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Gebrauchte Grafikkarte erzeugt Bildfehler und Abstürze in Spielen...

Ich habe meine GPU auch auf Kleinanzeigen verkauft und dem Käufer alle Tests, die er sehen möchte, eingeräumt: Benchmarks aller Art, Spiele aller Art. Nach einem Durchlauf 3DMark und Furmark war er zufrieden und nahm die Karte mit. Wäre er daraufhin wieder auf mich zugekommen und hätte Probleme dieser Art geschildert, hätte ich wahrscheinlich auch nur ein Achselzucken übrig gehabt. Was weiß denn der Verkäufer, ob der Käufer die Karte ordnungsgemäß behandelt hat, ordentlich angeschlossen hat etc.?! Kurz gesagt: Dem Verkäufer würde ich keinen Vorsatz unterstellen, eher denkt er sich wahrscheinlich "Nicht mehr mein Problem.". Nicht die feine Art, schließlich kann er wenigstens die Abtretung unterschreiben, aber möglicherweise hat er auch nur Bedenken, dass es sich um einen Betrüger handelt. Leider.

Drücke Dir die Daumen! Klingt allerdings leider nach einem Garantie-/Gewährleistungsfall.
 
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Flipfuchs schrieb:
Ja, Spiele habe ich allerdings keine getestet und nur da tritt der Fehler auf...
Auch wenn es umständlich ist, bei Selbstabholung von solcher Hardware würde ich meinen eigenen PC mitnehmen und mit der Grafikkarte vor Ort ausprobieren. Eine gebrauchte 5070 Ti wird ja zwischen 600 € und 700 € kosten, vermute ich. Ein seriöser Verkäufer wird da sicherlich keine Probleme haben, auch wenn das Ausprobieren mit verschiedenen Games und Benchmarks einige Zeit in Anspruch nimmt.
 
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woliver23 schrieb:
Wäre er daraufhin wieder auf mich zugekommen und hätte Probleme dieser Art geschildert, hätte ich wahrscheinlich auch nur ein Achselzucken übrig gehabt. Was weiß denn der Verkäufer, ob der Käufer die Karte ordnungsgemäß behandelt hat, ordentlich angeschlossen hat etc.?! Kurz gesagt: Dem Verkäufer würde ich keinen Vorsatz unterstellen, eher denkt er sich wahrscheinlich "Nicht mehr mein Problem."
Das von Dir beschriebene Verhalten des Verkäufers wäre aber alles andere als nett. Naja, oder der Verkäufer wusste von dem Problem und war nur froh das Flipfuchs vor Ort keine Spiele ausprobiert hat. Man sollte sich evtl. mind. 2 Fragen stellen: 1. Warum wird so eine aktuelle und gute Karte schon wieder verkauft? und 2. Warum hat der Verkäufer die Karte nicht selber reklamiert, sondern verkauft sie lieber?

Es gab eine Zeit in der ich mich regelmäßig mit Kleinanzeigen beschäftigt habe. In der Zeit ist mein Misstrauen gegenüber den Anbietern gewachsen. Die Leute waren zu einem beträchtlichen Teil unehrlich, haben die Geräte bewusst falsch beschrieben und auf einen Dummen gewartet. Ich kann nur empfehlen solche Dinge vor Ort eingehend zu testen und im Zweifelsfall eher die Finger davon zu lassen. Es geht um viel zu viel Geld.
 
So kleines Update von den Fall:
Ich habe die Karte nun auf einem zweiten System getestet, es treten genau die gleichen Fehlerbilder auf (blaues Leuchten in Clair Obscure und Abstürze in Witcher 3)

Der Verkäufer hat sich gemeldet und will von einem Defekt nichts gewusst haben (ob das nun so ist oder nicht, bleibt hier nun einfach offen, eine Diskussion hätte keinen Erfolg). Er hat mir jedoch die Abtretungserklärung geschickt.

Habe nun Aufnahmen der Fehlerbilder gemacht und schicke diese auf USB zusammen mit der Karte zu NBB.

Tja und dann heißt es wohl warten, die werden sicherlich nicht vor Ort testen und eine Entscheidung treffen sondern an Inno3D weiterleiten denke ich.

Ich bin gespannt.
 
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Flipfuchs schrieb:
Der Verkäufer hat sich gemeldet und will von einem Defekt nichts gewusst haben (ob das nun so ist oder nicht, bleibt hier nun einfach offen, eine Diskussion hätte keinen Erfolg).
Fairerweise wäre wohl jeder an seiner Stelle zumindest skeptisch, auch wenn das für dich natürlich doof ist.
 
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Ja, jetzt im Nachhinein ärgere ich mich sehr, dass ich nicht ausgiebiger getestet habe. Wäre ich von Zuhause losgefahren, hätte ich auch meinen PC mitgenommen, war aber quasi auf der Durchreise.
Vielleicht war der Preis auch zu gut zum wahr zu sein, 570€ hab ich bezahlt, da hätte ich vorsichtiger sein müssen...

