t-kay187 schrieb:
...da die Gesellschafter der GbR unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt haften.
...
Ein Gesellschafter kann im Außenverhältnis immer wirksame Rechtsgeschäfte mit Dritten abschließen.
Im Innenverhältnis ist das eine ganz andere Sache.
Hi, lies dir bitte mal die letzten Beiträge durch. Das was du geschrieben hast stimmt und wurde auch von niemanden hier widersprochen - da hast du völlig recht.
Die Diskussion die entstanden ist, dreht sich aber um die Tatsache, wann jemand Gesellschafter wird/ist, wie das bewiesen werden kann, wann jemand kein Gesellschafter ist und wie man in die solidarische Vollhaftung reinschlittern kann/könnte - ob mit schriftlichen oder mündlichen Vertrag, ob durch Zeugen oder durch reines zuweisen oder benennen der "Gesellschafter". Über deinen Punkt sind wir lange hinweg.
t-kay187 schrieb:
..Das gilt nicht nur wenn du im Raum bist, sondern auch sonst...
Auch hier wieder: ein Gesellschafter haftet - klar, für die Geschäfte aller Gesellschafter. Aber das ist nicht mehr der Punkt. Streitpunkt war, wann ist jemand Gesellschafter; nur durch Nicken oder Dabeisein im Augenblick von Geschäften wird kein Gesellschafterverhältnis aufgebaut. Dann gäbe es durch nicken und dabeisein in Deutschland Millionen von Gesellschaftern

Jederwäre dann einer, ich könnte mir immer jemanden greifen und sagen "Herr Richter, lieber Gläubiger - hier, der Herr Müller stand dabei als ich die 100 PCs (Schreibtische, KG Äpfel, was auch immer), er hat genickt, der Verkäufer hat es sogar gesehen - der Müller haftet für mich, ich bin pleite".
So würde man sich ja viele Mithafter heranziehen können; und ohne später eine eventuelle Gewinnverteilung mit anzusetzen. Wie soll die aussehen, wenn nichts vereinbart wird? Hätte ich dann auch sofort Einblick in alle Unterlagen des Unternehmens, nur weil ich zufällig bei einem Rechtsgeschäft dabei wäre? Ich wäre ja Gesellschafter mit dem Recht, alles einsehen zu dürfen (§716 BGB). Kriege ich einen Anteil am Gewinn? Wenn ja, welchen? Bin ich Gewinnbeteiligt, ohne Einlagen geleistet zu haben?, hafte aber voll, weil ich das Pech hatte neben meinem Kumpel zu stehen, der sich bei einem Geschäft übernimmt?
Auch wenn es einige vielleicht vermuten oder befürchten, aber so schnell wird man nicht Gesellschafter eine GbR. Durch fehlende Einlagen oder Einbringung von Kapital/Anlagen und durch fehlende nachweislichen willendliche Erklärung (ein Nicken oder dabeisein reicht einfach nicht) zur Gesellschafterverpflichtung wird man nicht in die Haftung genommen.
Jeder Mitarbeiter einer GbR würde ja sonst sofort Gefahr laufen, sich um Kopf und Kragen zu nicken, es käme keine Stellvertretung mehr zustande, jeder Kaufvertrag würde sofort mehrere Vollhafter hervorbringen und die wirklichen Gesellschafter (mit Einlagen und nachweisbaren Haftung) könnten Schindluder treiben auf dem Rücken ihrer gesamten Umgebung.