Gefundenes USB-Stick - Verstoß?

NitroTurboRatte

Lieutenant
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Juli 2007
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577
Sehr geertes Forum,
nehmen wir mal an, ich hätte ein USB Stick gefunden.
Um herauszufinden wer der Besitzer sein könnte, würde ich den USB Stick
an meinem PC anschließen.
Sämtliche Daten seien unverschlüsselt.
Nach NTFS Rechten wären alle Inhalte des Sticks für "Jeden" freigegeben.

Wenn ich jetzt einige Dokumente öffnen würde, wäre das ein Verstoß gegen die Privatsphäre desjenigen?
 
Der erste Weg sollte zum Fundbüro gehen und nicht an Deinen PC.
Denke wohl das es gegen den Datenschutz verstösst.
 
stell dir das spiel umgekehrt vor, hättest du lust, das jmd in deinen daten rumschnüffelt?

dein nächster weg sollte direkt zum fundbüro sein
 
Der Verfasser von einem Dokument (.doc) lässt sich auch über Rechtsklick->Eigenschaften rausfinden, falls er sich eingetragen hat. Wenn du es öffnest musst du den Text schon lesen um herauszufinden, wer ihn erstellt hat, was dann gleich wäre mit lesen des Briefes um den Absender heraus zu finden <-Nicht erlaubt.
 
Wie das wirklich aussieht, kann ich dir nicht beantworten, das Zurückgeben zählt imho.
Wenn du nen Geldbeutel findest, dann schaust auch rein und klar ist es die Privatsphäre eines andren, aber der hats verloren und man könnte weiß Gott was damit machen, ich denk die Person ist froh, wenn sie es unverändert wiederbekommt.. ob reingeschaut wurde oder nicht.

Ich denk das musst mit deinem Gewissen vereinbaren.
 
hab auch mal einen gefunden, 128 mb oder so, waren auch irgendwelche dokumente drauf, gelöscht und jetz isses meiner :D

ich würd mich nen dreck scheren wenn ich meinen stick verlieren würde, die paar euro... und wenn ich den mit rumtrage würd ich den sowieso per software passwortsichern.

aber mal ehrlich wassn das fürne frage, ich hätte dafür keinen thread aufgemacht
 
Bob_Busfahrer deinen Gedanken finde ich sehr gut, würde auch rein sehen und schauen ob ich Kontaktdaten des Eigentümers finde. Denn der Besitzer wird froh über seine wieder gefunden Daten sein als das er sich darüber aufregt das man drauf geschaut hat um ihn zu ermitteln.

@FliegerAss solche Kommentare sollten gestrichen werden und haben keinerlei nutzen für sein Problem eher das gegenteil! Solche für solche Leute habe ich nur Mitleid, was kostet den schon so ein USB-Stick die es schon als Werbegeschenke auf Tupperpartys gibt. :freak:

Finde es eher Lobenswert wenn er nachfragt und sich um die Rechtslage informiert.
 
Um mal ein bisschen zum Nachdenken anzuregen:

Schonmal was von "Social Engeneering" gehört? :) Das auslegen von USB Sticks mit Viren oder Trojanern drauf ist eine gängige Praxis um Privatrechner zu kapern. Da die meisten zu neugierig sind um den Stick abzugeben ohne draufzuschauen kan man sich fast sicher sein, das die Schadsoftware an ihren Platz gelangt.

Also, immer schön vorsichtig sein mit gefundenen Datenträgern ;)
 
Afaik machst du dich nicht strafbar, weswegen auch? Als Privatmann bin an keine Datenschutzrichtlinie gebunden, an welche auch? Wüsste nicht, dass es eine gesetzliche Datenschutzrichtlinie für Privatpersonen gibt. Eine Verletzung der Privatsphäre oder sonstiges ist hier auch nicht gegeben, und da die Daten nicht geeignet verschlüsselt sind, greift auch der §202b nicht. Ich lasse mich von fachkundigen Juristen aber gern belehren :)
 
Würde den Stick am besten auch beim Fundbüro abgeben ... dann bist Du auf der sicheren Seite ... Wenn auf dem Stick wichtige Daten sind, wird derjenige sich schon beim FB melden ...
 
Na, ich frage nach weil ich einen Jugentlichen kenne der in der Schule einen USB Stick gefunden hat.
Er hat anschließend noch in der Schule in den USB Stick hereingeschaut, keine verschlüsselten Daten
und die NTFS Rechten waren auf "für Jeden freigegeben". Er hat die hälfte der Dokumente "durchwühlt"
um herauszufinden, wer der Besitzer des Stickes war.
Es stellte sich heraus, dass der USB-Stick seinem Matheslehrer gehörte.
Der Lehrer meldete dem Direktor, er habe gegen seine Privatspäre verstoßen und der Schüler bekam Probleme.
War das jetzt berechtigt? Hat der Schüler wirklich gegen die privatspäre seines Lehrers verstoßen?
 