Naja mal abwarten, vielleicht gibt's ja noch ein Happy End. Ich werde berichten, wenn es was neues gibt ;-)
 
Ja, der Verkäufer wirkte allerdings sympathisch, auch eher der Typ Computer Nerd um die 40, hatte viel Hardware zu Hause stehen und machte einen vertrauensvollen Eindruck.
Den günstigsten Preis wollte ich ungerne hinterfragen und hab mich einfach über mein Schnäppchen gefreut^^

EDIT
Hatte den Verkäufer nun nochmal angeschrieben und ihm erzählt was los ist.
Er sagte, er hatte die Karte nur kurz in Betrieb und es traten bei einem Spiel Fehler auf (Forza Motorsport) dann bekam er eine 4090 von einem Bekannten welche er jetzt nutzt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Flipfuchs schrieb:
EDIT
Hatte den Verkäufer nun nochmal angeschrieben und ihm erzählt was los ist.
Er sagte, er hatte die Karte nur kurz in Betrieb und es traten bei einem Spiel Fehler auf (Forza Motorsport) dann bekam er eine 4090 von einem Bekannten welche er jetzt nutzt...
Wenn das im Angebot nicht stand, erfüllt das den Tatbestand der "Arglistigen Täuschung" (BGB §123 afair), da der Sachmangel (BGB §434) bekannt war. Und da der Verkäufer diesen Sachmangel nun zugegeben hat, wäre hier ein Zurücktreten vom Kaufvertrag, sollte einer geschlossen worden sein, angezeigt.

Ich persönlich habe genau einmal eine Grafikkarte gebraucht gekauft, und zwar die 6900xt, die in meinem PC weiterhin werkelt. Mittlerweile hat eine solche Ruchlosigkeit und Goldgräberstimmung im Bereich GPU Einzug gehalten, dass ich lieber ein Vierteljahr warte, als dass ich nicht neu kaufe...

@Flipfuchs:
Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles für dich positiv entwickelt!

Mit freundlichen Grüßen
 
AmDati schrieb:
Wenn das im Angebot nicht stand, erfüllt das den Tatbestand der "Arglistigen Täuschung" (BGB §123 afair), da der Sachmangel (BGB §434) bekannt war. Und da der Verkäufer diesen Sachmangel nun zugegeben hat, wäre hier ein Zurücktreten vom Kaufvertrag, sollte einer geschlossen worden sein, angezeigt.
Tatsächlich habe ich genau das auch gedacht, als er mir das geschrieben hat. Das hebelt dann ja auch die Klausel bzgl. Keine Gewährleistung aus.
Er hat in seiner Anzeige nicht angegeben, dass die Karte einwandfrei funktioniert, davon geht mal aber nun mal aus. Er hat den Zustand der Karte gar nicht beschrieben.
Einen Kaufvertrag im Sinne eines schriftlichen Vertrages gibt es nicht. Quasi nur meine Zustimmung zum Angebot auf Kleinanzeigen und Tausch Geld gegen Ware, das dürfte doch wie Kaufvertrag gelten.

Die Frage ist, konfrontiere ich Ihn nun damit, oder schicke ich die erstmal zu NBB? Wenn die getauscht werden sollte, wäre ich damit auch fein... An den Verkäufer bzgl. o.g. Sachlage herantreten könnte man be ja theoretisch immer noch oder?
Bei Privatverkäufen liegt die Gewährleistungspflicht (sollte diese denn gegeben sein) doch auch bei 2 Jahren.

Was würdet ihr machen?
 
Flipfuchs schrieb:
Was würdet ihr machen?
Da Du die Abtretungserklärung schon hat, kannst Du den Verkäufer im Prinzip angstfrei konfrontieren. Ich würde ihm schreiben, daß Du die Karte zurückgeben möchtest, da er Dir den Mangel verschwiegen hat. Die Karte ist ganz einfach defekt.

Also war mein Bauchgefühl schon berechtigt. Auf Kleinanzeigen kann alles passieren. Man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken. Ist ein Geschäft zu gut, gibt es oft einen versteckten Haken. Das der Verkäufer Computeraffin gewirkt hat und kein Teenager mehr war, hätte ich persönlich auch eher negativ bewertet. Das bedeutet nämlich, daß er genau wusste was tat.
 
@Flipfuchs:
Hat er die Gewährleistung / Rücknahme usw. denn in der Anzeige ausgeschlossen? AFAIK kann er das tun, da es ein Privatverkauf ist, er muss es jedoch bei der Anzeige formuliert haben...

Was würde ich machen? Schwierig..., wahrscheinlich würde ICH die Karte bei NBB einreichen, die Hoffnung auf Erfolg bei einem solchen Streitfall und -wert erscheinen mir nicht so hoch, als dass es gar juristisches Vorgehen inkl. der Nervenbelastung rechtfertigt(e).

