Geblitzt - Halter abweichend

Choco2

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1.742
Hallo zusammen.

In einem anderen Forum schreibt ein User, dass er mit dem Auto seiner Mutter geblitzt wurde.

Das Ordnungsamt war dann angeblich bei seiner Mutter um zu fragen wer da gefahren ist. Sie hätte angeblich von ihrem Schweigerecht gebrauch gemacht, und der Fall wäre erledigt gewesen.

Kann das so stimmen?
 
Wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann, wird das Bußgeldverfahren i.d.R. eingestellt. Evtl. muß der Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen. Auf jeden Fall gilt das Zeugnisverweigerungs- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht unter Verwandten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cpt. Subtext schrieb:
Und das Fahrtenbuch gilt nur im gewerblichen Bereich.

Dafür hätte ich doch gerne mal den entsprechenden § aus der Stv(z)o.

Im Bekanntenkreis ist das auch vor kurzem so gelaufen.
Von dem Fahrtenbuch für den Halter wurde abgesehen und wurde nur im Wiederholungsfall angedroht und es ist keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges.


Was mich in dem Zusamenhang interessiert:

Gilt das Fahtenbuch für alle Kfz des Halter oder nur für ein spezifisches?
Was ist wenn dies zwischenzeitlich verkauft wurde?
 
Tatsache?
Das ist ja mal geil.
Fahre zu Omi 12948-12950 km
Fahre von Omi zurück 12950-12952 km
Fahre jetzt zum Kippenautomat 12952-12952,1 km

Oder vor der Diskothek! Fahre betrunkenen Bekannten nach Haus 13459-13469

O_o
 
blackraven schrieb:
Dafür hätte ich doch gerne mal den entsprechenden § aus der Stv(z)o.
[...]

Was mich in dem Zusamenhang interessiert:

Gilt das Fahtenbuch für alle Kfz des Halter oder nur für ein spezifisches?
Was ist wenn dies zwischenzeitlich verkauft wurde?

Soweit ich weiss, ist es fahrzeugbezogen. Man muss aber der zuständigen Stelle mitteilen wenn das Fahrzeug nicht mehr auf den betreffenden Halter zugelassen ist und für ein neues Kfz kann wiederum die Führung des Fahrtenbuchs auferlegt werden.

@Jace

Das stimmt, bei geringfügigen Vergehen, wie Parkverstoß o.ä. muss man als Halter zahlen, zumindest die Kosten des Verfahrens, auch wenn man behauptet es nicht gewesen zu sein. Aber sobald Punkte drohen, muss zwingend der Fahrer ermittelt werden.
Achja und die Auferlegung des Fahrtenbuches ist natürlich auch nicht für lau. Ist schließlich 'n Verwaltungsakt und der hat immer seinen Preis :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet: (Hinzufügung)
@Cpt. Subtext.

Ja, Tatsache.
Habs im übrigen gefunden: Auflage nach § 31 a StVZO

Den Grund der Fahrt musst du mit Sicherheit nicht im Fahrtenbuch eintragen....
Es geht dabei ja darum, festellen zu können, wer, wann, womit, wohin gefahren ist ergo muss nur das eingetragen sein.

@Mopetentreiber

Danke.
 
Cpt. Subtext schrieb:
Oder vor der Diskothek! Fahre betrunkenen Bekannten nach Haus 13459-13469

Ich hatte zuerst: "Fahre betrunken" gelesen :D
Dann wären aber bestimmt noch unmengen Rechtschreibfehler drin, dank des Alks :p

Grüße
 
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