News GEMA und YouTube weiterhin ohne Einigung

Nur ist die GEMA kein Wirtschaftsunternehmen. Sie ist vereinsrechtlich organisiert.
 
Ändert nichts an der realitätsverzerrten Praxis dort.
Ich sehe es auch so: Für von der GEMA vertretene Künstler/Rechtebesitzer/-verwerter soll der Anspruch bei YouTube gerne realisiert werden. Vielleicht sollten da aber beide Parteien irgendwie realistischer miteinander umgehen, aber naja.
Dennoch, die Benachteiligung von Drittparteien, die ohnehin nix von der GEMA wollen ist schon kontrovers.
 
Merle schrieb:
DAS ist gar nicht der Punkt! Für ihr Produkt mag das legitim sein.
Dass dadurch auch nicht bei denen vertrene Künstler darunter leiden, ist das reine Willkür. Und zu viel Macht.

Man stelle sich vor: Telekom und Vodafone treten einem Unternehmen bei, dass zu Statistikzwecken jede Anbindung und deren Kapazität protokolliert. Nun muss 1&1 für jeden Anschluss, der dort nicht erfasst werden soll, eine Meldung machen... An ein nicht staatliches Unternehmen...
Jedes Unternehmen darf das? Macht total Sinn!

dein vergleich hinkt gewaltig.

und wie gesagt, der Künstler kann selbst entscheiden ob er Mitglied wird oder nicht.

wird er es nicht, kann er problemlos seine werke bei YouTube einstellen. fallt doch nicht auf den Schwachsinn rein, den einige Künstler hier verbreiten. deichkind oder psy sind doch scheinheilige, die nur eure Sympathie wollen, damit ihr auch fleißig deren alben kauft.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Andere Verwertungsgesellschaften sind zum Beispiel in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA.
Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung derselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Es bleibt einem Urheber also theoretisch vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese Aufgabe einem Dritten (z.B. einer Verwertungsgesellschaft) zu übertragen
 
Zuletzt bearbeitet:
@Micha2

Es besteht sogar die Möglichkeit für einen Künstler, der Gema bestimmte Auswertungsbereiche zu entziehen und sich z.B. nur noch für den klassischen Verwertungsbereich vertreten zu lassen. ein Künstler müsste sich dann aber um die Wahrung seiner Rechte im Internet selbst kümmern. Das heißt er müsste dann mit Youtube, ITunes und Spotify selbst Verträge schließen. Für den "analogen Bereich" wäre dann weiterhin die Gema zuständig.
So unfrei scheint der Künstler dann eben doch nicht zu sein.

Dieser Artikel beschreibt das ganz gut:
http://www.allmusic.de/module.php5?..._fid=7&k_ident=12&k_mod=vorlagen&mod=vorlagen

Und auch hier noch einmal:
http://www.spreeblick.com/2012/09/2...nd-trotzdem-bei-der-gema-bleibt-auf-eine-art/

Das geht natürlich nur, wenn man auch Musikurheber (Texter, Komponist) ist. Ein Interpret wird nicht durch die GEMA sondern durch die GVL vertreten. Werden z.B. für einen bekannten Musiker die Texte und Kompositionen von anderen Personen geschaffen, wird dieser nicht durch die GEMA vertreten sondern nur die Urheber der Texte und der Kompositionen.

Und was Deichkind angeht. Ich bin mir gar nicht sicher ob sie diesbezüglich alle Rechte an ihren Werken haben. So weit ich weiß hat Malte Pittner die Gruppe 2006 wegen privater Streitigkeiten verlassen und er ist Urheber vieler Stücke von Deichkind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und ihr glaubt das klappt? Dann sucht mal ein bisschen im Internet und ihr werdet feststellen: Als Künstler neben der GEMA muss man ständig alle Scheine, dass man ausgetreten ist parat halten, sonst fällt man immer und ständig unter die GEMA Vermutung und wird immernoch bei Youtube gesperrt...
 
Dann zeig mir doch auf, warum es nicht gehen sollte, der GEMA die "Onlineverwertung" zu entziehen?