Mit freundlichen Grüßen
 
Ja... Das wäre mir jetzt natürlich Recht, wenn ich das einfach Rückgängig machen könnte.
Auf der anderen Seite bin ich nun bei NBB ja noch im ersten Jahr der Gewährleistung, Beweislastumkehr ist noch nicht eingetreten, von daher ist die Chance vielleicht Recht hoch, dass die die ersetzen müssen bzw. Geld auszahlen?
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit NBB und Gewährleistung?

Ach man, das hat mich heute echt sehr gestresst, ich schlafe da nun erstmal drüber. Gute Nacht 😄
Ergänzung ()

AmDati schrieb:
@Flipfuchs:
Hat er die Gewährleistung / Rücknahme usw. denn in der Anzeige ausgeschlossen? AFAIK kann er das tun, da es ein Privatverkauf ist, er muss es jedoch bei der Anzeige formuliert haben...

Was würde ich machen? Schwierig..., wahrscheinlich würde ICH die Karte bei NBB einreichen, die Hoffnung auf Erfolg bei einem solchen Streitfall und -wert erscheinen mir nicht so hoch, als dass es gar juristisches Vorgehen inkl. der Nervenbelastung rechtfertigt(e).

Mit freundlichen Grüßen

Ja, der hat die Klausel drin bzgl. Er schließt jegliche SachmangelHaftung aus.

Aber wie oben schon erwähnt, dürfte dadurch, dass er es jetzt erwähnt hat, dass er auch schon Fehler hatte in einem Spiel, in der Anzeige davon aber nichts erwähnt wurde, um arglistige Täuschung handeln. dann bringt diese Klausel auch nichts mehr.
 
Meiner Meinung nach wäre für Dich das Sicherste, die Karte an den Verkäufer zurückzugeben. Bei der Abwicklung über NBB besteht für Dich immer noch das Risiko, daß die sich aus welchem Grund auch immer quer stellen. Wer weiß, warum die Karte die Fehler zeigt? Finden die oder der Hersteller einen Grund, Dir die Ansprüche zu versagen, werden die das machen.
 
Flipfuchs schrieb:
Ja, der hat die Klausel drin bzgl. Er schließt jegliche SachmangelHaftung aus.
Dann wird das nichts mit der Rückgabe, auch wenn das hier viele glauben mögen.
Du konntest die Grafikkarte sogar testen - "gekauft wie gesehen".
 
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@Sandro_Suchti Das ist abhängig vom Verkäufer. Ich persönlich konnte auf gleichem Weg und unter ähnlichen Gegebenheiten, gekaufte Dinge schon mehrmals wieder zurückgeben, obwohl diese Klauseln in der Anzeige standen. Bei im Raum stehendem Betrug nützen diese Klauseln dem Verkäufer nichts. Ich würde ihn vor die Wahl stellen, ob er eine unkomplizierte Lösung via Rückgabe, oder die komplizierte und für ihn potentiell sehr teure Möglichkeit über einen Prozess möchte. Du könntest ihm von Deiner Rechtschutzversichung erzählen. Bei der Schadensumme kann man meiner Meinung nach über einen Anwalt nachdenken.

Der Verkäufer hat hier Flipfuchs ganz einfach betrogen und den Fehler arglistig verschwiegen. Der Verkäufer hat den Verlust bei dem Gebrauchtverkauf der Garantieabwicklung vorgezogen. Dafür wird es einen Grund geben. Deshalb würde ich mich nicht zu 100% auf NBB verlassen.
 
WinstonSmith101 schrieb:
Bei im Raum stehendem Betrug nützen diese Klauseln dem Verkäufer nichts.
Das ist hier aber nicht der Fall, glücklicherweise gibt es hier keine Rechtsberatung .. bei den Fehlinformationen die hier so rumschwirren. Einerseits wissen wir gar nicht ob vorsätzlich oder nicht und weiters hat er ja die Grafikkarte bekommen.

WinstonSmith101 schrieb:
Der Verkäufer hat hier Flipfuchs ganz einfach betrogen und den Fehler arglistig verschwiegen.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge, das auch gleich als Tatsache hinzustellen ist sowieso schwierig.
 
Was @Drewkev sagt: Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.
 
Der Verkäufer scheint doch ganz einsichtig zu sein, sonst hätte er ja auch gar nicht von dem Fehler erzählt. Er hätte ja auch einfach alles leugnen können.
Also ihn ganz sachlich anschreiben, dass die Karte fehlerhaft ist, mehrfach getestet wurde und der TE den Kauf daher rückgängig machen möchte.
Und dann einfach mal schauen wie er reagiert.
Wenn man gleich mit der Rechtsschutzversicherung ums Eck kommt, dann hat der vielleicht auch eine solche...
 
@c-mate Ja, selbstverständlich. In diesem Fall würde ich zu Beginn den Ball natürlich flach halten. Die härteren Geschütze kann man ggf. später auffahren, falls es nicht anders geht. Natürlich wird das dann für beide Seiten unschön.
 
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