untot
Lt. Commander
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Da sind wir aber wieder beim Vollzugsdefizit. Das Waffenrecht sieht bereits unangekündigte Kontrollen der Aufbewahrung vor. Leider fehlt bei viele Waffenbehörden das Personal um diese regelmäßig durchzuführen. Es scheitert also auch da nicht an fehlenden Gesetzen sondern an der mangelhaften Umsetzung.CCIBS schrieb:Schließt halt leider nicht aus, dass der deprimierte Nachwuchs, nicht doch den Schlüssel zum Waffenschrank von Papa findet, oder ob die Waffen da überhaupt gelagert werden. Kann mich jetzt nicht erinnern, dass der Waffenschrank von meine Vater jemals von jemand kontrolliert wurde, ob alle registrierte Waffen sich darin befinden. Aber ich müsste ihn mal fragen. 100 % sicher bin ich mir nicht.
Der Schlüssel darf auch nicht zugänglich sein. Daher bietet es sich an den ersten Schrank mit reinem Zahlenschloss zu kaufen. Es gab auch schon einen Fall, bei dem einem Waffenbesitzer die Erlaubnis entzogen wurde, weil Schmuck der Ehefrau im Schrank gelagert war. Da hat man dem Herren dann nicht mehr geglaubt, dass nur er Zugriff auf den Schrankinhalt hat.
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