Schau Dich doch einmal hier um:
Hm also ich habe die Verwertung der Online-Rechte im GEMA Vertrag nicht auf die GEMA übertragen, um zu verhindern, dass mich die GEMA auf meinem eigenen Youtube Channel nervt bzw. mich davon abhält, meine Werke auch mal per Download zu verteilen

Quelle: http://m.recording.de/Forum/162120/Topic

oder:

Also wie ambee schon angedeutet hat, hängt die Lage nicht von jedem einzelnen Titel ab, sondern vom Gesamtvertrag, den man mit der GEMA abschließt. Als vollkommen unvoreingenommener Urheber bekommt man für die Anmeldung natürlich den GEMA-Standardvertrag für alle von der GEMA wahrnembaren Rechte zugeschickt. In diesem Vertag kann mann dann die Rechte, die man nicht übertragen will (z.B. Onlinerechte) einfach durchstreichen.

Natürllich verliert man dadurch nichts, da man die Onlinerechte durch diese Streichung einfach nur selber wahrnehmen muss, was im Falle von Youtube ja gar kein Fehler ist, da theoretisch das gesamte GEMA-Material auf dem Anbieter youtube schlicht illegal ist, da Youtube keine Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen hat. Derzeit wird dies von der GEMA (wie von ambee schon geschrieben) zwar noch geduldet, allerdings kann die GEMA diese Einstellung jederzeit ändern, was dann eine Löschung und ein Uploadverbot des eigenen GEMA-Materials auf youtube bewirkt.

Darum stellt sich für junge Bands schon vor der GEMA Anmeldung die Frage, wie die Werbung denn hauptsächlich aussehen wird. Falls youtube oder die eigene Facebookseite/Homepage dabei eine große Rolle spielen, sollte man die Onlinerechte bei Vertragsbaschluss möglichst ausklammern. Denn die Online-Verwertung nachträglich in den GEMA-Vertrag mit hinein nehmen kann man immer noch, falls man dann irgendwann berühmt wird, wobei dies, falls es denn jemals soweit kommen sollte, ohnehin der Musikverlag, bei dem man unter Vertrag ist, entscheiden wird.

Quelle: http://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/465335-songverbreitung-im-internet.html

Und man hat bei seinem Wahrnehmungsvertrag in der Regel eine einjährige Kündigungsfrist. Das heißt ein bestehender Wahrnehmungsvertrag kann durchaus gekündigt werden und gegen einen neuen modifizierten ersetzt werden. Man müsste dann eben selbst mit YouTube verhandeln, wenn man dafür Geld sehen möchte. Ein eigener Youtube Channel ist aber auf jeden fall möglich.

P.S. Und die GEMA ist nicht für die Kindergärten verantwortlich. Das ist die VG-Wort. Soweit sollte man sich schon informieren.
 
Jelais99 schrieb:
Dann zeig mir doch auf, warum es nicht gehen sollte, der GEMA die "Onlineverwertung" zu entziehen?

Schau Dich doch einmal hier um:
Hm also ich habe die Verwertung der Online-Rechte im GEMA Vertrag nicht auf die GEMA übertragen, um zu verhindern, dass mich die GEMA auf meinem eigenen Youtube Channel nervt bzw. mich davon abhält, meine Werke auch mal per Download zu verteilen

Quelle: http://m.recording.de/Forum/162120/Topic

oder:

Also wie ambee schon angedeutet hat, hängt die Lage nicht von jedem einzelnen Titel ab, sondern vom Gesamtvertrag, den man mit der GEMA abschließt. Als vollkommen unvoreingenommener Urheber bekommt man für die Anmeldung natürlich den GEMA-Standardvertrag für alle von der GEMA wahrnembaren Rechte zugeschickt. In diesem Vertag kann mann dann die Rechte, die man nicht übertragen will (z.B. Onlinerechte) einfach durchstreichen.

Natürllich verliert man dadurch nichts, da man die Onlinerechte durch diese Streichung einfach nur selber wahrnehmen muss, was im Falle von Youtube ja gar kein Fehler ist, da theoretisch das gesamte GEMA-Material auf dem Anbieter youtube schlicht illegal ist, da Youtube keine Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen hat. Derzeit wird dies von der GEMA (wie von ambee schon geschrieben) zwar noch geduldet, allerdings kann die GEMA diese Einstellung jederzeit ändern, was dann eine Löschung und ein Uploadverbot des eigenen GEMA-Materials auf youtube bewirkt.

