Geblinkt und doch gerade aus gefahren

MichaelH.

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Ich hab im Bekanntenkreis gerade den Fall, dass jemand zum abbiegen geblinkt hat und dann doch gerade aus gefahren ist, auf der Gegenspur.

Dadurch kam es zum zusammenstoß, da der zweite Teilnehmen danna auch schon den Abbiegevorgang eingeleitet hat.

Wie sieht da die aktuelle Rechssprechung und Quotelung aus?

Hat da jemand eine konkrete Quelle?
 
Ich hab im Bekanntenkreis gerade den Fall, dass jemand zum abbiegen geblinkt hat und dann doch gerade aus gefahren ist, auf der Gegenspur.

Das verstehe ich jetzt wie folgt: Dein Bekannter ist ein Geisterfahrer gewesen. Die Rechtssprechung ist hier eindeutig, dein Bekannter ist schuld.

Dadurch kam es zum zusammenstoß, da der zweite Teilnehmen dann auch schon den Abbiegevorgang eingeleitet hat.

Welcher zweite Teilnehmer? Von wo kam dieser? Ich kann mir momentan exakt gar nicht vorstellen, wie dieser Vorgang abgelaufen sein soll. Ist das ganze an einer Kreuzung passiert?

Wie wäre es mit einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls und des Problems? Ein bisschen Eigeninitiative wäre hier definitv wünschenswert.:rolleyes:

Gruß
Kuddel
 
dass jemand zum abbiegen geblinkt hat und dann doch gerade aus gefahren ist, auf der Gegenspur.
Straßenlage, Zeichnung? Abknickende Vorfahrtstraße?

Wenn dein/e Bekannte/r angezeigt hat, das er/sie auf der eigenen Spur bleibt, aber dann auf die Gegenspur gefahren ist, ist der Sachverhalt doch klar.
 
Geisterfahrer gibt es normal nur auf der Autobahn. Und dass Leute auf der Autobahn nach links abbiegen, kommt doch recht selber vor, würde ich mal sagen.

Also:

Es ist eine normale Landstraße kurz nach Ende eines Ortes.

Derjenige, der auf dieser normalen Straße entgegen gekommen ist, hat rechts geblinkt. Als wollte er in die rechts abzweigende Straße einbiegen.

Mein Bekannter ist von der anderen Seite gekommen und wollte daher links in die gleiche Staße einbiegen.

Er ging davon aus, dass der Entgegenkommende auch in diese Straße abbiegt, da er den Blinker gesetzt hat. Daher hat er den Abbiegevorgang schon eingeleitet. Der Entgegenkommende ist aber dann doch gerade aus gefahren, so dass es zum Zusammenstoß kam.

Mein Bekannter hat ihm also die Vorfahrt genommen. Aber der andere kriegt eine Teilschuld, da er geblinkt hat.

Mein Frage jetzt: Wie hoch ist die Teilschuld? 1/3 zu 2/3?
 
Achso... der andere ist der "falsche Blinker".

Da wird wohl maßgeblich sein warum er falsch geblinkt hat. War es ein Bedienungsfehler (z.B. durch einstellen des Tempomats) oder war es Absicht und er hat einfach im letzten Moment gesehen das die Straße doch falsch war.

Ich könnte mir allerdings auch vorstellen das denjenigen gar keine Schuld trifft. Dein Bekannter hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und sein KFZ in den Gegenverkehr gelenkt. Wieso hat er nicht gewartet und geschaut ob der andere seine Geschwindigkeit veringert. Wieso hat er den anderen nicht zuerst abbiegen lassen - dieser hatte Vorfahrt, dann wäre aufgefallen das der andere doch gar nicht abbiegen will...

Ich denke das geht vor Gericht.
 
Die Gerichtsurteile, die ich im Kopf präsent habe (dementsprechend habe ich leider dazu keine Links), haben geurteilt, dass das Setzen eines Blinkers nicht die anderen Verkehrsteilnehmer von der Sorgfaltspflicht befreit. D.h. dein Bekannter hätte warten müssen und ist rein von der Ordnungswidrigkeit (oder ggf. Straftat) her der Verursacher des Verkehrsunfalls.

Wie die Versicherungen in einem solchen Fall entscheiden, wird dir hier niemand beantworten können.
 
Jetzt kann man das ganze schon besser verstehen. Danke.

Es gibt bei solchen Fällen definitiv keine genaue Quotelung. Hier wird von Fall zu Fall entschieden.

Deinen Bekannten trifft aber definitiv die Hauptschuld, da dieser seine Wartepflicht verletzt hat. Der "Blinker" besaß ja trotz des Blinkens den Vorrang auf "seiner" Fahrspur.

Man sollte den genauen Hergang der Versicherung schildern. Möchte man den Vorfall nicht eskalieren lassen, sollte man auch erstmal darauf hoffen, dass die Versicherungen untereinander zu einer einvernehmlichen Übereinstimmung kommen.

Diese Seite könnte noch hilfreich sein.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorfahrt.php
Weiter unten sind einige Urteile aufgeführt. Vllt. findest Du dort etwas hilfreiches.