Das ist imho Blödsinn. Ein USB-Stick zählt wohl nicht zur Privatsphäre, das ergibt sich schon aus dem Begriff selbst bzw. seiner Definition. Und wenn dem Lehrer seine Privatsphäre wichtig ist, muss er sie auch entsprechend behandeln und die Daten verschlüsseln. Ich darf mich rein rechtlich gesehen auf deinem Rechner einloggen und mir alles mögliche anschauen, solange ich keine Passwortsperre umgehe, das ist vollkommen vereinbar mit dem StGB, und dann soll das durchsuchen eines unverschlüsselten USB-Sticks problematisch sein? Wohl kaum. Das wäre so, als dürfte ich mich übers Internet auf deinem Rechner einloggen (s. o.), falls ich ihn aber vor meiner Haustür finde, darf ich es nicht? Wohl kaum...
 
Wenn du eine Tasche oder Geldbörse findest, schaust du ja auch rein, ob sich ein Hinweis auf den Besitzer findet.
Warum sollte es beim USB-Stick anders sein. Nur gucken, nicht runterladen!:D
 
Ah, graues Recht, wie ich das liebe. Ein USB-Stick ist wie ein verschlossener Brief. Um die Daten lesen zu können, muss man ihn öffnen, bzw. den Stick irgendwo anschließen.
Zumindest beim Brief ist das untersagt, beim USB-Stick sollte das auch so sein. Wer meint, irgendwem einen Gefallen zu tun und das Ding zu öffnen, macht sich strafbar, ganz zu schweigen von der Gefahr die in #9 gesagt wurde.
Es reicht völlig aus, den Stick zum Fundamt zu geben. Dort wird derjenige ihn dann auch finden, und zwar ohne, dass jemand dafür seine Dokumente durchwühlen musste.

Es gibt den kurzen, moralisch fragwürdigen Weg (Briefbörse öffnen) und den langen, offiziellen Kanal. Gesetzlich ist klar bestimmt, was wir zu tun haben, wenn wir fremdes Eigentum finden --> Beim Fundamt abgeben und dann den Anspruch auf Finderlohn i.H.v. 5% durchsetzen.

Insofern beantworte ich deine Oberfrage definitiv mit "Ja".
 
Nö, ein USB-Stick ist kein Brief. Ein Brief fällt unter das Brief-, Post- oder wie auch immer -geheimnis, ein USB-Stick nicht. Solange die Daten nicht adäquat durch den Zugriff durch Dritte geschützt sind, ist das einfac nicht strafbar, so moralisch verwerflich es auch sein mag.

Wer sich nicht glaubt, hier ein Auszug aus dem StGB, entscheidende Stelle fett markiert:

§ 202a - Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ich kann bei einem USB-Stick keine "besondere" Sicherung erkennen, wenn er nicht verschlüsselt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, danke stna1981 für den Hinweis auf dieses Gesetz.
Sehr interessant.
 
Ich öffne alles was ich finne, schaue in jede Brieftasche und durchsuche jedes Handy:
Bis ich einen Hinweis auf den Besitzer finde, diesen Kontaktiere ich dann dass er es bei mir abholen kann, bzw dass ich es ihm bringen kann.
Vorteil.: Er wird von mir Kontaktiert dass ich sein Zeug gefunden habe und wo wir uns treffen dass er es wieder bekommt.

Jeder war bis jetzt dankbar!

Ps.: Ich würde auf jeden fall den USB Stick zurückgeben, da teilweise Dokumente Zeitkritisch und wichtig sein könnten. z.B. Abschlussarbeit für die Matura, uni usw.

alti
 
Also ich hab mal meinen USB Stick irgendwo auf der Straße verloren.
Der Finder war so nett und hat mich per Handy kontaktiert, da ein Bewerbungsschreiben mit meinen Kontaktdaten am Stick war.
Hab mir meinen Stick anschließend bei ihm abgeholt.
Ich war überglücklich, da ich viele wichtige Schuldokumente drauf hatte.

Ich an seiner Stelle hätte es genauso gemacht, wenn Kontaktdaten drauf sind den Besitzer kontaktieren, wenn nicht ab ins Fundbüro.
 
Ansich waere es noch ratsamer gewesen den Stick beim Hausmeister abzugeben. Also bei uns war der immer fuer Fundsachen zustaendig.

Aber mal wieder so eine typische Lehreraktion...selber zu daemlich seine Sachen bei sich zu behalten und dann noch nem Schueler an den Karren fahren.:rolleyes: Soll doch froh sein, dass er ihn ueberhaupt wiederbekommen hat.

Also da wuerde ich ja schon wieder aus Prinzip, jenachdem was es fuer Problem waren die der Schueler bekommen hat, nochmal gucken wen ich da rund machen koennte.
 
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