Darum stellt sich für junge Bands schon vor der GEMA Anmeldung die Frage, wie die Werbung denn hauptsächlich aussehen wird. Falls youtube oder die eigene Facebookseite/Homepage dabei eine große Rolle spielen, sollte man die Onlinerechte bei Vertragsbaschluss möglichst ausklammern. Denn die Online-Verwertung nachträglich in den GEMA-Vertrag mit hinein nehmen kann man immer noch, falls man dann irgendwann berühmt wird, wobei dies, falls es denn jemals soweit kommen sollte, ohnehin der Musikverlag, bei dem man unter Vertrag ist, entscheiden wird.

Quelle: http://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/465335-songverbreitung-im-internet.html

Und man hat bei seinem Wahrnehmungsvertrag in der Regel eine einjährige Kündigungsfrist. Das heißt ein bestehender Wahrnehmungsvertrag kann durchaus gekündigt werden und gegen einen neuen modifizierten ersetzt werden. Man müsste dann eben selbst mit YouTube verhandeln, wenn man dafür Geld sehen möchte. Ein eigener Youtube Channel ist aber auf jeden fall möglich.

P.S. Und die GEMA ist nicht für die Kindergärten verantwortlich. Das ist die VG-Wort. Soweit sollte man sich schon informieren.



Siehe:
http://www.internet-law.de/2011/11/die-gema-vermutung.html

Wg Kindergarten:
http://www.stern.de/panorama/fuers-singen-bezahlen-gema-mahnt-kindergaerten-ab-1638029.html





Man müsste also als Veranstalter ständig bevor ein Musikstück eines aus der Gema ausgetretenen (wenn auch nur für den Onlinebereich) Mitgliedes gespielt wird, dies bei der Gema anmelden. Den Internet ist nichts anderes als Youtube.


Also jetzt mal komplett: Künstler meldet Youtube, dass er Gema freie Musik hochladen wird, Youtbe meldet Gema zu jedem Abruf dieses Stückes, den Nachweis das es Gema frei ist.



Klingt logisch oben? Nein? Ist trotzdem Realität und der Weg den die Gema anbietet! Weltfremd? Ja!


PS: Wer nochmal meint die Gema wäre gut, dem seien doch bitte sp Projekte vorgeführt bei denen Künstler ihre Arbeite gegen Spenden geben. Normalerweise machen die damit mehr als mit der Gema und ihren Labels.



Man kann den Bogen auch aufspannen auf Crowdfunding, aber das würde hier zu weit gehen.
 
Für die Kindergärten ist trotzdem die VG-Wort zuständig. die GEMA übernimmt zum Teil im Auftrag der VG-Wort einige Verwaltungsaufgaben. Dazu sind sie wohl verpflichtet. Dennoch ist dafür die VG-Wort (bzw. VG-Musikedition) verantwortlich. Im übrigen handelt es sich um eine Pauschale von 55 € pro 500 Kopien.
Hier noch einmal der Link zur VG-Wort:
§ 53 Abs. 4 UrhG
(Kopierlizenzen für Kirchen, Musikschulen und Kindergärten)
Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist die grafische Vervielfältigung von Werken der Musik verboten. Es gibt nur sehr wenige vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmen, die in der Praxis höchst selten vorkommen.
Die VG Musikedition ist nun wiederum von ihren Mitgliedern damit beauftragt worden, Ausnahmeregelungen mit bestimmten Nutzergruppen zu lizenzieren. So existieren Verträge mit den beiden großen Kirchen, die das Fotokopieren für den Gemeindegesang im Gottesdienst erlauben. Aber auch freikirchliche Gemeinden können Verträge mit der VG Musikedition abschließen, die eine Vervielfältigungs-lizenz beinhalten. In der Regel schließt die VG Musikedition dabei Pauschalverträge ab: Gemeinden oder kirchliche Verbände zahlen also eine jährliche Pauschalgebühr, die das Vervielfältigen von Musikwerken zu bestimmten Zwecken gestattet. Die Höhe der Jahrespauschale ist abhängig von der Größe der Gemeinde oder der Anzahl der Mitglieder eines Verbandes. Darüber hinaus haben auch Musikschulen die Möglichkeit, nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung Fotokopien von Noten in bestimmtem Umfang zu Unterrichtszwecken herzustellen und zu nutzen. Und schließlich können auch Kindergärten eine Kopierlizenz erwerben, die es erlaubt, Kopien für den vorschulischen Unterricht, für musikalische Projekte oder zum Beispiel das Singen in der Gruppe anzufertigen.

