GbR

ostar.live

Lt. Junior Grade
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Jan. 2008
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442
Servus Leute,

ich und ein Freund sind dabei irgendwas auf die beine zustellen ^^
Und zur zeit läuft das ja alles über ihm und da haben wir gesagt wir machen daraus GbR. das es über uns beide läuft... was für vorteiel und nachteile hat das und wie funktsoniert das ganze ? Was genau kann man denn machen wenn man GbR ist/hat ?? Und müssen denn beide sich erst mal selbständig machen oder ?? Wenn man GbR hat , müssen auch beide Personen für irgendwas bestimmen oder nicht?

z.B. : Arbeitsvertrag für aushilfen, müssen denn doch beide unterschreiben und das ganze oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorteile
- kein Notar und kein Eintrag im Handelsregister
- kein Mindestkapital/ Einlagekapital
- jeder Gesellschafter hat viele Mitbestimmungsmöglichkeiten
- keine Formpflichten bei Gesellschaftsverträgen
- gutes Ansehen wegen der privaten Haftung. ^^

Nachteile
- bei hohem Geschäftsrisiko ungeeignet
- volle Haftung jedes Mitgesellschafters einschließlich seines Privatvermögens !
- Baut einer shice, holt man sich u.U. bei dem das Geld, wo man das meiste zu holen vermutet. ^^


Und bei den Nachteilen ist der Punkt, warum ich eine GmbH (Kapitalgesellschaft) immer vorziehen würde. Oder man machts quasi alleine.
Habe genug Reinfälle mit GbR in meinem Bekanntenkreis erlebt, wehedem einer wird mal abtrünnig.
Man kann auch eine vorhandene (Papier-) GmbH sehr günstig und unkompliziert erwerben, da wird dann der Gesellschaftszweck usw. geändert.
Allerdings ist hier ein Notar nötig. Hält sich aber im Rahmen.
 
Was für fälle denn wenn ich mal fragen darf? Was genau meinst du denn mit scheißebauen ?? Was kann man da denn großartiges machen ?
 
Ach alles, was man sich in seinen kühnsten Träumen vorstellen kann. ^^ Es kann ne lange Zeit gut gehen, bis es eben - durch welche Gründe auch immer - nicht mehr gut geht. Wenn Du da nicht besonders konfirm/ fit drinnen bist, lass es besser oder informiere dich vorher über Rechtliches und Gesellschaftliches nochmal gründlichst. Nur ein gutgemeinter Tipp.

Du hast allerdings umfängliche Kontrollmöglichkeiten. Nur wenn dennoch jemand was verzapt hat, dann bekommst Du mit die Schwierigkeiten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
 
Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind wirklich gern gesehen.
Dennoch solltest du dich genauer erkundigen. Die GbR steht in Konkurrenz zur GmbH und zur immer populärer werdenden Limited.
http://de.wikipedia.org/wiki/Limited

Möglicherweise will dich dein Freund ja ins Boot holen, weil man dir besser pfänden kann und er gleich eine neue Firma gründen kann :lol:
 
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ostar.live schrieb:

In einer GbR haftest du mit deinem privatn Vermögen, auch für die Schulden, die der andere Geschäftspartner macht. Prüfe genau wie das Konzept aussieht, die Finanzierung, die Kundenlage und Geschäftsidee, die Konkurenz und und und.


ostar.live schrieb:
...z.B. : Arbeitsvertrag für aushilfen, müssen denn doch beide unterschreiben und das ganze oder ?

Nein, im Prinzip ist jeder Gesellschafter berechtigt Verträge im Namen der GbR abzuschließen, die auch für die anderen Gültigkeit haben. Ihr könnt in einem Gesellschaftervertrag aber Regelungen treffen, da gibt es ziemliche viele Freiheiten.

GbR hat den Vorteil, das Banken euch leichter Kredit geben, da ihr automatisch privat haftet für die Firma. Bei einer GmbH, die nur mit den Einlagen haftet bzw. dem Unternehmenswert/Anlagevermögen, werden Banken oftmals nur Kredite mit erweiterten Sicherheiten und Haftungsklauseln vergeben, wie dr persönlichen Bürgung des Kreditnehmers. Auch bei einer Limited wird man dann letzlich privat haften, wenn die Banken es so wollen.
 
ostar.live schrieb:
Was für fälle denn wenn ich mal fragen darf? Was genau meinst du denn mit scheißebauen ?? Was kann man da denn großartiges machen ?
Also wenn du schon sowas fragst dann lass es lieber sofort sein oder informiere dich vorab lieber sehr gründlich was alles passieren kann usw.!
 
