also Baurechtlich in unserer Gemeinde okay. Leider darf ich aber laut b-plan nur 5qm statt 6qm haben :D und müsste nun einen Befreiungsantrag and das Kreisamt schicken.
 
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