Quelle: http://www.vg-musikedition.de/vg_aboutus.php

Und nein, es geht nicht um GEMA freie Musik. Man kann den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA nur so abschließen, dass z.B. die Wahrung der rechte aus der Onlineverwertung ausgenommen sind. Darum kümmert sich dann die GEMA einfach nicht mehr. Dafür ist man dann selbst zuständig. Die klassische Verwertung kann man aber dennoch von der GEMA übernehmen lassen.
 
Jelais99 schrieb:
Für die Kindergärten ist trotzdem die VG-Wort zuständig. die GEMA übernimmt zum Teil im Auftrag der VG-Wort einige Verwaltungsaufgaben. Dazu sind sie wohl verpflichtet. Dennoch ist dafür die VG-Wort (bzw. VG-Musikedition) verantwortlich. Im übrigen handelt es sich um eine Pauschale von 55 € pro 500 Kopien.
Hier noch einmal der Link zur VG-Wort:
§ 53 Abs. 4 UrhG
(Kopierlizenzen für Kirchen, Musikschulen und Kindergärten)
Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist die grafische Vervielfältigung von Werken der Musik verboten. Es gibt nur sehr wenige vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmen, die in der Praxis höchst selten vorkommen.
Die VG Musikedition ist nun wiederum von ihren Mitgliedern damit beauftragt worden, Ausnahmeregelungen mit bestimmten Nutzergruppen zu lizenzieren. So existieren Verträge mit den beiden großen Kirchen, die das Fotokopieren für den Gemeindegesang im Gottesdienst erlauben. Aber auch freikirchliche Gemeinden können Verträge mit der VG Musikedition abschließen, die eine Vervielfältigungs-lizenz beinhalten. In der Regel schließt die VG Musikedition dabei Pauschalverträge ab: Gemeinden oder kirchliche Verbände zahlen also eine jährliche Pauschalgebühr, die das Vervielfältigen von Musikwerken zu bestimmten Zwecken gestattet. Die Höhe der Jahrespauschale ist abhängig von der Größe der Gemeinde oder der Anzahl der Mitglieder eines Verbandes. Darüber hinaus haben auch Musikschulen die Möglichkeit, nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung Fotokopien von Noten in bestimmtem Umfang zu Unterrichtszwecken herzustellen und zu nutzen. Und schließlich können auch Kindergärten eine Kopierlizenz erwerben, die es erlaubt, Kopien für den vorschulischen Unterricht, für musikalische Projekte oder zum Beispiel das Singen in der Gruppe anzufertigen.

Quelle: http://www.vg-musikedition.de/vg_aboutus.php

Und nein, es geht nicht um GEMA freie Musik. Man kann den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA nur so abschließen, dass z.B. die Wahrung der rechte aus der Onlineverwertung ausgenommen sind. Darum kümmert sich dann die GEMA einfach nicht mehr. Dafür ist man dann selbst zuständig. Die klassische Verwertung kann man aber dennoch von der GEMA übernehmen lassen.

Du quotest viel und liest nicht. Das VG Wort für dir Kitas zuständig ist steht in dem Link bei Spiegel drin.


Insofern bist du nicht deinen Wissenshorizont erweiterst und dich den Fakten stellst in ich raus. Das hat etwas von Forentroll.
 
Ich lese sehr wohl, nur du hast den Link unkommentiert gepostet, daher bin ich davon ausgegangen, du hättest diesen Umstand übersehen.
 
Merle schrieb:
Die 2 glauben das, ja. Auf den vorherigen Seiten wurden einige Gegenbeispiele gezeigt. Aber Nichtbeachtung kann Grundlage einer Diskussion sein. Siehe Politik.

ja, wenn ich das so lese scheint das auf dich zu zutreffen.

naja, ich klinke mich hier aus. ne vernünftige Diskussion gibt es bei solch einen Thema hier eh nicht(ähnlich Rundfunkgebühr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Merle schrieb:
Naja da gehts irgendwo schon auch ums Prinzip... Wenn ein Künstler, ohne Mitglied bei GEMA zu sein, seine eigene Musik frei öffentlich in einem Club vorführen will, muss er dennoch den ganzen Kladderadatsch an die GEMA melden. Pro Aufführung.
und
Merle schrieb:
DAS ist gar nicht der Punkt! Für ihr Produkt mag das legitim sein.
Dass dadurch auch nicht bei denen vertrene Künstler darunter leiden, ist das reine Willkür. Und zu viel Macht.
Kannst du mir bitte dafür eine Quelle geben?

