Geblinkt und doch gerade aus gefahren

Du weißt, dass CB kein Gericht ist? Die Adresse eines solchen findest Du im Internet.
Die werden dir aber dort vermutlich auch sagen, dass Gerichtsentscheidungen sich am Einzelfall orientieren..

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Das nächste Mal darfste google wieder selbst bedienen..
 
MichaelH. schrieb:
Der Unfall Gegner hat rechts geblinkt und ist dann aber doch gerade aus weiter gefahren.
Das ist das Problem.
Wäre der Unfallgegener wie mit dem Blinker angezeigt auch abgebogen, so wäre der Unfall erst gar nicht passiert.
Das siehst du etwas falsch. Die Strasse in die beide Fahrzeuge wollten ist einspurig!? Somit kann da also nur ein Fahrzeug reinfahren. Und zuerst darf natürlich der Rechtsabbieger dort reinfahren.
Vorher hat der Linksabbieger nichts auf der Gegenfahrbahn zu suchen. Hätte sich der Linksabbieger korrekt verhalten (und wäre auf seiner Fahrbahn geblieben), wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Aber wir wollen wissen, wie hier die Rechtssprechung konkret ist.
Ist das so schwer zu verstehen?
Recht wird immer auf den Fall angewandt. Da können manchmal Details wichtig sein, welche uns unbekannt sind.

Was ich hier also suche, ist keine Meinung von jemanden, sondern ein konkretes Gerichtsurteil, dass solch einen Standardfall schon mal behandelt hat.
Dann google doch danach... Fakt ist, hätte dein Kumpel nicht den Fahrfehler begangen (zu früh auf die Gegenfahrbahn), dann wäre nichts passiert. Er muss schauen ob die Fahrbahn frei ist auf die er wechseln will (und das war sie nicht).
Die Tatsache das der andere geblinkt wird, könnte höchstens eine geringe Teilschuld sein, aber eher ist sie nicht relevant.
 
Ich hatte meinen Fahrlehrer mal zum Thema "falsch" blinken gefragt (ich bin noch nicht so lange aus der Fahrschule raus, soll heißen das ist auch aktuelle Verkehrsordnung) und habe die eindeutige Antwort bekommen, dass man theoretisch soviel blinken kann wie man lustig ist, weil blinken nicht zum Abbiegen verpflichtet, sondern lediglich ein Hinweis für die anderen Verkehrsteilnehmer sein soll, dass der Blinkende beispielsweise davor ist, langsamer zu werden oder bei einem Fahrstreifenwechsel die Linie der anderen Verkehrsteilnehmer schneidet.

Ein Gerichtsurteil hab ich auch noch zu einem ähnlichen Fall, der meinem Vater vor etlichen Jahren passiert ist. Der einzige Unterschied ist, dass beide links geblinkt haben, also voreinander hätten abbiegen können. Der Unfallgegner ist dann aber geradeaus gefahren. Das Urteil: Alleinige Schuld meines Vaters (zurecht, wie man leider sagen muss).

Aber mal so ganz nebenbei, so wie du den Unfall erklärt hast, hätte es ja so oder so gekracht, ob der andere jetzt abgebogen wäre oder nicht. Zwei Autos auf einem Fahrstreifen passt nun mal nicht nicht.
 
MichaelH. schrieb:
Was ich hier also suche, ist keine Meinung von jemanden, sondern ein konkretes Gerichtsurteil, dass solch einen Standardfall schon mal behandelt hat.

Das hier ist vieles aber sicherlich kein Gericht. Davon abgesehen werden entsprechend qualifizierte Leute ohne genaue Kenntnis des Vorganges schön ihre Füße still halten und nichts konkretes sagen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe.
Dein Bekannter fährt auf einer normalen Landstraße (1 Spur für jede Fahrtrichtung) und will links in eine andere Straße abbiegen. Das ihm entgegenkommende Fahrzeug blinkt rechts fährt aber an der Straße vorbei weiter gerade aus.

Ist dein Bekannter ihm beim abbiegen in die Seite gefahren? Oder sind die wie ich aus Post 1 vermute frontal zusammen gestoßen? Falls ja, was macht dein Bekannter beim abbiegen auf der Gegenfahrbahn. Oder war die "normale Landstraße" 1-spurig?
Wenn durch das abbiegen des Gegenverkehrs die Kollision vermieden worden wäre vermute ich das dein Bekannter sehr eng hinter diesem den Abbiegevorgang beendet hätte.

So ganz klar ist mir das Geschehen immer noch nicht.
Da ich dieses auch noch in der Fahrschule war ist einiges noch relativ frisch im Gedächtnis, unter anderem das Blinken da dies Thema beim Motorradunterricht recht ausführlich diskutiert wurde.
Das Blinken ist nur ein Hinweis für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Da es hier so scheint als wolltet ihr euch an dem Blinken und nicht abbiegen des Gegenverkehrs "hoch ziehen" stell ich mal die Frage: Wie viele Traktoren und Motorradfahrer hat dein Kollege schon in Unfälle verwickelt. Beides sind Fahrzeugtypen wo eine automatische Abschaltung des Blinkers bzw Blinkerkontrollleuchten sind immer vorhanden sind. Die Blinken dementsprechend auch mal recht lange.

Ähnlichen Fall hatte mein Opa letztes oder vorletztes Jahr, ist auch links abgebogen und dabei mit dem Gegenverkehr kollidiert. Gegenverkehr war laut Untersuchung der Polizei 25-30 km/h zu schnell in der 70er Zone, das führte zu einer geringen Teilschuld.
In dem hier skizziertem Fall würde ich mir aber keine Hoffnungen machen das dem Gegenverkehr eine Teilschuld gegeben wird.
 
1. Geisterfahrer gibts nicht nur auf der Autobahn. Lies mal die Wortbedeutung... -.-
2. Hauptschuld liegt beim Linksabbieger. Wenn ich mich richtig erinnere, wirds nichtmal eine Teilschuld geben für den anderen -> Sorgfaltspflicht verletzt ("das passt schon..." :rolleyes:) -> Alleinschuld
3. Irgendwelche festgelegten starren Quoten gibt es nicht. Das ist ggf. Verhandlungssache. Du wirst vielleicht ähnliche Fälle mit irgendwelchen Prozentverteilungen finden. Sofern der Fall aber nicht identisch ist, kannst du daraus nichts ableiten

Mal was anderes: Gibts denn Zeugen dafür, dass der andere überhaupt geblinkt hat? Das ist ja hier das einzige Argument dafür, dass dein Bekannter nicht der alleinige Totalversager im Straßenverkehr war/ist. Falls es keine gibt, wirds schwer, dem Gegner überhaupt was anzulasten. Irgendwas behaupten kann schließlich jeder. Ist sogar noch einfacher als "auf Verdacht" links abzubiegen ;)

Noch ein Tipp:
Wenn google zu kompliziert ist, ein Anwalt zu teuer und die Versicherung eh nur Abzocker beschäftigt, dann lass diese infantile Arroganz, geboren aus grenzenloser Naivität zu Hause wenns vor Gericht gehen sollte. Ist besser so...
 
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