Ansonsten wäre der Gang zum Anwalt zur Klärung von Rechtsfragen wohl das Sinnvollste.

Gruß
Kuddel
 
Da die Sachlage hier nicht eindeutig zu sein scheint, kann ich dir nur empfehlen zum Anwalt zu gehen. Aussagen die man im Internet findet basieren oft nur auf gefährlichen halbwissen. Ausserdem kann dir dein Anwalt Tipps geben wie du bzw. dein Bekannter sich zu verhalten hat.
Habt Ihr die Polizei gerufen? Oder hat einer von beiden vor Ort direkt ein Schuldeingeständnis abgelegt? Gibt es Zeugen? Schließlich könnte der Unfallgegner auch behaupten er habe nicht geblinkt!
Die sind alles Dinge die eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.
Wenn jemand einem an der roten Ampel hinten drauf fährt ist das bestimmt was anderes aber in diesem Fall...
 
Zudem sollte der Entgegenkommende als Rechtsabbieger trotzdem Vorfahrt haben, was immer deinen Bekannten da dann zum Linksabbiegen verleitet hat.
 
Im Straßenverkehr gilt es immer, mit der Dummheit der anderen zu rechnen, um das mal einfach auszudrücken.

Und naja, wenn da anscheinend schon so kaum noch Platz war, dass es zum Crash gekommen ist, dann muss doch eigentlich dein Kumpel vorher schon gesehen haben, dass der andere Verkehrsteilnehmer nicht langsamer wird.

Also ich schätze mal, dass man aus der Aussage "Aber der hat doch auch geblinkt" ihm nicht wirklich einen Strick drehen kann.
 
Ich meine auch gelernt und von Urteilen gelesen zu haben, dass das setzen des Blinkers nicht bindend ist und man auch trotzdem geradeaus weiter fahren darf. Sprich die Hauptschuld liegt nicht beim Falschblinker.
 
Wie ich im Eingangsposting schon geschrieben habe, ist uns klar, dass es hier zu einer Teilschuld kommt.

Die Frage ist, wie die Quotelung aussieht.
 
Nicht Teilschuld, Hauptschuld!
Und deine Frage kann dir hier immernoch niemand beantworten..
 
Und wie Dir schon mehrere Leute geschrieben haben, gibt es dafür keine feste Quote. Sehr wahrscheinlich werden das die Versicherungen der beiden Parteien regeln. Ansonsten sollte Dein Bekannter dazu einen Rechtsexperten oder auch die Versicherung befragen. Bittesehr dafür.

Gruß
Kuddel
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau deshalb frage ich hier.

Ich möchte nicht von einer Versicherung eine Quote bekommen, die sich die vielleicht aus den Fingern saugen.

Ich wollte einen Link zu einem konkreten Urteil, damit wir selber wissen, wie die Rechtsprechung zu so eine Fall ist.
 
Der Rechtsabieger hatte Vorfahrt, selbst wenn er wirklich rechts abgebogen wäre. Von daher durfte der Linksabbieger noch nicht auf die Gegenfahrbahn.
Er hat meines Erachtens die volle Schuld und kann froh sein wenn der Gegner noch eine Teilschuld bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Smartphone-Autovervollständigungsfehler korrigiert.)
Schön, welche Meinung hier jeder hat.

Aber leider interessiert die niemanden.

Es interssiert hier nur die Meinung, die ein Gericht zu der Sache hat ;)
 
Ein Gericht wird das mit ziemlicher Sicherheit genauso sehen. Was hat dein Kumpel denn auf der Gegenfahrbahn zu suchen, wenn diese nicht frei ist und jemand anderes dort noch rechts abbiegen will (und Vorfahrt hat)?

Ich empfehle das einfach über die Versicherung laufen zu lassen. Wenn er volle Schuld bekommt kann er eh nichts machen. Die Teilschuld die rauszuholen wäre dürfte geringer sein als entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten.
 
WhiteShark schrieb:
Ein Gericht wird das mit ziemlicher Sicherheit genauso sehen. Was hat dein Kumpel denn auf der Gegenfahrbahn zu suchen, wenn diese nicht frei ist und jemand anderes dort noch rechts abbiegen will (und Vorfahrt hat)?

Der Unfall Gegner hat rechts geblinkt und ist dann aber doch gerade aus weiter gefahren.
Das ist das Problem.
Wäre der Unfallgegener wie mit dem Blinker angezeigt auch abgebogen, so wäre der Unfall erst gar nicht passiert.

WhiteShark schrieb:
Ich empfehle das einfach über die Versicherung laufen zu lassen. Wenn er volle Schuld bekommt kann er eh nichts machen. Die Teilschuld die rauszuholen wäre dürfte geringer sein als entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten.

Das ist uns auch klar.

Aber wir wollen wissen, wie hier die Rechtssprechung konkret ist.
Ist das so schwer zu verstehen?

Was ich hier also suche, ist keine Meinung von jemanden, sondern ein konkretes Gerichtsurteil, dass solch einen Standardfall schon mal behandelt hat.
 
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