@gr3if: Und dennoch muss YouTube nicht GEMA-freie Inhalte sperren... wenn YouTube so an Rechten interessiert ist, dann dürften sie eigentlich nur noch manuell freischalten... oder sollen weil es ein paar Urheberrechtsverletzungen in YouTube gibt plötzlich alle Videos weltweit gesperrt werden? oO

gr3if schrieb:
YouTube/Google sperrt nicht ohne Grund per Algorithmus pauschal alles.
VIelleicht heißt der Grund auch nur Druck erhöhen?

@micha2: Yap, leider gibts keine vernünftige Diskussion, weil alle die Geld wollen unmoralische Geizkragen sind, und jeder, die rechtebeachtend oder -missachtend Dinge massenmäßig in Robin-Hood-Manier verbreiten sind die Guten. Selbst die Diskos sind viel sympathischer als die GEMA, obwohl ich mich dort noch viel abzockter vorkomme... 5 Euro für ein paar Eiswürfel und bissl Getränk - wenn das nicht mal faire Preise sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
und

Kannst du mir bitte dafür eine Quelle geben?

@gr3if: Und dennoch muss YouTube nicht GEMA-freie Inhalte sperren... wenn YouTube so an Rechten interessiert ist, dann dürften sie eigentlich nur noch manuell freischalten... oder sollen weil es ein paar Urheberrechtsverletzungen in YouTube gibt plötzlich alle Videos weltweit gesperrt werden? oO


VIelleicht heißt der Grund auch nur Druck erhöhen?

@micha2: Yap, leider gibts keine vernünftige Diskussion, weil alle die Geld wollen unmoralische Geizkragen sind, und jeder, die rechtebeachtend oder -missachtend Dinge massenmäßig in Robin-Hood-Manier verbreiten sind die Guten. Selbst die Diskos sind viel sympathischer als die GEMA, obwohl ich mich dort noch viel abzockter vorkomme... 5 Euro für ein paar Eiswürfel und bissl Getränk - wenn das nicht mal faire Preise sind...

Nach mehreren Klagen? Klar macht Youtube das nicht ohen Grund, wohl eher Selbstschutz...
 
Warum und mit welchem Recht sollte die Gema das Sperren von Gema-freien Ledern verlangen, und warum sollte YouTube da nachgeben?
Wenn YouTube Gema-freie Lieder sperrt, ist doch nicht die Gema daran schuld. Aber ohne Frage, das Marketing von Google funktioniert besser als das der Gema...

Dazu auch folgendes Zitat:
http://irights.info/?q=content/streit-mit-youtube-die-gema-wird-kaempfen schrieb:
Alexander Wolf: Um es vorneweg zu sagen, im laufenden Gerichtsstreit zwischen der GEMA und Youtube geht es um das Sperren von 12 Musikvideos. Nicht mehr und nicht weniger. Die Sperrung vieler hunderttausender Videos wird durch die GEMA nicht veranlasst.
Kann irgendjemand faktisch belegen, dass die GEMA mehr Sperrungen verlangt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
Warum und mit welchem Recht sollte die Gema das Sperren von Gema-freien Ledern verlangen, und warum sollte YouTube da nachgeben?
Wenn YouTube Gema-freie Lieder sperrt, ist doch nicht die Gema daran schuld. Aber ohne Frage, das Marketing von Google funktioniert besser als das der Gema...

Dazu auch folgendes Zitat:

Kann irgendjemand faktisch belegen, dass die GEMA mehr Sperrungen verlangt hat?


Serious?

Jetzt mal ernsthaft.... Wenn Youtube nicht sperren würde wäre das nächste Verfahren mit mehr als nur 12 Videos.
Bzw es geht in dem aktuellen Verfahren nur um den Grundsatz, bei einem positiven Ergebnis für die Gema würde mit Verweis auf das Verfahren mehr Geld verlangt......



Oder denkst du die Welt geht anders? Die Gema ist mit dem Eintreiben von Geld für Abspielen von Musik beauftragt+ sie hat das Thema Internet nicht verstanden..........
 
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