So wie ich das sehe, habt ihr bereits eine GbR gegründet...

Abgesehen davon erkundige Dich am Besten bei Deiner lokalen IHK und nicht in einem Computerforum. Die meisten Infos gibt es auch dort im Übrigen kostenlos.
 
Mein Gott! Man gründet doch nicht ernsthaft - so ganz nebenbei - eine Gesellschaft (also ein Unternehmen), wenn man nicht den Hauch einer Ahnung von dem Thema hat. Da gibt es wahrlich bessere Möglichkeiten, etwa die einer stillen Gesellschaft, bei der man dem anderen einen Geldbetrag in die Hand drückt, auf seine Rendite wartet und sich ansonsten aus dem Geschäft heraushält.

Die GbR - wie auch in dem Link zur IHK-Berlin schön erklärt - ist am ehesten mit einer oHG zu vergleichen. Du hast zwei oder mehr Gesellschafter, die ihre Gesellschaft jeweils allein nach außen vertreten können und die alle den Kopf für den Laden hinhalten. Wenn also Gesellschafter A drei Porsche im Namen der GbR kauft, kann der Händler auch zu Gesellschafter B gehen und sich von ihm das Geld holen. So sieht es aus, und zwar unabhängig davon, was im Gesellschaftervertrag geregelt ist.

Also: Augen auf beim Arschkartenkauf. So ein Schritt will gut überlegt und durchgeplant sein.
 
Jede Gesellschaft die aus mehr als 1 Person besteht ist eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR), wenn keine andere Gesellschaftsform gewählt wird, der Gesellschaftervertrag bedarf nicht der Schriftform, es reicht wenn man sich mündlich einigt. Eine solche Gesellschaft wäre z.B. eine Fahrgemeinschaft, Lottospielgemeinschaft oder Wohngemeinschaft.
Nach § 705 ff. BGB sind die Vorschriften über die GbR zugleich Auffangvorschriften für alle übrigen Personengesellschaften. Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.
 
Wie werkam schon schreibt Bedarf es keiner Schriftform.

Allein durch die Absichtserklärung gemeinsamer geschäftlicher Tätigkeiten entsteht bereits eine GbR. Das war 2003 so, als ich Mitinhaber einer GbR war und das hat sich meines Wissens bis heute nicht geändert.
 
Aber noch mal gefragt: wieso sollte bereits eine GbR bestehen? Wo lest ihr das aus den Beiträgen heraus.
 
Im ersten Beitrag steht nur, dass er über eine GbR nachdenkt. Da ist noch nichts passiert.

Aber man muss nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Das wäre in der Praxis auch völlig überzogen, wenn man z. B. an eine Fahrgemeinschaft oder so denkt.

Aber sobald sich die beiden (m Gespräch) darauf geeinigt haben, dass sie in diesem Augenblick eine GbR gründen, ist dies auch schon geschehen.

Ich kenne eine GbR, die vergleichsweise groß ist, also mit einem halben Dutzend festen und noch viel mehr freien Mitarbeitern, mit entsprechend großen Büroräumen, Fuhrpark, gemensamem Briefpapier usw. - In solchen Fällen macht alles andere als ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag natürlich keinen Sinn. Ohne geht es meist auch gar nicht, etwa weil der Vermieter oder die Bank den sehen will.
 
Und zur zeit läuft das ja alles über ihm und da haben wir gesagt wir machen daraus GbR. das es über uns beide läuft
Daraus ersehe ich das sie darüber einig sind?
 
Wobei ich mich jetzt frage, ob man daraus auch eine gesamschuldnerische Haftung klarmachen kann.
 
Das liegt ja nun wohl daran wie die Beiden sich geeinigt haben, wenn erst mal ein Geschäft abgewickelt wurde, hat das schon Gültigkeit mit der Haftung. Wobei es dann wohl zu beweisen gilt, inwiefern sich die Beiden vorher einig waren, haben sie z.B. eine gemeinsame Kasse/Kontoverfügungsgewalt/Bankvollmacht usw..?
Also ohne was schriftliches in der Hand zu haben würde ich es auch anders lösen.
 
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